Digitale Teilhabe im Alter stärken - Selbstbestimmung sichern und digitale Ungleichheit verhindern
Text
Digitale Teilhabe im Alter stärken - Selbstbestimmung sichern und digitale Ungleichheit verhindern
Antrag
der Abgeordneten Simone Fischer, Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja
Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Dr. Armin Grau, Rebecca Lenhard,
Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Julia Schneider, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Digitale Teilhabe im Alter stärken – Selbstbestimmung sichern und digitale
Ungleichheit verhindern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Digitalisierung eröffnet älteren Menschen vielfältige neue Möglichkeiten der
Information, Kommunikation und gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig wird der
Zugang zu zentralen Leistungen der Daseinsvorsorge – insbesondere im
Gesundheitswesen, bei Verwaltungsleistungen sowie im Bereich Mobilität – zunehmend digital
organisiert. Das ist insbesondere in ländlichen Gegenden eine große Chance für ältere
Menschen. Damit digitale Angebote tatsächlich zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
beitragen können, sind nicht nur die Zugänge sicherzustellen. Daneben ist es
erforderlich, ältere Menschen dabei zu unterstützen und zu befähigen, diese selbstbestimmt
und mit bedarfsgerechter Assistenz zu nutzen.
Bereits heute nutzen rund drei Viertel der Menschen ab 65 Jahren regelmäßig das
Internet, insbesondere für Kommunikation und Informationsbeschaffung. Dennoch zeigt
sich, dass ein erheblicher Teil der älteren Bevölkerung, insbesondere Menschen im
sehr hohen Alter, Unterstützung beim Erwerb digitaler Kompetenzen benötigt –
hauptsächlich für die Nutzung komplexerer Anwendungen, die eine umfassende
gesellschaftliche Teilhabe erst ermöglichen. Dies betrifft unter anderem die Nutzung der
elektronischen Patientenakte, des elektronischen Personalausweises und der
AusweisApp im Rahmen von Verwaltungsleistungen. Eine aktuelle Studie im Auftrag des
Digitalverbandes BITKOM und des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend belegt zudem, dass 96 Prozent der befragten Seniorinnen und
Senioren sich mehr Hilfestellungen im Umgang mit digitalen Anwendungen
wünschen.
Besonders die Sicherheit digitaler Anwendungen stellt für viele ältere Menschen eine
Hürde dar. Die verantwortlichen Unternehmen – wie Banken, Krankenkassen und
andere Dienstleister – müssen stärker in die Pflicht genommen werden, sichere,
benutzerfreundliche digitale Angebote bereitzustellen und ihre Kund*innen im Umgang mit
digitalen Tools zu unterstützen.
Derzeit erfolgt diese Unterstützung überwiegend durch Angehörige oder das private
Umfeld. Für ältere Menschen ohne ein entsprechendes soziales Umfeld führt dies zu
erheblichen Nachteilen und kann bestehende digitale Ungleichheiten verstärken. Zu-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5336
21. Wahlperiode 14.04.2026
gleich werden vorhandene Unterstützungsangebote bislang nur begrenzt in Anspruch
genommen. Viele Angebote setzen voraus, dass sie den Betroffenen bekannt sind und
aktiv aufgesucht werden, was bei eingeschränkter Mobilität häufig nicht möglich ist.
Hinzu kommt, dass der Anteil der sogenannten „Offliner“ insbesondere bei den
Hochaltrigen über 80 Jahren besonders hoch ist und Lernbereitschaft sowie kognitive und
psychische Lernfähigkeit im hohen Alter nicht uneingeschränkt vorausgesetzt werden
können.
Um zu verhindern, dass die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen
zu neuen Formen sozialer Ausgrenzung führt, müssen Unterstützungsangebote
niedrigschwellig, wohnortnah, alltagsorientiert und bedarfsgerecht ausgestaltet sein sowie
den unterschiedlichen körperlichen und geistigen Ressourcen älterer Menschen bis ins
hohe Alter Rechnung tragen. Hierzu zählen insbesondere lokale Lern- und
Beratungsangebote, leicht erreichbare Anlaufstellen und Hilfestellungen bei konkreten digitalen
Problemen, telefonische oder digitale Unterstützungsformate sowie aufsuchende
Angebote. Die Bedarfe älterer Menschen in ländlichen Räumen müssen hierbei gesondert
in den Blick genommen werden.
Mit der Förderung sogenannter „Erfahrungsorte“ im Rahmen des „DigitalPakts Alter“
sowie mobilen Beratungsteams aus dem Projekt „Digitaler Engel“ bestehen bereits
Initiativen zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen. Sie leisten
wichtige Beiträge und sind ausdrücklich zu begrüßen. Gleichwohl zeigen aktuelle Zahlen,
dass ihre Reichweite bislang begrenzt ist und eine flächendeckende
Unterstützungsstruktur noch nicht erreicht wird. Zudem decken die bestehenden Angebote nicht das
gesamte Spektrum der Bedarfe ab. Es stellt sich ferner die Frage, ob die überwiegend
ehrenamtlich getragenen Strukturen über hinreichende Schulungs- und
Qualifizierungsangebote verfügen, um auch komplexe Beratungs- und Schulungssituationen
sowie fachlich anspruchsvolle Inhalte angemessen abzudecken. Die Kommission für den
Achten Altersbericht hat bereits 2020 festgestellt, dass „die Bemühungen um
Professionalisierung und Diversifizierung des digitalen Kompetenzaufbaus noch deutlich
verstärkt werden müssen, wenn die Gefahr der digitalen Exklusion einer großen
Gruppe älterer Menschen abgemildert werden soll“. Die bestehenden
Herausforderungen betreffen insbesondere Quantität, Stabilität und Nachhaltigkeit sowie die Qualität
der Angebote (vgl. Drucksache 19/21650, S. 110).
Die angekündigte neue Förderphase des „DigitalPakts Alter“ ab 2026 mit dem
Schwerpunkt auf kommunaler Ebene sowie eine im Koalitionsvertrag vereinbarte digitale
Kompetenzoffensive bieten die Möglichkeit, bestehende Maßnahmen
weiterzuentwickeln und stärker an den Bedürfnissen älterer Menschen auszurichten. Voraussetzung
hierfür sind jedoch eine systematische Evaluation der bisherigen Maßnahmen, eine
differenzierte Betrachtung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen sowie eine
verlässliche finanzielle Grundlage für lokale Unterstützungsstrukturen, die auch in
Regionen mit geringer Angebotsdichte greift.
Digitale Teilhabe ist längst eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe
und den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – auch und
insbesondere im Alter. Ohne gezielte Unterstützungsmaßnahmen besteht die Gefahr,
dass sich vorhandene soziale Ungleichheiten im digitalen Raum verfestigen. Die
Kommission für den Achten Altersbericht hat bereits 2020 gefordert, entsprechende
Angebotsstrukturen als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu etablieren, und
darauf hingewiesen, dass die Kommunen hierbei auf Unterstützung durch Bund und
Länder angewiesen sind, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Absicherung,
inhaltliche Leitlinien sowie rechtliche Anpassungen. Bund, Länder und Kommunen stehen
daher gemeinsam in der Verantwortung, hierfür verlässliche und bedarfsgerechte
Rahmenbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass diese auch in Regionen mit
geringer Versorgungsdichte greifen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zur Förderung digitaler
Kompetenzen älterer Menschen in den verschiedenen Altersgruppen wissenschaftlich
evaluieren zu lassen, insbesondere im Hinblick auf Reichweite,
Zielgruppenansprache sowie die Vermittlung digitaler Kompetenzen (Bedien-, Verständnis- und
Problemlösungskompetenzen entsprechend dem Digital-Index der Initiative
D21), insbesondere an sogenannten Erfahrungsorten – also Orten, die ältere
Menschen aufsuchen können, um dort Unterstützung zu erhalten – und dabei auch
festzustellen, welche Gruppen bislang durch entsprechende Angebote aus
welchen Gründen und in welchen Regionen nicht erreicht wurden;
2. für ältere Menschen, die solche Erfahrungsorte nicht aufsuchen können, den
Anteil aufsuchender Angebote, insbesondere Hausbesuche, an den derzeit rund
1.600 Erfahrungsorten des „DigitalPakts Alter“ sowie deren Wirksamkeit zu
ermitteln;
3. gemeinsam mit den Bundesländern und der kommunalen Ebene den Stand der
Internetzugänge in den Zimmern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie in
besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, die dort gewährleistete
Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Wirksamkeit zu
ermitteln;
4. auch und gerade älteren Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten und
Dienstleistungen zu erleichtern, indem man Freifunk-Initiativen noch stärker als
bisher politisch unterstützt;
5. gemeinsam mit den Bundesländern eine flächendeckende, niedrigschwellige
Unterstützungsstruktur für digitale Fragen älterer Menschen auf- bzw. auszubauen,
insbesondere durch die Stärkung wohnortnaher Beratungs- und Lernangebote,
etwa in Bibliotheken, Begegnungsstätten, Mehrgenerationenhäusern,
Seniorentreffs oder Volkshochschulen, sowie den Ausbau lokaler Erfahrungsorte;
6. entsprechend den in der genannten BITKOM-Studie geäußerten Bedarfen älterer
Menschen ein bundesweit erreichbares Hilfetelefon für digitale Fragen
einzurichten;
7. für die Qualifizierung und Unterstützung von Ehrenamtlichen sowie
zivilgesellschaftlichen Initiativen im Bereich der digitalen Bildung älterer Menschen
einheitliche Standards unter Berücksichtigung bestehender Angebote in den
Bundesländern zu entwickeln und zu koordinieren;
8. die Perspektiven älterer Menschen dauerhaft und systematisch in die Entwicklung
digitalpolitischer Maßnahmen einzubeziehen, insbesondere durch geeignete
Beteiligungsformate und die Zusammenarbeit mit Seniorenvertretungen sowie
zivilgesellschaftlichen Organisationen;
9. entsprechend den Empfehlungen der Kommission für den Achten Altersbericht
die Rahmenpläne für die Ausbildung in Berufen, die ältere Menschen in den
Bereichen Wohnen, Gesundheit, Pflege und Mobilität beraten und unterstützen,
dahingehend zu ergänzen, dass die Vermittlung erforderlicher digitaler
Kompetenzen – insbesondere im Hinblick auf assistive Technologien, Telemedizin sowie
digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen – sichergestellt wird;
10. zu prüfen, inwieweit die Unterstützung digitaler Teilhabe als weitere Aufgabe in
den Katalog der Leistungen der Kommunalen Altenhilfe nach § 71 SGB XII
aufgenommen werden kann;
11. im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ einen angemessenen Förderbetrag pro
Landkreis vorzusehen, um den Aufbau nachhaltiger, gut erreichbarer lokaler
Unterstützungsnetzwerke auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen;
12. zu prüfen, inwieweit gesetzgeberische Anpassungen erforderlich sind, um
Anbieter zentraler Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu einer barrierefreien,
verständlichen und nutzerfreundlichen Gestaltung ihrer digitalen Angebote sowie
zur Bereitstellung zielgerichteter Unterstützungs- und Beratungsangebote zu
verpflichten.
Berlin, den 14. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Digitalisierung hat in nahezu alle Lebensbereiche Einzug gehalten und eröffnet auch älteren Menschen
vielfältige Chancen der Teilhabe. Zugleich zeigt eine Studie im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom, dass 96
Prozent der befragten Seniorinnen und Senioren sich mehr Unterstützung im Umgang mit digitalen Anwendungen
wünschen. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf.
Zu 1.:
Die Wirksamkeit der Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen,
insbesondere im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ und des Projekts „Digitaler Engel“, ist bislang nicht
systematisch und wissenschaftlich evaluiert worden. Vorliegende Auswertungen beschränken sich auf Teilaspekte und
lassen keine belastbaren Aussagen über die tatsächlichen Wirkungen zu. Angesichts eines erheblichen
Mitteleinsatzes besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer fundierten Erfolgskontrolle. Nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung sind bei finanzwirksamen Maßnahmen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu
überprüfen; hierzu zählen insbesondere Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrollen.
Zu 2.:
Die bestehenden Angebote im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ müssen überwiegend aktiv aufgesucht werden,
das heißt, sie setzen eine aktive Inanspruchnahme durch die Zielgruppe voraus. Für ältere Menschen mit
eingeschränkter Mobilität stellt dies eine erhebliche Zugangshürde dar. Zugleich besteht ein konkreter Bedarf an
individueller Unterstützung im häuslichen Umfeld; in der Bitkom-Studie äußerten 33 Prozent der Befragten einen
entsprechenden Wunsch. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, Umfang und Wirksamkeit aufsuchender
Angebote im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Zu 3. und 4.:
Die Kommission für den Achten Altersbericht hat die Notwendigkeit hervorgehoben, einen verlässlichen Zugang
zum Internet in allen Wohnformen sicherzustellen. Zwar bestehen in einzelnen Ländern entsprechende Vorgaben
für Wohn- und Pflegeeinrichtungen, ein bundesweiter Überblick über den Ausstattungsstand sowie über
Unterstützungsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner liegt jedoch nicht vor. Eine entsprechende
Bestandsaufnahme ist Voraussetzung für eine gezielte Weiterentwicklung der Infrastruktur. Die Erfahrungen während der
Corona-Pandemie haben zudem gezeigt, dass digitale Kommunikationsmöglichkeiten für soziale Teilhabe und
den Kontakt zu Angehörigen von zentraler Bedeutung sind.
Freifunk-Initiativen tragen wesentlich dazu bei, kostenlose Internetzugänge für möglichst viele Menschen
verfügbar zu machen. Das leistet einen wichtigen Beitrag dazu, auch die digitale Teilhabe von älteren Menschen zu
verbessern.
Zu 5.:
Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Unterstützungsangeboten für ältere Menschen ist bislang nicht
erreicht. Setzt man die im „DigitalPakt Alter“ erfassten 1.659 Angebote ins Verhältnis zu den rund 10.750
Gemeinden in Deutschland, ergäbe sich selbst bei unterstellter gleichmäßiger Verteilung lediglich eine Abdeckung
von etwa 15 Prozent. Tatsächlich bestehen jedoch erhebliche regionale Unterschiede, sodass in vielen Regionen
keine entsprechenden Angebote verfügbar sind. Vor diesem Hintergrund ist ein systematischer Auf- und Ausbau
niedrigschwelliger, wohnortnaher Unterstützungsstrukturen erforderlich, um bestehende Versorgungslücken
gezielt zu schließen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern.
Zu 6.:
Ein bundesweit erreichbares Hilfetelefon entspricht einem konkret artikulierten Bedarf älterer Menschen. Auch
bei vorhandenen Grundkompetenzen treten im Umgang mit digitalen Anwendungen regelmäßig situative
Probleme auf, die eine unmittelbare Unterstützung erfordern. Niedrigschwellige, kurzfristig erreichbare
Unterstützungsangebote können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Praxiserfahrungen, etwa auf kommunaler
Ebene in München, zeigen die Wirksamkeit entsprechender Angebote.
Zu 7.:
Die Qualität der Unterstützungsangebote hängt maßgeblich von der Qualifikation der eingesetzten
Ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ab. Derzeit bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Organisation,
Umfang und Inhalt entsprechender Schulungsangebote zwischen den Bundesländern. Einheitliche Standards
können dazu beitragen, die Qualität der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu sichern, die Vergleichbarkeit der
Angebote zu erhöhen und eine nachhaltige Professionalisierung zu fördern. Eine entsprechende Koordinierung
auf Bundesebene unter Einbeziehung fachlicher Expertise ist hierfür erforderlich.
Zu 8.:
Die Perspektiven älterer Menschen werden bislang nicht systematisch in die Entwicklung digitalpolitischer
Maßnahmen einbezogen. Unterstützungsbedarfe entstehen jedoch häufig aus der konkreten Ausgestaltung digitaler
Angebote in verschiedenen Lebensbereichen. Eine stärkere Beteiligung älterer Menschen sowie ihrer
Interessenvertretungen kann dazu beitragen, Maßnahmen bedarfsgerechter zu gestalten, Zugangshürden frühzeitig zu
identifizieren und die Wirksamkeit politischer Maßnahmen insgesamt zu erhöhen.
Zu 9.:
Die Kommission für den Achten Altersbericht empfiehlt eine stärkere Professionalisierung und Diversifizierung
der Unterstützungsangebote. Derzeit beruhen viele Angebote weiterhin überwiegend auf ehrenamtlichem
Engagement. Bei komplexeren Anwendungsfeldern, etwa im Bereich assistiver Technologien, Telemedizin oder
digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen, stößt dieses Modell an Grenzen. Fachkräfte, die in diesen
Bereichen bereits beratend tätig sind, sollten gezielt befähigt werden, auch digitale Anwendungen kompetent zu
vermitteln. Dies erfordert entsprechende Anpassungen der Ausbildungsrahmenpläne sowie ergänzende
Fortbildungsangebote.
Zu 10.:
Zur strukturellen Verankerung digitaler Teilhabe als Bestandteil der Daseinsvorsorge bietet sich eine
Weiterentwicklung des § 71 SGB XII an. Die dort geregelten Aufgaben der Kommunalen Altenhilfe umfassen bereits
zentrale Lebensbereiche älterer Menschen. Die Unterstützung digitaler Teilhabe weist einen
Querschnittscharakter auf und ist für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zunehmend erforderlich. Eine entsprechende Ergänzung
kann dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu stärken und eine flächendeckende Angebotsstruktur
zu fördern.
Zu 11.:
Der Aufbau nachhaltiger lokaler Unterstützungsstrukturen erfordert eine verlässliche finanzielle Ausstattung der
Kommunen. Insbesondere die Koordination bestehender Angebote sowie die Qualifizierung von haupt- und
ehrenamtlichen Akteuren sind mit einem dauerhaften Ressourcenbedarf verbunden. Praxisbeispiele auf
Landesebene verdeutlichen den hierfür erforderlichen Mitteleinsatz: So werden etwa in einzelnen Ländern Kommunen
beziehungsweise Landkreise über einen Zeitraum von zwei Jahren mit Fördermitteln in einer Größenordnung
von insgesamt rund 80.000 Euro unterstützt (www.bayern.de/aeltere-menschen-digital-fit-machen-freistaat-
foerdert-programm-fuer-zwei-weitere-jahre-senioren/). Dies entspricht einem jährlichen Förderbedarf von etwa
40.000 Euro pro Landkreis, der erforderlich ist, um Koordinierungsstrukturen aufzubauen und
Qualifizierungsmaßnahmen umzusetzen. Kreisfreie Städte und Gemeinden sind von dieser Beispielrechnung nicht umfasst.
Zu 12.:
Der Unterstützungsbedarf älterer Menschen resultiert in erheblichem Maße aus der fortschreitenden
Digitalisierung zentraler Dienstleistungen. Werden Leistungen der Daseinsvorsorge primär digital bereitgestellt, entsteht
eine Mitverantwortung der Anbieter für die Nutzbarkeit ihrer Angebote. Neben einer barrierefreien und
verständlichen Gestaltung digitaler Anwendungen umfasst dies auch geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote.
Andernfalls besteht die Gefahr einer Vertiefung sozialer Ungleichheiten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen,
inwieweit gesetzgeberische Anpassungen erforderlich sind, um eine Verpflichtung zum Support „nach dem
Verursacherprinzip“ zum einen für staatliche Online-Angebote und zum anderen für privatwirtschaftliche
Dienstanbieter im Bereich der Daseinsvorsorge vorzusehen. Anknüpfungspunkte hierfür könnten das Digitale-Dienste-
Gesetz sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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