polradar

Digitale Teilhabe im Alter stärken - Selbstbestimmung sichern und digitale Ungleichheit verhindern

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5336 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Digitale Teilhabe im Alter stärken - Selbstbestimmung sichern und digitale Ungleichheit verhindern Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Dr. Armin Grau, Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Julia Schneider, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Digitale Teilhabe im Alter stärken – Selbstbestimmung sichern und digitale Ungleichheit verhindern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Digitalisierung eröffnet älteren Menschen vielfältige neue Möglichkeiten der Information, Kommunikation und gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig wird der Zugang zu zentralen Leistungen der Daseinsvorsorge – insbesondere im Gesundheitswesen, bei Verwaltungsleistungen sowie im Bereich Mobilität – zunehmend digital organisiert. Das ist insbesondere in ländlichen Gegenden eine große Chance für ältere Menschen. Damit digitale Angebote tatsächlich zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung beitragen können, sind nicht nur die Zugänge sicherzustellen. Daneben ist es erforderlich, ältere Menschen dabei zu unterstützen und zu befähigen, diese selbstbestimmt und mit bedarfsgerechter Assistenz zu nutzen. Bereits heute nutzen rund drei Viertel der Menschen ab 65 Jahren regelmäßig das Internet, insbesondere für Kommunikation und Informationsbeschaffung. Dennoch zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der älteren Bevölkerung, insbesondere Menschen im sehr hohen Alter, Unterstützung beim Erwerb digitaler Kompetenzen benötigt – hauptsächlich für die Nutzung komplexerer Anwendungen, die eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe erst ermöglichen. Dies betrifft unter anderem die Nutzung der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Personalausweises und der AusweisApp im Rahmen von Verwaltungsleistungen. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Digitalverbandes BITKOM und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend belegt zudem, dass 96 Prozent der befragten Seniorinnen und Senioren sich mehr Hilfestellungen im Umgang mit digitalen Anwendungen wünschen. Besonders die Sicherheit digitaler Anwendungen stellt für viele ältere Menschen eine Hürde dar. Die verantwortlichen Unternehmen – wie Banken, Krankenkassen und andere Dienstleister – müssen stärker in die Pflicht genommen werden, sichere, benutzerfreundliche digitale Angebote bereitzustellen und ihre Kund*innen im Umgang mit digitalen Tools zu unterstützen. Derzeit erfolgt diese Unterstützung überwiegend durch Angehörige oder das private Umfeld. Für ältere Menschen ohne ein entsprechendes soziales Umfeld führt dies zu erheblichen Nachteilen und kann bestehende digitale Ungleichheiten verstärken. Zu- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5336 21. Wahlperiode 14.04.2026 gleich werden vorhandene Unterstützungsangebote bislang nur begrenzt in Anspruch genommen. Viele Angebote setzen voraus, dass sie den Betroffenen bekannt sind und aktiv aufgesucht werden, was bei eingeschränkter Mobilität häufig nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass der Anteil der sogenannten „Offliner“ insbesondere bei den Hochaltrigen über 80 Jahren besonders hoch ist und Lernbereitschaft sowie kognitive und psychische Lernfähigkeit im hohen Alter nicht uneingeschränkt vorausgesetzt werden können. Um zu verhindern, dass die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu neuen Formen sozialer Ausgrenzung führt, müssen Unterstützungsangebote niedrigschwellig, wohnortnah, alltagsorientiert und bedarfsgerecht ausgestaltet sein sowie den unterschiedlichen körperlichen und geistigen Ressourcen älterer Menschen bis ins hohe Alter Rechnung tragen. Hierzu zählen insbesondere lokale Lern- und Beratungsangebote, leicht erreichbare Anlaufstellen und Hilfestellungen bei konkreten digitalen Problemen, telefonische oder digitale Unterstützungsformate sowie aufsuchende Angebote. Die Bedarfe älterer Menschen in ländlichen Räumen müssen hierbei gesondert in den Blick genommen werden. Mit der Förderung sogenannter „Erfahrungsorte“ im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ sowie mobilen Beratungsteams aus dem Projekt „Digitaler Engel“ bestehen bereits Initiativen zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen. Sie leisten wichtige Beiträge und sind ausdrücklich zu begrüßen. Gleichwohl zeigen aktuelle Zahlen, dass ihre Reichweite bislang begrenzt ist und eine flächendeckende Unterstützungsstruktur noch nicht erreicht wird. Zudem decken die bestehenden Angebote nicht das gesamte Spektrum der Bedarfe ab. Es stellt sich ferner die Frage, ob die überwiegend ehrenamtlich getragenen Strukturen über hinreichende Schulungs- und Qualifizierungsangebote verfügen, um auch komplexe Beratungs- und Schulungssituationen sowie fachlich anspruchsvolle Inhalte angemessen abzudecken. Die Kommission für den Achten Altersbericht hat bereits 2020 festgestellt, dass „die Bemühungen um Professionalisierung und Diversifizierung des digitalen Kompetenzaufbaus noch deutlich verstärkt werden müssen, wenn die Gefahr der digitalen Exklusion einer großen Gruppe älterer Menschen abgemildert werden soll“. Die bestehenden Herausforderungen betreffen insbesondere Quantität, Stabilität und Nachhaltigkeit sowie die Qualität der Angebote (vgl. Drucksache 19/21650, S. 110). Die angekündigte neue Förderphase des „DigitalPakts Alter“ ab 2026 mit dem Schwerpunkt auf kommunaler Ebene sowie eine im Koalitionsvertrag vereinbarte digitale Kompetenzoffensive bieten die Möglichkeit, bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln und stärker an den Bedürfnissen älterer Menschen auszurichten. Voraussetzung hierfür sind jedoch eine systematische Evaluation der bisherigen Maßnahmen, eine differenzierte Betrachtung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen sowie eine verlässliche finanzielle Grundlage für lokale Unterstützungsstrukturen, die auch in Regionen mit geringer Angebotsdichte greift. Digitale Teilhabe ist längst eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge – auch und insbesondere im Alter. Ohne gezielte Unterstützungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass sich vorhandene soziale Ungleichheiten im digitalen Raum verfestigen. Die Kommission für den Achten Altersbericht hat bereits 2020 gefordert, entsprechende Angebotsstrukturen als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu etablieren, und darauf hingewiesen, dass die Kommunen hierbei auf Unterstützung durch Bund und Länder angewiesen sind, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Absicherung, inhaltliche Leitlinien sowie rechtliche Anpassungen. Bund, Länder und Kommunen stehen daher gemeinsam in der Verantwortung, hierfür verlässliche und bedarfsgerechte Rahmenbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass diese auch in Regionen mit geringer Versorgungsdichte greifen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen in den verschiedenen Altersgruppen wissenschaftlich evaluieren zu lassen, insbesondere im Hinblick auf Reichweite, Zielgruppenansprache sowie die Vermittlung digitaler Kompetenzen (Bedien-, Verständnis- und Problemlösungskompetenzen entsprechend dem Digital-Index der Initiative D21), insbesondere an sogenannten Erfahrungsorten – also Orten, die ältere Menschen aufsuchen können, um dort Unterstützung zu erhalten – und dabei auch festzustellen, welche Gruppen bislang durch entsprechende Angebote aus welchen Gründen und in welchen Regionen nicht erreicht wurden; 2. für ältere Menschen, die solche Erfahrungsorte nicht aufsuchen können, den Anteil aufsuchender Angebote, insbesondere Hausbesuche, an den derzeit rund 1.600 Erfahrungsorten des „DigitalPakts Alter“ sowie deren Wirksamkeit zu ermitteln; 3. gemeinsam mit den Bundesländern und der kommunalen Ebene den Stand der Internetzugänge in den Zimmern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, die dort gewährleistete Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Wirksamkeit zu ermitteln; 4. auch und gerade älteren Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten und Dienstleistungen zu erleichtern, indem man Freifunk-Initiativen noch stärker als bisher politisch unterstützt; 5. gemeinsam mit den Bundesländern eine flächendeckende, niedrigschwellige Unterstützungsstruktur für digitale Fragen älterer Menschen auf- bzw. auszubauen, insbesondere durch die Stärkung wohnortnaher Beratungs- und Lernangebote, etwa in Bibliotheken, Begegnungsstätten, Mehrgenerationenhäusern, Seniorentreffs oder Volkshochschulen, sowie den Ausbau lokaler Erfahrungsorte; 6. entsprechend den in der genannten BITKOM-Studie geäußerten Bedarfen älterer Menschen ein bundesweit erreichbares Hilfetelefon für digitale Fragen einzurichten; 7. für die Qualifizierung und Unterstützung von Ehrenamtlichen sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen im Bereich der digitalen Bildung älterer Menschen einheitliche Standards unter Berücksichtigung bestehender Angebote in den Bundesländern zu entwickeln und zu koordinieren; 8. die Perspektiven älterer Menschen dauerhaft und systematisch in die Entwicklung digitalpolitischer Maßnahmen einzubeziehen, insbesondere durch geeignete Beteiligungsformate und die Zusammenarbeit mit Seniorenvertretungen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen; 9. entsprechend den Empfehlungen der Kommission für den Achten Altersbericht die Rahmenpläne für die Ausbildung in Berufen, die ältere Menschen in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Pflege und Mobilität beraten und unterstützen, dahingehend zu ergänzen, dass die Vermittlung erforderlicher digitaler Kompetenzen – insbesondere im Hinblick auf assistive Technologien, Telemedizin sowie digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen – sichergestellt wird; 10. zu prüfen, inwieweit die Unterstützung digitaler Teilhabe als weitere Aufgabe in den Katalog der Leistungen der Kommunalen Altenhilfe nach § 71 SGB XII aufgenommen werden kann; 11. im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ einen angemessenen Förderbetrag pro Landkreis vorzusehen, um den Aufbau nachhaltiger, gut erreichbarer lokaler Unterstützungsnetzwerke auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen; 12. zu prüfen, inwieweit gesetzgeberische Anpassungen erforderlich sind, um Anbieter zentraler Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu einer barrierefreien, verständlichen und nutzerfreundlichen Gestaltung ihrer digitalen Angebote sowie zur Bereitstellung zielgerichteter Unterstützungs- und Beratungsangebote zu verpflichten. Berlin, den 14. April 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die Digitalisierung hat in nahezu alle Lebensbereiche Einzug gehalten und eröffnet auch älteren Menschen vielfältige Chancen der Teilhabe. Zugleich zeigt eine Studie im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom, dass 96 Prozent der befragten Seniorinnen und Senioren sich mehr Unterstützung im Umgang mit digitalen Anwendungen wünschen. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf. Zu 1.: Die Wirksamkeit der Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen, insbesondere im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ und des Projekts „Digitaler Engel“, ist bislang nicht systematisch und wissenschaftlich evaluiert worden. Vorliegende Auswertungen beschränken sich auf Teilaspekte und lassen keine belastbaren Aussagen über die tatsächlichen Wirkungen zu. Angesichts eines erheblichen Mitteleinsatzes besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer fundierten Erfolgskontrolle. Nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sind bei finanzwirksamen Maßnahmen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu überprüfen; hierzu zählen insbesondere Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrollen. Zu 2.: Die bestehenden Angebote im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ müssen überwiegend aktiv aufgesucht werden, das heißt, sie setzen eine aktive Inanspruchnahme durch die Zielgruppe voraus. Für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellt dies eine erhebliche Zugangshürde dar. Zugleich besteht ein konkreter Bedarf an individueller Unterstützung im häuslichen Umfeld; in der Bitkom-Studie äußerten 33 Prozent der Befragten einen entsprechenden Wunsch. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, Umfang und Wirksamkeit aufsuchender Angebote im Rahmen des „DigitalPakts Alter“ systematisch zu erfassen und zu bewerten. Zu 3. und 4.: Die Kommission für den Achten Altersbericht hat die Notwendigkeit hervorgehoben, einen verlässlichen Zugang zum Internet in allen Wohnformen sicherzustellen. Zwar bestehen in einzelnen Ländern entsprechende Vorgaben für Wohn- und Pflegeeinrichtungen, ein bundesweiter Überblick über den Ausstattungsstand sowie über Unterstützungsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner liegt jedoch nicht vor. Eine entsprechende Bestandsaufnahme ist Voraussetzung für eine gezielte Weiterentwicklung der Infrastruktur. Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie haben zudem gezeigt, dass digitale Kommunikationsmöglichkeiten für soziale Teilhabe und den Kontakt zu Angehörigen von zentraler Bedeutung sind. Freifunk-Initiativen tragen wesentlich dazu bei, kostenlose Internetzugänge für möglichst viele Menschen verfügbar zu machen. Das leistet einen wichtigen Beitrag dazu, auch die digitale Teilhabe von älteren Menschen zu verbessern. Zu 5.: Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Unterstützungsangeboten für ältere Menschen ist bislang nicht erreicht. Setzt man die im „DigitalPakt Alter“ erfassten 1.659 Angebote ins Verhältnis zu den rund 10.750 Gemeinden in Deutschland, ergäbe sich selbst bei unterstellter gleichmäßiger Verteilung lediglich eine Abdeckung von etwa 15 Prozent. Tatsächlich bestehen jedoch erhebliche regionale Unterschiede, sodass in vielen Regionen keine entsprechenden Angebote verfügbar sind. Vor diesem Hintergrund ist ein systematischer Auf- und Ausbau niedrigschwelliger, wohnortnaher Unterstützungsstrukturen erforderlich, um bestehende Versorgungslücken gezielt zu schließen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Zu 6.: Ein bundesweit erreichbares Hilfetelefon entspricht einem konkret artikulierten Bedarf älterer Menschen. Auch bei vorhandenen Grundkompetenzen treten im Umgang mit digitalen Anwendungen regelmäßig situative Probleme auf, die eine unmittelbare Unterstützung erfordern. Niedrigschwellige, kurzfristig erreichbare Unterstützungsangebote können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Praxiserfahrungen, etwa auf kommunaler Ebene in München, zeigen die Wirksamkeit entsprechender Angebote. Zu 7.: Die Qualität der Unterstützungsangebote hängt maßgeblich von der Qualifikation der eingesetzten Ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ab. Derzeit bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Organisation, Umfang und Inhalt entsprechender Schulungsangebote zwischen den Bundesländern. Einheitliche Standards können dazu beitragen, die Qualität der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu sichern, die Vergleichbarkeit der Angebote zu erhöhen und eine nachhaltige Professionalisierung zu fördern. Eine entsprechende Koordinierung auf Bundesebene unter Einbeziehung fachlicher Expertise ist hierfür erforderlich. Zu 8.: Die Perspektiven älterer Menschen werden bislang nicht systematisch in die Entwicklung digitalpolitischer Maßnahmen einbezogen. Unterstützungsbedarfe entstehen jedoch häufig aus der konkreten Ausgestaltung digitaler Angebote in verschiedenen Lebensbereichen. Eine stärkere Beteiligung älterer Menschen sowie ihrer Interessenvertretungen kann dazu beitragen, Maßnahmen bedarfsgerechter zu gestalten, Zugangshürden frühzeitig zu identifizieren und die Wirksamkeit politischer Maßnahmen insgesamt zu erhöhen. Zu 9.: Die Kommission für den Achten Altersbericht empfiehlt eine stärkere Professionalisierung und Diversifizierung der Unterstützungsangebote. Derzeit beruhen viele Angebote weiterhin überwiegend auf ehrenamtlichem Engagement. Bei komplexeren Anwendungsfeldern, etwa im Bereich assistiver Technologien, Telemedizin oder digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen, stößt dieses Modell an Grenzen. Fachkräfte, die in diesen Bereichen bereits beratend tätig sind, sollten gezielt befähigt werden, auch digitale Anwendungen kompetent zu vermitteln. Dies erfordert entsprechende Anpassungen der Ausbildungsrahmenpläne sowie ergänzende Fortbildungsangebote. Zu 10.: Zur strukturellen Verankerung digitaler Teilhabe als Bestandteil der Daseinsvorsorge bietet sich eine Weiterentwicklung des § 71 SGB XII an. Die dort geregelten Aufgaben der Kommunalen Altenhilfe umfassen bereits zentrale Lebensbereiche älterer Menschen. Die Unterstützung digitaler Teilhabe weist einen Querschnittscharakter auf und ist für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zunehmend erforderlich. Eine entsprechende Ergänzung kann dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu stärken und eine flächendeckende Angebotsstruktur zu fördern. Zu 11.: Der Aufbau nachhaltiger lokaler Unterstützungsstrukturen erfordert eine verlässliche finanzielle Ausstattung der Kommunen. Insbesondere die Koordination bestehender Angebote sowie die Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren sind mit einem dauerhaften Ressourcenbedarf verbunden. Praxisbeispiele auf Landesebene verdeutlichen den hierfür erforderlichen Mitteleinsatz: So werden etwa in einzelnen Ländern Kommunen beziehungsweise Landkreise über einen Zeitraum von zwei Jahren mit Fördermitteln in einer Größenordnung von insgesamt rund 80.000 Euro unterstützt (www.bayern.de/aeltere-menschen-digital-fit-machen-freistaat- foerdert-programm-fuer-zwei-weitere-jahre-senioren/). Dies entspricht einem jährlichen Förderbedarf von etwa 40.000 Euro pro Landkreis, der erforderlich ist, um Koordinierungsstrukturen aufzubauen und Qualifizierungsmaßnahmen umzusetzen. Kreisfreie Städte und Gemeinden sind von dieser Beispielrechnung nicht umfasst. Zu 12.: Der Unterstützungsbedarf älterer Menschen resultiert in erheblichem Maße aus der fortschreitenden Digitalisierung zentraler Dienstleistungen. Werden Leistungen der Daseinsvorsorge primär digital bereitgestellt, entsteht eine Mitverantwortung der Anbieter für die Nutzbarkeit ihrer Angebote. Neben einer barrierefreien und verständlichen Gestaltung digitaler Anwendungen umfasst dies auch geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote. Andernfalls besteht die Gefahr einer Vertiefung sozialer Ungleichheiten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit gesetzgeberische Anpassungen erforderlich sind, um eine Verpflichtung zum Support „nach dem Verursacherprinzip“ zum einen für staatliche Online-Angebote und zum anderen für privatwirtschaftliche Dienstanbieter im Bereich der Daseinsvorsorge vorzusehen. Anknüpfungspunkte hierfür könnten das Digitale-Dienste- Gesetz sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen