Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
[Bundesrat Drucksache 615/25
29.10.25
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Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und
generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
Bundesministerium Berlin, 20. Oktober 2025
für Gesundheit
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zur
Entschließung des Bundesrates zur zügigen „Umsetzung einer nachhaltigen und
generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der
pflegerischen Versorgung“ (Bundesratsdrucksache 446/24 (Beschluss)).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels
siehe Drucksache 446/24 (Beschluss)
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur zügigen
Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
vom 18. Oktober 2024 (Bundesratsdrucksache 446/24 (Beschluss))
1. Zur Forderung einer zeitnahen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung
(Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates)
Stellungnahme der Bundesregierung:
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Pflegeversicherung vor
erheblichen demografischen und finanziellen Herausforderungen steht. Im Koalitionsvertrag der
21. Legislaturperiode ist vereinbart, die strukturellen, langfristigen Herausforderungen in der
Pflege mit einer großen Reform anzugehen und zur Vorbereitung eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einzusetzen. Entsprechend hat sich
im Juli 2025 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ konstituiert, die bis Ende
2025 Eckpunkte für eine nachhaltige, generationengerechte und finanzierbare Reform vorlegen
soll.
2. Zur Forderung einer zukunftssicheren Finanzierung auf Basis des Abschlussberichts der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK (Nummer 2 der Entschließung des Bundesrates)
Stellungnahme der Bundesregierung:
Der Bericht vom 3. Juli 2024 zur zukunftssicheren Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
benennt die absehbare Finanzierungslücke sowie Handlungsoptionen auf Einnahmen- und
Ausgabenseite. Der Bericht gehört zu den am 7. Juli 2025 vom Zukunftspakt Pflege beschlossenen
inhaltlichen Grundlagen für die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Seine Themen finden sich
in den entsprechenden Prüfaufträgen an die Fach-Arbeitsgemeinschaften wieder.
3. Zur Forderung einer stärkeren Präventionsorientierung in der Langzeitpflege (Nummer 3 der
Entschließung des Bundesrates)
Stellungnahme der Bundesregierung:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Prävention und Rehabilitation zentrale Elemente
zur Entlastung der Pflegeversicherung sind. Die Fach-AG Versorgung des Zukunftspakts Pflege
hat den Auftrag, konkrete Vorschläge zur Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und
Rehabilitation zu entwickeln. Dabei werden auch Maßnahmen geprüft, die gezielt vulnerable
Gruppen erreichen und die Gesundheit pflegender Angehöriger stärken. Um das Thema in
geeigneter Form aufzubereiten, ist hierzu ein eigener Workshop „Prävention von
Pflegebedürftigkeit“ vorgesehen.
4. Zur Forderung der Vorlage eines Gesetzesentwurfs in dieser Legislaturperiode und zum
Einbezug der Länder (Nummer 4 der Entschließung des Bundesrates)
Stellungnahme der Bundesregierung:
Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf
für eine Pflegereform vorzulegen. Der Zukunftspakt Pflege wird hierzu bis Ende 2025 Eckpunkte
erarbeiten. Parallel prüft das Bundesministerium für Gesundheit kurzfristige Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung, Entbürokratisierung und Prozessoptimierung. Die Länder, Kommunen und
Regierungsfraktionen sind an den Sitzungen des Zukunftspakts Pflege sowohl auf Minister- als
auch auf Fachebene beteiligt, ebenso an Anhörungen und Workshops. Zudem sind Beschlüsse
und Positionierungen der Länder – wie der unter 2) genannte Bericht – eine der inhaltlichen
Grundlagen für die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
5. Zur Forderung nach Belastungsausgleich und innovativen Versorgungsmodellen (Nummer 5
der Entschließung des Bundesrates)
Stellungnahme der Bundesregierung:
Die Bundesregierung teilt das Anliegen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Kostenträgern sicherzustellen. Entsprechend prüfen die Fach-AGen
des Zukunftspakts Pflege Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite sowie zur Stärkung
der Einnahmeseite. Dabei werden auch innovative Versorgungsmodelle und neue
Angebotsformen in den Blick genommen, die zum Beispiel eine bessere Nutzung von Digitalisierung und
sektorenübergreifender Versorgung ermöglichen.
Drucksache 615/25 - 2 -]
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