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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung

dip / drucksache 29.10.2025 · WP 21 · 615/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung [Bundesrat Drucksache 615/25 29.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung Bundesministerium Berlin, 20. Oktober 2025 für Gesundheit Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur zügigen „Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung“ (Bundesratsdrucksache 446/24 (Beschluss)). Mit freundlichen Grüßen Dr. Georg Kippels siehe Drucksache 446/24 (Beschluss) Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vom 18. Oktober 2024 (Bundesratsdrucksache 446/24 (Beschluss)) 1. Zur Forderung einer zeitnahen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung (Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates) Stellungnahme der Bundesregierung: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Pflegeversicherung vor erheblichen demografischen und finanziellen Herausforderungen steht. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode ist vereinbart, die strukturellen, langfristigen Herausforderungen in der Pflege mit einer großen Reform anzugehen und zur Vorbereitung eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einzusetzen. Entsprechend hat sich im Juli 2025 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ konstituiert, die bis Ende 2025 Eckpunkte für eine nachhaltige, generationengerechte und finanzierbare Reform vorlegen soll. 2. Zur Forderung einer zukunftssicheren Finanzierung auf Basis des Abschlussberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK (Nummer 2 der Entschließung des Bundesrates) Stellungnahme der Bundesregierung: Der Bericht vom 3. Juli 2024 zur zukunftssicheren Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung benennt die absehbare Finanzierungslücke sowie Handlungsoptionen auf Einnahmen- und Ausgabenseite. Der Bericht gehört zu den am 7. Juli 2025 vom Zukunftspakt Pflege beschlossenen inhaltlichen Grundlagen für die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Seine Themen finden sich in den entsprechenden Prüfaufträgen an die Fach-Arbeitsgemeinschaften wieder. 3. Zur Forderung einer stärkeren Präventionsorientierung in der Langzeitpflege (Nummer 3 der Entschließung des Bundesrates) Stellungnahme der Bundesregierung: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Prävention und Rehabilitation zentrale Elemente zur Entlastung der Pflegeversicherung sind. Die Fach-AG Versorgung des Zukunftspakts Pflege hat den Auftrag, konkrete Vorschläge zur Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation zu entwickeln. Dabei werden auch Maßnahmen geprüft, die gezielt vulnerable Gruppen erreichen und die Gesundheit pflegender Angehöriger stärken. Um das Thema in geeigneter Form aufzubereiten, ist hierzu ein eigener Workshop „Prävention von Pflegebedürftigkeit“ vorgesehen. 4. Zur Forderung der Vorlage eines Gesetzesentwurfs in dieser Legislaturperiode und zum Einbezug der Länder (Nummer 4 der Entschließung des Bundesrates) Stellungnahme der Bundesregierung: Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine Pflegereform vorzulegen. Der Zukunftspakt Pflege wird hierzu bis Ende 2025 Eckpunkte erarbeiten. Parallel prüft das Bundesministerium für Gesundheit kurzfristige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, Entbürokratisierung und Prozessoptimierung. Die Länder, Kommunen und Regierungsfraktionen sind an den Sitzungen des Zukunftspakts Pflege sowohl auf Minister- als auch auf Fachebene beteiligt, ebenso an Anhörungen und Workshops. Zudem sind Beschlüsse und Positionierungen der Länder – wie der unter 2) genannte Bericht – eine der inhaltlichen Grundlagen für die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. 5. Zur Forderung nach Belastungsausgleich und innovativen Versorgungsmodellen (Nummer 5 der Entschließung des Bundesrates) Stellungnahme der Bundesregierung: Die Bundesregierung teilt das Anliegen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Kostenträgern sicherzustellen. Entsprechend prüfen die Fach-AGen des Zukunftspakts Pflege Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite sowie zur Stärkung der Einnahmeseite. Dabei werden auch innovative Versorgungsmodelle und neue Angebotsformen in den Blick genommen, die zum Beispiel eine bessere Nutzung von Digitalisierung und sektorenübergreifender Versorgung ermöglichen. Drucksache 615/25 - 2 -]

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