Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere Industrie - Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere Industrie - Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung
[Bundesrat zu Drucksache 106/25 (Beschluss)
28.10.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal
für eine saubere Industrie - Ein gemeinsamer Fahrplan für
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung
C(2025) 7207 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3–4
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 20.10.2025
C(2025) 7207 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Der Deal für eine
saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und
Dekarbonisierung“ (COM(2025) 85 final).
Auf dem Weg Europas in eine nachhaltige und wohlhabende Zukunft gehört für die
Kommission die Wettbewerbsfähigkeit zu den obersten Prioritäten. Der Kompass für
Wettbewerbsfähigkeit dient als Richtschnur für die kommenden fünf Jahre und enthält
einen umfassenden Plan für Innovation und Dekarbonisierung sowie zur Verringerung
von Abhängigkeiten. Im Mittelpunkt dieser Vision steht der Deal für eine saubere
Industrie, eine strategische Initiative, mit der durch die Dekarbonisierung und die
Kreislaufwirtschaft das Wirtschaftswachstum gefördert werden soll.
Mit dieser Strategie will die Kommission dafür sorgen, dass der technologische
Fortschritt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärkt und greifbare
Vorteile – wie die Entwicklung von hochwertigen Arbeitsplätzen und von Kompetenzen –
für die Europäerinnen und Europäer mit sich bringt. Der Deal für eine saubere Industrie
steht im Einklang mit dem Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und
bietet eine langfristige strategische Vision für die europäische Industrie.
Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er den Deal für eine saubere Industrie
begrüßt und seine übergeordneten Ziele unterstützt. Die Kommission stimmt mit dem
Bundesrat darin überein, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die europäischen
Industriezweige bei ihren Dekarbonisierungsbemühungen unterstützt werden, um so ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig die von diesem Übergang betroffenen
zu Drucksache 106/25 (Beschluss)
Arbeitnehmer zu unterstützen. Darüber hinaus stimmt die Kommission mit dem
Bundesrat darin überein, dass die Resilienz der europäischen Industrie gestärkt und
strategische Abhängigkeiten verringert werden müssen.
Vor diesem Hintergrund teilt die Kommission die Auffassung, dass Beschäftigte im
Wandel unterstützt werden müssen, damit alle von der Umstellung auf saubere Energie
profitieren. Im Mittelpunkt des Deals für eine saubere Industrie steht die Überzeugung,
dass Europa eine industrielle Zukunft hat und dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden
können. Die Kommission nimmt die Unterstützung für die Union der Kompetenzen zur
Kenntnis, die einen neuen Ansatz verfolgt, bei dem Bildungs-, Ausbildungs- und
Beschäftigungspolitik mit einer gemeinsamen Vision der Wettbewerbsfähigkeit
verbunden wird. Die EU investiert mehr als 150 Mrd. EUR, um Menschen,
Unternehmen, Bildungseinrichtungen und andere Einrichtungen dabei zu unterstützen,
die Ausbildung und die Kompetenzen zu erwerben bzw. zu vermitteln, die für ein
erfolgreiches Leben und eine florierende, wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft
erforderlich sind. Die Kommission wird bestrebt sein, auf bestehenden Initiativen wie der
Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur
Klimaneutralität1 aufzubauen, die einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden
wird, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei ihrer Umsetzung zu verfolgen. Ferner
wird die Kommission prüfen, inwieweit die Nutzung von Konditionalitäten für
Ausbildung und Kompetenzen verbessert werden kann, um beim industriellen Wandel die
Vorwegnahme und Bewältigung von Veränderungen besser zu unterstützen. Bei der
Vorbereitung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird die
Kommission die Aufnahme von Sozialklauseln in Erwägung ziehen.
Die Kommission teilt die Auffassung, dass neben Kompetenzen auch gerechte Löhne und
hochwertige Arbeitsplätze von entscheidender Bedeutung sind, um Arbeitskräfte zu
gewinnen und zu halten. Die Kommission nimmt die Unterstützung für den Fahrplan für
hochwertige Arbeitsplätze zur Kenntnis, der Ende dieses Jahres vorgelegt werden soll.
Ziel dieser Initiative ist es, faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen,
Ausbildungsmöglichkeiten und einen fairen Übergang sowohl für Arbeitnehmer als auch
für Selbstständige zu fördern, insbesondere durch breitere tarifvertragliche Abdeckung.
Der Fahrplan wird in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern in ganz Europa
ausgearbeitet. Ferner wird die Europäische Beobachtungsstelle für einen fairen
Übergang die Faktengrundlage stärken und so den Datenaustausch erleichtern, um die
Auswirkungen und Ergebnisse in Bereichen wie Beschäftigung, Schaffung hochwertiger
Arbeitsplätze, Arbeitsplatzwechsel, Umschulung von Arbeitskräften und
Investitionsbedarf zu messen.
1 Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur
Klimaneutralität.
3
Was kohäsionspolitische Aspekte angeht, wird im Vorschlag der Kommission zur
Halbzeitüberprüfung für eine modernisierte Kohäsionspolitik anerkannt, dass die
Dekarbonisierung der Industrie Hand in Hand gehen kann mit dem Ziel, regionale,
soziale und territoriale Unterschiede abzubauen. In Bezug auf die Dekarbonisierung der
Industrie werden zwei Änderungen vorgeschlagen. Erstens soll der Förderumfang für
produktive Investitionen in andere Unternehmen als KMU erweitert werden, sofern die
Finanzmittel zur Erleichterung der Dekarbonisierung der Industrie verwendet werden.
Zweitens sollen Kompetenzen und Menschen im Zusammenhang mit dem industriellen
Wandel unterstützt werden. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung läge es bei den
Mitgliedstaaten, ob sie die angebotene Flexibilität in Anspruch nehmen möchten.
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates zur Kenntnis, dass genaue
Begriffsbestimmungen fehlen würden, sodass bei der Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen Hemmnisse entstehen könnten. Die Kommission erkennt an, dass der Erfolg
dieser Strategie von einer raschen und wirksamen Umsetzung abhängt, was eine solide
Messung und Überwachung, einen Dialog sowie koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene
erfordert, um Investitionen zu erleichtern und die Anstrengungen zu verstärken. Die
Kommission wird daher die Koordinierung intensivieren, um strategische
Orientierungshilfen bereitzustellen, die Fortschritte zu überwachen und aktiv mit lokalen
Behörden und Interessenträgern zusammenzuarbeiten. Bei der Umsetzung der im Deal
für eine saubere Industrie dargelegten Maßnahmen sind Zusammenarbeit und
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten sehr wichtig, ebenso wie die Zusammenarbeit mit
den gesetzgebenden Organen.
Die Kommission hofft, dass vom Bundesrat aufgeworfene Fragen mit den vorstehenden
Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen
Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Stéphane Séjourné Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 106/25 (Beschluss)- 3 -]
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