Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung
[Bundesrat Drucksache 106/1/25
12.05.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - Fz - U - Wi - Wo
zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere
Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit
und Dekarbonisierung
COM(2025) 85 final
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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt das Bestreben der Kommission, mit dem Deal für eine
saubere Industrie die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie den Klima-,
Ressourcen-, und Umweltschutz der europäischen Wirtschaft zu stärken und sie
so auf dem Transformationspfad zu unterstützen.
2. Der Bundesrat ist sich mit der Kommission darin einig, dass die europäische
Industrie angesichts der Herausforderungen der Dekarbonisierung, eines sich
verschärfenden globalen Wettbewerbs und steigender Energiekosten unter
erheblichem Transformationsdruck steht. Der Bundesrat begrüßt daher, dass die
Kommission mit dem angekündigten Deal für eine saubere Industrie ein um-
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fassendes Maßnahmenpaket vorgelegt hat, um traditionelle Industrien bei der
Reduktion von CO2-Emissionen zu unterstützen, sie wettbewerbsfähiger zu
machen, Beschäftigte und gute Arbeitsbedingungen zu stärken sowie Arbeitsplätze
zu schützen. Der Bundesrat begrüßt den Fokus der Initiative auf
energieintensive Industriezweige und befürwortet branchenspezifische Übergangspfade, um
die Maßnahmen auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Sektoren
abstimmen zu können. Angesichts zunehmender geopolitischer Unwägbarkeiten
sieht es der Bundesrat als zwingend erforderlich an, die Resilienz der
europäischen Industrie zu stärken und strategische Abhängigkeiten zu verringern.
3. Der Bundesrat unterstreicht die übergeordnete Zielsetzung des Clean Industrial
Deals, wonach eine gerecht gestaltete Transformation allen Europäerinnen und
Europäern zugutekommen muss und niemand zurückgelassen werden darf.
Damit der Deal für eine saubere Industrie erfolgreich sein kann, muss er mit
einer sozialpolitischen Strategie kombiniert werden. Der Bundesrat setzt sich
daher für eine nachhaltige Industriestrategie ein, bei der der Mensch an der ersten
Stelle steht. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Transformation der
europäischen Industrie nur gelingen kann, wenn die Beschäftigten als zentrale
Akteure des Wandels gestärkt werden. Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht allein
durch technologische Innovationen, sondern auch durch qualifizierte und
motivierte Fachkräfte, die in guten Arbeitsbedingungen ihre volle Leistung entfalten
können.
4. Indem der Deal für eine saubere Industrie die Ziele des Klimaschutzes und des
nachhaltigen Wirtschaftens mit dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit in einer
übergreifenden Strategie zusammenführt, klimaneutrale Investitionen anreizt
und saubere wie zirkuläre Technologien unterstützt, ergeben sich aus Sicht des
Bundesrates wesentliche Synergien mit dem Europäischen Grünen Deal. Aus
Sicht des Bundesrates ist auch bei der Umsetzung entscheidend, dass der Deal
für eine saubere Industrie kompatibel mit den Zielen und Maßnahmen des
Europäischen Grünen Deals ist. Durch die Kombination beider Strategien kann es
gelingen, eine starke, nachhaltige und resiliente europäische Wirtschaft mit
zukunftssicheren Jobs zu schaffen, die im Einklang mit Klima-, Umwelt- und
Ressourcenschutz steht.
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5. Aus Sicht des Bundesrates müssen die Klima- und Nachhaltigkeitsziele des
Europäischen Grünen Deals auch in der laufenden Legislatur- und Mandatsperiode
konsequent weiterverfolgt werden, zumal er aufgrund seines ganzheitlichen
Ansatzes zu einer angemessenen Lastenteilung auch mit Sektoren abseits der
Industrie beiträgt. Der Bundesrat hält es deswegen für geboten, die Umsetzung
und Weiterentwicklung der Maßnahmen des Europäische Grünen Deals in allen
Sektoren zu beschleunigen. So können seine Erfolge das Fundament für die
Unterstützung der klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft durch den Deal für
eine saubere Industrie stärken.
6. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass Beschäftigte im
Wandel unterstützt werden müssen. Die Transformation der Arbeitswelt,
insbesondere der ökologische und digitale Wandel, stellt neue Anforderungen an das
Wissen und Können der Beschäftigten. Der Bundesrat betont, dass
Qualifikationen und hochwertige Arbeitsplätze der Schlüssel zu Europas
Wettbewerbsfähigkeit sind. Der Bundesrat begrüßt daher die Zielrichtung sowie den Aus- und
Weiterbildungsfokus der von der Kommission vorgelegten Union der
Kompetenzen. Er unterstützt insbesondere die Ansätze, speziell auf
zukunftsorientierte, grüne und digitale Kompetenzen zu setzen, die europaweite
Übertragbarkeit von Qualifikationen zu fördern und Qualifikationsdefizite auch
durch die Gewinnung und Bindung von Spitzentalenten aus aller Welt zu
beheben. Die Initiative kann dazu beitragen, dass europäische Unternehmen einen
verbesserten Zugang zu den qualifizierten Arbeitskräften erhalten, die sie
benötigen, um ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Neben der
Fokussierung auf grüne und digitale Kompetenzen bedarf es
branchenübergreifend einer arbeitsplatznahen Unterstützung aller Beschäftigtengruppen durch
Weiterbildung und die Befähigung, Veränderungen der eigenen Arbeit
mitzugestalten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf jene Sektoren zu legen, die stark
vom Strukturwandel betroffen sind.
7. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass neben Qualifikationen auch faire
Löhne und hochwertige Arbeitsplätze von entscheidender Bedeutung sind, um
Arbeitskräfte anzuziehen und zu halten und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU
zu erhöhen. Der Bundesrat begrüßt die klare Verpflichtung zu hochwertigen
Arbeitsplätzen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie und sieht daher
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dem angekündigten Paket für hochwertige Arbeitsplätze erwartungsvoll
entgegen. Die Maßnahmen haben das Potenzial, die Beschäftigungsdimension der
EU-Wettbewerbsstrategie zu stärken und gleichzeitig weitere Fortschritte bei
der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu gewährleisten. Der
Bundesrat gibt dabei zu bedenken, dass das Konzept der Arbeitsplatzqualität
aktualisiert und an die fundamentalen Änderungen angepasst werden muss, die
sich durch die digitale und sozialökologische Transformation ergeben. Als
zentrale Vehikel zur Erhöhung der Arbeitsplatzqualität setzt sich der Bundesrat für
eine europaweite Stärkung der Tarifbindung, der Mitgestaltung und
Mitbestimmung sowie des sozialen Dialogs ein.
8. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung öffentlicher Vergabekriterien als
wichtigen Hebel, um sozial- und umweltpolitische Ziele zu steuern. Der
Bundesrat spricht sich dafür aus, dass der Industrie stärkere Anreize geboten
werden, um in Weiterbildung, Umschulung sowie den Erhalt und den Ausbau
hochwertiger Arbeitsplätze im Rahmen einer gerechten Transformation zu
investieren. Angesichts der bevorstehenden Überarbeitung des Rahmens für die
Vergabe öffentlicher Aufträge setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass
öffentliche Aufträge an die Einhaltung fairer Löhne, guter Arbeitsbedingungen und
sozialer Standards gekoppelt werden. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die
Anwendung sozialer Kriterien bei öffentlichen Aufträgen dazu beiträgt, dass
Beschäftigte von der Unterstützung für die Industrie profitieren, auch durch
Förderung von Tarifverhandlungen. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den
umfassenderen Zielen der EU, neben Wirtschaftswachstum auch soziale
Gerechtigkeit zu fördern.
9. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit einer solide ausgestatteten,
langfristigen Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der
Industrie, auch um dem Druck einer Wettbewerbssteigerung durch
Kostenersparnis zulasten der Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken. Der Bundesrat
bedauert daher, dass die vorgesehene industrielle Dekarbonisierungsbank
ausschließlich aus bestehenden Instrumenten, wie dem Innovationsfonds sowie der
Mobilisierung von privatem Kapital und freiwilligen Beiträgen der
europäischen Mitgliedstaaten, finanziert werden soll.
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10. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Maßnahmen des Deals für eine
saubere Industrie durch eine ehrgeizige Kohäsionspolitik unterstützt werden. Der
Bundesrat lehnt den Vorschlag ab, dass die Europäischen Strukturfonds
umgeschichtet werden, um die Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie zu
finanzieren. Der Bundesrat unterstreicht, dass der industrielle Wandel nicht
zulasten der sozialen Kohäsion finanziert werden darf. Er setzt sich für eine
nachhaltige Finanzierungsstrategie ein[, bei der zusätzliche EU-Eigenmittel zur
Verfügung gestellt werden].
12. Der Bundesrat unterstützt eine realistische Vereinfachungsagenda für Industrien
und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel der Maßnahmen muss sein,
Doppelarbeit zu vermeiden und für Berechenbarkeit, Konsistenz und
Investitionssicherheit zu sorgen. Zugleich darf dies nicht bedeuten, dass hart erkämpfte
Sozial- und Umweltstandards zurückgenommen werden. Eine verbesserte
Wettbewerbsfähigkeit muss auf bestehenden sozialen Errungenschaften und
dem Sozialmodell der EU aufbauen, um einen inklusiven und gerechten
ökologischen Wandel zu erreichen. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Gesetze
gesichert und gestärkt werden, die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, den Erhalt der Umwelt und die Stärkung des Wirtschaftsgefüges
verbessern.
13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass die hohen Arbeits- und Sozialstandards unvermindert
fortgelten, damit der Strukturwandel für alle fair und gerecht gestaltet wird. Dies
betrifft auch die bevorstehende Bewertung des Rechtsrahmens für die Vergabe
öffentlicher Aufträge durch die Kommission. Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Stärkung der
Beschäftigten und zum Schutz von Industriearbeitsplätzen mit der gleichen
Dringlichkeit wie die restlichen Maßnahmen des Deals für eine saubere Industrie
vorangetrieben werden.
14. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, angesichts des zunehmenden
Arbeits- und Fachkräftemangels für eine rasche und konsequente Umsetzung der
aus- und weiterbildungsbezogenen Initiativen im Rahmen der Kompetenz-
Union einzutreten. Der Bundesrat gibt zugleich zu bedenken, dass einige der
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vorgesehenen bildungsbezogenen Maßnahmen der Union der Kompetenzen die
Zuständigkeit der Bundesländer unmittelbar berühren. Daher bittet er die
Bundesregierung, sich in den Verhandlungen für die Wahrung des
Subsidiaritätsprinzips einzusetzen.
15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine
wirksame und nachhaltige Finanzierung der Dekarbonisierungsmaßnahmen
auszusprechen[, die sich vorwiegend aus neuen EU-Mitteln speist]. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere, sich in den Verhandlungen
dafür einzusetzen, dass die Finanzierung nicht zulasten der Europäischen
Strukturfonds geht. Der Bundesrat weist in diesem Kontext auf die Bedeutung eines
leistungsstarken, flächendeckenden und in der Umsetzung vereinfachten
Europäischen Sozialfonds Plus hin, der in regionaler Verantwortung auf die
drängenden arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen reagieren kann.
17. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die im Deal für eine saubere Industrie
genutzten Begriffe oftmals ungenau und nicht näher definiert sind, sodass bei der
Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen Hemmnisse entstehen können. Der
Bundesrat empfiehlt, diese Begriffe zeitnah zu präzisieren und zu
kommunizieren [und dabei vorrangig auf emissionsfreie Technologien zu setzen].
19. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
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20. Der Finanzausschuss,
der Wirtschaftsausschuss und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
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Relationen
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