Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat - Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030 JOIN(2025) 27 final; Ratsdok. 14416/25
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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat - Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030 JOIN(2025) 27 final; Ratsdok. 14416/25
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 684/25
23.10.25
EU - Fz - V - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat -
Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030
JOIN(2025) 27 final; Ratsdok. 14416/25
Der Bundesrat wurde am 24. Oktober 2025 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 113/25 = AE-Nr. 250232;
Drucksache 147/25 = AE-Nr. 250286;
Drucksache 168/25 = AE-Nr. 250296;
Drucksache 156/25 = AE-Nr. 250304;
AE-Nr. 240391;
AE-Nr. 250242
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
HOHER VERTRETER
DER UNION FÜR
AUẞEN- UND
SICHERHEITSPOLITIK
Brüssel, den 16.10.2025
JOIN(2025) 27 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030
1
1 – Einleitung
Was Europa und seine Mitgliedstaaten in den verbleibenden Jahren dieses Jahrzehnts tun,
wird die Sicherheit des Kontinents für das ganze Jahrhundert prägen. Europa braucht bis
2030 ein ausreichend starkes europäisches Verteidigungsdispositiv, um seine Gegner
glaubwürdig abzuschrecken und auf jegliche Aggression zu reagieren. Europa muss jetzt
handeln, damit es „bereit für 2030“ werden kann Aus diesem Grund forderten die
Staats- und Regierungschefs der EU auf der Junitagung des Europäischen Rates die
Kommission und die Hohe Vertreterin auf, „einen Fahrplan vorzulegen“, um „die
Fortschritte [im Hinblick auf das Weißbuch] auf seiner Tagung im Oktober 2025 [zu]
überprüfen und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Verwirklichung seines Ziels der
Verteidigungsbereitschaft [zu] erörtern“.
Mit diesem Fahrplan werden das Weißbuch und die vom Europäischen Rat vorgegebenen
Leitlinien in klaren Etappenzielen und Zielen mit festen Terminen für die vorzulegenden
Ergebnisse und in Indikatoren zur Beobachtung der Fortschritte konkretisiert. Darin wird
eine europäische Leitinitiative für die Bereiche mit dem dringendsten Handlungsbedarf
vorgeschlagen, um die Bemühungen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen,
auch den NATO-Zielen, zu bündeln.
Die Verteidigungsbereitschaft setzt die Entwicklung und den Erwerb der Fähigkeiten
voraus, die für die moderne Kriegsführung erforderlich sind. Es muss also
sichergestellt werden, dass Europa über eine industrielle Basis im Verteidigungssektor
verfügt, die ihm einen strategischen Vorteil und die erforderliche Unabhängigkeit
verschafft. Und es bedeutet, sowohl zu modernsten Innovationen als auch zur schnellen
Massenproduktion in kritischen Zeiten fähig zu sein.
Dass wir unsere Anstrengungen beschleunigen und verstärken müssen, ergibt sich aus der
wachsenden Gefahren- und der sich wandelnden Bedrohungslage, in der sich Europa und
seine Mitgliedstaaten befinden, an die sie sich anpassen und für die sie sich wappnen
müssen. Auslöser ist die grundlose und groß angelegte militärische Aggression Russlands
gegen die Ukraine, die neue Dimensionen von Brutalität und Gewalt erreicht. Es kommt
immer häufiger zu gefährlichen Provokationen und hybriden Kriegshandlungen gegen
Mitgliedstaaten, von Cyberangriffen bis hin zu Verletzungen des Luftraums. Russland hat
seine Wirtschaft und Gesellschaft militarisiert. 2025 wird sein offiziell ausgewiesener
Verteidigungshaushalt 7 % des BIP überschreiten. Rund 40 % seiner Haushaltsausgaben
im Jahr 2025 fließen in Sicherheit und Verteidigung. Von diesem militarisierten
Russland geht auf absehbare Zeit eine anhaltende Bedrohung für die europäische
Sicherheit aus.
Die Vorsorge Europas muss einem umfassenden globalen Kontext mit einem 360°-Ansatz
Rechnung tragen. Wir dürfen gegenüber Bedrohungen aus anderen Teilen der Welt nicht
blind sein. Die internationale Ordnung wird herausgefordert. Der strategische Wettbewerb
nimmt sowohl in unserer engeren als auch weiteren Nachbarschaft aber auch weit darüber
hinaus zu. Von Gaza und dem Nahen Osten bis hin zu zahlreichen latenten oder offenen
Konflikten in Afrika, von zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum bis
hin zur Arktis gibt es immer mehr Konfliktherde. Autoritäre Staaten greifen zunehmend
unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften an. Traditionelle Verbündete und Partner
richten ihren Blick immer mehr auf andere Regionen der Welt. Und schließlich müssen
wir horizontale Bedrohungen wie Terrorismus, die Verbreitung von
2
Massenvernichtungswaffen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit
eindämmen.
Für die Friedenssicherung durch Abschreckung müssen das Verteidigungsdispositiv
und die Verteidigungsfähigkeiten Europas auch für die Schlachtfelder von morgen
gerüstet sein und dem Wandel der Kriegsführung Rechnung tragen. Technologische
Innovation und Iteration – rasch und in großem Maßstab entwickelt und aufbauend auf
Lösungen mit doppeltem Verwendungszweck – sind Voraussetzungen für Stärke auf dem
Schlachtfeld. Wer seine eigenen Technologien entwickelt, wird am stärksten und am
wenigsten abhängig sein; dies gilt insbesondere für die kritischen Systeme der modernen
Kriegsführung wie Drohnen, Satelliten oder autonome Fahrzeuge. Die Ukraine bleibt
nach wie vor die erste Verteidigungslinie Europas und ist ein fester Bestandteil der
europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsarchitektur, und die EU wird die
Unterstützung und verstärkte Zusammenarbeit mit der Ukraine fortsetzen.
Die Mitgliedstaaten müssen sich schnellstens mit einer unabhängigen interoperablen
strategischen Kapazität ausrüsten, die gemeinsam entwickelt und aufrechterhalten wird
und in der Lage ist, in Echtzeit auf Bedrohungen der territorialen Unversehrtheit und
Souveränität Europas zu reagieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen in der Lage
sein, unabhängig zu handeln und Verantwortung für ihre eigene Verteidigung und
Sicherheit zu übernehmen, ohne sich zu sehr auf andere zu verlassen. Sie müssen – in enger
Partnerschaft mit der NATO – einen positiven Beitrag zur globalen und transatlantischen
Sicherheit leisten. Ein Europa, das eher bereit ist, seine eigene Verteidigung zu sichern, ist
ein Europa, das enger mit der NATO abgestimmt und in der Lage ist, seinen fairen Anteil
zum transatlantischen Bündnis beizutragen. In allen Bereichen dieses Fahrplans steht die
Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Mittelpunkt, da das transatlantische
Bündnis nach wie vor eine unersetzliche Säule der Sicherheit der EU ist. Er wird ein
Höchstmaß an Kohärenz und gegenseitiger Verstärkung gewährleisten und gleichzeitig
unnötige Doppelarbeit vermeiden.
Dies sollte auf den bereits eingeleiteten Arbeiten aufbauen. Der jahrzehntelange
Investitionsrückstand Europas ist Vergangenheit. Die Mitgliedstaaten erhöhten ihre
Verteidigungshaushalte von 218 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf 343 Mrd. EUR im Jahr 2024
und im Jahr 2025 werden voraussichtlich 392 Mrd. EUR erreicht. Die
Verteidigungsinvestitionen stiegen 2024 mit 106 Mrd. EUR um 42 %, und die
Beschaffung neuer Ausrüstung belief sich auf 88 Mrd. EUR. Es wurden neue EU-
Instrumente wie das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie vorgestellt, und
mit dem Weißbuch zur Verteidigungsbereitschaft wurde ein neuer strategischer Rahmen
vorgelegt. Durch den Plan „ReArm Europe“ werden bis zu 800 Mrd. EUR für die
Verteidigung mobilisiert, unter anderem durch neue Finanzierungsinstrumente wie SAFE.
Die von den Verbündeten auf dem NATO-Gipfel im Juni 2025 zugesagten Ausgaben, um
das neue Kernziel für Verteidigungsausgaben von 3,5 % des BIP bis 2035 zu erreichen,
werden im kommenden Jahrzehnt nachhaltige Ausgaben in Höhe von mindestens
288 Mrd. EUR jährlich erfordern. Diese Mehrausgaben müssen sich bei Arbeitsplätzen,
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa auszahlen.
Die Mitgliedstaaten entscheiden jetzt und auch in Zukunft souverän über ihre
nationale Sicherheit und Verteidigung. Sie sind für die Festlegung ihrer Ziele in Bezug
auf die Fähigkeiten verantwortlich, die erforderlich sind, um die Bereitschaft ihrer
nationalen Streitkräfte für die Erfüllung ihrer strategischen und militärischen Missionen,
einschließlich der im Rahmen der NATO durchgeführten Missionen, zu gewährleisten.
3
Ihre jeweiligen nationalen Ziele und die entsprechenden Zeitpläne für ihre Verwirklichung
sind souveräne Entscheidungen.
Gleichzeitig legt die komplexe Bedrohungslage nahe, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam
handeln müssen, anstatt ihre Anstrengungen durch unkoordinierte nationale Initiativen zu
fragmentieren. Bislang werden immer noch weniger als 50 % der Verteidigungsgüter
innerhalb der EU – und zwar überwiegend auf nationaler Ebene – beschafft, wobei
außereuropäische Anbieter sogar Marktanteile hinzugewinnen konnten.
Daher muss eindeutig mehr investiert, gemeinsam investiert und europäisch investiert
werden.
2 – Was bedeutet Verteidigungsbereitschaft?
Die Erreichung der vollen Verteidigungsbereitschaft bedeutet, dass die Streitkräfte der
Mitgliedstaaten dazu in der Lage sind, jede verteidigungsbezogene Krise, auch
Kriegshandlungen mit hoher Intensität, zu antizipieren, sich darauf vorbereiten und darauf
zu reagieren. Sie erfordert gut ausgestattete Streitkräfte mit den entsprechenden
Ressourcen, die kohärent und interoperabel sind, eine angemessene Ausbildung und eine
Doktrin für den Einsatz militärischer Gewalt.
Zusammenfassend erfordert die Verteidigungsbereitschaft Europas, dass es die Ziele
betreffend die Fähigkeiten auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten eingegangenen
Verpflichtungen, auch im Rahmen der NATO, gemeinsam erreicht.
Sie hängt auch von einer starken, resilienten und innovativen industriellen und
technologischen Industriebasis in Europa ab. Diese wiederum benötigt die richtigen
rechtlichen Rahmenbedingungen, einen Markt mit kontinentaler Dimension, eine größere
militärische Mobilität, mehr Innovation und Kompetenzen sowie ein erweitertes Netz von
Verteidigungspartnerschaften mit Verbündeten und Partnern. Im weiteren Sinne erfordert
die Verteidigungsbereitschaft überdies ein tragfähiges, unterstützendes ziviles Umfeld, das
auf einer resilienten Gesellschaft, gut vorbereiteten und informierten Bürgerinnen und
Bürgern und einer verstärkten zivil-militärischen Zusammenarbeit basiert.1 In diesem
Fahrplan liegt der Schwerpunkt zwar auf den Fähigkeiten, er befasst sich aber auch mit
diesen anderen wesentlichen Voraussetzungen für die Verteidigungsbereitschaft Europas.
Er soll die von den Mitgliedstaaten auf nationaler, multinationaler und EU-Ebene
geleistete Arbeit und die von der Kommission im Rahmen bestehender und neuer
verteidigungsbezogener Instrumente eingeleiteten Verfahren zusammenzuführen.
3 – Schließung der Fähigkeitenlücken in Europa bis 2030: Nächste Schritte und
Etappenziele
Das Bereitschaftsziel besteht im Kern darin, zu gewährleisten, dass Europa über das
vollständige Fähigkeitendispositiv verfügt, das für die Abschreckung von jeglicher
Aggression und den Schutz seiner Grenzen zu Lande, in der Luft und auf See sowie seiner
Netze und Ressourcen im Cyberraum und im Weltraum erforderlich ist. Die
Mitgliedstaaten haben die folgenden Fähigkeitenbereiche als erste Priorität ermittelt:
1 Die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge (JOIN(2025) 130: Gemeinsame Mitteilung
über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge vom 26. März 2025) ergänzt daher
diesen Fahrplan.
4
Festlegung und Verfolgung der operativen Erfordernisse der Mitgliedstaaten
Um das gemeinsame Ziel der Verteidigungsbereitschaft bis 2030 zu erreichen, bedarf es
eines systemischen Vorgehens. Ein Höchstmaß an Interoperabilität und Komplementarität
der beschafften militärischen Fähigkeiten ist entscheidend. Der Militärstab der EU
(EUMS) erstellt derzeit einen vertraulichen Überblick über den Ist-Stand der Fähigkeiten
und Ziele der Mitgliedstaaten. Dies umfasst die prioritären Fähigkeitenbereiche und trägt
den NATO-Zielen sowie den Erfordernissen der Ukraine Rechnung. Aus diesem Überblick
werden quantitative Erkenntnisse über die bestehenden Defizite bei den Fähigkeiten im
gesamten Spektrum der Militäroperationen, einschließlich der territorialen Verteidigung,
gewonnen werden.
Dieser Überblick wird jährlich aktualisiert und in die von der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) ausgearbeitete und vom EUMS unterstützte Koordinierte
Jährliche Überprüfung der Verteidigung integriert werden. Auf diese Weise wird für die
Verknüpfung der Analyse der Defizite bei den militärischen Fähigkeiten mit den vorrangig
zu beschaffenden und entwickelnden Fähigkeitenbereichen gesorgt. Die Generalstabschefs
werden die Ergebnisse der Analyse regelmäßig vertraulich überprüfen, was in die weitere
Arbeit der nationalen Rüstungsdirektoren und der für die Fähigkeitenentwicklung
zuständigen Direktoren zu den vorgeschlagenen Lösungen einfließen wird. Daher ist es
besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten dem EUMS weiterhin aggregierte
Informationen über ihre Ziele und Fortschritte übermitteln. Für diese Informationen gilt
zwar Geheimhaltung, doch sie werden eine Überwachung der gemeinsamen Fortschritte
im Einklang mit dem Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft bis 2030 ermöglichen.
Aufbauend auf diesem Prozess werden die Kommission und die Hohe Vertreterin dem
Europäischen Rat im Oktober jeden Jahres einen Jahresbericht über die
Verteidigungsbereitschaft vorlegen. Sein Schwerpunkt wird auf der EU-Gesamtlage im
Hinblick auf die vereinbarten prioritären Fähigkeitenbereiche sowie auf den anderen in
diesem Fahrplan dargelegten Fragen liegen. Der Bericht wird aktuelle Informationen über
die gemeinsamen Fortschritte bei den Schlüsselindikatoren enthalten, die in diesem
Fahrplan vorgeschlagen werden, und wird den Mitgliedstaaten zur Beratung vorgelegt
werden. Der Bericht wird es den Staats- und Regierungschefs ermöglichen, die
gemeinsamen Fortschritte auf dieser Grundlage zu überprüfen und strategische Vorgaben
für die Beratungen der Verteidigungsminister im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
(Verteidigung) zu machen.
Die Entwicklung der Fähigkeiten durch Fähigkeitenkoalitionen der Mitgliedstaaten
Luft- und
Raketenabwehr
Strategische
Enabler
Artilleriesysteme
Militärische
Mobilität
Flugkörper &
Munition
Cyber, KI
& elektr.
Kriegsführung
Drohnen
&
Drohnenabwehr
Bodenkampf
Maritime
Sicherheit
5
Der Schlüssel für die Verteidigungsbereitschaft Europas ist die Schließung der
bestehenden Lücken bei den kritischen Fähigkeiten durch die Entwicklung und
Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten in allen vereinbarten prioritären Bereichen.
Dazu sollten die Mitgliedstaaten den laufenden Prozess der Bildung von
Fähigkeitenkoalitionen unter den Mitgliedstaaten zügig abschließen. Sie sollten im
Einzelnen darlegen, welche Mitgliedstaaten sich um welche Defizite kümmern, und
vereinbaren, bei wem die Lenkung der einzelnen Koalitionen liegt, welche Rolle der
Führungsnation und welche den Ko-Führungsnationen zukommt, welche Fähigkeitenziele
bestehen und welche Kooperationsprojekte zu ihrer Verwirklichung einzuleiten sein
werden. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen dieser Koalitionen stets ihre Souveränität
bei der Entscheidung über ihre Rolle und ihren Beitrag behalten. Aufbauend auf
bestehenden von der EDA geleiteten Fahrplänen zur vorrangigen Durchführung2 sollte
jede Fähigkeitenkoalition spezifische Ziele und Zeitpläne festlegen.
Die Fähigkeitenkoalitionen sollten anderen Mitgliedstaaten offen stehen, die sich zu einem
späteren Zeitpunkt anschließen möchten. Eine Ko-Führung sollte gefördert werden, um die
Mitverantwortung der Mitgliedstaaten und eine angemessene Lastenverteilung
sicherzustellen. Jede Koalition kann eines oder mehrere der im EDIP verfügbaren
Instrumente3 nutzen, um eine gezielte EU-Unterstützung für Leitprojekte sowie mögliche
neue SSZ-Projekte zu erhalten. Horizontale Leitlinien könnten die Arbeit dieser
Koalitionen in Bezug auf die Rolle der Führungsnationen, soweit erforderlich die
Beziehungen zwischen Ko-Führungsnationen, die Mitgliedschaft, den Umsetzungsplan,
die Verbindung mit den EU-Akteuren und den Berichterstattungsmechanismus erleichtern.
Es sollten wann immer möglich bestehende Verfahren genutzt werden. Der EDA wird
unter der Leitung der Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle bei der Erleichterung des
Koalitionsbildungsprozesses zukommen, insbesondere durch die Expertengruppen für
Fähigkeiten. Auch die Arbeit des EUMS betreffend die Fähigkeitendefizite wird in den
Prozess einfließen. Die Kommission wird die Verbindung zwischen den Koalitionen und
EU-Finanzierungsinstrumenten und -maßnahmen gewährleisten. Der Rat „Auswärtige
Angelegenheiten“ (Verteidigung) wird die politische Steuerung übernehmen. In
Anbetracht der Dringlichkeit sollten die Mitgliedstaaten dem Rat bis Anfang 2026 Bericht
erstatten.
Die rasche Mobilisierung des neuen Instruments SAFE und anderer EU- und nationaler
Instrumente wird entscheidend dafür sein, die rasche, und möglichst gemeinsame,
Beschaffung der wichtigsten Fähigkeiten innerhalb der Koalitionen sicherzustellen. Dies
erfordert rasches Handeln, da in der SAFE-Verordnung knappe Fristen festgelegt sind,
die eingehalten werden müssen, um bis 2030 auf Kurs zu bleiben.
Ein entscheidender Faktor wird sein, inwieweit die Mitgliedstaaten den Bedarf
koordinieren, die Nachfrage bündeln und die gemeinsame Beschaffung organisieren
können. Die Beschaffung von Verteidigungsgütern erfolgt nach wie vor überwiegend auf
nationaler Ebene. Dies führt zu Fragmentierung, aufgeblähten Kosten und mangelnder
2 Es besteht ein Fahrplan für jeden der 22 Bereiche, die in den Prioritäten für die Fähigkeitenentwicklung
(November 2023) festgelegt wurden.
3 Z. B. ein europäisches Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse oder die Strukturen für
europäische Rüstungsprogramme (SEAP), sobald sie in Kraft sind.
6
Interoperabilität. Im Jahr 2007 vereinbarten die Mitgliedstaaten, 35 % ihrer
Verteidigungsinvestitionen für die gemeinsame Beschaffung4 zu verwenden. Bislang
wurden allerdings nicht einmal 20 % erreicht. Die zunehmende Umstellung der
Verteidigungsinvestitionen auf die gemeinsame Beschaffung wird ein Schlüsselfaktor
für die Erreichung der Bereitschaft sein, da die Bündelung der Nachfrage und
Skaleneffekte dazu beitragen werden, die Produktionskapazitäten der europäischen
Verteidigungsindustrie zu steigern und die Interoperabilität zu fördern. Die Bündelung der
europäischen Nachfrage wird Kostensenkungen bewirken, da sie vermeidet, dass sich die
Mitgliedstaaten gegenseitig überbieten, und deren Gesamtkaufkraft erhöht. Sie wird auch
die Skaleneffekte verstärken und die laufenden Bemühungen fördern, wichtige
Produktionsknoten und Lieferketten gemeinsam zu sichern und auszubauen.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten bis 2030 gemeinsam ihre
Fähigkeitenlücken schließen sollen. Zudem soll sich der Anteil der gemeinsamen
Beschaffung dem vereinbarten Ziel von 35 % annähern, und die
Verteidigungsinvestitionen, die auf die Beschaffung aus der EDTIB entfallen, sollen das
politische Ziel von mindestens 55 % der Gesamtinvestitionen erreichen.
Etappenziele:
1. Einrichtung von Fähigkeitenkoalitionen in allen prioritären Bereichen, Entscheidung
über Führungs- und Ko-Führungsnationen sowie über die jeweiligen Umsetzungspläne
bis 2030 – bis zum 1. Quartal 2026
2. Erhebung erster Daten über die Kapazitäten der EU-Verteidigungsindustrie in den
prioritären Fähigkeitenbereichen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission
– bis Mitte 2026
3. Einleitung von Projekten in allen prioritären Bereichen im ersten Halbjahr 2026
4. Organisation von mindestens 40 % der Beschaffung von Verteidigungsgütern als
gemeinsame Beschaffung – bis Ende 2027
5. Sicherstellung, dass Projekte, Verträge und Finanzierungen vorhanden sind, um
Lücken bei den kritischen Fähigkeiten in den prioritären Bereichen zu schließen – bis
Ende 2028
6. Erhalt aller durch SAFE finanzierten Beschaffungen, die zur Schließung aller
Fähigkeitenlücken in den prioritären Bereichen beitragen – bis Ende 2030
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, dass die Entwicklung der gemeinsamen militärischen Defizite der
EU in den einzelnen prioritären Fähigkeitenbereichen (gegenüber dem Vorjahr) und die
Anzahl der eingeleiteten Projekte und beschafften Fähigkeiten in den einzelnen prioritären
Bereichen mit dem Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft anhand von
Informationen des EUMS und der EDA überwacht wird.
4 Im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur. 2017 wurde dies zu einer SSZ-Verpflichtung mit
größerer Verbindlichkeit.
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4 – Start europäischer Leitinitiativen für die Bereitschaft
Zwar sind Fortschritte in allen Bereichen der Verteidigungsfähigkeiten erforderlich, doch
muss unbedingt massiv und koordiniert in gesamteuropäische Projekte investiert werden,
die ganz Europa vor den akuten Bedrohungen schützen.
Daher schlagen die Kommission und der HR/VP ein erstes Paket von europäischen
Leitinitiativen für die Bereitschaft vor, die ihrem Wesen nach gesamteuropäisch sind. Sie
werden die Sicherheit Europas insgesamt erhöhen und sich gegenseitig verstärken: die
europäische Drohnenabwehrinitiative, der Schutzschild für die Ostflanke, der
europäische Luftschild und der europäische Weltraumschild.
Sie stehen allen Mitgliedstaaten offen, die sich beteiligen möchten. Leitinitiativen haben
bereichsübergreifenden Charakter und bringen Fortschritte in mehreren
Fähigkeitenbereichen und in Sektoren mit sich, die über die Kernverteidigung
hinausgehen. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, das Grenzmanagement und die innere
Sicherheit werden besonders wichtig sein.
Die Mitgliedstaaten werden über diese sowie über mögliche weitere Leitinitiativen (z. B.
Cyberabwehr, maritime Sicherheit usw.) entscheiden. Sie werden diese Initiativen
vorantreiben und sich dabei nach eigenem Ermessen auf die konkreten Ziele, die
Aufgabenverteilung, die Zuweisung der Gelder aus den Staatshaushalten und den am
besten geeigneten Rahmen für ihre Verwirklichung einigen.
Die Kommission wird als Moderatorin fungieren und eine zentrale Anlaufstelle einrichten,
die den Mitgliedstaaten technische Unterstützung und Beratung für die Verbindung
nationaler Maßnahmen mit ihren verfügbaren Instrumenten und
Finanzierungsmöglichkeiten (einschließlich der Regionalfonds) bietet und gleichzeitig für
Kohärenz und Kontinuität der einzelnen Arbeitsbereiche untereinander sorgt. Die Hohe
Vertreterin wird über den EAD, den EUMS und die EDA die Mitgliedstaaten beraten und
sicherstellen, dass die Leitinitiativen die vereinbarten prioritären Fähigkeitenbereiche
unterstützen, mit den langfristigen Zielen für die Entwicklung der Fähigkeiten in Einklang
stehen und sich mit der militärischen Planung der NATO decken.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten bis zum Frühjahr 2026 mit Unterstützung durch
die Kommission, die Hohe Vertreterin und andere EU-Akteure, einschließlich der
Europäischen Verteidigungsagentur, die geeigneten Koordinierungsvorkehrungen
vereinbart haben. Die Fortschritte der einzelnen Leitinitiativen werden mit dem
Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft überwacht.
Die europäische Drohnenabwehrinitiative und der Schutzschild für die Ostflanke
Die jüngsten wiederholten Verletzungen des Luftraums von EU-Mitgliedstaaten haben
gezeigt, dass dringend eine flexible, bewegliche und auf dem neuesten Stand der Technik
stehende europäische Fähigkeit zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge geschaffen
werden muss. Während die Mitgliedstaaten an der östlichen Außengrenze am stärksten mit
der unmittelbaren Bedrohung durch Russland und Belarus konfrontiert sind, kann eine
solche Bedrohung jeden Mitgliedstaat erreichen, wie die jüngsten Zwischenfälle deutlich
machten.
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Die europäische Drohnenabwehrinitiative wird nach einem 360°-Ansatz in Form eines
mehrschichtigen, technologisch fortschrittlichen Systems konzipiert, das interoperable
Drohnenabwehr-Fähigkeiten zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung sowie
Fähigkeiten zum Treffen von Bodenzielen durch die Nutzung von Drohnentechnologie für
Präzisionsschläge umfasst. Die Kapazitäten zur Drohnenabwehr sollten voll und ganz
interoperabel und zwischen den Mitgliedstaaten vernetzt sein; sie stellen eine europäische
Lageerfassung bereit und verleihen die Fähigkeit, gemeinsam zu handeln und zusammen
mit der NATO kritische Infrastrukturen zu sichern.
Diese europäischen Drohnenabwehr-Fähigkeiten sollten auf den Erfahrungen der Ukraine
in Bezug auf die enorme Bedeutung des Aufbaus innovativer Drohnen- und
Drohnenabwehr-Ökosysteme, die Verknüpfung von Forschung und Entwicklung mit der
Produktion und den Einsatz skalierbarer Produktionskapazitäten und kontinuierlicher
technologischer Entwicklung aufbauen. Dies ist die Chance Europas zu lernen, auf welche
Weise die Ukraine Innovationen in der Militärtechnologie produziert, und sie wird mit der
vorgeschlagenen Drohnen-Allianz mit der Ukraine verknüpft. Das Netzwerk für die
Drohnenabwehr wird sich auch zivil-militärisch nutzen und an doppelte
Verwendungszwecke anpassen lassen und es wird auch zur Abwehr nicht
verteidigungsbezogener Bedrohungen oder anderer Gefahren, die an allen EU-Grenzen
auftreten, beitragen. Dazu gehören der Grenzschutz, der Einsatz von Migration als Waffe,
der Schutz kritischer Infrastrukturen und die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität.
Die Drohnenabwehr-Fähigkeiten werden eine Kernkomponente der Leitinitiative
„Schutzschild für die Ostflanke“ darstellen, mit der die Kapazitäten der Mitgliedstaaten an
der östlichen Außengrenze, einer Vielzahl von Bedrohungen wie etwa hybriden
Operationen, der Schattenflotte Russlands und dem Risiko bewaffneter Aggressionen zu
begegnen, aufgebaut werden sollen. So sollen die östlichen EU-Außengrenzen an Land, in
der Luft und zur See gefestigt werden, was zur Sicherheit der gesamten Union beiträgt.
Der Schutzschild für die Ostflanke wird die Systeme für Luftverteidigung und
Drohnenabwehr in eine Reihe von Bodenverteidigungssystemen, die maritime Sicherheit
in der Ostsee und im Schwarzen Meer, in Systeme für eine verbesserte Lageerfassung
sowie die innere Sicherheit und das Grenzmanagement integrieren. Der Schutzschild für
die Ostflanke sollte vollständig an der EU-Plattform für maritime Sicherheit im Schwarzen
Meer und der integrierten Führungsstruktur der NATO ausgerichtet sein und die Operation
„Östliche Wache“ (Eastern Sentry), die Luftüberwachung über der Ostsee (Baltic Air
Policing) und die Truppen der „Verstärkten Vornepräsenz“ (Forward Presence) ergänzen.
Er wird dazu beitragen, die allerdringlichsten Komponenten zu entwickeln, die erweitert
und in ein umfassenderes Projekt auf europäischer Ebene integriert werden.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, eine umfassende europäische Fähigkeit zur Grenzverteidigung mit
Überwachungssystemen aus vielen Bereichen, Drohnen- und Drohnenabwehr-
Fähigkeiten, Fähigkeiten im Bereich der elektronischen Kriegsführung, Systemen für
Präzisionsschläge und einer reaktionsfähigen operativen Koordinierung aufzubauen. All
dies soll in enger Zusammenarbeit mit der NATO erfolgen und deren regionale Pläne für
die territoriale Verteidigung ergänzen. In allen Mitgliedstaaten entlang der östlichen
Außengrenze der EU, auch unter Berücksichtigung der Land- und Seegrenze zu Russland
und Belarus, soll ein Schutzschild für die Ostflanke entwickelt werden, um zur Stärkung
der europäischen Verteidigung beizutragen.
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Etappenziele:
1. Der Europäische Rat billigt die europäische Drohnenabwehrinitiative und den
Schutzschild für die Ostflanke als prioritäre Leitinitiativen – bis Ende 2025
2. Start der europäischen Drohnenabwehrinitiative und des Schutzschilds für die
Ostflanke – 1. Quartal 2026
3. Erste Aufforderungen zur Einreichung von Projekten unter der EDIP-Verordnung zur
Skalierung der Produktion und Förderung der gemeinsamen Beschaffung. Erste
Vorfinanzierungszahlungen im Rahmen von SAFE für Projekte der Leitinitiativen –
1. Quartal 2026
4. Erste Kapazitäten der europäischen Drohnenabwehrinitiative und des Schutzschilds
für die Ostflanke – bis Ende 2026
5. Europäische Drohnenabwehrinitiative voll einsatzfähig – bis Ende 2027
6. Schutzschild für die Ostflanke einsatzfähig – bis Ende 2028
Der Schutzschild für die Ostflanke und die europäische Drohnenabwehr sind zwar am
dringendsten, doch sollte beschleunigt an der Entwicklung eines europäischen
Luftschilds gearbeitet werden, um einen integrierten, mehrschichtigen Luft- und
Raketenabwehrschutz für die Mitgliedstaaten zu verwirklichen, der mit dem
Führungssystem der NATO vollständig interoperabel ist, sowie an einem europäischen
Weltraumschild, der den Schutz und die Resilienz der Weltraumressourcen und -dienste
gewährleistet.
Der europäische Luftschild
Die integrierte Leitinitiative für einen europäischen Luftschild wird den Luftraum und
die staatlichen Funktionen der Mitgliedstaaten schützen. Die EU-Programme werden die
Mitgliedstaaten dabei unterstützen, einen integrierten, mehrschichtigen Luft- und
Raketenabwehrschild samt den erforderlichen Sensoren zu verwirklichen, der vor
jeglichen Luftbedrohungen schützt und mit dem Führungssystem der NATO vollständig
interoperabel ist. Er wird den Streitkräften der Mitgliedstaaten dabei helfen,
Abhängigkeiten zu verringern und die Verbündeten bei der Verwirklichung ihrer NATO-
Ziele zu unterstützen.
Ziel:
Es wird vorgeschlagen, einen europäischen Luftschild aufzubauen, der das gesamte
Spektrum der Luft- und Raketenabwehr abdeckt und mit dem NATO-Führungssystem und
der NATO-Doktrin vollständig interoperabel ist.
Etappenziele:
1. Der Europäische Rat billigt den europäischen Luftschild als prioritäre Leitinitiative –
bis Ende 2025
2. Start des europäischen Luftschilds – 2. Quartal 2026
3. In den Arbeitsprogrammen von europäischem Verteidigungsfonds und EDIP
Priorisierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Luft- und Raketenabwehr –
bis Ende 2026
Der europäische Weltraumschild
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Der europäische Weltraumschild ist unerlässlich, um die Verteidigungsfähigkeiten der
Mitgliedstaaten zu stärken, den Schutz und die Resilienz der Weltraumressourcen und
-dienste angesichts wachsender Bedrohungen sicherzustellen und mit Unterstützung der
EU-Weltraumsysteme die Verteidigungsbereitschaft bis 2030 auf der Grundlage nationaler
und kommerzieller Weltraumressourcen zu verwirklichen. Er wird die
Weltraumfähigkeiten der EU mit doppeltem Verwendungszweck ergänzen, die staatliche
Dienste für alle Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen erbringen werden: Ortung,
Navigation und Zeitgebung mit dem öffentlichen regulierten Dienst von Galileo,
weltraumgestützte Aufklärung mit dem staatlichen Erdbeobachtungsdienst und sichere
Kommunikationsverbindungen mit IRIS2, indem die Mitgliedstaaten Anreize erhalten,
gemeinsam souveräne Fähigkeiten zu entwickeln. Er wird die Entwicklung interoperabler
nationaler Verteidigungsfähigkeiten, vor allem mit Schwerpunkt auf Galileo-fähiger
Ausrüstung, ebenso wie das Weltraumgesamtlagebewusstsein, die Abwehr von Jamming
und Spoofing sowie die Operationen und Dienste im Weltraum fördern, wo Europa klare
Defizite und Abhängigkeiten aufweist.
Ziel:
Es wird vorgeschlagen, ein umfassendes europäisches System von Weltraumfähigkeiten
einzurichten und zu schützen, das Verteidigungszwecken dient und auf den EU-
Weltraumsystemen und bestehenden nationalen Kapazitäten aufbaut.
Etappenziele:
1. Der Europäische Rat billigt den europäischen Weltraumschild als prioritäre
Leitinitiative – bis Ende 2025
2. Priorisierung betreffender Maßnahmen in den Arbeitsprogrammen des
Weltraumprogramms, von IRIS2, Europäischem Verteidigungsfonds und EDIP im
Rahmen eines koordinierten Ansatzes und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
zur Hilfe bei der Koordinierung ihrer Beschaffungspläne (SAFE) – ab 2026
3. Start des europäischen Weltraumschilds – 2. Quartal 2026
5 – Die industrielle Dimension der Verteidigung
Eine starke, widerstandsfähige und technologisch innovative, in der EU verwurzelte
Industriebasis ist ein Hauptfaktor für die Abschreckung sowie für die physische und die
wirtschaftliche Absicherung Europas. Angesichts der Größe des EU-Marktes, des
Beschäftigungspotenzials und der Spillover-Effekte auf die Gesamtwirtschaft ist sie auch
ein Motor des Wachstums. Das Bestreben, Lücken bei den Fähigkeiten zu schließen, muss
der Verteidigungsindustrie der EU die Chance bieten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern, stärker zusammenzuarbeiten und Innovationen einzuführen, sodass sie sich an der
Technologiegrenze positionieren und ihr Exportpotenzial ausbauen kann. Dies muss allen
Unternehmen in der Lieferkette, insbesondere Start-ups, Scale-ups, KMU und Mid-Caps,
ebenso wie der regionalen Wirtschaft und kleineren Mitgliedstaaten zugutekommen.
Vier Jahre Krieg in der Ukraine haben gezeigt, dass es entscheidend ist, über ausreichende
Bestände an Munition und Ausrüstung, über Produktionslinien, die rasch hochfahren und
für Nachschub sorgen können, und über gut ineinander greifende Lieferketten zu verfügen.
Öffentliche und private Investitionen müssen den Ausbau der industriellen Ökosysteme in
den nächsten fünf Jahren unterstützen, was auch der regionalen Wirtschaft zugutekommen
muss.
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Hierzu ist die Kommission bereit, der Industrie wettbewerbsrechtliche Leitlinien für
Kooperationsprojekte im Verteidigungssektor an die Hand zu geben. Die Kommission geht
auch auf die Mitgliedstaaten zu, um zu prüfen, ob sie ihr Vorgehen im Rahmen der
Vorschriften über staatliche Beihilfen in dieser Branche modernisieren und
möglicherweise Leitlinien bereitstellen sollte.
Um die Fortschritte beim Lückenschluss in Bezug auf die Fähigkeiten enger an den Ausbau
der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) zu
koppeln, wird sich die Kommission mit jährlich wechselndem Schwerpunkt auf
ausgewählten Prioritäten ein genaues Bild der bestehenden und geplanten industriellen
Produktionskapazitäten in Europa machen. Beginnen wird sie mit der Luft- und
Raketenabwehr, den Drohnen-/Drohnenabwehr-Systemen und den Weltraumsystemen.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre gebündelte Kaufkraft durch mehrjährige
Beschaffungsprogramme in die Waagschale werfen und so die richtigen langfristigen
Signale geben, was den Unternehmen dabei hilft, Investitionsentscheidungen zur
Ausweitung der Produktion zu treffen und zu liefern, was zur Schließung der
Fähigkeitenlücken benötigt wird. Eine stärkere Koordinierung dieser Programme würde
die Fragmentierung verringern, die dringend benötigte Interoperabilität verbessern und das
erwartete Preis-/Leistungsverhältnis gewährleisten.
Innovation ist ein kritischer Baustein für die Verteidigungsbereitschaft Europas.
Disruptive Technologien, ihre rasche Erprobung und Einbettung in die
Verteidigungsfähigkeiten und ein dynamischer Austausch mit der Tech-Gemeinschaft sind
entscheidend für die moderne Kriegsführung. Die EU-Mittel werden daher eingesetzt, um
Investitionen in FuE und innovative Industrieproduktionen zu fördern, zusätzliche private
Investitionen zu mobilisieren und Start-ups, Scale-ups und innovative KMU und Mid-Caps
im Bereich Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu unterstützen. Zudem könnten
vereinfachte Vergabeverfahren für Start-ups und KMU in Betracht gezogen werden. Die
letzte Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik enthält Anreize für eine Neuausrichtung
der Kohäsionsmittel auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien und die
Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten. Der künftige Europäische Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit wird den Schwerpunkt auf neuartige Technologien und disruptive
Lösungen neuer Akteure des Technologiesektors, einschließlich Scale-ups, KMU und
Mid-Caps, legen. Das künftige Rahmenprogramm „Horizont Europa“ und
insbesondere sein Europäischer Innovationsrat wird auch im Bereich
Verteidigungsanwendungen technologieintensive und disruptive Innovationen von der
Forschung bis hin zum Scale-up unterstützen. Der Europäische
Rüstungstechnologiefahrplan wird einen Rahmen dafür bieten; er wird noch vor Ende
November vorgelegt werden. Darin werden neue Wege zur Innovationsförderung in der
Verteidigungsindustrie, auch für Scale-ups und KMU, aufgezeigt, weil mehr Flexibilität,
Schnelligkeit und Risikobereitschaft nötig sind.
Europa muss dafür sorgen, dass es bei den Verteidigungstechnologien, insbesondere im
Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, immer einen Vorsprung hat. Wir müssen
die Investitionen und Innovationen in der industriellen Basis Europas für
Verteidigungstechnologien stärken, vor allem was die Produktion kritischer Systeme für
die moderne Kriegsführung (etwa Drohnen, Satelliten, Führung und Kontrolle oder eine
gesicherte europäische Cloud) angeht, bei denen KI ein entscheidender Faktor dafür sein
wird, ob wir in der Lage sind, die erforderlichen Fähigkeiten zu produzieren.
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Zur Förderung dieser Bemühungen wird die Europäische Kommission daher die
Vereinfachung beschleunigen, um den Zugang zu einschlägigen Datensätzen für das
Training und die Validierung tragfähiger, auf den Menschen ausgerichteter und
vertrauenswürdiger KI-Lösungen sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand zu
verringern, unter anderem durch etwaige neue Vereinfachungsmaßnahmen.
Eine neue Partnerschaft zwischen der EU, den nationalen Regierungen und
Interessenträgern der Verteidigungsbranche muss die gemeinsamen Bemühungen zur
Verwirklichung der Bereitschaft unterstützen. Aufbauend auf dem Dialog zwischen der
Kommission und der europäischen Verteidigungsindustrie sollte ein jährliches
Gipfeltreffen der Verteidigungsindustrie Regierungen, EU-Akteure, Großkonzerne,
KMU, Mid-Caps und Technologieinnovatoren an einen Tisch bringen.
Die europäische Verteidigungsindustrie benötigt qualifizierte Arbeitskräfte. Im Rahmen
des Kompetenzpakts arbeitet die groß angelegte Kompetenzpartnerschaft für die
Luft- und Raumfahrt und die Verteidigung an Kompetenzprognosen, Weiterbildungs-
und Umschulungsprogrammen und der Bindung von Talenten, um die Mitgliedstaaten
dabei zu unterstützen, bis 2030 600 000 Menschen für die Verteidigungsindustrie
umzuschulen. Die EU-Kompetenzgarantie kann ebenfalls dazu beitragen, dass
Arbeitskräfte aus gefährdeten Branchen in strategische Branchen wie die
Verteidigungsindustrie wechseln.
Die Industrieproduktion von Verteidigungsgütern hängt auch vom sicheren Zugang
zu kritischen Rohstoffen ab. Strategische Abhängigkeiten und Engpässe bei kritischen
Rohstoffen und Komponenten müssen gelöst werden. Die Beobachtungsstelle für kritische
Technologien wird eine Risikoanalyse als Grundlage für klare gezielte Maßnahmen zur
Behebung von Defiziten erstellen. Unter anderem könnte der Industrie die Möglichkeit
eröffnet werden, Unterstützung für Projekte zur Nachschubsicherung, z. B. durch die
Erforschung von Alternativen oder durch Bevorratung, oder für andere Projekte im
Rahmen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen, zu erhalten.
Eine Förderung von Partnerschaften bei Sicherheit und Verteidigung mit gleich
gesinnten Ländern ist für die Entwicklung unserer Fähigkeiten, die Interoperabilität, die
Innovation und die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich sowie für die
Diversifizierung der Versorgung mit Rohstoffen oder kritischen Komponenten von
entscheidender Bedeutung. Im Einklang mit dem Weißbuch hat die EU konkrete Schritte
unternommen, um ihre Partnerschaftsagenda im Bereich Sicherheit und Verteidigung mit
ihren Verbündeten und gleich gesinnten Partnern, insbesondere der NATO,
voranzubringen, mit der die EDA an einer technischen Vereinbarung für den Austausch
von Verschlusssachen arbeiten wird. Dieses Modell wird mit dem Vereinigten
Königreich und Kanada erprobt, mit denen derzeit bilaterale Abkommen ausgehandelt
werden, damit deren Verteidigungsindustrie und Verteidigungsgüter für die gemeinsame
Beschaffung im Rahmen des Instruments SAFE infrage kommen. Die industrielle
Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich steht auch im Mittelpunkt der
Verteidigungsindustriedialoge mit Japan und möglicherweise in Zukunft auch mit Indien.
Die EU sollte zudem ihre Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit Moldau
vertiefen.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die EDTIB bis 2030 in dem benötigten
Umfang und mit der erforderlichen Schnelligkeit die Fähigkeiten liefern kann, die die
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Mitgliedstaaten brauchen. Die Produktionslinien sollen stark hochgefahren und die
Lieferzeiten für kritische Verteidigungsgüter erheblich verkürzt werden. Das gesamte
Potenzial, das die Innovation, einschließlich ukrainischer Lösungen, für die Verteidigung
birgt, soll voll ausgeschöpft werden. Die Resilienz der Lieferketten für Verteidigungsgüter
soll unter anderem durch die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und
anderen kritischen Inputs sichergestellt werden.
Etappenziele:
1. Die beiden gesetzgebenden Organe nehmen das Programm für die europäische
Verteidigungsindustrie an. Die Kommission legt den Europäischen
Rüstungstechnologiefahrplan vor – November 2025
2. Die Kommission gründet Tech-Allianzen für Verteidigung, die Tech-Innovatoren mit
Nutzern im Verteidigungsbereich in den Mitgliedstaaten vernetzen, um sie bei der
Schließung von Lücken bei kritischen Fähigkeiten zu unterstützen – bis Ende 2025
3. Die Kommission erweitert im ersten Halbjahr 2026 in enger Zusammenarbeit mit den
Führungsnationen der Fähigkeitenkoalitionen den strategischen Dialog mit der
Industrie und veranstaltet bis Mitte 2026 das erste jährliche Gipfeltreffen der
Verteidigungsindustrie
4. Die Kommission legt einen Überblick über die Aufstockung der industriellen
Kapazitäten vor, der erforderlich ist, um einen zuverlässigen Nachschub bei den
vereinbarten Fähigkeitenbereichen zu gewährleisten – beginnend vor Mitte 2026
5. Analyse der Risiken aufgrund von strategischen Abhängigkeiten und Engpässen bei
kritischen Rohstoffen und Aktionsplan mit Risikominderungsmaßnahmen betreffend
die internationalen Lieferketten der europäischen Verteidigungsindustrie – zweites
Halbjahr 2026
6. Bis 2026 Umschulung von 200 000 Arbeitskräften für den Wechsel in die
Verteidigungsindustrie
7. Der Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (Fenster „Verteidigung“) und das
Rahmenprogramm „Horizont Europa“ werden als Teil des nächsten MFR
angenommen und werden scharf gestellt – bis Ende 2027.
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, im Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft folgende
Indikatoren zu verwenden: Anteil der Verteidigungsindustrie der EU-27 am BIP der EU,
Anteil der Beschäftigten in der Verteidigungsindustrie der EU-27, einschließlich der jedes
Jahr neu geschaffenen Arbeitsplätze, Anteil neuer oder erweiterter verteidigungsrelevanter
Produktionsanlagen, Durchführung der EU-Programme zur Unterstützung von
Innovationen im Verteidigungsbereich, Anzahl der in der EU eingetragenen
verteidigungsbezogenen Patente, Anzahl der neu gegründeten Start-ups und Anzahl der
Einhörner in der Verteidigungsbranche.
6 – Ukraine als Dreh- und Angelpunkt von Europas Streben nach Bereitschaft
Aus der Ukraine ein „stählernes Stachelschwein“ (also unverdaulich für jeden Angreifer)
zu machen, ist für die Sicherheit Europas ebenso wichtig wie für die Sicherheit der
Ukraine. Europas Streben nach Verteidigungsbereitschaft sollte die Ukraine weiter stärken
und gewährleisten, dass Europa von der Erfahrung der Ukraine auf dem Schlachtfeld,
ihrem innovativen Einfallsreichtum, ihrer wirksamen zivilen und militärischen
Zusammenarbeit und ihren aufgestockten Industriekapazitäten profitiert.
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Die Mitgliedstaaten und die EU werden zu einem Rahmen mit langfristigen
Sicherheitsgarantien für die Ukraine beitragen, der auf Folgendem aufbaut: dauerhaften
rechtlichen Vereinbarungen, planbarer, auf mehrere Jahre angelegter Versorgung mit
Geldern und Militärgütern, Integration der Verteidigungsindustrie in die EDTIB, klaren
Konsultationsmechanismen und einer Verknüpfung mit dem EU-Beitritt der Ukraine und
ihrem Wiederaufbau nach Beendigung des Kriegs.
Im Mittelpunkt stehen dabei anhaltende Bemühungen, die qualitative militärische
Stärke der Ukraine (Qualitative Military Edge – QME) zu nutzen. Um die QME der
Ukraine mittelfristig abzusichern, arbeitet die Kommission daran, ein
Reparationsdarlehen aufzulegen, das aus den Guthaben der eingefrorenen russischen
Vermögenswerte finanziert wird. Dies würde eine planbare mehrjährige Finanzierung für
die Ukraine schaffen und sicherstellen, dass die Ukraine im Einklang mit ihren
Erfordernissen auf dem Schlachtfeld unverzüglich Zugang zu einem stetigen Strom
hochwertiger militärischer Ausrüstung erhält, die vor allem aus der europäischen und der
ukrainischen Verteidigungsindustrie stammt, was Industriepartnerschaften mit
europäischen Unternehmen zu Innovation und Expansion veranlassen würde. Auch
eine durch EUMAM verbesserte und verstärkte Ausbildung sowie eine verbesserte
Sammlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse werden wesentliche Faktoren für die
QME der Ukraine sein.
Die von der Kommission angekündigte Drohnenallianz mit der Ukraine könnte über
verschiedene Finanzierungsmechanismen gefördert werden, unter anderem durch die
vorgezogene Bereitstellung von 2 Mrd. EUR aus den Darlehen für die Ukraine durch
beschleunigte Nutzung außerordentlicher Einnahmen (ERA Loans), was zeigt, dass dies in
der Praxis funktionieren kann. Die Drohnenallianz wird die Gründung von Joint Ventures
zwischen ukrainischen und europäischen Unternehmen außerhalb der Ukraine fördern und
dabei die europäische Technologie mit dem Wissen und der Erfahrung der Ukraine
koppeln. Die Ukraine wird auch vollständig an der Umsetzung der EU-
Finanzierungsinstrumente wie SAFE und EDIP bzw. dem Unterstützungsinstrument
für die Ukraine beteiligt sein, sodass die Ausrüstung für die Ukraine, mit der Ukraine und
möglichst bei der Industrie der Ukraine beschafft wird. Je nach Fortschritt könnte Anfang
2026 eine etwaige ergänzende Initiative mit Schwerpunkt auf der Ukraine erwogen
werden, um Anreize für weitere Kooperationen zu schaffen.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, sicherzustellen, dass die Ukraine sich verteidigen und Russland
von jeglicher künftigen Aggression abschrecken kann. Die ukrainische
Verteidigungsindustrie soll vollständig in die europäische Verteidigungsindustrie
integriert werden, um neue Maßstäbe für die Produktion der Ukraine zu erschließen und
das volle Potenzial ukrainischer Innovationserfolge für die europäische Verteidigung
nutzbar zu machen.
Etappenziele:
1. Annahme des Unterstützungsinstruments für die Ukraine im Rahmen des EDIP und
des „Reparationsdarlehens“ mit einer jährlichen Auszahlung an die Ukraine zur
Unterstützung ihrer QME – bis Ende 2025
2. Umsetzung der Initiative der Hohen Vertreterin betreffend 2 Millionen Schuss
Artilleriemunition – bis Ende 2025
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3. Einbeziehung der Ukraine in die einschlägigen Fähigkeitenkoalitionen und Start der
Drohnenallianz EU – Ukraine – bis zum 1. Quartal 2026
4. Angesichts des Umfangs der Beiträge von SAFE zur Verteidigung der Ukraine werden
etwaige zusätzliche Anreize für eine Unterstützung der Ukraine durch die
Mitgliedstaaten geprüft – bis zum 1. Quartal 2026
5. Vorschläge für weitere Maßnahmen, um Anreize für eine rasche militärische
Unterstützung der Ukraine durch die Mitgliedstaaten zu schaffen – bis zum 1. Quartal
6. Einführung von Brave Tech EU samt einer Finanzierung der Erprobung neuer
technologischer Lösungen für die gemeinsam mit der Ukraine ermittelten
Herausforderungen auf dem Schlachtfeld – bis Ende 2026
7. Fortsetzung von EUMAM und Unterstützung der Koalition der Willigen, wenn die
Bedingungen dies zulassen
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, die Fortschritte in den Jahresberichten über die
Verteidigungsbereitschaft zu verfolgen, indem das Gesamtvolumen der militärischen
Unterstützung der EU für die Ukraine (in EUR), die Gesamtzahl der von EUMAM
ausgebildeten Soldaten, die Menge der gelieferten großkalibrigen Munition und der Anteil
der SAFE-Darlehen, an denen die Ukraine beteiligt ist, überwacht werden. Die gesamten
Direktinvestitionen (in EUR) der EU-27 in die technologische und industrielle Basis der
Ukraine (UADTIB) und die Anzahl der europäisch-ukrainischen Joint Ventures im
Verteidigungsbereich werden ebenfalls betrachtet, um die Integration der ukrainischen
Verteidigungsindustrie in die Verteidigungsindustrie der EU zu verfolgen.
7 – Horizontale Erfolgsfaktoren
Aufbau eines echten EU-weiten Markts für Verteidigungsgüter
Ein gut funktionierender und vereinfachter EU-Markt für Verteidigungsgüter ist eine
wesentliche Voraussetzung dafür, eine Produktion im großen Maßstab zu verwirklichen,
Skaleneffekte zu erreichen und Innovationen im Verteidigungsbereich zu erhalten. Dazu
bedarf es effizienter, einheitlicher und fairer Vorschriften für die Beschaffung von
Verteidigungsgütern, eines zuverlässigen Systems für die Verbringung innerhalb der EU,
einer stabilen Regelung für die Versorgungssicherheit sowie einer breiten Einführung
anerkannter Normen und der gegenseitigen Anerkennung von Bescheinigungen.
Die Änderung der Richtlinie über die Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit
sollte den Mitgliedstaaten flexible Vergabeverfahren an die Hand geben, die an ihren
Beschaffungsbedarf angepasst sind, vor allem wenn es um die Durchführung gemeinsamer
Beschaffungen geht. Größere Transparenz und Offenheit sollten es der EU-
Verteidigungsindustrie ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen zu
wettbewerbsfähigen Preisen bereitzustellen, während mehr Planbarkeit der Industrie bei
der Entwicklung zusätzlicher Produktionskapazitäten helfen dürfte. Die Schaffung eines
Binnenmarkts für Verteidigungsgüter erfordert ein stärkeres Vertrauen in
grenzüberschreitende Lieferketten innerhalb der EU. Das Omnibus-Paket zur
Verteidigungsbereitschaft enthält Vorschläge zur Lösung dieser Probleme. Die beiden
gesetzgebenden Organe sollten es spätestens Ende 2025 annehmen. Ebenso dürfte die
sogenannte Mini-Omnibus-Verordnung im Verteidigungsbereich spätestens im
Dezember 2025 angenommen werden, sodass noch vor dem nächsten mehrjährigen
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Finanzrahmen (MFR) stärkere Anreize für Investitionen in die Verteidigungsindustrie
entstehen.
Ziel:
Es wird vorgeschlagen, bis 2030 einen echten EU-weiten Markt für Verteidigungsgüter
mit vereinfachten und vereinheitlichten Vorschriften zu schaffen.
Etappenziele:
1. Abschluss der Annahme der Omnibus-Pakets zur Verteidigungsbereitschaft und der
Mini-Omnibus-Verordnung – bis Ende 2025
2. Abschluss weiterer legislativer Maßnahmen für den Binnenmarkt, insbesondere der
Evaluierung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die
innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern – bis Ende 2026
Schaffung eines EU-weiten Raums der militärischen Mobilität
Die militärische Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor für die Sicherstellung der
europäischen Sicherheit und Verteidigung, aber auch für die Unterstützung der Ukraine
durch die EU. Es ist immer noch zu schwierig, Truppen und militärische Ausrüstung durch
ganz Europa zu bewegen, wie die Übungen mit den Mitgliedstaaten zeigen. Im Jahr 2024
erfüllte nur die Hälfte der Mitgliedstaaten voll und ganz ihre Zusage von 5 Arbeitstagen.
Die EU hat mehr als 500 „Hotspot“-Projekte mit einem Investitionsbedarf in Höhe von
rund 100 Mrd. EUR ermittelt. Diese Projekte sollten vorrangig angegangen werden, um
die wichtigsten Lücken und Engpässe entlang der vier prioritären Korridore für die
militärische Mobilität zu beseitigen. Die Ostflanke ist besonders exponiert, weil
durchgehende und interoperable transeuropäische Verkehrsnetze fehlen. Um Fortschritte
voranzubringen, wird im November ein ambitioniertes Paket zur militärischen Mobilität
vorgelegt werden, das Vorschläge zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens zur
Erleichterung der Beförderung von Ausrüstung, Gütern und Personen für militärische
Zwecke oder für den Katastrophenschutz durch ganz Europa sowie gezielte Änderungen
der bestehenden EU-Rechtsvorschriften enthält, damit die Infrastrukturen mit doppeltem
Verwendungszweck den Erfordernissen der militärischen Mobilität besser gerecht werden.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, bis Ende 2027 in enger Abstimmung mit der NATO einen EU-
weiten Raum der militärischen Mobilität mit einheitlichen Vorschriften und Verfahren und
einem Netz von Landkorridoren, Flughäfen, Seehäfen und Unterstützungselementen zu
schaffen, der den ungehinderten Transport von Truppen und militärischer Ausrüstung
durch die gesamte Union gewährleistet und die Verfügbarkeit von zivil-militärischen
Transportfähigkeiten verbessert.
Etappenziele:
1. Vorlage des Pakets zur militärischen Mobilität – vor Ende 2025
2. Ermittlung und Priorisierung konkreter Hotspot-Projekte für militärische Mobilität
entlang der militärischen Mobilitätskorridore – bis zum 1. Quartal 2026
3. Beide Gesetzgeber nehmen Paket zur militärischen Mobilität an – vor Ende 2026
4. Annahme und Start der neuen Komponente „Militärische Mobilität“ im Rahmen der
Fazilität „Connecting Europe“ – bis Ende 2027
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Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, im Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft über die von
den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen Bericht zu erstatten, um
sicherzustellen, dass die Ausstellung der Genehmigungen für die Verbringung von
Truppen und Ausrüstung so rasch wie möglich erfolgt (3 bis 5 Arbeitstage), sowie über die
Anzahl der mit EU-Mitteln geförderten Hotspot-Projekte, den Prozentsatz der abgerufenen
Mittel der CEF-Komponente für militärische Mobilität und die Anzahl der von der EIB-
Gruppe geförderten Projekte im Bereich der militärischen Mobilität.
Sicherstellung von angemessenen Finanzmitteln und Investitionen
Im Rahmen des derzeitigen MFR haben die EU-Instrumente zur Unterstützung der
Verteidigungsindustrie ihren Mehrwert unter Beweis gestellt. Der Europäische
Verteidigungsfonds ist nun der drittgrößte FuE-Investor der EU im Verteidigungsbereich,
und ASAP und EDIRPA tragen mit begrenzten Beträgen zur Behebung kritischer Defizite
bei und haben zusätzliche Investitionen von Industrie und Mitgliedstaaten in Höhe von
mehr als 12 Mrd. EUR mobilisiert. Wenn EDIP einmal in Kraft ist, wird es neue
spezifische Instrumente für die Bereitstellung zusätzlicher Fähigkeiten bieten, darunter
Leuchtturmprojekte wie die europäischen Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem
Interesse oder die Strukturen für europäische Rüstungsprogramme (SEAP).
Die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel hat bisher 16 Mitgliedstaaten
zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum dafür verschafft, ihre Verteidigungsausgaben
weiter aufzustocken. Das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) wurde
von 19 Mitgliedstaaten in vollem Umfang in Anspruch genommen, sodass dessen
Mittelausstattung in Höhe von 150 Mrd. EUR komplett ausgeschöpft wurde. Darüber
hinaus können die Mitgliedstaaten und Regionen nach der Halbzeitüberprüfung der
kohäsionspolitischen Instrumente Kohäsionsmittel in verteidigungsbezogene
Investitionen, einschließlich der militärischen Mobilität, umlenken; dabei profitieren sie
von größerer Flexibilität und höheren Vor- und Kofinanzierungssätzen und an die Ukraine
angrenzende EU-Regionen erhalten zudem ebenso eine gezielte Unterstützung wie jene,
die an Russland und Belarus angrenzen.
Für den nächsten MFR hat die Kommission vorgeschlagen, die Mittel für Verteidigung
und Weltraum erheblich aufzustocken. Im Rahmen des Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit werden Verteidigung und Weltraum ein mit 131 Mrd. EUR
dotiertes eigenes Förderfenster erhalten, aus dem die langfristigen Bemühungen der
Mitgliedstaaten um Verteidigungsbereitschaft unterstützt werden. Innerhalb des
Rahmenprogramms „Horizont Europa“ wären Maßnahmen mit doppeltem
Verwendungszweck mit 175 Mrd. EUR förderfähig, und der Europäische Innovationsrat
könnte Innovationen in kritische Technologien mit Schwerpunkt auf
Verteidigungsanwendungen fördern. Darüber hinaus werden die Mittel für militärische
Mobilität von 1,76 Mrd. EUR (bereits vorzeitig bereitgestellt und noch vor Anfang 2024
vollständig zugewiesen) auf 17,65 Mrd. EUR aufgestockt.
Ebenso wichtig ist der Zustrom privaten Kapitals in die Verteidigung. Fortschritte auf dem
Weg zu einer Europäischen Spar- und Investitionsunion werden dazu beitragen,
langfristig angelegtes Privatkapital in Verteidigungsinvestitionen, Innovation und
Infrastruktur zu lenken. Die EIB-Gruppe hat kürzlich ihre Finanzierung von Projekten im
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Bereich Verteidigung, einschließlich Infrastruktur, erheblich ausgeweitet, um die
europäische Verteidigungsindustrie weiter zu unterstützen und einen Beitrag zur
Finanzierung der Verteidigungsfähigkeit und der technologischen Prioritäten der EU zu
leisten. Dies wird ein starkes Signal an die Märkte senden.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, Anreize für eine massive Ausweitung der privaten und öffentlichen
Investitionen in die Verteidigung zu geben und maximale Effizienz und Wirkung der von
EU-finanzierten Förderung zu erzielen.
Etappenziele:
1. Auflage eines Eigenkapital-Dachfonds in Höhe von bis zu 1 Mrd. EUR gemeinsam
mit EIB/EIF zur Unterstützung des raschen Wachstums verteidigungsbezogener
Scale-ups und Projekte – bis zum 1. Quartal 2026
2. Neue MFR-Instrumente bis Ende 2027 angenommen und einsatzbereit
3. SAFE zu mindestens 50 % abgerufen bis zum 3. Quartal 2028
Indikatoren:
Der Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft könnte spezifische Indikatoren für
die Quote der öffentlich-privaten Investitionen in Verteidigung und für die jährliche
Entwicklung der Förderung von Sicherheit und Verteidigung durch die EIB-Gruppe
enthalten.
8 – Weitere Schritte: der Weg bis 2030
Europa muss dringend tätig werden, um eine wachsende Bedrohung abzuwehren. Die
Mitgliedstaaten haben das Tempo beschleunigt. Die Investitionen in die Verteidigung sind
steil angestiegen. Die SAFE-Verordnung wurde in Rekordzeit angenommen, und die
gesamte Mittelausstattung von 150 Mrd. EUR wurde bereits vollständig abgerufen. Das
Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft ist vorgelegt worden. Die Räder drehen sich
jetzt schneller. Wenn Europa weiß, dass dringendes Handeln nötig ist, liefert es Ergebnisse.
Der Aufbau einer glaubwürdigen EU-Verteidigungsbereitschaft innerhalb von fünf Jahren
ist nach allen Maßstäben ein ehrgeiziges Unterfangen. Wenn wir uns jedoch über die Ziele
klar werden, unsere Zielvorgaben mit den erforderlichen Ressourcen zur Deckung bringen,
abgestimmt handeln und nach einem genauen Zeitplan arbeiten, ist dies machbar.
Europas erfolgreichste Projekte wie der Binnenmarkt oder der Euro wurden auf diese
Weise verwirklicht; dazu bedurfte es eines mehrjährigen, mehrstufigen Programms und
einer anhaltenden politischen Steuerung, um den Prozess in Gang zu halten. Die
Fortschritte in der europäischen Verteidigungspolitik müssen der gleichen Logik
entspringen.
In diesem Fahrplan werden klare Ziele für 2030 festgelegt, Bereiche ermittelt, in denen
rasches und nachhaltiges Handeln erforderlich ist, und konkrete gemeinsame Etappenziele
festgelegt.
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Um die Dynamik aufrechtzuerhalten, muss der Europäische Rat regelmäßig die politische
Richtung vorgeben, jährlich die Fortschritte verfolgen und prioritäre Maßnahmen
empfehlen.
Europa muss sich schon heute auf Projekte, Investitionen und Verträge einigen, damit es
bis 2030 verteidigungsbereit sein kann.
Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Europäischen Rat,
die in diesem Fahrplan enthaltenen zentralen Vorschläge zu billigen und die politische
Richtung für Fortschritte auf dem Weg zur Verteidigungsbereitschaft bis 2030 gemäß den
vorgeschlagenen Etappenzielen vorzugeben.
Drucksache 684/25 - 20 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitsc (Unterrichtung)