Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren, Berichte zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf die Governance im Bereich Daten und Interoperabilität, Aussetzungen von Zahlungen im Rahmen des jährlichen Leistungsabschlusses sowie Kontrollen und Sanktionen
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren, Berichte zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf die Governance im Bereich Daten und Interoperabilität, Aussetzungen von Zahlungen im Rahmen des jährlichen Leistungsabschlusses sowie Kontrollen und Sanktionen
[Bundesrat zu Drucksache 243/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das
Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von
Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten
Sektoren, Berichte zur Entwicklung des ländlichen Raums und
jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/2116 in Bezug auf die Governance im Bereich Daten
und Interoperabilität, Aussetzungen von Zahlungen im Rahmen
des jährlichen Leistungsabschlusses sowie Kontrollen und
Sanktionen
C(2025) 7036 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 14.10.2025
C(2025) 7036 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem im Mai 2025
vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/21151 in Bezug auf das Konditionalitätssystem,
Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in
bestimmten Sektoren, Berichte zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche
Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/21162 in Bezug auf die
Governance im Bereich Daten und Interoperabilität, Aussetzungen von Zahlungen im
Rahmen des jährlichen Leistungsabschlusses sowie Kontrollen und Sanktionen
(COM(2025) 236 final), im Folgenden „Vorschlag zur Vereinfachung der GAP“.
Vereinfachung und ein geringerer Verwaltungsaufwand sind Voraussetzungen für
Wettbewerbsfähigkeit. In der Mitteilung der Kommission „Eine Vision für
Landwirtschaft und Ernährung“3 wird betont, dass Landwirte durch weniger
Verwaltungs- oder Regelungsaufwand in die Lage versetzt werden, unternehmerisch tätig
zu sein und für Innovation und Nachhaltigkeit bei landwirtschaftlichen Verfahren zu
sorgen. In der Vision sind Kernelemente des derzeitigen Rechtsrahmens für die
Landwirtschaft dargelegt, die in naher Zukunft angepasst werden müssen. Andere,
1 Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit
Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu
finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
2 Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über
die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.
3 Mitteilung der Kommission „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung. Gemeinsam einen
attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“, COM(2025) 75
final.
zu Drucksache 243/25 (Beschluss)
umfassendere Änderungen sind entsprechend den von der Kommission am 16. Juli 2025
vorgelegten Vorschlägen für die GAP nach 20274 geplant.
Mit dem Vorschlag zur Vereinfachung der GAP möchte die Kommission den
Verwaltungsaufwand für Landwirte und Verwaltungen verringern, sodass sie von allen
Möglichkeiten der GAP Gebrauch machen können und gleichzeitig die Rolle der GAP
bei der Unterstützung des Übergangs der europäischen Landwirtschaft gewahrt bleibt.
Konkret unterbreitete die Kommission Initiativen zur Vereinfachung und Straffung der
Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe, zur Optimierung der Unterstützung für
kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, indem Anreize für die Mitgliedstaaten
und Landwirte geschaffen werden, mehr Gebrauch von vereinfachten Zahlungsoptionen
zu machen, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Flexibilität,
die den Mitgliedstaaten bei der Verwaltung der GAP-Strategiepläne eingeräumt wird.
Als Reaktion auf die Stellungnahme des Bundesrates zu den vorgeschlagenen
Krisenzahlungen hält es die Kommission insbesondere angesichts immer häufiger
auftretender Naturkatastrophen, widriger Witterungsverhältnisse und anderer
Katastrophenereignisse für angebracht, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der
Verwendung der Mittel des GAP-Strategieplans zu gewähren, um die den Landwirten
durch solche Ereignisse entstandenen Verluste auszugleichen, wenn keine zusätzlichen
EU-Mittel zugewiesen werden. Wenn die Mitgliedstaaten Mittel aus den GAP-
Strategieplänen nutzen und nationale Mittel zur Unterstützung der betroffenen Landwirte
mobilisieren können, werden die Mitgliedstaaten und Landwirte die Auswirkungen der
zunehmenden Häufigkeit solcher Ereignisse besser bewältigen können. Mitgliedstaaten,
die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen einen höheren Entschädigungssatz
für Landwirte festlegen, die durch eine Versicherung oder ein anderes
Risikomanagementinstrument abgedeckt sind, um einen Anreiz für Landwirte zu schaffen,
ihre Erzeugung zu versichern. Es bleibt den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie diese neue
Form der Unterstützung anbieten wollen.
Was die vereinfachte Zahlungsregelung für Kleinerzeuger gemäß Artikel 28 der
Verordnung (EU) 2021/2115 betrifft, betont die Kommission, dass dadurch das
Antragsverfahren für Einkommensstützung sowohl für die Landwirte als auch für die
Verwaltungen einfacher wird. Damit die Regelung attraktiver wird und mehr Landwirte
zur Inanspruchnahme dieser Regelung bewegt werden, hat die Kommission
vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Unterstützung anzuheben. Die Kommission weist
darauf hin, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt bleibt, Kleinerzeugern diese
Möglichkeit anzubieten.
Was den Vorschlag betrifft, die N+2-Regel auszuweiten, ist die Kommission der
Auffassung, dass diese Regel ausreichend Zeit und Flexibilität für die Durchführung der
unterstützten Vorhaben bietet, um eine fristgerechte Verwirklichung der Ziele der Politik
zu gewährleisten.
4 Gemeinsame Agrarpolitik – Europäische Kommission.
3
Was den Hinweis zu der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 119 der Verordnung
(EU) 2021/2115 betrifft, erläutert die Kommission, dass diejenigen vorgeschlagenen
Änderungen von GAP-Strategieplänen, die in dem vorgeschlagenen Artikel 119 Absatz 2
Buchstaben a bis d aufgeführt sind, als strategische Änderungen anzusehen sind. Eine
detailliertere Definition der Elemente, die von der Kommission im Rahmen von
strategischen Änderungen genehmigt werden müssen, könnte auf den ersten Blick als
Verringerung des Verwaltungsaufwands erscheinen. Eine detailliertere Auflistung der
Fälle innerhalb der vier Punkte des vorgeschlagenen Artikels 119 Absatz 2 würde jedoch
den Rechtstext unweigerlich komplizierter machen. Dies würde zu Unsicherheit führen,
was wiederum die Bemühungen um Vereinfachung untergräbt und letztlich den
Verwaltungsaufwand erhöht. Der vorgeschlagene Wortlaut stützt sich auf bestehende
Rechtsvorschriften, um die Fälle klar zu definieren, die als strategische Änderungen
gelten.
Als Reaktion auf die Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen neuen Artikel 13a, der in
die Verordnung (EU) 2021/2116 aufgenommen werden soll, möchte die Kommission
betonen, dass diese Bestimmung darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand zu verringern,
indem den Aussagen von fast der Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung
getragen wird, wonach sie aufgrund doppelter Berichterstattung einen hohen
Verwaltungsaufwand verzeichnen. Dieses Problem ergibt sich in erster Linie aus der
Fragmentierung, der fehlenden Vernetzung und der mangelnden Interoperabilität der zur
Umsetzung der GAP genutzten Informationssysteme, aber auch in anderen damit
verbundenen Politikbereichen. Dem soll mit diesem Vorschlag abgeholfen werden, indem
ein strukturiertes Verfahren zur Identifizierung und Behebung dieser Lücken geschaffen
wird, über das ein reibungsloser und sinnvoller Datenfluss über die GAP-bezogenen
Systeme hinweg sichergestellt wird. Hierfür muss eine zuständige Behörde benannt
werden. Um jedoch den Aufwand für die Verwaltungen in Grenzen zu halten und den
unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, erlaubt es der
Vorschlag den Mitgliedstaaten, diese Aufgaben einer bestehenden nationalen Behörde zu
übertragen.
Was die Anmerkung des Bundesrates zur Leistungsberichterstattung betrifft, so sei
darauf hingewiesen, dass im Vorschlag zur Vereinfachung der GAP keine Ausweitung
der Berichtspflichten im Rahmen des jährlichen Leistungsberichts vorgesehen ist. Die
obligatorische jährliche Berichterstattung über Etappenziele ist bereits in Artikel 134
Absatz 5 Buchstabe d und Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/2115
vorgesehen. Die Kommission hält diese Berichterstattung für erforderlich, um
Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans zu
gewährleisten.
Die Kommission hat den Vorschlag zur Vereinfachung der GAP angenommen, der ab
2026 umgesetzt werden soll, und der Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament
und im Rat erörtert.
4
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič Christophe Hansen
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu Drucksache 243/25 (Beschluss) - 4 -]
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