Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6181
21. Wahlperiode 01.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Ulrich von Zons,
Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Dr. Christian Wirth,
Martina Kempf, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zentrale Fragen zur
Steuerung, Zieldefinition und Erfolgskontrolle nach Auffassung der Fragesteller nur
unzureichend beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/3817). Unklar bleibt
insbesondere, in welchem Umfang externe Beratungsleistungen anhand
einheitlicher Kriterien geplant, gesteuert und im Hinblick auf ihre Zielerreichung
bewertet werden.
Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2023
strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über Steuerung und
Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=
publicationFile&v=2). Hierzu zählen insbesondere fehlende oder unzureichend
Dokumentation der Zielvorgaben, eine unzureichende Darlegung zur
Überprüfung der Zielerreichung sowie Defizite bei der Nachvollziehbarkeit der
Ergebnisse externer Beratungsleistungen.
In seinem aktuellen Bericht hat der Bundesrechnungshof darüber hinaus
festgestellt, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer
Beratungsleistungen weiterhin fehlt, die Ausgaben trotz entsprechender Vorgaben
gestiegen sind und wesentliche Teile externer Leistungen – insbesondere im IT-
Bereich (IT = Informationstechnik) – nicht von der Berichterstattung erfasst
werden (www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/06/18/BRH_externe-Beratu
ngs-und-Unterstutzungsleistungen.pdf). Zudem sieht der Bundesrechnungshof
die Gefahr einer zunehmenden Abhängigkeit der Verwaltung von externen
Dienstleistern.
Eine belastbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass messbare Ziele festgelegt und deren
Erreichung nachvollziehbar überprüft wird.
Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller weiterhin ein
parlamentarisches Aufklärungsinteresse hinsichtlich der Steuerung, der
Zieldefinition, der Erfolgskontrolle und der Konsequenzen aus nicht erreichter
Zielerfüllung bei externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom
1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer
Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz eine Wirtschaftlichkeitsbewertung
(Bewertung anhand voraussichtlicher Kosten) durchgeführt und
dokumentiert?
2. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 1 genannten Beauftragungen
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen
dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet?
3. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom
1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer
Beratungsleistungen eine dokumentierte Prüfung vorgenommen, ob die
Leistung durch eigenes Personal erbracht werden könnte?
4. Findet seit dem 5. Mai 2023 eine systematische Erfassung der Arbeitszeit
und der auf die verschiedenen Aufgaben entfallenden Arbeitszeitanteile
der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätigen
Juristen statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6
auf Bundestagsdrucksache 20/6680)?
5. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Beauftragungen
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen
dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Prüfung verzichtet?
6. In wie vielen Fällen wurden im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor dem Beginn externer
Beratungs- und Unterstützungsleistungen schriftliche und messbare
Zielvorgaben festgelegt?
7. In wie vielen Fällen wurde für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen eine Bewertung der Zielerreichung durchgeführt und
dokumentiert?
8. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 7 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Leistungen keine
entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten
Gründen wurde auf eine Bewertung der Zielerreichung verzichtet?
9. Nach welchen einheitlichen Kriterien wird im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Zielerreichung
externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen bewertet?
10. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz ein standardisiertes Verfahren zur Erfolgskontrolle
externer Beratungsleistungen, und wenn ja, in welcher Form?
11. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom
1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 festgestellt, dass vereinbarte
Ziele nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht wurden?
12. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Sachverhalte keine
entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten
Gründen wurde in diesen Fällen auf eine entsprechende Dokumentation
verzichtet?
13. In wie vielen Fällen wurden aufgrund nicht erreichter Zielvorgaben
(Frage 11) Vergütungen gekürzt, zurückbehalten oder Rückforderungen
geltend gemacht?
14. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 13 genannten Sachverhalte
keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen jeweils
dokumentierten Gründen wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet?
15. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus
dem Jahr 2023 zur Verbesserung der Dokumentation der Steuerung und
Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen sowie ggf. zur
Verbesserung der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen
ergriffen?
16. Welche der seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr
2023 ergriffenen Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2025
a) vollständig umgesetzt,
b) befinden sich noch in Umsetzung und
c) wurden nicht umgesetzt?
17. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz eine Strategie zum Einsatz externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen, und wenn ja, welche Ziele, Maßnahmen und
Zeitvorgaben sind darin enthalten?
18. Inwieweit wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz ggf. erfasst und bewertet, in welchen
Bereichen eine strukturelle oder wiederkehrende Abhängigkeit von externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen besteht?
19. In welchem Umfang werden externe Leistungen im IT-Bereich im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz nicht als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfasst,
und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abgrenzung?
Berlin, den 21. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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