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Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 21/6181 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Deutscher Bundestag Drucksache 21/6181 21. Wahlperiode 01.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Dr. Christian Wirth, Martina Kempf, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zentrale Fragen zur Steuerung, Zieldefinition und Erfolgskontrolle nach Auffassung der Fragesteller nur unzureichend beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/3817). Unklar bleibt insbesondere, in welchem Umfang externe Beratungsleistungen anhand einheitlicher Kriterien geplant, gesteuert und im Hinblick auf ihre Zielerreichung bewertet werden. Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2023 strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/S haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob= publicationFile&v=2). Hierzu zählen insbesondere fehlende oder unzureichend Dokumentation der Zielvorgaben, eine unzureichende Darlegung zur Überprüfung der Zielerreichung sowie Defizite bei der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse externer Beratungsleistungen. In seinem aktuellen Bericht hat der Bundesrechnungshof darüber hinaus festgestellt, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer Beratungsleistungen weiterhin fehlt, die Ausgaben trotz entsprechender Vorgaben gestiegen sind und wesentliche Teile externer Leistungen – insbesondere im IT- Bereich (IT = Informationstechnik) – nicht von der Berichterstattung erfasst werden (www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/06/18/BRH_externe-Beratu ngs-und-Unterstutzungsleistungen.pdf). Zudem sieht der Bundesrechnungshof die Gefahr einer zunehmenden Abhängigkeit der Verwaltung von externen Dienstleistern. Eine belastbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass messbare Ziele festgelegt und deren Erreichung nachvollziehbar überprüft wird. Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller weiterhin ein parlamentarisches Aufklärungsinteresse hinsichtlich der Steuerung, der Zieldefinition, der Erfolgskontrolle und der Konsequenzen aus nicht erreichter Zielerfüllung bei externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Wirtschaftlichkeitsbewertung (Bewertung anhand voraussichtlicher Kosten) durchgeführt und dokumentiert?  2. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 1 genannten Beauftragungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet?  3. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer Beratungsleistungen eine dokumentierte Prüfung vorgenommen, ob die Leistung durch eigenes Personal erbracht werden könnte?  4. Findet seit dem 5. Mai 2023 eine systematische Erfassung der Arbeitszeit und der auf die verschiedenen Aufgaben entfallenden Arbeitszeitanteile der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätigen Juristen statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6680)?  5. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Beauftragungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Prüfung verzichtet?  6. In wie vielen Fällen wurden im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor dem Beginn externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen schriftliche und messbare Zielvorgaben festgelegt?  7. In wie vielen Fällen wurde für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen eine Bewertung der Zielerreichung durchgeführt und dokumentiert?  8. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Leistungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine Bewertung der Zielerreichung verzichtet?  9. Nach welchen einheitlichen Kriterien wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Zielerreichung externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen bewertet? 10. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein standardisiertes Verfahren zur Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen, und wenn ja, in welcher Form? 11. In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 festgestellt, dass vereinbarte Ziele nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht wurden? 12. In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Sachverhalte keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde in diesen Fällen auf eine entsprechende Dokumentation verzichtet? 13. In wie vielen Fällen wurden aufgrund nicht erreichter Zielvorgaben (Frage 11) Vergütungen gekürzt, zurückbehalten oder Rückforderungen geltend gemacht? 14. In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 13 genannten Sachverhalte keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen jeweils dokumentierten Gründen wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet? 15. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 zur Verbesserung der Dokumentation der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen sowie ggf. zur Verbesserung der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen ergriffen? 16. Welche der seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2025 a) vollständig umgesetzt, b) befinden sich noch in Umsetzung und c) wurden nicht umgesetzt? 17. Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Strategie zum Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen, und wenn ja, welche Ziele, Maßnahmen und Zeitvorgaben sind darin enthalten? 18. Inwieweit wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ggf. erfasst und bewertet, in welchen Bereichen eine strukturelle oder wiederkehrende Abhängigkeit von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen besteht? 19. In welchem Umfang werden externe Leistungen im IT-Bereich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfasst, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abgrenzung? Berlin, den 21. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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