Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren
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Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6159
21. Wahlperiode 28.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla,
Ulrich von Zons, Peter Bohnhof, Sascha Lensing, Wolfgang Wiehle, Dr. Rainer
Rothfuß, Gerold Otten, Gerrit Huy, Bernd Schattner, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Udo Theodor Hemmelgarn, Erhard Brucker, Sven Wendorf, Dr. Michael
Blos, Dr. Paul Schmidt, Mirco Hanker, Martina Uhr, Pierre Lamely, Kay-Uwe
Ziegler, Robin Jünger, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Edgar Naujok,
Rocco Kever, Stefan Keuter, Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Otto Strauß,
Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD
Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren
Die Bundesregierung hat sich bereits in mehreren parlamentarischen Verfahren
mit Programmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie mit
Rückkehrfördermaßnahmen für ausländische Staatsangehörige befasst. Gegenstand
früherer Kleiner Anfragen und Antworten der Bundesregierung waren
insbesondere Umfang, Kosten, Empfängerkreise und Durchführung des Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und des
Government Assisted Repatriation Programme (GARP; www.bamf.de/DE/Theme
n/Rueckkehr/FoerderprogrammREAGGARP/reaggarp-node.html) sowie
ergänzender Rückkehrfördermaßnahmen wie StarthilfePlus (www.bamf.de/DE/Them
en/Rueckkehr/StarthilfePlus/starthilfeplus-node.html).
Bereits in der 19. Wahlperiode wurden Fragen zu freiwilligen Ausreisen nach
Syrien, zu Rückkehrförderprogrammen sowie zur Finanzierung entsprechender
Maßnahmen thematisiert (Bundestagsdrucksache 19/10559). In der 20.
Wahlperiode wurden die Programme zur freiwilligen Ausreise wiederholt
Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Dabei befasste sich die Bundesregierung
unter anderem mit den Programmen REAG/GARP und StarthilfePlus, mit
Rückkehrfördermaßnahmen für syrische Staatsangehörige, mit den Kosten
entsprechender Programme sowie mit der Förderung freiwilliger Ausreisen nicht
vollziehbar ausreisepflichtiger Personen (vgl. Bundestagsdrucksachen 20/3614,
20/5749, 20/7827, 20/8280, 20/10520, 20/12676, 20/12833 und 20/13284).
Auch in der 21. Wahlperiode wurde die Thematik wiederholt parlamentarisch
aufgegriffen. Gegenstand waren dabei unter anderem
Rückkehrförderprogramme für syrische Staatsangehörige, die Ausgestaltung von REAG/GARP, die
Förderung freiwilliger Ausreisen trotz fehlender vollziehbarer Ausreisepflicht,
die Erfassung von Wiedereinreisen sowie die Verwendung von
Haushaltsmitteln für Rückkehrleistungen (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/835, 21/1532,
21/1882, 21/2204, 21/3692, 21/4403 und 21/4681).
Neben den Programmen des Bundes bestehen zudem ergänzende
Rückkehrförderprogramme der Länder, die teilweise zusätzliche monetäre Leistungen
vorsehen.
Darüber hinaus werden Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen auch im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) gefördert. Hierzu zählen insbesondere Programme der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wie
„Perspektive Heimat“ (www.bmz.de/resource/blob/23572/e5fb2730b90607b79
ea7ea8872550e94/strategiepapier470-05-2019-data.pdf) sowie sogenannte
Zentren für Migration und Entwicklung (www.returningfromgermany.de/progr
ammes/bmz-startfinder/), die Rückkehrer unter anderem bei der Arbeitssuche,
Existenzgründung und Reintegration unterstützen. Zudem bestehen
unionsfinanzierte Programme wie das European Reintegration Programme (www.bam
f.de/DE/Themen/Rueckkehr/FrontexReintegrationProgramme/frp-node.html),
das Leistungen etwa in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung sowie
Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorsieht.
Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung, insbesondere aus der
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4403), ergibt sich,
dass Leistungen zur Förderung der freiwilligen Ausreise nicht ausschließlich
vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt werden. Zugleich hat die
Bundesregierung darauf hingewiesen, dass eine statistische Differenzierung
nach Aufenthaltsstatus der geförderten Personen teilweise nicht erfolgt.
Bislang bleibt jedoch unklar, in welchem Umfang Personen bereits während
eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und
Reintegrationsleistungen erhalten, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich
entfalten, welche Erkenntnisse zu möglichen Wiedereinreisen ehemaliger
Leistungsempfänger vorliegen und auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung die
migrationspolitischen Auswirkungen solcher Programme bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der Personen
im laufenden Asylverfahren vor, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre
Leistungen im Rahmen von Programmen zur Förderung der freiwilligen
Ausreise erhalten (bitte nach Jahren, Herkunftsstaaten, Bundesländern und
Programmen aufschlüsseln)?
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen befanden sich – soweit der
Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen – zum Zeitpunkt
der Bewilligung
a) im Erstverfahren,
b) im Klageverfahren,
c) im Folgeantragsverfahren oder
d) in sonstigen asylrechtlichen Verfahrensstadien?
3. Welche konkreten monetären Leistungen konnten Personen im laufenden
Asylverfahren seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen von REAG/GARP,
StarthilfePlus oder vergleichbaren Programmen erhalten (bitte nach
Programmen und Leistungsarten aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war seit dem 1. Januar 2022 die durchschnittliche Gesamthöhe
monetärer Leistungen je geförderter Person im laufenden Asylverfahren
(bitte nach Herkunftsstaaten und Programmen aufschlüsseln)?
5. Welche Bundesbehörden, Landesbehörden oder sonstigen Stellen
entscheiden über die Bewilligung monetärer Rückkehrleistungen an Personen
im laufenden Asylverfahren?
6. Nach welchen konkreten Kriterien wird geprüft, ob Personen im
laufenden Asylverfahren monetäre Rückkehrleistungen erhalten können?
7. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre
Rückkehrleistungen bewilligt, obwohl zum Zeitpunkt der Bewilligung weder eine
vollziehbare Ausreisepflicht noch eine bestandskräftige Ablehnung des
Asylantrags vorlag?
8. Welche konkreten Erkenntnisse, Auswertungen oder Befragungen liegen
der Bundesregierung zu den Beweggründen von Personen im laufenden
Asylverfahren vor, monetäre Rückkehrleistungen zu beantragen, und
welche Behörden oder Stellen haben diese Erkenntnisse erhoben?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
monetäre Rückkehrleistungen Einfluss auf die Entscheidung zur Stellung eines
Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland haben können?
10. Auf welche Datengrundlagen stützt die Bundesregierung ihre Bewertung
der migrationspolitischen Steuerungswirkung monetärer
Rückkehrleistungen, und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?
11. Welche Behörden erfassen Daten zu Wiedereinreisen von Personen, die
zuvor monetäre Rückkehrleistungen erhalten haben?
12. Wie viele Personen, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre
Rückkehrleistungen im laufenden Asylverfahren erhalten haben, sind nach Kenntnis
der Bundesregierung erneut in die Bundesrepublik Deutschland eingereist
(bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
13. Sofern keine vollständigen Erkenntnisse im Sinne der Frage 12 vorliegen,
aus welchen Gründen werden entsprechende Daten nicht systematisch
erhoben, und welche Behörden wären für eine solche Datenerhebung
zuständig?
14. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre
Rückkehrleistungen an Personen bewilligt, die innerhalb von zwölf Monaten vor
der Antragstellung erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist
waren?
15. Welche Länderprogramme oder ergänzenden Fördermaßnahmen der
Länder zur freiwilligen Ausreise sind der Bundesregierung bekannt, bei denen
seit dem 1. Januar 2022 zusätzliche monetäre Leistungen an Personen im
laufenden Asylverfahren gewährt werden konnten?
16. Welche Abstimmungen erfolgen zwischen dem Bund und den Ländern
hinsichtlich der Kombination bundesfinanzierter Rückkehrleistungen mit
zusätzlichen monetären Leistungen der Länder?
17. Welche Bundesmittel sind seit dem 1. Januar 2022 in Programme zur
Reintegration freiwillig ausgereister Personen geflossen (bitte nach
Programmen, Jahren, Herkunftsstaaten und Durchführungsorganisationen
aufschlüsseln)?
18. In welchem Umfang betrafen die in Frage 17 genannten Programme
Personen, die sich zuvor in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren
befanden?
19. Welche Leistungen konnten Rückkehrer seit dem 1. Januar 2022 im
Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ erhalten?
20. In welchem Umfang wurden die in Frage 19 genannten Leistungen an
Personen erbracht, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem
laufenden Asylverfahren befanden?
21. Welche Leistungen wurden seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen
sogenannter Zentren für Migration und Entwicklung an Rückkehrer erbracht (bitte
nach Ländern und Leistungsarten aufschlüsseln)?
22. In welchem Umfang betrafen die in Frage 21 genannten Leistungen
Personen, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden
Asylverfahren befanden?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur dauerhaften
Reintegration von Rückkehrern vor, die Leistungen im Rahmen von
„Perspektive Heimat“, des European Reintegration Programme oder vergleichbaren
Programme erhalten haben?
24. Wird bei den in Frage 23 genannten Programmen erfasst, ob diese
Personen zuvor in Deutschland ein Asylverfahren betrieben haben?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Wiedereinreisen
von Personen vor, die Reintegrationsleistungen im Ausland erhalten
haben?
26. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes seit dem 1. Januar 2022
für monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen an Personen, die
sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren
befanden, soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen
(bitte nach Jahren, Programmen und Ressorts aufschlüsseln)?
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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