Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7593)
Text
Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7593)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7825
21. Wahlperiode 01.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger,
Tamara Mazzi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7593 –
Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit den Ankündigungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im März 2026, das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ grundlegend umzubauen (vgl. www.fr.de/politik/merz-ve
rteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html),
bestehen bei den betroffenen Trägern erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich
der weiteren Ausgestaltung des Programms.
Bereits zuvor wurden Änderungen der Förderbedingungen für die
„Partnerschaften für Demokratie“ beschlossen, wonach der Abruf der Bundesmittel
einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments voraussetzt. Schon
wenige Monate nach Inkrafttreten dieser Regel zeigt sich, dass der Mittelabruf
dadurch in Kommunen blockiert werden kann, in denen Mandatsträger
kommunalpolitische Mehrheiten stellen, deren Parteilandesverbände als gesichert
rechtsextremistisch oder als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft
sind. Dies betrifft insbesondere Regionen Ostdeutschlands (vgl. https://taz.de/
Demokratie-leben-in-Mecklenburg/!6190215/).
Kürzlich wurden die Förderaufrufe für den Förderzeitraum ab 2027
veröffentlicht. Entgegen früherer Ankündigung erschienen diese noch vor der weiterhin
nicht vorliegenden Novelle der Förderrichtlinie. Auf eine Schriftliche Frage
der Fragestellenden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie
hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sich der Entwurf der
Förderrichtlinie nicht mehr im Ressort, sondern zur Anhörung und Freigabe beim
Bundesrechnungshof befinde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache
21/7180). Die Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des
Bundesprogramms beginnt bereits am 3. August 2026.
Bei den betroffenen Trägern bestehen zudem unterschiedliche
Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich der angekündigten stärkeren Anbindung
der Förderung an sogenannte Regelstrukturen, des Umfangs und der Laufzeit
der Förderung im kommenden Förderzeitraum sowie der Kriterien der
Benennung von Sachverständigen und der Fördermittelvergabe. So erwähnen die
Förderaufrufe zwar ein Bewertungssystem zur Beurteilung geförderter
Projekte, doch benennen sie nur teilweise die Bewertungskriterien.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 1. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Den aktuellen Innovationsprojekten mit einem Förderschwerpunkt auf den
ostdeutschen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Fragestellenden seitens
des BMBFSFJ eine Sonderregelung in Aussicht gestellt, wonach für diese
Projekte eine Ausnahme von der Voraussetzung gelten sollte, in mehr als drei
Bundesländern tätig zu sein. Ebenso wurden nach Kenntnis der
Fragestellenden mögliche zusätzliche Härtefallregelungen für ostdeutschlandspezifische
Projekte in Aussicht gestellt. Weder die angekündigte Ausnahme noch
mögliche Härtefallregelungen finden sich bislang in den veröffentlichten
Förderaufrufen wieder.
Aus der Richtlinie 2012/29/EU und der im Dezember 2025 erfolgten Einigung
von Europaparlament und Rat geht hervor, dass die Bundesregierung in der
Pflicht steht, das Fortbestehen der Opfer- und Betroffenenberatung zu sichern
und gesetzlich zu verankern. Nach Einschätzung fachkundiger Träger der
Opfer- und Betroffenenberatung besteht angesichts des angekündigten Umbaus
des Bundesprogramms die Gefahr, dass bestehende Beratungsstrukturen
künftig nicht mehr im bisherigen Umfang abgesichert werden können. Dazu tragen
auch einzelne Formulierungen in den Förderaufrufen bei: Als Adressaten
werden dort insbesondere Fachkräfte in Regelstrukturen benannt, während Opfer-
und Betroffenenberatungsstellen in den beispielhaften Aufzählungen lediglich
unter der Kategorie „Verbände“ erscheinen.
In der 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend am 8. Juli 2026 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär
Michael Brand, dass Trägern aufgrund der Kürzungen beim ebenfalls im
selben Haushaltstitel veranschlagten Bundesprogramm „Menschen stärken
Menschen“ (vgl. https://table.media/bildung/news/demokratiefoerderung-regierun
g-will-mit-geld-neuausrichtung-steuern) seitens des BMBFSFJ zur
Bewerbung auf eine Förderung im Rahmen von „Demokratie leben!“ geraten wurde,
wodurch eine zusätzliche Kürzung entstünde.
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu
verhindern, dass der Abruf von Bundesmitteln für die Partnerschaften für
Demokratie durch das Erfordernis eines kommunalen Beschlusses blockiert
werden kann, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und
wenn keine derartigen Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen
nicht?
Die Befassung mit der grundsätzlichen Durchführung der Partnerschaft ist bis
Ende des Jahres 2026 gegenüber der Regiestelle des Bundesamts für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nachzuweisen. Hierbei sind zwei
Ausnahmen vorgesehen: Ein kommunaler Beschluss muss nicht nachgewiesen
werden, wenn die projekttragende Kommune eine Kofinanzierung vom Land
oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Partnerschaft
für Demokratie erhält oder auf Antrag, wenn wegen der örtlichen, insbesondere
kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten, der geforderte Nachweis
nicht erbracht werden kann.
2. Welche Mittel in Euro sind für das Jahr 2027 jeweils für die einzelnen
Programmebenen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
vorgesehen (bitte nach Bundesoffensive Demokratiebildung und
Extremismusprävention, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie
und Kompetenznetzwerken aufschlüsseln), und wenn die Verteilung
noch nicht abschließend feststeht, bis wann ist mit einer Festlegung zu
rechnen?
Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens werden die
Haushaltsmittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beraten. Erst mit der
Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 steht die endgültige Höhe der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest.
3. Trifft es zu, dass Trägern seitens des BMBFSFJ, Bundesamts für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder anderer
Regierungsstellen in Aussicht gestellt wurde, dass im Rahmen des
Bundesprogramms neben einjährigen auch mehrjährige Förderzeiträume bewilligt
werden können, und wenn ja, warum findet sich diese Möglichkeit nicht
in den veröffentlichten Förderaufrufen wieder?
Hierzu wird auf die veröffentlichten Förderaufrufe verwiesen: www.demokrati
e-leben.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-de
mokratie-leben-ab-2027-286922.
4. Weshalb ist die neue Programmlaufzeit von „Demokratie leben!“ auf vier
Jahre begrenzt, obwohl ursprünglich eine Laufzeit bis 2032 vorgesehen
war?
Die Laufzeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ergibt sich aus der
Förderrichtlinie.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in den zwei
Folgejahren von 2030 bis 2032 Planungssicherheit für die Träger zu
ermöglichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Auf welcher Grundlage trifft die Bundesregierung die abschließende
Auswahl der Sachverständigen für die Auswahl der förderfähigen
Projekte?
Die Sachverständigen werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgewählt. Informationen
hierzu finden Sie in dem Aufruf: www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/sac
hverstaendige-zur-begutachtung-von-interessenbekundungen-gesucht-bewerbu
ng-ab-sofort-moeglich-287058.
7. Nach welchen Kriterien erfolgt die abschließende Auswahl der zu
fördernden Projekte, und beabsichtigt die Bundesregierung, die den
Förderaufrufen zugrunde liegende Bewertungsmatrix den Antragstellern
zugänglich zu machen?
Die fachlich-inhaltliche Prüfung erfolgt auf Grundlage der Angaben im
Interessenbekundungsformular in einem Begutachtungsverfahren durch die
Sachverständigen. Wesentliche Bewertungskriterien können den veröffentlichten
Förderaufrufen entnommen werden: demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerd
eraufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922.
8. Aus welchen Gründen wurden die Kriterien für die Berufung von
Sachverständigen gegenüber der vorherigen Förderperiode geändert, und wie
begründet die Bundesregierung insbesondere den Ausschluss von
Personen, die seit dem Jahr 2020 in einem Projekt des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ tätig waren, bei gleichzeitiger Anforderung praktischer
Erfahrungen oder Fachkenntnissen in mindestens einem der
Themenfelder (vgl. www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/sachverstaendig
e-zur-begutachtung-von-interessenbekundungen-gesucht-bewerbung-
absofort-moeglich-287058)?
Um Interessenkollisionen zu vermeiden, wurde im Zuge der Neuausrichtung
von „Demokratie leben!“ eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Auf
diese Weise ist ein Bezug der Sachverständigen zur Förderung durch das
Bundesprogramm vollständig ausgeschlossen.
9. Wann ist der Entwurf der Förderrichtlinie dem Bundesrechnungshof zur
Prüfung zugegangen, und mit welchem Zeitpunkt für den Abschluss
dieser Prüfung rechnet die Bundesregierung?
Der Entwurf der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ ist dem
Bundesrechnungshof im Rahmen der nach § 103 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung
vorgesehenen Anhörung am 8. Juli 2026 zugegangen. Das Anhörungsverfahren
ist abgeschlossen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die
Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms bereits am 3.
August 2026 beginnt, ohne dass den antragstellenden Trägern zu diesem
Zeitpunkt eine verbindliche Förderrichtlinie vorliegt?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten
Überarbeitung der Förderrichtlinie weitere Änderungen der Förderkriterien
vorzunehmen, oder erschöpfen sich diese in den bereits veröffentlichten
Förderaufrufen?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Antragsstellungsverfahren hat noch nicht begonnen. Die für eine
Interessenbekundung erforderlichen Informationen und die Förderkriterien können
den veröffentlichten Förderaufrufen entnommen werden.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu treffen, um angesichts
der besonderen Herausforderungen lokaler zivilgesellschaftlicher
Strukturen Demokratieförderung in ostdeutschen Bundesländern weiterhin zu
stärken?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der Option einer Härtefallregelung
für die ostdeutschen Bundesländer, die weitere Formen der
Förderung durch „Demokratie leben!“ für ostdeutschlandspezifische
Projekte ermöglicht?
b) Plant die Bundesregierung, eine solche Härtefallregelung
einzuführen?
c) Wenn ja, welche Voraussetzungen und welchen Anwendungsbereich
soll eine solche Härtefallregelung umfassen?
Die Fragen 12 bis 12c werden zusammen beantwortet.
Die Förderungen der Partnerschaften für Demokratie sowie der
Landesdemokratiezentren (LDZ) werden auf der Programmebene Kommune und
Programmebene Land fortgesetzt. Hierzu werden Gebietskörperschaften
(Kommunen sowie Bundesländer) zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine
demokratische, freie und friedliche Gesellschaft gestärkt und unterstützt.
Eine explizite Härtefallregelung ist nicht vorgesehen.
13. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung für die Opfer- und Betroffenenberatung vor, um Anforderungen der
Richtlinie 2012/29/EU weiterhin erfüllen zu können?
Die LDZ erhalten Mittel zur Weiterleitung an die drei Beratungselemente
„Mobile Beratung“, „Opfer- und Betroffenenberatung“ sowie „Ausstiegs- und
Distanzierungsberatung“. Diese Projekte werden zudem bundesweit koordiniert.
Informationen hierzu sind dem Förderaufruf des entsprechenden
Interessenbekundungsverfahrens zu entnehmen.
14. Aus welchen Gründen sieht das Förderkonzept vor, dass bislang
kooperierende Verbünde künftig teilweise als Konkurrenten um dieselben
Fördermittel auftreten müssen, obwohl von ihnen in ihren jeweiligen
Arbeitsfeldern weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit erwartet wird?
Bewerber können die Fördervoraussetzungen auch durch einen
Zusammenschluss mit bis zu zwei weiteren juristischen Personen des privaten Rechts, die
gemeinnützige Ziele verfolgen, erfüllen. Informationen hierzu sind dem
Förderaufruf des Interessenbekundungsverfahrens zu entnehmen.
15. Sind die Opfer- und Betroffenenberatungen nach Auffassung der
Bundesregierung ausdrücklich vom Kreis der förderfähigen Adressaten
umfasst, auch wenn diese abweichend als „Verbände“ benannt werden?
Die Verwendung der Begriffe „Verbund“ oder „Verband“ stellt an sich die
Förderfähigkeit grundsätzlich nicht infrage. Es wird auf die entsprechenden
Formulierungen zu Förderbestimmungen in den aktuellen Förderaufrufen
verwiesen.
16. Wie begründet die Bundesregierung die geplanten Kürzungen innerhalb
des Haushaltstitels für „Demokratie leben!“ von rund 187 Mio. Euro im
Jahr 2026 auf rund 167 Mio. Euro im Jahr 2027?
Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel erfolgen auch im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ notwendige Einsparungen.
17. Wie begründet die Bundesregierung, dass Projekten des ebenfalls von
Kürzungen betroffenen „Menschen stärken Menschen“-
Bundesprogramms zugleich geraten wird, sich nun auf „Demokratie leben!“-
Förderung zu bewerben?
Vorhaben, die bislang im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken
Menschen“ gefördert wurden, können künftig innerhalb des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ gefördert werden. Das Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ bietet dafür sowohl im Handlungsfeld „Demokratiebildung“ als auch im
Rahmen des Sondervorhabens „Integration und Teilhabe“ entsprechende
Möglichkeiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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