Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5471)
Text
Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5471)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5895
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin
von Notz, Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5471 –
Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Karin Prien hat eine umfassende Überprüfung und Umstrukturierung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angekündigt (https://taz.de/Familienminis
terin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165
687/). Ende März 2026 wurde bekannt, dass die Programmbereiche
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ab 2027
gestrichen werden sollen. Dies betrifft mehr als 200 Projekte bundesweit
(https://taz.de/Umbau-des-Programms-Demokratie-Leben/!6164747/).
Zivilgesellschaftliche Strukturen sind auf verlässliche und stabile Förderung
angewiesen. In ländlichen Regionen und insbesondere in Ostdeutschland sind
über das Programm funktionierende Strukturen aufgebaut worden, die oft die
einzigen Räume für zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch bieten.
Viele Organisationen haben über Jahre hinweg Wissen, Erfahrung und
Vertrauen vor Ort aufgebaut. Im Januar 2026 präsentierte Bundesministerin Karin
Prien im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die
geplanten Vorhaben ihres Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das laufende Jahr. In der Präsentation
wurde auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten
Schritte hingewiesen. Es wurde außerdem angekündigt, dass erstmals
sämtliche neuen Partnerorganisationen auf kommunaler Ebene erfasst und im
Rahmen des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen
(Ausschussdrucksache 21(13)21). In einem Interview gab die Bundesministerin Ende März 2026
an, dass alle Projekte, die einen neuen Förderantrag über das
Bundesprogramm stellen, überprüft würden: „Erst mal mit öffentlich zugänglichen
Quellen wie den Verfassungsschutzberichten. Das war übrigens schon immer so.
Nur dann, wenn es eine Veranlassung gibt, bitten wir den Verfassungsschutz,
auf diese Fälle zu schauen“ (https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vie
lfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022, dass eine sachgerechte
Zielerreichungskontrolle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ derzeit nicht
möglich wäre, weil die erforderlichen konkretisierten und ggf. mit geeigneten
Indikatoren unterlegten Ziele und ein dokumentierter Ausgangszustand fehlen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
würden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2
024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Aufbauend
auf der Kritik des Bundesrechnungshofs und der Evaluationen der ersten
beiden Förderperioden wurde das Programm für die dritte Förderperiode ab 1.
Januar 2025 neu ausgerichtet und die Förderrichtlinie überarbeitet.
1. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen wurden für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (2025 bis 2032) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
2024 für die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ definiert?
a) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen wurden im Bereich „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ ausgeschrieben?
b) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen wurden im Bereich „Innovationsprojekte“ ausgeschrieben?
c) Wird die Zielgruppe der „stillen Mitte“ im Rahmen der
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ innerhalb der dritten Förderperiode adressiert?
d) Wenn ja, in welchen Themenfeldern, und mit welchen Förderzielen
(bitte beispielhaft entsprechende Projekte auflisten)?
e) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Informationen auf folgender Webseite verwiesen: www.demokr
atie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/.
2. Auf Grundlage welcher Kriterien und Konzeption werden die beiden
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“
und „Innovationsprojekte“ in der dritten Förderperiode evaluiert und auf
ihre Wirkung überprüft?
a) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und
Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur“ zugrunde?
b) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und
Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Innovationsprojekte“ zugrunde?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Evaluation und Wirkungsanalyse orientieren sich an qualitativen und
quantitativen Kriterien der Zielerreichung, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Grundlage
sind anerkannte wissenschaftliche Standards und Evaluationskriterien.
3. Wurden die Kriterien und die Konzeption der Evaluation und der
Wirkungsanalyse des Bundesprogramms in der dritten Förderperiode
gegenüber der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) verändert?
a) Wenn ja, weshalb, und inwiefern?
b) Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Kriterien und die Konzeption der Evaluation wurden gegenüber der
zweiten Förderperiode weiterentwickelt und wirkungsorientiert ausgestaltet.
4. Wurden Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs am Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ bereits bei der Konzeption der dritten
Förderperiode berücksichtigt?
a) Wenn ja, welche genau?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs wurden bei der Konzeption der dritten
Förderperiode berücksichtigt.
5. Sind die Evaluation und die Wirkungsanalyse der Programmbereiche
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ für die dritte Förderperiode bereits abgeschlossen, liegen hierzu
Ergebnisse vor, und wenn ja, wie lauten diese?
Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode sind noch nicht
abgeschlossen.
6. Wurde die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen
Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026
(„Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), nicht
alle Projekte hätten „sich in der Praxis bewährt“, auf Grundlage von
Evaluationsergebnissen oder Ergebnissen der Wirkungsanalyse getroffen?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse genau?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die Aussagen dann
getroffen?
10. Auf welche Programmbereiche und konkreten Projekte bezieht sich die
Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im
Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben –
Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), wonach „Teile des
Programms ohne jeden Zweifel erfolgreich“ seien (bitte Beispiele
nennen), und wann und auf welcher Grundlage wird ein Projekt als
erfolgreich erachtet?
Die Fragen 6 bis 6b und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ergebnisse der Programmevaluation sowie externe Prüfungen, Besuche vor
Ort und intensive Gespräche mit den Trägern, Expertinnen und Experten tragen
zu einem umfassenden Bild über die differenzierte Wirksamkeit der Projekte im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei.
Ergebnisse der Programmevaluationen können unter folgendem Link
eingesehen werden: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperi
oden.
Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs von 2022 können unter folgendem
Link eingesehen werden: www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Download
s/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=2.
7. Wann wird der „Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und
Wirksamkeit der Bundesprogramme“ fertiggestellt, und enthält der Bericht
Wirkungsanalysen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“?
Es steht noch nicht fest, wann der Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und
Wirksamkeit der Bundesprogramme fertiggestellt wird.
8. Wie definiert die Bundesregierung eine unabhängige Evaluation eines
Bundesprogramms, und welche Kriterien müssen dafür erfüllt werden?
Der Evaluationsbegriff ist im deutschen Bundesrecht nicht einheitlich
bestimmt. Kriterien der Erfolgskontrolle ergeben sich aus der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), insbesondere den VV-BHO zu § 7 BHO sowie des
Anhangs zur VV Nr. 2.3 zu § 7 BHO (Arbeitsanleitung Einführung in
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (AAWU)), und sind einschlägig, sofern eine
Evaluation der Erfolgskontrolle im Sinne der BHO dient. Unabhängigkeit
bezeichnet im Evaluationskontext regelhaft die Geltung wissenschaftlich
anerkannter Evaluationsstandards sowie die Abwesenheit von organisatorischen,
finanziellen und personellen Interessenkonflikten.
9. Gibt es generelle Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von
Ressortforschungseinrichtungen?
a) Wenn ja, an welchen konkret, weshalb, und wie sollen diese Zweifel
in der künftigen Konzeption einer modernen Ressortforschung der
Bundesregierung behoben werden?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht in den Ressortforschungseinrichtungen einen
wesentlichen Bestandteil einer leistungsfähigen, wissenschaftsbasierten
Politikberatung.
Die Bundesministerien nehmen nach § 3 Absatz 1 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien Aufgaben wahr, die der Erfüllung oder
Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen. Dazu gehört auch die
Fachaufsicht über die Geschäftsbereichsbehörden. Entsprechend haben
Ressortforschungseinrichtungen zum Ziel, sowohl den Anforderungen des Ressorts als
auch den Maßstäben guter wissenschaftlicher Praxis gerecht zu werden und
beides in einer angemessenen Balance zu halten. Soweit vereinzelt Fragen zu
strukturellen Rahmenbedingungen gestellt werden, betreffen diese nicht die
grundsätzliche Leistungsfähigkeit der Einrichtungen, sondern die
kontinuierliche Weiterentwicklung bewährter Governance- und
Qualitätssicherungsstrukturen. Die Bundesregierung setzt daher auch künftig auf transparente Verfahren,
externe Evaluationen, qualifikationsorientierte Personalgewinnung sowie klare
Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Im Rahmen einer modernen
Ressortforschung werden die bewährten Strukturen fortlaufend weiterentwickelt, um
Exzellenz, Vertrauenswürdigkeit und wissenschaftliche Integrität nachhaltig zu
stärken.
b) Welche Bundesressorts haben im Jahr 2025 Evaluationen bei von
ihnen zugeordneten Ressortforschungseinrichtungen beauftragt, um
welche Ressortforschungseinrichtungen und um welche Evaluationen
handelt es sich jeweils konkret (bitte auflisten und Ressorts,
Ressortforschungseinrichtungen und Evaluationen nennen)?
Es wird auf die Angaben in Anlage verwiesen.*
c) Versteht die Bundesregierung das Deutsche Zentrum für Integrations-
und Migrationsforschung (DeZIM) als ein unabhängiges
wissenschaftliches Institut?
d) Kennt und wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung
des Wissenschaftsrates (siehe www.wissenschaftsrat.de/download/202
5/2514-25, S. 63 f.), wonach die DeZIM-Fachgruppe, die eine
Teilevaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortet,
„gute Transferleistungen in Evaluation und Beratung im Themenfeld
Vielfaltgestaltung und Demokratieförderung, vor allem für das BMFSFJ
[damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend] und BMI [damaliges Bundesministerium des Innern und für
Heimat]“ erbringt?
Die Fragen 9c und 9d werden gemeinsam beantwortet.
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ist
eine ressortforschungsähnliche Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ). Die Ergebnisse aus der vom Wissenschaftsrat durchgeführten
Evaluation des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung
sind dem BMBFSFJ bekannt.
11. Besteht eine Zusammenarbeit zwischen Projekten, die im
Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ gefördert
werden, und den sogenannten Regelstrukturen?
a) Wenn ja, auf wie viele Projekte trifft dies zu?
b) Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit ausgestaltet?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen der
Zusammenarbeit von Projekten mit einer Förderzusage für die Laufzeit
eines Jahres mit den sogenannten Regelstrukturen hinsichtlich ihrer
Wirkung und nachhaltigen Mittelverwendung?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zusammenarbeit mit Regelstrukturen war bislang nicht zwingende
Fördervoraussetzung für bundesweite Projekte. Während zum Beispiel Schule ohne
Rassismus diesen Ansatz bereits verfolgt hat, haben andere Projekte z. B. nur
vereinzelt als Teil ihrer Arbeit mit Regelstrukturen gearbeitet oder
Handreichungen oder Studien für Regelstrukturen erarbeitet.
12. Welche Programmbereiche werden künftig die nun wegfallenden
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ ersetzen?
14. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und
Zielgruppen werden die für 2027 geplanten Neuausschreibungen für Projekte
adressieren?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Wann genau wird das Ausschreibungsverfahren für Projekte mit einem
Projektstart 2027 beginnen, und welche konkreten Verfahrensschritte
wird es beinhalten?
16. Wie genau wird das Auswahlverfahren für Projekte mit einem
Projektstart 2027 ausgestaltet sein, und wird es eine externe Begutachtung der
Projekteinreichungen geben (bitte die konkreten Verfahrensschritte und
den angestrebten Zeitplan bis zur Förderzusage nennen)?
17. Wird sich das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte mit
einem Projektstart 2027 vom Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für
Projekte der dritten Förderperiode unterscheiden, wenn ja, inwiefern, und
weshalb?
18. Wird die Evaluation und Wirkungsanalyse der neu auszuschreibenden
Projekte sich in die bestehende Evaluation und Wirkungsanalyse der
dritten Förderperiode einfügen oder wird es eine neu konzeptionierte
Evaluation und Wirkungsanalyse geben, und wenn es eine
Neukonzeptionierung geben sollte, welche Kriterien und Konzeption wird dieser
zugrunde liegen?
19. Werden Projekte in Zusammenarbeit mit kommunalen Regelstrukturen
mehrjährige Förderzusagen oder Bewilligungen erhalten?
a) Wenn ja, für wie lange?
b) Wenn nein, wie werden die Wirkung und die nachhaltige
Mittelverwendung bei diesen Projekten garantiert?
Die Fragen 12 und 14 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt. Für das Förderjahr
2027 ist daher vorgesehen, die Förderrichtlinie des Bundesprogramms
anzupassen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu weitergehenden
Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich.
13. Plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung der Opferberatungen
rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen
Rechtsextremismus, und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung
getroffen?
Es sind keine Änderungen im Hinblick auf die Opferberatungen rechtsextremer
Gewalt und die mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Sinne der
Fragestellung geplant.
20. Da die Bundesministerin Karin Prien laut eigener Aussage in der „taz“
(siehe https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nic
ht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/) für das Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend „viele Gespräche mit den
Trägern und vielen Experten“ zur Weiterentwicklung des
Bundesprogramms geführt hat, welche Gespräche mit welchen Trägern und
Experten genau wurden denn im Detail in diesem Rahmen geführt (bitte
jeweils mit Teilnehmenden und Datum auflisten), und welche Hinweise hat
das BMBFSFJ konkret zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms in
diesen Gesprächen erhalten?
Die Bundesministerin Karin Prien pflegt im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung direkte Kontakte und Austausch mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Dies gilt auch für Gespräche im Zusammenhang
mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht umfassend protokolliert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
21. Wieso soll Vielfalt kein Förderziel des Bundesprogramms mehr sein,
obwohl sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass der „Polarisierung und
Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung
durch Rechtspopulisten und -extremisten […] eine Politik der Stärkung
des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und
Humanität“ entgegengesetzt werden soll (siehe www.koalitionsvertrag2025.de/
sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 85)?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird – wie angekündigt – im
Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und
Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die genaue Ausgestaltung wird im
Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen.
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen ein, die die
geplanten Umstrukturierungen des Bundesprogramms auf Landesebene haben
werden, und wurden die Bundesländer schon über die genaue
Ausgestaltung der Umstrukturierung informiert?
a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zusammenführung der bisherigen Programmbereiche auf einer neuen
Programmebene „Land“ ermöglicht Synergieeffekte und eine bessere
Zusammenarbeit. Das BMBFSFJ steht hierzu mit den Ländern im Austausch.
23. Wie soll die gewachsene regionale Projektinfrastruktur aufgefangen und
langfristig abgesichert werden in ländlichen und insbesondere
ostdeutschen Regionen, wo es keine breit etablierte Förderlandschaft durch
Unternehmen, Institutionen, Kirchengemeinden oder weitere gibt?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird ab 2027 auf der Grundlage
einer neuen Förderrichtlinie vollzogen. Die konkrete Ausgestaltung der
Förderrichtlinie erfolgt derzeit.
24. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Projektträgern der
Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“
und „Innovationsprojekte“ darüber geführt, wie sichergestellt werden
kann, dass aufgebaute Strukturen und erarbeitete Expertise nicht verloren
gehen und die begonnene präventiv-pädagogische Arbeit fortgeführt
werden kann?
a) Wenn ja, was sind die konkreten Pläne zur Sicherung der
aufgebauten Strukturen und erarbeiteten Expertise?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
25. Wurden die Projektträger, deren Projekte bislang in den
Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ gefördert werden, von der Bundesregierung auf die neuen
Fördermöglichkeiten ab 2027 hingewiesen?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann plant die Bundesregierung, die
Projektträger zu informieren?
Die Fragen 24 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuell laufende Förderung endet zum 31. Dezember 2026. Eine
Ergebnissicherung wird möglich sein. Für die Zeit ab 2027 wird es im Sommer 2026 ein
neues Interessensbekundungsverfahren geben. Soweit die Projekte den neuen
Schwerpunkten entsprechen und die Kriterien erfüllen, können sie sich erneut
um eine Förderung bewerben.
Die Projektträger beider Programmbereiche wurden in Informations- und
Austauschrunden sowie schriftlich über die Weiterentwicklung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ informiert.
26. Wie hoch sind die voraussichtlichen Personalkosten und der
voraussichtliche Personalaufwand für die geplante Umstrukturierung des
Bundesprogramms, und wie werden diese im Haushalt 2026 und 2027
abgebildet?
Zu laufenden Prozessen können keine Angaben gemacht werden.
27. Soll das „Haber-Verfahren“ im Rahmen der unabhängigen Evaluation
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder zur Bewertung von
Projekten, die durch das Programm gefördert werden, genutzt werden?
Das Haber-Verfahren wird nicht zur Evaluation der Projekte genutzt. Bei dem
Haber-Verfahren handelt es sich um einen Beitrag zur Entscheidungsfindung
über die Vergabe staatlicher Leistungen.
28. Wie genau ist die Überprüfung aller neuen Partnerorganisationen in den
Kommunen im Rahmen des „Haber-Verfahrens“, die von
Bundesministerin Karin Prien angekündigt wurde, ausgestaltet?
a) Wird ein zweistufiges Verfahren angewendet, in dem zunächst alle
Organisationen durch eine einfache Suche im
Verfassungsschutzbericht überprüft werden und nur diejenigen Organisationen, die im
Verfassungsschutzbericht auftauchen, durch eine weitergehende
Recherche des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft werden?
b) Wenn ja, war dieses Verfahren seit der ersten Ankündigung von
Bundesministerin Karin Prien, alle neuen Partnerorganisationen im
„Haber-Verfahren“ zu überprüfen, so geplant oder wurden das
Ausmaß und der genaue Ablauf der Überprüfung in der Zwischenzeit
geändert?
c) Wenn ja, welche Änderungen am geplanten Verfahren waren dies
konkret, und mit welcher Begründung wurden diese vorgenommen?
Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet.
Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von
zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und
dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die
Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den
Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 207). Die Bundesregierung
ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach
Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische
Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten,
begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem
Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren. Die Bundesregierung
nutzt die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel, um
sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von
denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung betätigen, so zum Beispiel auch das sogenannte „Haber-Verfahren“.
Darüber hinaus können keine näheren Informationen zu konkreten
Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung der Verfahren könnte ansonsten
beeinträchtigt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen.
1
Anlage zu Frage Nr 9b:
Übersicht der im Jahr 2025 beauftragten Evaluationen bei Ressortforschungseinrichtungen
Ressort Einrichtung
Beauftragung einer Evaluierung im Jahr 2025 bei einer
Ressortforschungseinrichtung
AA Deutsches Archäologisches Institut DAI
BKM
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen
im östlichen Europa (BKGE)
BMAS
Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA)
BMBFSFJ Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI), München
Deutsches Zentrum für Altersfragen e.V. (DZA), Berlin
(Hinweis: Es handelt sich um eine
ressortforschungsähnliche Einrichtung)
Evaluationsprojekt „Reichweite und Wirkung der
Silbernetzholtline“ ReWiSil“
Deutsches Zentrum für Integrations- und
Migrationsforschung e.V. (DeZIM) in Berlin (Hinweis: Es
handelt sich um eine ressortforschungsähnliche
Einrichtung)
Evaluation „Vielfaltgestaltung“ im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
BMG
Robert-Koch-Institut (RKI)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM)
Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG)
(bis zum 12.02.2025: Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA))
2
Paul-Ehrlich-Institut - Bundesamt für Impfstoffe und
biomedizinische Arzneimittel (PEI)
Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika
(ZEPAI) am PEI wurde am 24. Juni 2025 mit der Evaluation der
Pandemiebereitschaftsverträge beauftragt.
BMI Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
BMLEH
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Deutschen Biomasseforschungszentrum
gemeinnützige GmbH (DBFZ)
Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut
für Tiergesundheit (FLI)
Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Bundesforschungsinstitut
Für Ländliche Räume, Wald
und Fischerei (TI)
Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für
Kulturpflanzen (JKI)
Max Rubner-Institut Bundesforschungsinstitut für
Ernährung und Lebensmittel (MRI)
BMUKN Bundesamt für Strahlenschutz BfS
Bundesamt für Naturschutz BfN 1) Gutachten für die Evaluation des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz (ANK)
2) Evaluation der Förderrichtlinie des Förderprogramms Auen
Umweltbundesamt UBA
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
BASE
BMWSB
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR
1) „Evaluation der Aufbauhilfe 2021“, 12.12.2025
3
2) „Evaluierung des KfW-Programms 134 zum Erwerb von
Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum“,
06.11.2025
BMV Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung
(DZSF)
Deutscher Wetterdienst (DWD)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)
BMVg
Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien –
ABC-Schutz (WIS)
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und
Betriebsstoffe (WIWeB)
Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und
Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung
(WTD 71)
Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr
(ZGeoBw)
Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr
(InstMikroBioBw)
Institut für Pharmakologie und Toxikologie der
Bundeswehr (InstPharmToxBw)
Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr
(InstPrävMedBw)
Institut für Radiobiologie der Bundeswehr (InstRadBioBw)
Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine
(SchiffMedInstM)
Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe
(ZentrLuRMedLw)
4
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften
der Bundeswehr (ZMSBw)
BMWE Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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