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Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5471)

dip / drucksache 11.05.2026 · WP 21 · 21/5895 · Antwort · Original ↗

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Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5471) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5895 21. Wahlperiode 11.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5471 – Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien hat eine umfassende Überprüfung und Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angekündigt (https://taz.de/Familienminis terin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165 687/). Ende März 2026 wurde bekannt, dass die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ab 2027 gestrichen werden sollen. Dies betrifft mehr als 200 Projekte bundesweit (https://taz.de/Umbau-des-Programms-Demokratie-Leben/!6164747/). Zivilgesellschaftliche Strukturen sind auf verlässliche und stabile Förderung angewiesen. In ländlichen Regionen und insbesondere in Ostdeutschland sind über das Programm funktionierende Strukturen aufgebaut worden, die oft die einzigen Räume für zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch bieten. Viele Organisationen haben über Jahre hinweg Wissen, Erfahrung und Vertrauen vor Ort aufgebaut. Im Januar 2026 präsentierte Bundesministerin Karin Prien im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geplanten Vorhaben ihres Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das laufende Jahr. In der Präsentation wurde auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten Schritte hingewiesen. Es wurde außerdem angekündigt, dass erstmals sämtliche neuen Partnerorganisationen auf kommunaler Ebene erfasst und im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen (Ausschussdrucksache 21(13)21). In einem Interview gab die Bundesministerin Ende März 2026 an, dass alle Projekte, die einen neuen Förderantrag über das Bundesprogramm stellen, überprüft würden: „Erst mal mit öffentlich zugänglichen Quellen wie den Verfassungsschutzberichten. Das war übrigens schon immer so. Nur dann, wenn es eine Veranlassung gibt, bitten wir den Verfassungsschutz, auf diese Fälle zu schauen“ (https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vie lfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022, dass eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ derzeit nicht möglich wäre, weil die erforderlichen konkretisierten und ggf. mit geeigneten Indikatoren unterlegten Ziele und ein dokumentierter Ausgangszustand fehlen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. würden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2 024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Aufbauend auf der Kritik des Bundesrechnungshofs und der Evaluationen der ersten beiden Förderperioden wurde das Programm für die dritte Förderperiode ab 1. Januar 2025 neu ausgerichtet und die Förderrichtlinie überarbeitet.  1. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2025 bis 2032) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 2024 für die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ definiert? a) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden im Bereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ ausgeschrieben? b) Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden im Bereich „Innovationsprojekte“ ausgeschrieben? c) Wird die Zielgruppe der „stillen Mitte“ im Rahmen der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ innerhalb der dritten Förderperiode adressiert? d) Wenn ja, in welchen Themenfeldern, und mit welchen Förderzielen (bitte beispielhaft entsprechende Projekte auflisten)? e) Wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Informationen auf folgender Webseite verwiesen: www.demokr atie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/.  2. Auf Grundlage welcher Kriterien und Konzeption werden die beiden Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ in der dritten Förderperiode evaluiert und auf ihre Wirkung überprüft? a) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ zugrunde? b) Welche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Innovationsprojekte“ zugrunde? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Evaluation und Wirkungsanalyse orientieren sich an qualitativen und quantitativen Kriterien der Zielerreichung, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Grundlage sind anerkannte wissenschaftliche Standards und Evaluationskriterien.  3. Wurden die Kriterien und die Konzeption der Evaluation und der Wirkungsanalyse des Bundesprogramms in der dritten Förderperiode gegenüber der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) verändert? a) Wenn ja, weshalb, und inwiefern? b) Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Kriterien und die Konzeption der Evaluation wurden gegenüber der zweiten Förderperiode weiterentwickelt und wirkungsorientiert ausgestaltet.  4. Wurden Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits bei der Konzeption der dritten Förderperiode berücksichtigt? a) Wenn ja, welche genau? b) Wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs wurden bei der Konzeption der dritten Förderperiode berücksichtigt.  5. Sind die Evaluation und die Wirkungsanalyse der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ für die dritte Förderperiode bereits abgeschlossen, liegen hierzu Ergebnisse vor, und wenn ja, wie lauten diese? Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode sind noch nicht abgeschlossen.  6. Wurde die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), nicht alle Projekte hätten „sich in der Praxis bewährt“, auf Grundlage von Evaluationsergebnissen oder Ergebnissen der Wirkungsanalyse getroffen? a) Wenn ja, auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse genau? b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die Aussagen dann getroffen? 10. Auf welche Programmbereiche und konkreten Projekte bezieht sich die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), wonach „Teile des Programms ohne jeden Zweifel erfolgreich“ seien (bitte Beispiele nennen), und wann und auf welcher Grundlage wird ein Projekt als erfolgreich erachtet? Die Fragen 6 bis 6b und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse der Programmevaluation sowie externe Prüfungen, Besuche vor Ort und intensive Gespräche mit den Trägern, Expertinnen und Experten tragen zu einem umfassenden Bild über die differenzierte Wirksamkeit der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei. Ergebnisse der Programmevaluationen können unter folgendem Link eingesehen werden: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperi oden. Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs von 2022 können unter folgendem Link eingesehen werden: www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Download s/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile &v=2.  7. Wann wird der „Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme“ fertiggestellt, und enthält der Bericht Wirkungsanalysen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“? Es steht noch nicht fest, wann der Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme fertiggestellt wird.  8. Wie definiert die Bundesregierung eine unabhängige Evaluation eines Bundesprogramms, und welche Kriterien müssen dafür erfüllt werden? Der Evaluationsbegriff ist im deutschen Bundesrecht nicht einheitlich bestimmt. Kriterien der Erfolgskontrolle ergeben sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), insbesondere den VV-BHO zu § 7 BHO sowie des Anhangs zur VV Nr. 2.3 zu § 7 BHO (Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (AAWU)), und sind einschlägig, sofern eine Evaluation der Erfolgskontrolle im Sinne der BHO dient. Unabhängigkeit bezeichnet im Evaluationskontext regelhaft die Geltung wissenschaftlich anerkannter Evaluationsstandards sowie die Abwesenheit von organisatorischen, finanziellen und personellen Interessenkonflikten.  9. Gibt es generelle Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von Ressortforschungseinrichtungen? a) Wenn ja, an welchen konkret, weshalb, und wie sollen diese Zweifel in der künftigen Konzeption einer modernen Ressortforschung der Bundesregierung behoben werden? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht in den Ressortforschungseinrichtungen einen wesentlichen Bestandteil einer leistungsfähigen, wissenschaftsbasierten Politikberatung. Die Bundesministerien nehmen nach § 3 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Aufgaben wahr, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen. Dazu gehört auch die Fachaufsicht über die Geschäftsbereichsbehörden. Entsprechend haben Ressortforschungseinrichtungen zum Ziel, sowohl den Anforderungen des Ressorts als auch den Maßstäben guter wissenschaftlicher Praxis gerecht zu werden und beides in einer angemessenen Balance zu halten. Soweit vereinzelt Fragen zu strukturellen Rahmenbedingungen gestellt werden, betreffen diese nicht die grundsätzliche Leistungsfähigkeit der Einrichtungen, sondern die kontinuierliche Weiterentwicklung bewährter Governance- und Qualitätssicherungsstrukturen. Die Bundesregierung setzt daher auch künftig auf transparente Verfahren, externe Evaluationen, qualifikationsorientierte Personalgewinnung sowie klare Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Im Rahmen einer modernen Ressortforschung werden die bewährten Strukturen fortlaufend weiterentwickelt, um Exzellenz, Vertrauenswürdigkeit und wissenschaftliche Integrität nachhaltig zu stärken. b) Welche Bundesressorts haben im Jahr 2025 Evaluationen bei von ihnen zugeordneten Ressortforschungseinrichtungen beauftragt, um welche Ressortforschungseinrichtungen und um welche Evaluationen handelt es sich jeweils konkret (bitte auflisten und Ressorts, Ressortforschungseinrichtungen und Evaluationen nennen)? Es wird auf die Angaben in Anlage verwiesen.* c) Versteht die Bundesregierung das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) als ein unabhängiges wissenschaftliches Institut? d) Kennt und wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung des Wissenschaftsrates (siehe www.wissenschaftsrat.de/download/202 5/2514-25, S. 63 f.), wonach die DeZIM-Fachgruppe, die eine Teilevaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortet, „gute Transferleistungen in Evaluation und Beratung im Themenfeld Vielfaltgestaltung und Demokratieförderung, vor allem für das BMFSFJ [damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] und BMI [damaliges Bundesministerium des Innern und für Heimat]“ erbringt? Die Fragen 9c und 9d werden gemeinsam beantwortet. Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ist eine ressortforschungsähnliche Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Ergebnisse aus der vom Wissenschaftsrat durchgeführten Evaluation des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sind dem BMBFSFJ bekannt. 11. Besteht eine Zusammenarbeit zwischen Projekten, die im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ gefördert werden, und den sogenannten Regelstrukturen? a) Wenn ja, auf wie viele Projekte trifft dies zu? b) Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit ausgestaltet? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen der Zusammenarbeit von Projekten mit einer Förderzusage für die Laufzeit eines Jahres mit den sogenannten Regelstrukturen hinsichtlich ihrer Wirkung und nachhaltigen Mittelverwendung? Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet. Die Zusammenarbeit mit Regelstrukturen war bislang nicht zwingende Fördervoraussetzung für bundesweite Projekte. Während zum Beispiel Schule ohne Rassismus diesen Ansatz bereits verfolgt hat, haben andere Projekte z. B. nur vereinzelt als Teil ihrer Arbeit mit Regelstrukturen gearbeitet oder Handreichungen oder Studien für Regelstrukturen erarbeitet. 12. Welche Programmbereiche werden künftig die nun wegfallenden Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ersetzen? 14. Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen werden die für 2027 geplanten Neuausschreibungen für Projekte adressieren? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 15. Wann genau wird das Ausschreibungsverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 beginnen, und welche konkreten Verfahrensschritte wird es beinhalten? 16. Wie genau wird das Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 ausgestaltet sein, und wird es eine externe Begutachtung der Projekteinreichungen geben (bitte die konkreten Verfahrensschritte und den angestrebten Zeitplan bis zur Förderzusage nennen)? 17. Wird sich das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 vom Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte der dritten Förderperiode unterscheiden, wenn ja, inwiefern, und weshalb? 18. Wird die Evaluation und Wirkungsanalyse der neu auszuschreibenden Projekte sich in die bestehende Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode einfügen oder wird es eine neu konzeptionierte Evaluation und Wirkungsanalyse geben, und wenn es eine Neukonzeptionierung geben sollte, welche Kriterien und Konzeption wird dieser zugrunde liegen? 19. Werden Projekte in Zusammenarbeit mit kommunalen Regelstrukturen mehrjährige Förderzusagen oder Bewilligungen erhalten? a) Wenn ja, für wie lange? b) Wenn nein, wie werden die Wirkung und die nachhaltige Mittelverwendung bei diesen Projekten garantiert? Die Fragen 12 und 14 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt. Für das Förderjahr 2027 ist daher vorgesehen, die Förderrichtlinie des Bundesprogramms anzupassen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich. 13. Plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus, und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen? Es sind keine Änderungen im Hinblick auf die Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und die mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Sinne der Fragestellung geplant. 20. Da die Bundesministerin Karin Prien laut eigener Aussage in der „taz“ (siehe https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nic ht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/) für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend „viele Gespräche mit den Trägern und vielen Experten“ zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms geführt hat, welche Gespräche mit welchen Trägern und Experten genau wurden denn im Detail in diesem Rahmen geführt (bitte jeweils mit Teilnehmenden und Datum auflisten), und welche Hinweise hat das BMBFSFJ konkret zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms in diesen Gesprächen erhalten? Die Bundesministerin Karin Prien pflegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung direkte Kontakte und Austausch mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies gilt auch für Gespräche im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht umfassend protokolliert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 21. Wieso soll Vielfalt kein Förderziel des Bundesprogramms mehr sein, obwohl sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass der „Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten […] eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität“ entgegengesetzt werden soll (siehe www.koalitionsvertrag2025.de/ sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 85)? Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. 22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen ein, die die geplanten Umstrukturierungen des Bundesprogramms auf Landesebene haben werden, und wurden die Bundesländer schon über die genaue Ausgestaltung der Umstrukturierung informiert? a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet. Die Zusammenführung der bisherigen Programmbereiche auf einer neuen Programmebene „Land“ ermöglicht Synergieeffekte und eine bessere Zusammenarbeit. Das BMBFSFJ steht hierzu mit den Ländern im Austausch. 23. Wie soll die gewachsene regionale Projektinfrastruktur aufgefangen und langfristig abgesichert werden in ländlichen und insbesondere ostdeutschen Regionen, wo es keine breit etablierte Förderlandschaft durch Unternehmen, Institutionen, Kirchengemeinden oder weitere gibt? Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird ab 2027 auf der Grundlage einer neuen Förderrichtlinie vollzogen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit. 24. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Projektträgern der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ darüber geführt, wie sichergestellt werden kann, dass aufgebaute Strukturen und erarbeitete Expertise nicht verloren gehen und die begonnene präventiv-pädagogische Arbeit fortgeführt werden kann? a) Wenn ja, was sind die konkreten Pläne zur Sicherung der aufgebauten Strukturen und erarbeiteten Expertise? b) Wenn nein, weshalb nicht? 25. Wurden die Projektträger, deren Projekte bislang in den Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ gefördert werden, von der Bundesregierung auf die neuen Fördermöglichkeiten ab 2027 hingewiesen? a) Wenn ja, wann, und in welcher Form? b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann plant die Bundesregierung, die Projektträger zu informieren? Die Fragen 24 bis 25b werden gemeinsam beantwortet. Die aktuell laufende Förderung endet zum 31. Dezember 2026. Eine Ergebnissicherung wird möglich sein. Für die Zeit ab 2027 wird es im Sommer 2026 ein neues Interessensbekundungsverfahren geben. Soweit die Projekte den neuen Schwerpunkten entsprechen und die Kriterien erfüllen, können sie sich erneut um eine Förderung bewerben. Die Projektträger beider Programmbereiche wurden in Informations- und Austauschrunden sowie schriftlich über die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ informiert. 26. Wie hoch sind die voraussichtlichen Personalkosten und der voraussichtliche Personalaufwand für die geplante Umstrukturierung des Bundesprogramms, und wie werden diese im Haushalt 2026 und 2027 abgebildet? Zu laufenden Prozessen können keine Angaben gemacht werden. 27. Soll das „Haber-Verfahren“ im Rahmen der unabhängigen Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder zur Bewertung von Projekten, die durch das Programm gefördert werden, genutzt werden? Das Haber-Verfahren wird nicht zur Evaluation der Projekte genutzt. Bei dem Haber-Verfahren handelt es sich um einen Beitrag zur Entscheidungsfindung über die Vergabe staatlicher Leistungen. 28. Wie genau ist die Überprüfung aller neuen Partnerorganisationen in den Kommunen im Rahmen des „Haber-Verfahrens“, die von Bundesministerin Karin Prien angekündigt wurde, ausgestaltet? a) Wird ein zweistufiges Verfahren angewendet, in dem zunächst alle Organisationen durch eine einfache Suche im Verfassungsschutzbericht überprüft werden und nur diejenigen Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht auftauchen, durch eine weitergehende Recherche des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft werden? b) Wenn ja, war dieses Verfahren seit der ersten Ankündigung von Bundesministerin Karin Prien, alle neuen Partnerorganisationen im „Haber-Verfahren“ zu überprüfen, so geplant oder wurden das Ausmaß und der genaue Ablauf der Überprüfung in der Zwischenzeit geändert? c) Wenn ja, welche Änderungen am geplanten Verfahren waren dies konkret, und mit welcher Begründung wurden diese vorgenommen? Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet. Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 207). Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren. Die Bundesregierung nutzt die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, so zum Beispiel auch das sogenannte „Haber-Verfahren“. Darüber hinaus können keine näheren Informationen zu konkreten Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung der Verfahren könnte ansonsten beeinträchtigt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen. 1 Anlage zu Frage Nr 9b: Übersicht der im Jahr 2025 beauftragten Evaluationen bei Ressortforschungseinrichtungen Ressort Einrichtung Beauftragung einer Evaluierung im Jahr 2025 bei einer Ressortforschungseinrichtung AA Deutsches Archäologisches Institut DAI BKM Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) BMAS Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) BMBFSFJ Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI), München Deutsches Zentrum für Altersfragen e.V. (DZA), Berlin (Hinweis: Es handelt sich um eine ressortforschungsähnliche Einrichtung) Evaluationsprojekt „Reichweite und Wirkung der Silbernetzholtline“ ReWiSil“ Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. (DeZIM) in Berlin (Hinweis: Es handelt sich um eine ressortforschungsähnliche Einrichtung) Evaluation „Vielfaltgestaltung“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) BMG Robert-Koch-Institut (RKI) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) (bis zum 12.02.2025: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)) 2 Paul-Ehrlich-Institut - Bundesamt für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am PEI wurde am 24. Juni 2025 mit der Evaluation der Pandemiebereitschaftsverträge beauftragt. BMI Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) BMLEH Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Deutschen Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ) Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut Für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI) Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) Max Rubner-Institut Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI) BMUKN Bundesamt für Strahlenschutz BfS Bundesamt für Naturschutz BfN 1) Gutachten für die Evaluation des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) 2) Evaluation der Förderrichtlinie des Förderprogramms Auen Umweltbundesamt UBA Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE BMWSB Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR 1) „Evaluation der Aufbauhilfe 2021“, 12.12.2025 3 2) „Evaluierung des KfW-Programms 134 zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum“, 06.11.2025 BMV Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) Deutscher Wetterdienst (DWD) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) BMVg Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung (WTD 71) Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBw) Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (InstMikroBioBw) Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (InstPharmToxBw) Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw) Institut für Radiobiologie der Bundeswehr (InstRadBioBw) Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine (SchiffMedInstM) Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe (ZentrLuRMedLw) 4 Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) BMWE Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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