Demokratie fördern statt behindern
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Demokratie fördern statt behindern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4455
21. Wahlperiode 03.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke,
Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß,
Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Heidi
Reichinnek, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron
Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion
Die Linke
Demokratie fördern statt behindern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Demokratie in Deutschland ist keine Selbstverständlichkeit. Obgleich sie als
Staats- und Regierungsform weithin unterstützt wird, sind einige mit ihrem
Funktionieren nicht zufrieden (vgl. Mitte-Studie 2025). Die Bewertung der Demokratie hängt
vielfach vom Wissen über ihr Funktionieren und von einer starken Zivilgesellschaft
ab. Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin
sind (vgl. Deutschland-Monitor 2025, S. 146), ist dies eine bedrohliche Tatsache.
Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen
Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert (vgl. www.stern.de/
politik/deutschland/scheitern-kommunale-demokratieprojekte-bald-an-der-afd--3708735-
0.html).
Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Das
haben auch die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser (SPD) und der ehemalige
Bundesinnenminister Seehofer (CSU) erkannt. Auch wenn die gegenwärtige
Bundesregierung hinter diese Erkenntnis zurückfällt, ändert dies nichts an der bedrohlichen
Lage (vgl.: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/06/vorstellung-
vsb.html sowie „Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung“). Rechtsextreme Kräfte
versuchen vielfach, zivilgesellschaftliche Kräfte und Organisationen zu unterwandern
und somit die Resilienz der Demokratie zu schwächen (vgl. www.bpb.de/
themen/rechtsextremismus/infopool-rechtsextremismus/561855/vereint-oder-
vereinnahmt/ und www.deutschlandfunk.de/unterwanderte-zivilgesellschaft-wie-rechte-ver-
suchen-100.html).
„Demokratie leben!“ ist als breit angelegtes und regional verankertes
Bundesprogramm Vorreiter, Wissen um die Demokratie auszubauen und die breite
Zivilgesellschaft zu stärken. Über 5.000 Projekte werden durch „Partnerschaften für Demokratie“
unterstützt.
Auch in der dritten Förderperiode wird das Bundesprogramm von Bund und
Kommunen kofinanziert, wobei der Bund 90 Prozent der Finanzierung übernimmt und die
Kommunen 10 Prozent Eigenmittel aufbringen müssen. Bereits die Aufbringung
dieses zehnprozentigen Finanzierungsanteils kann für die Kommunen vor dem
Hintergrund der sich seit Jahren zuspitzenden finanziellen Situation der Kommunen und
einem aktuellen kommunalen Schuldenstand von fast 344 Milliarden Euro (vgl.
www.zeit.de/wirtschaft/2025-12/schulden-kommunen-gemeinden-jahresende-2024-
destatis-gxe) herausfordernd sein. Denn es entstehen immer neue Konkurrenzen um
kommunale Geldmittel – Schwimmbad oder Bibliothek, Partnerschaft für Demokratie
oder Kulturförderung. Gleichzeitig verlangt das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)neuerdings vorgeschaltete
Projektüberprüfungen und vergrößert damit den bürokratischen Aufwand insgesamt, statt der
kommunalen Selbstverwaltung und den bewährten Überprüfungsmethoden zu
vertrauen und diese zu stärken.
Namhafte Träger der demokratischen Zivilgesellschaft fordern seit Jahren eine
gesetzlich gesicherte Finanzierung, die ihnen Planbarkeit und die Widmung wertvoller
Ressourcen für die tatsächliche Demokratiearbeit statt für Beantragung, Bürokratie und
Abrechnung ermöglicht. Ein entsprechendes und von der Ampel-Koalition
versprochenes Demokratiefördergesetz ist bis heute nicht verabschiedet worden. Dies
beschädigt das Vertrauen seitens der Engagierten und schwächt die demokratischen Kräfte
dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Zudem hat die aktuelle Bundesregierung in Förderbescheide im Rahmen des
Programms „Demokratie leben!“ die rechtlich und politisch problematische
„Extremismusklausel“ wieder aufgenommen. Diese Klausel verpflichtet Projektträger dazu,
umfangreiche Prüfpflichten einzuhalten – teils ohne klare rechtliche Definitionen. Die
damit verbundene Rechtsunsicherheit, der bürokratische Mehraufwand und nicht zuletzt
das darin ausgesprochene Misstrauen gegenüber den Engagierten behindern die Arbeit
für Demokratie und liefern der extremen Rechten Vorwände, Demokratieprojekte zu
verleumden und zu schädigen (vgl.: https://verfassungsblog.de/extreme-klauseln/).
Auch die bereits angewandte massenhafte Überprüfung durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz im sog. „Haber-Verfahren“ (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zum
Thema, Drucksache 21/2201) beschädigt das Vertrauen der Initiativen, stärkt die
extreme Rechte und sendet ein katastrophales Signal an die Öffentlichkeit (vgl.
www.zeit.de/gesellschaft/2025-10/verfassungsschutz-ministerien-haber-
verfahrenngo-foerdergelder-gxe).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der
vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der
Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft
vorzulegen, um die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der
Zivilgesellschaft zu verstetigen und als dauerhafte Aufgabe zu etablieren;
2. die Kommunen finanziell zu entlasten, etwa durch die Aktivierung der
Vermögensteuer, die über die Finanzausgleichsgesetze vieler Länder auch an die
Kommunen fließt, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale
Demokratieförderung der Zivilgesellschaft auskömmlich zu finanzieren;
3. in der zeitnahen Überarbeitung der Förderrichtlinien von „Demokratie leben!“
die Finanzierungsart des Förderprogramms von der jetzigen Anteilsfinanzierung
auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umzustellen, damit auch unter
politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird. Ferner
muss die Zivilgesellschaft frühestmöglich und umfassend in die Überarbeitung
eingebunden werden;
4. unmittelbar Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure zu
gewährleisten und zusätzlich geschaffene bürokratische Hürden, wie etwa die
vorgeschalteten Projektüberprüfungen des BMBFSFJ und die Extremismusklausel, im
Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ abzubauen, damit Fördermittel schnell
und wirkungsorientiert eingesetzt werden können.
Berlin, den 3. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Menschen bewerten Politik danach, ob ihr Leben durch Regierungs- und Verwaltungshandeln besser wird. Die
Kommune ist dabei die erste Kontaktstelle von Bürger:innen mit Regierung und Verwaltung. Fehlen hier die
Mittel zur Verbesserung und Absicherung des Lebens, schwindet die Zufriedenheit mit der Demokratie. Diese
Unzufriedenheit und die damit zusammenhängende Verunsicherung werden oft rassistisch mobilisiert. Das führt
zu massiven gesellschaftlichen Verwerfungen und zur Stärkung rechtsextremer Kräfte. Die finanzielle
Gesundheit der Kommunen zu stärken, ist daher eine demokratiestärkende Handlung. Indem zivilgesellschaftliche
Projekte durch Wegfall der kommunalen Kofinanzierung aus der Mittelkonkurrenz mit anderen kommunalen
Aufgaben befreit werden, wird die demokratische Resilienz der Gesellschaft gestärkt. Demokratiebildung und die
Stärkung der Zivilgesellschaft dürfen nicht Opfer der schlechten Haushaltslagen deutscher Kommunen werden.
Die angekündigten Änderungen der Nebenbestimmungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind bislang
weder öffentlich zugänglich noch in ihrer konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar begründet worden. Für
Bundestag, Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger entsteht dadurch ein erhebliches Informationsdefizit über
Fördervoraussetzungen, Verfahrensabläufe und rechtliche Konsequenzen. Angesichts der bundesweiten
Bedeutung des Programms für Demokratiebildung und Extremismusprävention ist eine transparente Darstellung der
Änderungen sowie deren fachliche und verwaltungspraktische Begründung zwingend erforderlich. Nur so kann
eine fundierte parlamentarische Bewertung der Auswirkungen auf die kommunale Demokratiearbeit erfolgen.
Parlament und Zivilgesellschaft müssen frühestmöglich informiert und beteiligt werden.
Die neue Voraussetzung einer Befassung und Beschlussfassung in den Kommunalvertretungen verändert die
bisherigen Förderabläufe erheblich. So führt die zusätzliche politische Entscheidungsebene zu verlängerten
Verfahren, erhöhtem Koordinierungsaufwand und potenziellen Unsicherheiten für Projektträger. Zusätzlich stellt die
neu aufgerufene vorgeschaltete Prüfung von Projekten durch das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend eine neue bürokratische Belastung dar. Gerade zeitlich begrenzte oder ehrenamtlich
getragene Projekte sind jedoch auf verlässliche, kurzfristig verfügbare und bürokratiearme Förderentscheidungen
angewiesen. Nur so werden Fördermittel effizient eingesetzt und verenden nicht in der Selbstverwaltung. Durch
diese neuen Bestimmungen des Ministeriums ist es bereits dazu gekommen, dass sich Kreistage, etwa in Greiz
oder Suhl, gegen die Aufbringung des kommunalen Eigenanteils entschieden haben und somit dort die Projekte
für „Partnerschaften für Demokratie“ keine Förderung mehr erhalten (vgl. Landkreis muss sparen: Aus für
Demokratie-Projekt in Greiz und der Region).
Die Förderung der Demokratiebildung und Stärkung der Zivilgesellschaft sind in Deutschland unsicher: Der
Bund darf nur Projekte unterstützen, sodass viele bewährte Initiativen seit Jahren von einer Förderperiode zur
nächsten überleben müssen. Angesichts einer fortdauernden Bedrohung der Demokratie und der Zivilgesellschaft
muss auch deren Stärkung als dauerhafte Aufgabe anerkannt und in einem Demokratiefördergesetz verankert
werden. Mithilfe eines solchen Gesetzes wäre nicht nur die wichtige Arbeit von vielen zivilgesellschaftlichen
Initiativen, sondern auch eine transparente und dauerhafte Beteiligung des Deutschen Bundestages gesichert.
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ISSN 0722-8333
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