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Demokratie fördern statt behindern

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4455 · Antrag · Original ↗

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Demokratie fördern statt behindern Deutscher Bundestag Drucksache 21/4455 21. Wahlperiode 03.03.2026 Antrag der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Demokratie fördern statt behindern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Demokratie in Deutschland ist keine Selbstverständlichkeit. Obgleich sie als Staats- und Regierungsform weithin unterstützt wird, sind einige mit ihrem Funktionieren nicht zufrieden (vgl. Mitte-Studie 2025). Die Bewertung der Demokratie hängt vielfach vom Wissen über ihr Funktionieren und von einer starken Zivilgesellschaft ab. Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind (vgl. Deutschland-Monitor 2025, S. 146), ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert (vgl. www.stern.de/ politik/deutschland/scheitern-kommunale-demokratieprojekte-bald-an-der-afd--3708735- 0.html). Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Das haben auch die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser (SPD) und der ehemalige Bundesinnenminister Seehofer (CSU) erkannt. Auch wenn die gegenwärtige Bundesregierung hinter diese Erkenntnis zurückfällt, ändert dies nichts an der bedrohlichen Lage (vgl.: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/06/vorstellung- vsb.html sowie „Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung“). Rechtsextreme Kräfte versuchen vielfach, zivilgesellschaftliche Kräfte und Organisationen zu unterwandern und somit die Resilienz der Demokratie zu schwächen (vgl. www.bpb.de/ themen/rechtsextremismus/infopool-rechtsextremismus/561855/vereint-oder- vereinnahmt/ und www.deutschlandfunk.de/unterwanderte-zivilgesellschaft-wie-rechte-ver- suchen-100.html). „Demokratie leben!“ ist als breit angelegtes und regional verankertes Bundesprogramm Vorreiter, Wissen um die Demokratie auszubauen und die breite Zivilgesellschaft zu stärken. Über 5.000 Projekte werden durch „Partnerschaften für Demokratie“ unterstützt. Auch in der dritten Förderperiode wird das Bundesprogramm von Bund und Kommunen kofinanziert, wobei der Bund 90 Prozent der Finanzierung übernimmt und die Kommunen 10 Prozent Eigenmittel aufbringen müssen. Bereits die Aufbringung dieses zehnprozentigen Finanzierungsanteils kann für die Kommunen vor dem Hintergrund der sich seit Jahren zuspitzenden finanziellen Situation der Kommunen und einem aktuellen kommunalen Schuldenstand von fast 344 Milliarden Euro (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/2025-12/schulden-kommunen-gemeinden-jahresende-2024- destatis-gxe) herausfordernd sein. Denn es entstehen immer neue Konkurrenzen um kommunale Geldmittel – Schwimmbad oder Bibliothek, Partnerschaft für Demokratie oder Kulturförderung. Gleichzeitig verlangt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)neuerdings vorgeschaltete Projektüberprüfungen und vergrößert damit den bürokratischen Aufwand insgesamt, statt der kommunalen Selbstverwaltung und den bewährten Überprüfungsmethoden zu vertrauen und diese zu stärken. Namhafte Träger der demokratischen Zivilgesellschaft fordern seit Jahren eine gesetzlich gesicherte Finanzierung, die ihnen Planbarkeit und die Widmung wertvoller Ressourcen für die tatsächliche Demokratiearbeit statt für Beantragung, Bürokratie und Abrechnung ermöglicht. Ein entsprechendes und von der Ampel-Koalition versprochenes Demokratiefördergesetz ist bis heute nicht verabschiedet worden. Dies beschädigt das Vertrauen seitens der Engagierten und schwächt die demokratischen Kräfte dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Zudem hat die aktuelle Bundesregierung in Förderbescheide im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ die rechtlich und politisch problematische „Extremismusklausel“ wieder aufgenommen. Diese Klausel verpflichtet Projektträger dazu, umfangreiche Prüfpflichten einzuhalten – teils ohne klare rechtliche Definitionen. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit, der bürokratische Mehraufwand und nicht zuletzt das darin ausgesprochene Misstrauen gegenüber den Engagierten behindern die Arbeit für Demokratie und liefern der extremen Rechten Vorwände, Demokratieprojekte zu verleumden und zu schädigen (vgl.: https://verfassungsblog.de/extreme-klauseln/). Auch die bereits angewandte massenhafte Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im sog. „Haber-Verfahren“ (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema, Drucksache 21/2201) beschädigt das Vertrauen der Initiativen, stärkt die extreme Rechte und sendet ein katastrophales Signal an die Öffentlichkeit (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/2025-10/verfassungsschutz-ministerien-haber- verfahrenngo-foerdergelder-gxe). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen, um die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft zu verstetigen und als dauerhafte Aufgabe zu etablieren; 2. die Kommunen finanziell zu entlasten, etwa durch die Aktivierung der Vermögensteuer, die über die Finanzausgleichsgesetze vieler Länder auch an die Kommunen fließt, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung der Zivilgesellschaft auskömmlich zu finanzieren; 3. in der zeitnahen Überarbeitung der Förderrichtlinien von „Demokratie leben!“ die Finanzierungsart des Förderprogramms von der jetzigen Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umzustellen, damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird. Ferner muss die Zivilgesellschaft frühestmöglich und umfassend in die Überarbeitung eingebunden werden; 4. unmittelbar Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure zu gewährleisten und zusätzlich geschaffene bürokratische Hürden, wie etwa die vorgeschalteten Projektüberprüfungen des BMBFSFJ und die Extremismusklausel, im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ abzubauen, damit Fördermittel schnell und wirkungsorientiert eingesetzt werden können. Berlin, den 3. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Menschen bewerten Politik danach, ob ihr Leben durch Regierungs- und Verwaltungshandeln besser wird. Die Kommune ist dabei die erste Kontaktstelle von Bürger:innen mit Regierung und Verwaltung. Fehlen hier die Mittel zur Verbesserung und Absicherung des Lebens, schwindet die Zufriedenheit mit der Demokratie. Diese Unzufriedenheit und die damit zusammenhängende Verunsicherung werden oft rassistisch mobilisiert. Das führt zu massiven gesellschaftlichen Verwerfungen und zur Stärkung rechtsextremer Kräfte. Die finanzielle Gesundheit der Kommunen zu stärken, ist daher eine demokratiestärkende Handlung. Indem zivilgesellschaftliche Projekte durch Wegfall der kommunalen Kofinanzierung aus der Mittelkonkurrenz mit anderen kommunalen Aufgaben befreit werden, wird die demokratische Resilienz der Gesellschaft gestärkt. Demokratiebildung und die Stärkung der Zivilgesellschaft dürfen nicht Opfer der schlechten Haushaltslagen deutscher Kommunen werden. Die angekündigten Änderungen der Nebenbestimmungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind bislang weder öffentlich zugänglich noch in ihrer konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar begründet worden. Für Bundestag, Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger entsteht dadurch ein erhebliches Informationsdefizit über Fördervoraussetzungen, Verfahrensabläufe und rechtliche Konsequenzen. Angesichts der bundesweiten Bedeutung des Programms für Demokratiebildung und Extremismusprävention ist eine transparente Darstellung der Änderungen sowie deren fachliche und verwaltungspraktische Begründung zwingend erforderlich. Nur so kann eine fundierte parlamentarische Bewertung der Auswirkungen auf die kommunale Demokratiearbeit erfolgen. Parlament und Zivilgesellschaft müssen frühestmöglich informiert und beteiligt werden. Die neue Voraussetzung einer Befassung und Beschlussfassung in den Kommunalvertretungen verändert die bisherigen Förderabläufe erheblich. So führt die zusätzliche politische Entscheidungsebene zu verlängerten Verfahren, erhöhtem Koordinierungsaufwand und potenziellen Unsicherheiten für Projektträger. Zusätzlich stellt die neu aufgerufene vorgeschaltete Prüfung von Projekten durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine neue bürokratische Belastung dar. Gerade zeitlich begrenzte oder ehrenamtlich getragene Projekte sind jedoch auf verlässliche, kurzfristig verfügbare und bürokratiearme Förderentscheidungen angewiesen. Nur so werden Fördermittel effizient eingesetzt und verenden nicht in der Selbstverwaltung. Durch diese neuen Bestimmungen des Ministeriums ist es bereits dazu gekommen, dass sich Kreistage, etwa in Greiz oder Suhl, gegen die Aufbringung des kommunalen Eigenanteils entschieden haben und somit dort die Projekte für „Partnerschaften für Demokratie“ keine Förderung mehr erhalten (vgl. Landkreis muss sparen: Aus für Demokratie-Projekt in Greiz und der Region). Die Förderung der Demokratiebildung und Stärkung der Zivilgesellschaft sind in Deutschland unsicher: Der Bund darf nur Projekte unterstützen, sodass viele bewährte Initiativen seit Jahren von einer Förderperiode zur nächsten überleben müssen. Angesichts einer fortdauernden Bedrohung der Demokratie und der Zivilgesellschaft muss auch deren Stärkung als dauerhafte Aufgabe anerkannt und in einem Demokratiefördergesetz verankert werden. Mithilfe eines solchen Gesetzes wäre nicht nur die wichtige Arbeit von vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen, sondern auch eine transparente und dauerhafte Beteiligung des Deutschen Bundestages gesichert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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