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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 489/1/25(neu) · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern [Bundesrat Drucksache 489/1/25 (neu) 23.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Berlin Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern - Antrag des Freistaates Sachsen - Punkt 83 der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen: Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 106a Absatz 1 Satz 1 StGB) Artikel 1 Nummer 5 § 106a Absatz 1 Satz 1 ist wie folgt zu ändern: a) Nach der Angabe „Europäischen Amtsträgers“ ist die Angabe „, eines Bewerbers, der bei Wahlen zu einem Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes, des Europäischen Parlaments, der Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft oder einer für ein Teilgebiet eines Landes gebildeten Verwaltungseinheit oder zu deren Hauptverwaltungsbeamten, Bürgermeistern oder Landräten zugelassen ist, oder einer Person, die die Ausübung des erlangten Amts oder Mandats einer in § 106 Absatz 1 genannten Person, eines Amtsträgers oder eines Europäischen Amtsträgers oder das auf dessen Erlangung gerichtete Wirken eines Bewerbers im Sinne dieser Vorschrift in dessen Auftrag hauptamtlich oder ehrenamtlich unterstützt“ einzufügen. b) Nach der Angabe „ganz oder teilweise aufzugeben“ die die Angabe „oder von der Bewerbung um ein Amt oder einer Unterstützung eines Bewerbers im Sinne dieser Vorschrift abzusehen“ einzufügen. Drucksache 489/1/25 (neu) - 2 - ... Folgeänderungen: 1. In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d ist nach der Angabe „Mandatsträgern“ die Angabe „, Wahlbewerbern und deren Helfern“ einzufügen. 2. In Artikel 1 Nummer 5 § 106a ist in der Überschrift nach der Angabe „Mandatsträgern“ die Angabe „, Wahlbewerbern und deren Helfern“ einzufügen. 3. Das Vorblatt ist wie folgt zu ändern: a) In der Überschrift ist nach der Angabe „-trägern“ die Angabe „sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern“ einzufügen. b) Abschnitt A, Problem und Ziel, ist wie folgt zu ändern: aa) Nach Absatz 2 ist der folgende Absatz einzufügen: „Im Zusammenhang mit dem Wahlkampf vor den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 und zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 häuften sich darüber hinaus gewaltsame Vorfälle, bei denen Personen körperlich angegriffen wurden, die sich zur Wahl stellten oder die beispielsweise durch das Aufhängen von Wahlplakaten, durch Verteilung von Informationsmaterial oder an Wahl- Informationsständen unterstützend tätig waren. Teils trugen die Betroffenen erhebliche Verletzungen davon. Vergleichbare Fälle waren auch vor den Wahlen zu den Landtagen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im Sommer 2024 zu verzeichnen.“ bb) In Absatz 5 Satz 1 ist nach der Angabe „Mandatsträgerinnen und - trägern“ die Angabe „, Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern“ einzufügen. c) In Abschnitt B, Lösung, Satz 1 ist nach der Angabe „Mandatsträgerinnen- und -trägern“ die Angabe „, Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern“ einzufügen. 4. Die Begründung ist wie folgt zu ändern: a) In Abschnitt A, Allgemeiner Teil, Absatz 9 ist nach Satz 2 der folgende Satz einzufügen: „Den in den zurückliegenden Wahlkämpfen zunehmenden Übergriffen auf Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie auf deren Helferinnen und - 3 - Drucksache 489/1/25 (neu) Helfer wird darüber hinaus dadurch Rechnung getragen, dass auch Handlungen zu deren Nachteil in die Strafnorm des § 106a StGB-E aufgenommen werden.“ b) Nach Abschnitt B, Besonderer Teil, Zu Nummer 5 Absatz 5 ist der folgende Absatz einzufügen: „Darüber hinaus sind auch Personen zu schützen, die sich – und sei es auf unterster kommunaler Ebene – bei Wahlen um ein politisches Amt bewerben sowie Personen, die diesen Personen im Wahlkampf helfen - etwa durch Kleben von Wahlplakaten, durch Betreuung von Wahlkampfständen oder durch Verbreiten von Informationsmaterial. Demokratischer Wesenskern ist die Möglichkeit, Personen, die ein Mandat innehaben, im Rahmen demokratischer Wahlen ablösen zu können. Der strafrechtliche Schutz soll daher auf Personen erweitert werden, die sich bei Wahlen auf den unterschiedlichen Ebenen zur Verfügung stellen – sowie auf deren Helferinnen und Helfer.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Durch die beantragte Änderung wird der Schutz von Personen, die sich bei Wahlen für ein politisches Amt, und sei es auch auf der untersten kommunalen Ebene, bewerben und für Personen, die bereits gewählten Amts- oder Mandatsträgern bzw. Bewerbern um ein solches Amt etwa durch Kleben von Wahlplakaten, durch Betreuung von Wahlkampfständen oder durch Verbreiten von Informationsmaterial, helfen, mit in den Gesetzentwurf aufgenommen. Eine weitere Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes ist vor dem folgenden Hintergrund geboten: Inhaberinnen und Inhaber von Mandaten und Ämtern im Sinne des § 106a StGB-E greifen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben oder auch im Rahmen einer Kandidatur auf die Unterstützung hauptamtlich oder ehrenamtlich tätiger Personen zurück. Dies stellt sich als Beteiligung am Prozess demokratischer Wahlen und der Mandatstätigkeit dar.]

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