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Tag der Städtebauförderung 2026 - Motor für starke Städte und Gemeinden

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5750 · Antrag · Original ↗

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Tag der Städtebauförderung 2026 - Motor für starke Städte und Gemeinden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Tag der Städtebauförderung 2026 – Motor für starke Städte und Gemeinden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Städtebauförderung ist seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung – sie steht für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Bund, Länder und Kommunen messen der Städtebauförderung große kulturelle, wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedeutung bei und finanzieren sie in partnerschaftlicher Verantwortung. Die Städtebauförderung wird von einem breiten politischen und fachlichen Konsens der drei föderalen Ebenen getragen. Der Erfolg der Städtebauförderung gründet sich auf fünf Kernmerkmalen: Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen, integrierte Planungen von Gesamtmaßnahmen, flexible Anpassung an Bedarfe, Beteiligung der Stadtgesellschaft und fortwährende Bewertung und Weiterentwicklung der Städtebauförderung. Mit ihrem Ansatz setzt die Städtebauförderung die Ziele und Inhalte der Neuen Leipzig-Charta als Leitdokument für eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung um. Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Mio. Euro bis zum Jahr 2025 auf 1 Mrd. Euro im aktuellen Förderjahr 2026 wird die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortgeschrieben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine schrittweise Verdopplung der Programmmittel gegenüber 2025 vor. Die Städtebauförderung wird räumlich abgegrenzt auf Quartiere beziehungsweise Sanierungsgebiete und setzt mit ihren drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gezielt darauf, die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern. Die Städtebauförderung kommt bundesweit zum Einsatz und unterstützt gezielt auch strukturschwache Regionen. Sie unterstützt Kommunen dabei, gezielt städtebauliche und soziale Missstände abzubauen bzw. Funktionsstörungen zu überwinden. Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz geht die Rolle der Städtebauförderung über Investitionen in städtische Infrastruktur hinaus. Die Städtebauförderung greift die umfangreichen Herausforderungen auf, die sich mit Blick auf eine sozial, wirtschaftlich, demografisch und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung in unterschiedlichen regionalen Kontexten stellen. Die Städtebauförderung wirkt vielfältig: Seit 1971 konnten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500 Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden. Allein der Bund hat hierfür seit 1971 ca. 23,9 Mrd. Euro bereitgestellt. Die Städtebauförderung erneuert nicht nur Städte und Gemeinden, sie erreicht auch die Menschen und verbessert die Lebensbedingungen und das Wohnumfeld vor Ort. Rund 9,1 Millionen Menschen leben in den Deutscher Bundestag Drucksache 21/5750 21. Wahlperiode 05.05.2026 Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung. Dies entspricht rund 11 Prozent der Bevölkerung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Städtebauförderung ist ein bewährtes Instrument, Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung ihres eigenen Lebensumfeldes einzubeziehen. Dies ist umso wichtiger, da die Kommunen den stetig wachsenden Aufgaben mit zunehmend knapperen personellen Ressourcen in den Kommunalverwaltungen begegnen müssen. Darüber hinaus entfaltet die Städtebauförderung eine erhebliche wirtschaftliche Wirkung. Studien des BBSR zeigen, dass die Fördermittel eine starke Anstoßwirkung für zusätzliche Investitionen entfalten. 1 Mio. Euro Fördermittel führt demnach zu Folgeinvestitionen in Höhe von rund 7 Mio. Euro durch Kommunen, private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen. Dadurch werden umfangreiche städtebauliche Entwicklungsprozesse in Gang gesetzt. Von dieser Investitionsdynamik profitiert insbesondere die lokale und regionale Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen fließen in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Betrieben vor Ort, stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und schaffen und erhalten Arbeitsplätze. Die Städtebauförderung trägt somit nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden bei, sondern unterstützt zugleich die wirtschaftliche Entwicklung und die Attraktivität der Standorte. Die Städtebauförderung stärkt nicht nur Stadtregionen, sondern auch ländliche Räume. Knapp die Hälfte der Bundesmittel wird dort eingesetzt. Die Städtebauförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt lebendiger Stadtzentren sowie ihrer Funktionsvielfalt. Rund zwei Drittel aller Fördergebiete liegen in zentralen Lagen der Städte. Zugleich unterstützt sie den Erhalt historischer Bausubstanz: Zwischen 2020 und 2023 wurden etwa 3.600 denkmalgeschützte Gebäude gesichert sowie teil- oder vollständig saniert. Auch beim Abbau von Wohnungsleerstand primär in den neuen Bundesländern spielt die Städtebauförderung eine zentrale Rolle. Im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (bis 2020 „Stadtumbau“) stellten Bund und Länder zwischen 2002 und 2022 über 1,25 Mrd. Euro für den Rückbau und somit für die Stabilisierung der Wohnungsmärkte bereit. Durch Gebäudesanierungen und die Entwicklung grüner Infrastruktur trägt die Städtebauförderung zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel bei. Für klimarelevante Maßnahmen wurden nach einer aktuellen Studie im Beobachtungszeitraum 2011 bis 2021 etwa 21 Prozent der Mittel eingesetzt. Um die Kommunen bei der Bewältigung der städtebaulichen Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen, ist es Ziel und Anspruch aller beteiligten Akteurinnen und Akteure, die Städtebauförderung stetig weiterzuentwickeln und Fördervoraussetzungen und -inhalte an die aktuellen Anforderungen anzupassen. So wird die Städtebauförderung auch künftig einen entscheidenden Beitrag dazu leisten können, lebenswerte Städte und Gemeinden und ländliche Regionen in ganz Deutschland zu erhalten. Um die Erfolge der Städtebauförderung zu zeigen und den Programmkommunen ein Forum zu bieten, wurde 2015 der „Tag der Städtebauförderung“ als gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund eingeführt. Am Tag der Städtebauförderung 2025 beteiligten sich mehr als 600 Kommunen mit über 700 Veranstaltungen. Unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ findet am 9. Mai 2026 deutschlandweit der Tag der Städtebauförderung statt. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass – 2026 für die Städtebauförderung erstmals 1 Mrd. Euro Programmmittel des Bundes zur Verfügung stehen und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Verdopplung der Programmmittel vereinbart worden ist; – die Städtebauförderung auf Kontinuität setzt und sich zugleich mit ihrer grundlegenden Umstrukturierung im Jahr 2020 an aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung angepasst hat; – angesichts vielfältiger neuer Herausforderungen die Stärkung der Innenstädte und Zentren in den Städten und Gemeinden als wichtiger Bestandteil der Förderung verankert ist sowie die Förderanreize für interkommunale Zusammenarbeiten fortgeführt werden; – die Bundesregierung mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 zur zweijährigen Bund-Länder-Vereinbarung zurückkehrt und damit vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers verlässliche Fördervoraussetzungen für Länder und Kommunen schafft; – die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bereits eine Vielzahl von Regelungen enthält, um Kommunen in schwieriger Haushaltslage (Haushaltsnotlage) zu entlasten und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse leistet; – die Städtebauförderung mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch weiterentwickelt wurde; begrüßt werden insbesondere die Stärkung der Themen städtebauliche Sicherheit, Förderung innovativer und experimenteller Maßnahmen sowie mögliche Verfahrensvereinfachungen für Kommunen unter 100.000 Einwohner in Bezug auf die Erstellung Integrierter Stadtentwicklungskonzepte („Länderöffnungsklausel“), wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden ist; – mit der sog. „Sportmilliarde“ (Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“) ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung mit dem Bezug auf Sporthallen und Freibäder in den Kommunen geleistet wird; – die Bundesregierung sich auch weiterhin zur Reduzierung administrativer Aufwände im Rahmen der Förderung bekennt; – gemeinsam mit den Ländern bei der Städtebauförderung und der Innenstadtgestaltung kulturelle Angebote und Einrichtungen als wertvolle Begegnungsorte mitgedacht werden; – Bund und Länder zusammen mit Erfolg daran arbeiten, die bestehenden Ausgabereste der Förderung vergangener Jahre gemäß dem sog. Abbaupfad im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten zu reduzieren und die beabsichtigten Maßnahmen umzusetzen. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, – die Programmmittel des Bundes für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren gemäß der Koalitionsvereinbarung wie vorgesehen zu verdoppeln; – auch in den kommenden zwei Jahren Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten (sog. „Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau einzusetzen; – gemeinsam mit den Ländern weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung zu prüfen; – das Potential der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale Infrastrukturen resilient zu gestalten. Auch die Belebung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen soll hierbei im Fokus stehen; – die Städtebauförderung dahingehend weiterzuentwickeln, finanzschwache Kommunen stärker zu unterstützen. Dabei ist unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, ob der kommunale Eigenanteil bei Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann, um somit den Kommunen signifikant zu helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen Engpässen umzusetzen und gleichzeitig die öffentliche Kontrolle und Verantwortung zu gewährleisten; – die Möglichkeit zusammen mit den Ländern zu prüfen, dass der kommunale Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter, wie zweckgebundene Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen, stärker als bisher gedeckt werden kann. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen Engpässen entlasten, ohne die öffentliche Steuerung und Kontrolle zu gefährden; – zusammen mit den Ländern darauf hinzuwirken, Gebrauch von der vorgesehenen Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen zu machen, indem kommunale Eigenmittel auch aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden; – zusammen mit den Ländern darauf hinzuwirken, die Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) weiter zu flexibilisieren, um diese für kleinere Kommunen mit begrenzten Ressourcen realistischer und leistbarer zu gestalten, ohne die federführende Rolle der Kommune durch einen Satzungsbeschluss zu gefährden und dabei die Beteiligung aller relevanten Akteure – insbesondere der Bürger und bisherigen Partnergruppen – weiterhin zu gewährleisten, um eine effektive und akzeptierte Stadtentwicklung zu sichern; – die Anforderungen an unsere Städte und Gemeinden durch den Klimawandel, die Energiewende, den digitalen Wandel sowie gesteigerte Anforderungen an die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, soziale Infrastruktur, den Klimaschutz sowie die Sicherheit in öffentlichen Räumen bei der Fortentwicklung der Städtebauförderung einzubeziehen; – die Herausforderungen von Leerstand in den Innenstädten sowie deren wirtschaftliche, soziale und städtebauliche Folgen systematisch zu berücksichtigen. Hierbei ist die Revitalisierung leerstehender Gewerbe- und Wohnflächen durch nachhaltige Nutzungskonzepte für lebendige Zentren des Handels, der Begegnung und des Wohnens von besonderem Interesse; – den Wissenstransfer im Rahmen der Begleitung der Städtebauförderung auszubauen, um Wissen und Erfahrungen bei der Umsetzung der Förderung (Praxiswissen, Netzwerke, Dokumentationen) für alle Kommunen vor dem Hintergrund knapper werdender personeller Ressourcen und des Generationenwechsels in den Kommunalverwaltungen unter Nutzung auch digitaler Formate noch gezielter nutzbar zu machen; – den Abbau von Ausgaberesten auch nach Ende des bisher vereinbarten Abbaupfades mit Frist 31. Dezember 2027 im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten und der baulichen Umsetzungsprozesse fortzusetzen; – den Tag der Städtebauförderung als etabliertes Element der Bürgermitwirkung und -information fortzuführen. Berlin, den 5. Mai 2026 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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