Tag der Städtebauförderung 2026 - Motor für starke Städte und Gemeinden
Text
Tag der Städtebauförderung 2026 - Motor für starke Städte und Gemeinden
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Tag der Städtebauförderung 2026 – Motor für starke Städte und Gemeinden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Städtebauförderung ist seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der
Stadtentwicklung – sie steht für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes
Miteinander in der Nachbarschaft. Bund, Länder und Kommunen messen der
Städtebauförderung große kulturelle, wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedeutung bei
und finanzieren sie in partnerschaftlicher Verantwortung. Die Städtebauförderung
wird von einem breiten politischen und fachlichen Konsens der drei föderalen Ebenen
getragen. Der Erfolg der Städtebauförderung gründet sich auf fünf Kernmerkmalen:
Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen, integrierte Planungen von
Gesamtmaßnahmen, flexible Anpassung an Bedarfe, Beteiligung der Stadtgesellschaft und
fortwährende Bewertung und Weiterentwicklung der Städtebauförderung. Mit ihrem
Ansatz setzt die Städtebauförderung die Ziele und Inhalte der Neuen Leipzig-Charta
als Leitdokument für eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung um.
Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Mio. Euro bis zum Jahr
2025 auf 1 Mrd. Euro im aktuellen Förderjahr 2026 wird die Erfolgsgeschichte der
Städtebauförderung fortgeschrieben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD sieht eine schrittweise Verdopplung der Programmmittel gegenüber 2025 vor.
Die Städtebauförderung wird räumlich abgegrenzt auf Quartiere beziehungsweise
Sanierungsgebiete und setzt mit ihren drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer
Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gezielt darauf, die
Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern.
Die Städtebauförderung kommt bundesweit zum Einsatz und unterstützt gezielt auch
strukturschwache Regionen. Sie unterstützt Kommunen dabei, gezielt städtebauliche
und soziale Missstände abzubauen bzw. Funktionsstörungen zu überwinden. Mit
ihrem ganzheitlichen Ansatz geht die Rolle der Städtebauförderung über Investitionen
in städtische Infrastruktur hinaus. Die Städtebauförderung greift die umfangreichen
Herausforderungen auf, die sich mit Blick auf eine sozial, wirtschaftlich, demografisch
und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung in unterschiedlichen regionalen
Kontexten stellen.
Die Städtebauförderung wirkt vielfältig:
Seit 1971 konnten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500
Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden. Allein der Bund hat hierfür
seit 1971 ca. 23,9 Mrd. Euro bereitgestellt. Die Städtebauförderung erneuert nicht nur
Städte und Gemeinden, sie erreicht auch die Menschen und verbessert die
Lebensbedingungen und das Wohnumfeld vor Ort. Rund 9,1 Millionen Menschen leben in den
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5750
21. Wahlperiode 05.05.2026
Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung. Dies entspricht rund 11 Prozent
der Bevölkerung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Städtebauförderung ist ein bewährtes
Instrument, Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung ihres eigenen
Lebensumfeldes einzubeziehen. Dies ist umso wichtiger, da die Kommunen den stetig
wachsenden Aufgaben mit zunehmend knapperen personellen Ressourcen in den
Kommunalverwaltungen begegnen müssen.
Darüber hinaus entfaltet die Städtebauförderung eine erhebliche wirtschaftliche
Wirkung. Studien des BBSR zeigen, dass die Fördermittel eine starke Anstoßwirkung für
zusätzliche Investitionen entfalten. 1 Mio. Euro Fördermittel führt demnach zu
Folgeinvestitionen in Höhe von rund 7 Mio. Euro durch Kommunen, private
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen. Dadurch werden umfangreiche
städtebauliche Entwicklungsprozesse in Gang gesetzt.
Von dieser Investitionsdynamik profitiert insbesondere die lokale und regionale
Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen fließen in Bau-, Handwerks- und
Planungsleistungen von Betrieben vor Ort, stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und
schaffen und erhalten Arbeitsplätze. Die Städtebauförderung trägt somit nicht nur zur
Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden bei, sondern unterstützt
zugleich die wirtschaftliche Entwicklung und die Attraktivität der Standorte.
Die Städtebauförderung stärkt nicht nur Stadtregionen, sondern auch ländliche Räume.
Knapp die Hälfte der Bundesmittel wird dort eingesetzt.
Die Städtebauförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt lebendiger
Stadtzentren sowie ihrer Funktionsvielfalt. Rund zwei Drittel aller Fördergebiete liegen in
zentralen Lagen der Städte.
Zugleich unterstützt sie den Erhalt historischer Bausubstanz: Zwischen 2020 und 2023
wurden etwa 3.600 denkmalgeschützte Gebäude gesichert sowie teil- oder vollständig
saniert.
Auch beim Abbau von Wohnungsleerstand primär in den neuen Bundesländern spielt
die Städtebauförderung eine zentrale Rolle. Im Programm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ (bis 2020 „Stadtumbau“) stellten Bund und Länder zwischen 2002 und
2022 über 1,25 Mrd. Euro für den Rückbau und somit für die Stabilisierung der
Wohnungsmärkte bereit.
Durch Gebäudesanierungen und die Entwicklung grüner Infrastruktur trägt die
Städtebauförderung zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel bei. Für
klimarelevante Maßnahmen wurden nach einer aktuellen Studie im
Beobachtungszeitraum 2011 bis 2021 etwa 21 Prozent der Mittel eingesetzt.
Um die Kommunen bei der Bewältigung der städtebaulichen Herausforderungen
bestmöglich zu unterstützen, ist es Ziel und Anspruch aller beteiligten Akteurinnen und
Akteure, die Städtebauförderung stetig weiterzuentwickeln und
Fördervoraussetzungen und -inhalte an die aktuellen Anforderungen anzupassen. So wird die
Städtebauförderung auch künftig einen entscheidenden Beitrag dazu leisten können,
lebenswerte Städte und Gemeinden und ländliche Regionen in ganz Deutschland zu erhalten.
Um die Erfolge der Städtebauförderung zu zeigen und den Programmkommunen ein
Forum zu bieten, wurde 2015 der „Tag der Städtebauförderung“ als gemeinsame
Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und
Gemeindebund eingeführt. Am Tag der Städtebauförderung 2025 beteiligten sich mehr als 600
Kommunen mit über 700 Veranstaltungen.
Unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ findet am 9. Mai 2026
deutschlandweit der Tag der Städtebauförderung statt.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
– 2026 für die Städtebauförderung erstmals 1 Mrd. Euro Programmmittel des
Bundes zur Verfügung stehen und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD eine Verdopplung der Programmmittel vereinbart worden ist;
– die Städtebauförderung auf Kontinuität setzt und sich zugleich mit ihrer
grundlegenden Umstrukturierung im Jahr 2020 an aktuelle Herausforderungen der
Stadtentwicklung angepasst hat;
– angesichts vielfältiger neuer Herausforderungen die Stärkung der Innenstädte und
Zentren in den Städten und Gemeinden als wichtiger Bestandteil der Förderung
verankert ist sowie die Förderanreize für interkommunale Zusammenarbeiten
fortgeführt werden;
– die Bundesregierung mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 zur
zweijährigen Bund-Länder-Vereinbarung zurückkehrt und damit vorbehaltlich der
Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers verlässliche Fördervoraussetzungen für
Länder und Kommunen schafft;
– die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bereits eine Vielzahl von
Regelungen enthält, um Kommunen in schwieriger Haushaltslage
(Haushaltsnotlage) zu entlasten und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung
gleichwertiger Lebensverhältnisse leistet;
– die Städtebauförderung mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 sowohl
inhaltlich als auch verfahrenstechnisch weiterentwickelt wurde; begrüßt werden
insbesondere die Stärkung der Themen städtebauliche Sicherheit, Förderung
innovativer und experimenteller Maßnahmen sowie mögliche
Verfahrensvereinfachungen für Kommunen unter 100.000 Einwohner in Bezug auf die Erstellung
Integrierter Stadtentwicklungskonzepte („Länderöffnungsklausel“), wie es im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden ist;
– mit der sog. „Sportmilliarde“ (Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“) ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung mit
dem Bezug auf Sporthallen und Freibäder in den Kommunen geleistet wird;
– die Bundesregierung sich auch weiterhin zur Reduzierung administrativer
Aufwände im Rahmen der Förderung bekennt;
– gemeinsam mit den Ländern bei der Städtebauförderung und der
Innenstadtgestaltung kulturelle Angebote und Einrichtungen als wertvolle Begegnungsorte
mitgedacht werden;
– Bund und Länder zusammen mit Erfolg daran arbeiten, die bestehenden
Ausgabereste der Förderung vergangener Jahre gemäß dem sog. Abbaupfad im Rahmen
der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten zu reduzieren und die beabsichtigten
Maßnahmen umzusetzen.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
– die Programmmittel des Bundes für die Städtebauförderung in den kommenden
Jahren gemäß der Koalitionsvereinbarung wie vorgesehen zu verdoppeln;
– auch in den kommenden zwei Jahren Mittel für die Sanierung kommunaler
Sportstätten (sog. „Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau
einzusetzen;
– gemeinsam mit den Ländern weitere Vereinfachungspotenziale in den
Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung zu prüfen;
– das Potential der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als
Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die
Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens
zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale
Infrastrukturen resilient zu gestalten. Auch die Belebung von Orts- und
Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen soll hierbei im Fokus
stehen;
– die Städtebauförderung dahingehend weiterzuentwickeln, finanzschwache
Kommunen stärker zu unterstützen. Dabei ist unter Beachtung der
verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, ob der kommunale Eigenanteil bei
Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann, um somit den
Kommunen signifikant zu helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen
Engpässen umzusetzen und gleichzeitig die öffentliche Kontrolle und
Verantwortung zu gewährleisten;
– die Möglichkeit zusammen mit den Ländern zu prüfen, dass der kommunale
Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter, wie zweckgebundene
Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen, stärker als bisher gedeckt werden
kann. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen
Engpässen entlasten, ohne die öffentliche Steuerung und Kontrolle zu gefährden;
– zusammen mit den Ländern darauf hinzuwirken, Gebrauch von der vorgesehenen
Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen zu
machen, indem kommunale Eigenmittel auch aus Mitteln des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden;
– zusammen mit den Ländern darauf hinzuwirken, die Anforderungen an die
Erstellung und Umsetzung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK)
weiter zu flexibilisieren, um diese für kleinere Kommunen mit begrenzten
Ressourcen realistischer und leistbarer zu gestalten, ohne die federführende Rolle der
Kommune durch einen Satzungsbeschluss zu gefährden und dabei die
Beteiligung aller relevanten Akteure – insbesondere der Bürger und bisherigen
Partnergruppen – weiterhin zu gewährleisten, um eine effektive und akzeptierte
Stadtentwicklung zu sichern;
– die Anforderungen an unsere Städte und Gemeinden durch den Klimawandel, die
Energiewende, den digitalen Wandel sowie gesteigerte Anforderungen an die
Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, soziale Infrastruktur, den Klimaschutz sowie
die Sicherheit in öffentlichen Räumen bei der Fortentwicklung der
Städtebauförderung einzubeziehen;
– die Herausforderungen von Leerstand in den Innenstädten sowie deren
wirtschaftliche, soziale und städtebauliche Folgen systematisch zu berücksichtigen.
Hierbei ist die Revitalisierung leerstehender Gewerbe- und Wohnflächen durch
nachhaltige Nutzungskonzepte für lebendige Zentren des Handels, der
Begegnung und des Wohnens von besonderem Interesse;
– den Wissenstransfer im Rahmen der Begleitung der Städtebauförderung
auszubauen, um Wissen und Erfahrungen bei der Umsetzung der Förderung
(Praxiswissen, Netzwerke, Dokumentationen) für alle Kommunen vor dem Hintergrund
knapper werdender personeller Ressourcen und des Generationenwechsels in den
Kommunalverwaltungen unter Nutzung auch digitaler Formate noch gezielter
nutzbar zu machen;
– den Abbau von Ausgaberesten auch nach Ende des bisher vereinbarten
Abbaupfades mit Frist 31. Dezember 2027 im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen
Möglichkeiten und der baulichen Umsetzungsprozesse fortzusetzen;
– den Tag der Städtebauförderung als etabliertes Element der Bürgermitwirkung
und -information fortzuführen.
Berlin, den 5. Mai 2026
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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