Steigende Gewerbemieten sowie Verdrängung zentraler Versorgungsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/4840)
Text
Steigende Gewerbemieten sowie Verdrängung zentraler Versorgungsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/4840)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5214
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till Steffen,
Sandra Stein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4840 –
Steigende Gewerbemieten sowie Verdrängung zentraler Versorgungsstrukturen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In zahlreichen deutschen Städten steigen die Gewerbemieten seit Jahren
deutlich an. Diese Entwicklung betrifft längst nicht mehr nur klassische
Gewerbebetriebe wie Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk, sondern zunehmend
auch soziale Einrichtungen und gesundheitsnahe Dienstleistungen wie
Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapiepraxen, Hebammenpraxen,
Beratungsstellen oder gemeinnützige Träger. Gerade diese Einrichtungen sind für die
soziale und gesundheitliche Daseinsvorsorge unverzichtbar, arbeiten jedoch mit
geringen Margen und können stark steigende Mietpreise kaum auffangen.
Zahlreiche Kommunen berichten nach Kenntnis der Fragestellenden, dass
therapeutische Praxen, soziale Träger, Familienzentren, Jugendhilfeeinrichtungen
oder gemeinnützige Beratungsstellen ihre Standorte aufgeben müssen, weil
Vermieter die Mieten massiv erhöhen oder Mietverträge nicht verlängern. Die
Verdrängung dieser Einrichtungen hat erhebliche soziale Folgen:
Versorgungslücken entstehen, Wartezeiten verlängern sich, vulnerable Gruppen verlieren
niedrigschwellige Angebote, und ganze Stadtteile verlieren wichtige
Bestandteile der sozialen und gesundheitlichen Daseinsvorsorge.
Gleichzeitig gibt es bislang kaum bundesweite Daten zur Entwicklung der
Gewerbemieten, zu Kündigungen oder zur Verdrängung gemeinwohlorientierter
Einrichtungen. Auch ist unklar, welche Maßnahmen die Bundesregierung
plant, um soziale Infrastruktur vor spekulativen Mietsteigerungen zu schützen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung liegen – über die Antwort zu Frage 1/Anlage
dargestellten Daten hinaus – keine Erkenntnisse zur Entwicklung der Gewerbemieten
vor. Das gilt sowohl für klassische Gewerbebetriebe, für Einzelhandel,
Gastronomie oder Handwerk sowie für soziale Einrichtungen und gesundheitsnahe
Dienstleistungen (zum Beispiel Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie- und
Hebammenpraxen, Beratungsstellen oder gemeinnützige Träger).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das bezieht auch Kenntnisse über eine Verdrängung dieser Einrichtungen
aufgrund gestiegener Gewerbemieten beziehungsweise Nichtverlängerung von
Mietverträgen mit ein.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Heilmittelversorgung
und der Versorgung mit ambulanter Hebammenhilfe seitens der Vertragspartner
Mietkostensteigerungen in den Vergütungsverhandlungen mit dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen geltend gemacht werden können. So können
Kostensteigerungen der Praxen etwa aufgrund gestiegener Mieten abgefedert
werden. Mit Blick auf die Situation in der Langzeitpflege ist darauf
hinzuweisen, dass gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Länder
verantwortlich sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig
ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Gewerbemieten in den letzten zehn Jahren (bitte nach Städten und
Regionen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Daten des Statistischen Bundesamtes (Erzeugerpreisindizes für
Dienstleistungen aus Vermietungen) verwiesen, siehe Anlage*.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Leerstand bei
Gewerberäumen und Gewerbeflächen beziehungsweise zur Zahl der
bundesweit vermietbaren Gewerberäume und Gewerbeflächen, die seit längerer
Zeit nicht vermietet sind (bitte nach Bundesländern und den 40 größten
Städten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verteilung dieser
Gewerbeeinheiten (Einzelhandel, Gastronomie und Hotels, Handwerk,
soziale Träger, gesundheitsnahe Infrastruktur, Kultureinrichtungen,
Dienstleistungen bzw. Büro und andere) nach Gewerbeart?
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamts gehen die oben genannten
Mietzwecke mit folgenden prozentualen Anteilen in den Index des Statistischen
Bundesamts „Dienstleistungen der Vermietung von Nichtwohngebäuden“ ein.
Dieser gibt einen Überblick über die Verteilung der genannten
Gewerbeeinheiten.
Vermietung von Industrie-, Produktions- und
Logistikflächen
30,2 Prozent
Vermietung von Büroflächen 33,0 Prozent
Vermietung von Handelsflächen 36,8 Prozent
4. Sind der Bundesregierung Kritiken am aktuell geltenden
Gewerbemietrecht bekannt, und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Kritiken am geltenden
Gewerbemietrecht in folgenden Dokumenten geäußert:
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5214 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
– Antrag des Landes Berlin vom 29. August 2018 auf Entschließung des
Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts (Bundesratsdrucksache
414/18), in dem im Wesentlichen das Recht der Mieter gefordert wird,
befristete Gewerbemietverträge zu gleichbleibenden Konditionen zu
verlängern,
– Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und
Mieter schützen, Verdrängung verhindern“ auf Bundestagsdrucksache
19/4885, in dem zum Schutz von kleinen Gewerbetreibenden, sozialen
Einrichtungen, Kulturbetrieben und gemeinnützigen Vereinen und Trägern im
Wesentlichen die Einführung einer Mietpreisbremse, ein Recht der Mieter
auf Verlängerung befristeter Mietverträge sowie die Verbesserung des
Kündigungsschutzes gefordert wird.
Außerdem wird in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur Kritik am
Textformerfordernis des § 578 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) geäußert (vergleiche Arnold NZM 2025, 279 mit weiteren Nachweisen).
5. Inwiefern sind der Bundesregierung positive Beispiele aus anderen
europäischen Ländern bekannt, die als Lösung für aktuelle Kritikpunkte am
deutschen Gewerbemietrecht gelten können?
6. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Zahl von Kündigungen
oder Nichtverlängerungen von Gewerbemietverträgen vor?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Daten im Sinne der
Fragestellungen vor.
7. Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders
von steigenden Gewerbemieten betroffen?
Zur Antwort wird auf den Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des
Statistischen Bundesamts verwiesen, der in verschiedenen Unterkategorien auch die
Vermietung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Mietzwecke beinhaltet.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang soziale Einrichtungen, gemeinnützige Träger und gesundheitsnahe
Praxen von Verdrängung betroffen sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung seit den Antworten zu den
Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 19/7410 aus dem Jahr 2019
hinsichtlich der damals angekündigten Prüfung von Maßnahmen im
Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und
Städtebaurecht erzielt, und welchen konkreten Handlungsbedarf leitet sie heute aus
dieser Prüfung ab, insbesondere im Hinblick auf die Verdrängung kleiner
und mittlerer Unternehmen sowie sozialer und gesundheitsnaher
Einrichtungen aus innerstädtischen Lagen?
Das Thema wurde auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 25. und 26. Juni
2019 beraten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in diesem
Rahmen Bericht zur Prüfung erstattet und eine Auswertung von Studien und
Daten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
vorgelegt. Die Bundesregierung hat dabei geprüft, ob belastbare Erkenntnisse
zur Situation auf den Gewerbemietmärkten vorliegen, die zusätzliche
Maßnahmen auf Bundesebene aus den Bereichen Gewerbemietrecht,
Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zum Schutz von Gewerbemietern erforderlich machen.
Die Prüfung hat keinen Handlungsbedarf ergeben. Ansonsten liegen keine
neuen Erkenntnisse vor.
10. Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die wohnortnahe
Versorgung, wenn Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie- oder
Hebammenpraxen aufgrund steigender Gewerbemieten schließen müssen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Verdrängungseffekten der
genannten Einrichtungen aufgrund gestiegener Gewerbemieten vor. Würden
entsprechende Angebote wegfallen, sind negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen.
11. Welche Auswirkungen hat die Verdrängung sozialer Einrichtungen (z. B.
Jugendhilfe, Familienzentren, Beratungsstellen) auf soziale Teilhabe und
Prävention?
Für die kommunale Förderung der Familienbildung und -beratung sind die
Länder und Kommunen zuständig. Daher liegen dem Bund keine Zahlen zu
entsprechenden Schließungen von Einrichtungen der Familienbildung und -
beratung vor. Grundsätzlich kann mit der Verdrängung sozialer Einrichtungen
auch ein Rückgang von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder,
Jugendliche und Eltern einhergehen. Gerade die niedrigschwelligen und im
Familienalltag unterstützenden Bildungs- und Beratungsangebote nach § 16 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind wichtiger Bestandteil der
Familienpolitik vor Ort. Fallen diese Angebote weg, kann sich dies negativ auf
die Bildungs- und Teilhabechancen gerade von Familien in belasteten
Lebenslagen auswirken.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung dieser Einrichtungen
für die Daseinsvorsorge und die Gesundheitsversorgung?
Analysen im Rahmen des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der
Bundesregierung (vergleiche Kapitel B I), welche die Inanspruchnahme von
öffentlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten, sozialem Wohnungsbau, Kultur
und Sportveranstaltungen in verschiedenen Einkommensbereichen und sozialen
Lagen untersuchten, zeigen, dass die geldwerten Vorteile dieser Nutzung
nennenswert sind. Dass viele öffentlich notwendige Dienstleistungen von
Haushalten mit niedrigerem Einkommen intensiver genutzt werden, kann zur
Minderung der Ungleichheit zwischen den Einkommensklassen beitragen.
Auch auf regionaler Ebene hat die Verfügbarkeit von Angeboten der
Daseinsvorsorge, wozu auch die Gesundheitsversorgung zu zählen ist, einen hohen
Stellenwert für die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe.
Unterschiedliche strukturelle Entwicklungen können zu räumlichen
Ungleichgewichten führen, die durch die Kommunen und Landkreise selbst nur noch schwer zu
bewältigen sind und sich selbst verstärken. Die Förderung vielfältiger, aber
gleichwertiger Lebensverhältnisse bleibt somit ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche
volkswirtschaftlichen Folgekosten in anderen Wirtschaftsbereichen entstehen,
wenn kleinteilige Gewerbestrukturen, soziale Einrichtungen sowie
gesundheitsnahe Dienstleistungen aufgrund steigender Gewerbemieten
verdrängt werden, und wie bewertet sie die daraus resultierenden
Auswirkungen auf regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit,
Arbeitsplätze und die Stabilität innerstädtischer Wirtschaftsökosysteme?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
14. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit, um soziale und gesundheitsnahe Einrichtungen
vor Verdrängung durch steigende Gewerbemieten zu schützen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
15. Plant die Bundesregierung, Gewerbemietverhältnisse stärker zu
regulieren oder Schutzmechanismen analog zum Wohnraummietrecht zu
prüfen?
16. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um spekulativen
Mietsteigerungen im Gewerbebereich entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Gewerbemietrecht
eine Unterscheidung zwischen gemeinwohlorientierten
Gewerbemietenden und kommerziellen Gewerbemietenden zu schaffen?
18. Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf im geltenden
Gewerbemietrecht, und wenn nein, warum nicht?
22. Plant die Bundesregierung, eine bundesweite Datenerhebung
(Gewerbemietkataster) zu Gewerbemieten, Kündigungen und
Verdrängungstendenzen durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 18 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen eine Vielzahl von
Maßnahmen zum Mietrecht vereinbart. Vereinbarungen zu Gewerbemieten sind
darin nicht enthalten. Die Bundesregierung prüft jedoch auch darüber hinaus
fortlaufend gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bislang ist ein zwingender
gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht erkennbar.
Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass Mietindizes für
Gewerbeimmobilien bereits durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden,
siehe auch die Antwort zu den Fragen 3 und 7. Im Rahmen der
Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen wird ein Indikator „Vermietung, Verpachtung von
eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen“ berechnet,
der aber nur Gewerbeimmobilien enthält, die von Unternehmen vermietet
werden, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt im Bereich Vermietung haben
(NACE 68.2). Darüberhinausgehende Bedarfe zur Datenerhebung,
insbesondere bezüglich eines Gewerbemietkatasters, sind nicht bekannt.
19. Wie möchte die Bundesregierung eine vergleichbare Entwicklung der
Gewerbemieten in bundesdeutschen Großstädten wie in den Innenstädten
von Paris und London verhindern, welche konkreten Maßnahmen
ergreift sie?
Die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen
von London und Paris unterscheiden sich von denen deutscher Innenstädte.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 18 und 22 verwiesen.
20. Welche Programme der Bundesregierung unterstützen Kommunen dabei,
Räume für soziale und gesundheitsnahe Infrastruktur langfristig zu
sichern?
Die Bundesregierung verfolgt eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte
Stadtentwicklung und investiert daher gemeinsam mit den Ländern über die
Städtebauförderungsprogramme in den Abbau städtebaulicher Missstände in
den Kommunen. Für das Jahr 2026 stellt der Bund 1 Mrd. Euro hierfür bereit.
Dies ist eine deutliche Aufstockung der Mittel gegenüber den Vorjahren. Für
die Jahre 2020 bis 2025 standen je 790 Mio. Euro/Jahr zur Verfügung. Bis zum
Jahr 2029 ist eine Verdoppelung dieser Fördersumme auf rd. 1,6 Mrd. Euro
vorgesehen. Länder und Kommunen finanzieren ebenfalls zu jeweils einem
Drittel. Mit der Städtebauförderung wird auch die Sanierung oder Errichtung
öffentlicher sozialer Infrastruktur gefördert, wie etwa Stadtteilzentren,
Familienzentren, Sportstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen. Gefördert werden
unrentierliche Kosten für die bauliche Herrichtung, Kosten des Betriebs fallen
nicht darunter.
Mit dem Modellprojekt „Zukunftsraum kommunale Demografiegestaltung“
fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks für Kommunen
zur Unterstützung bei der aktiven Gestaltung der Folgen des demografischen
Wandels vor Ort durch Information, Austausch, Vernetzung und
Beratungsexpertise. Einer der inhaltlichen Schwerpunkte liegt bei der Frage, wie gutes und
gesundes Älterwerden unterstützt und die richtigen Rahmenbedingungen der
Versorgung dafür gesetzt werden können. Im Rahmen der Zuwendung können
Kommunen neben der Vernetzung und dem fachlichen Austausch beim
Projektträger auch eine Mikroförderung beantragen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung Modelle wie Konzeptvergaben,
Erbpacht oder gemeinwohlorientierte Immobilienfonds zur Sicherung
sozialer Infrastruktur?
Die Baulandpolitik ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Bund setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Modelle wie
Konzeptvergabe, die Vergabe öffentlicher Grundstücke im Erbbaurecht und auch
gemeinwohlorientierte Immobilienfonds zur Sicherung sozialer Infrastruktur
ermöglichen.
Konzeptvergaben sind bei kommunalen Grundstücken mittlerweile Standard
und die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen sehr weitgehend. Der
Dialogprozess „Gemeinwohlorientierung in der Boden- und Baulandpolitik“ im
Bündnis bezahlbarer Wohnraum unter Federführung des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der 20.
Legislaturperiode hat gezeigt, dass Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Boden-
und Baulandpolitik je nach regionalen Marktbedingungen und lokalen Zielen
variieren. Konzeptvergaben und städtebauliche Verträge bieten flexible
Gestaltungsmöglichkeiten, um Akteursvielfalt, soziale Infrastruktur und eine
gemischte Bewohnerschaft zu gewährleisten. Allerdings bleibt auch eine
Konzeptvergabe ein Marktprozess, so dass die Bedingungen auch eine Nachfrage
finden müssen.
Die Vergabe öffentlicher Grundstücke im Erbbaurecht nimmt zu, wird in den
Kommunen aber unterschiedlich gehandhabt, Hamburg hat dies nach
Volksentscheid sogar verbindlich gemacht. Das BMWSB erarbeitet auf Empfehlung des
Bündnisses Bezahlbarer Wohnraum einen Mustererbbaurechtsvertrag, um die
Verbreitung des Erbbaurechts weiter zu fördern. Der Arbeitsprozess wird durch
Vertreterinnen und Vertreter der Erbbaurechtsgeber- und
Erbbaurechtsnehmerseite – insbesondere Kommunen, Stiftungen und kirchlichen Rechtsträgern als
Erbbaurechtsgeber sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als
Erbbaurechtsnehmer – begleitet. Auch das innerhalb der Bundesregierung für das
Erbbaurecht federführende Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) sowie die Bundesnotarkammer sind im Begleitgremium
vertreten. Ergänzend wurde Fachexpertise durch Bankenvertreter hinzugezogen.
Kommunale Bodenfonds mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung sind zulässig
und das Instrument wird genutzt.
23. Welche Forschungsvorhaben sind geplant, um die sozialen
Auswirkungen steigender Gewerbemieten besser zu verstehen?
Die Bundesregierung plant aktuell keine Forschungsvorhaben im Sinne der
Fragestellung.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil
des gewerblichen Immobilienbestands in Deutschland inzwischen im
Eigentum von Immobilienfonds, institutionellen Investoren oder anderen
renditeorientierten Eigentümerstrukturen steht, und wie hat sich dieser
Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu der aufgeworfenen
Fragestellung vor.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der
Insolvenzen von kleinen und mittleren Unternehmen, Gewerbetreibenden
sowie Handwerksbetrieben in den vergangenen zehn Jahren, und wie haben
sich diese Insolvenzen in innerstädtischen Lagen im Vergleich zu
peripheren Lagen entwickelt (bitte nach Bundesländern und den 40 größten
Städten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt selbst keine eigenen Insolvenzdaten. Detaillierte
Daten zu Unternehmensinsolvenzen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen
Merkmalen wie Wirtschaftszweigen, Unternehmensgrößen oder Rechtsform, sind
grundsätzlich auf der Hauptdatenbank des Statistischen Bundesamtes GENE-
SIS verfügbar unter www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52411/
details.
26. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung steigende
Gewerbemieten, Nichtverlängerungen von Mietverträgen oder
Standortverdrängungen als Insolvenzursache für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
27. Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders
insolvenzgefährdet, wenn Gewerbemieten steigen oder innerstädtische
Gewerbeflächen in höherpreisige Nutzungen umgewandelt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen
Deutschland
Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen (2021=100)
Dienstleistungen (CPA 2008) 2021 2022 2023 2024 2025
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
CPA08-682012 DL d.Vermietung,Verpacht. v. Nichtwohngrundst.u.Ä. 99,1 99,2 100,7 100,8 101,5 102,3 103,2 104 105,4 105,9 106,8 107,1 108 108,2 108,7 109,1 109,5 109,7 110,2 110,4
CPA08-682012-1 DL d.Vermietung,Verpacht. v.Industrie- u.ä.Flächen 99,5 100 100 100,4 100,5 101,4 101,5 102,1 103,4 103,9 104,7 105 106,4 107,1 107,5 107,7 108,6 108,6 108,8 109
CPA08-682012-2 DL der Vermietung und Verpachtung von Büroflächen 99,5 99,6 100,3 100,6 101,7 102,7 103,5 104,6 106,4 107,4 108,1 108,6 109,7 110,4 110,9 111,2 111,5 112 112,4 112,8
CPA08-682012-3 DL d.Vermietung und Verpachtung von Handelsflächen 98,5 98,3 101,8 101,4 102,2 102,7 104,2 105,1 106,1 106,2 107,4 107,6 107,7 107,1 107,9 108,5 108,5 108,7 109,3 109,4
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