Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Text
Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5611
21. Wahlperiode 27.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Mayra Vriesema,
Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt Wohnen zu
einem Menschenrecht. Vielen Menschen in Deutschland bleibt dieses Recht
gleichwohl verwehrt: Laut der Hochrechnung der BAG Wohnungslosenhilfe
e. V. (BAG = Bundesarbeitsgemeinschaft) waren im Jahresverlauf 2024
mindestens 1 029 000 Menschen bundesweit wohnungslos und damit 11 Prozent
mehr als im Vorjahr (www.bagw.de/de/presse/show?tx_netnews_newsview%5
Baction%5D=show&tx_netnews_newsview%5Bcontroller%5D=News&tx_net
news_newsview%5Bnews%5D=388&cHash=12a28ed54f41d543eb4d7bda679
ef0e8). Im Vergleich dazu spricht die Bundesregierung in ihrem
Wohnungslosenbericht für Februar 2024 von 439 500 wohnungslosen Menschen (www.bm
wsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/Wohnungslosenberic
ht.html). Die Gründe für die seit Jahren stetig steigende Zahl wohnungsloser
Menschen sind vielfältig. Das sich weiterhin verschärfende Problem des
Wohnungsmangels sowie stark steigende Mietpreise, insbesondere in den
städtischen Ballungsgebieten, gehören zu den wichtigsten Ursachen.
Die letzte Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
hat im Jahr 2024 einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
beschlossen und sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Obdach- und
Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie bekennt sich damit zum Ziel 1.1 der Sustainable
Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen, extreme Armut bis 2030 zu
beseitigen. Auch die EU möchte in ihren Mitgliedstaaten bis 2030
Obdachlosigkeit überwinden und hat in diesem Zusammenhang die Europäische Plattform
zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit ins Leben gerufen. Konsequenterweise
hält auch die aktuelle Bundesregierung an dem bereits vereinbarten Nationalen
Aktionsplan fest.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich weiterhin zu dem
Menschenrecht auf Wohnen und zu dem Ziel, Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies kann aber aus Sicht der fragestellenden
Fraktion nur gelingen, indem der Nationale Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit auch konsequent umgesetzt wird. Wohnen ist ein wesentlicher Bestandteil
der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass gemeinsamen Anstrengungen von
Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit
eine Schlüsselrolle zukommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und
Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden?
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten zur Erreichung
dieses Zieles ein, und welche (verbindlichen) Maßnahmen werden
ergriffen, wenn das Ziel verfehlt wird?
3. Verfügt die Bundesregierung über einen konkreten Zeitplan zur
Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit, wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus, und wenn nein,
bis wann plant die Bundesregierung die Aufstellung eines solchen
Zeitplans?
4. Welche neuen konkreten Maßnahmen im Sinne von neuen Gesetzen,
Gesetzesreformen und Förderprojekten plant die Bundesregierung im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans, um Wohnungslosigkeit effektiv zu
reduzieren?
5. Welche Fördermittel stellt die Bundesregierung im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zur Verfügung, und wofür
werden sie eingesetzt?
6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Wissensplattform zur
Unterstützung der Kommunen bei Obdach- und Wohnungslosigkeit online
gestellt?
7. Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Erstellung einer
Wissensplattform mit Blick auf das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit
bis 2030 zu beenden?
8. Wie wird die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
geforderte enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen, sozialen
Trägern und Akteuren der Zivilgesellschaft sichergestellt?
9. Welche Vorschläge wurden von den beteiligten Bundesressorts, den Bau-
und Sozialministerien der Länder sowie den Mitgliedern des
Lenkungskreises des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit für das
Jahresarbeitsprogramm 2026 eingereicht, und hat diesbezüglich bereits eine
Auswahl oder Vorauswahl stattgefunden?
10. Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen bei
Maßnahmen zum Schutz obdachloser Menschen vor extremen Kälte- und
Hitzeperioden infolge der Klimakrise?
11. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Erfüllung
menschenwürdiger Mindeststandards im Rahmen ihrer
ordnungsrechtlichen Pflicht zur Unterbringung wohnungsloser Menschen, und hält sie
diese Unterstützung für ausreichend?
12. Welche konkrete Wirkung erwartet die Bundesregierung von den in den
Fachgruppen erarbeiteten Produkten?
13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den nächsten
Wohnungslosenbericht vorzulegen, welche inhaltlichen Schwerpunkte sind hierfür
vorgesehen, und wer legt diese Schwerpunkte fest?
14. Welche Entwicklung der Zahlen untergebrachter wohnungsloser Personen,
verdeckt wohnungsloser Personen sowie wohnungsloser Personen ohne
Unterkunft erwartet die Bundesregierung im kommenden
Wohnungslosenbericht?
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Unterschieden zwischen der Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe e. V. und dem Wohnungslosenbericht der
Bundesregierung aus dem Jahr 2024 hinsichtlich der Anzahl wohnungsloser
Menschen?
16. Welche der beiden Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihrer
Zielsetzung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bis 2030 zugrunde, und
warum?
17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Untererfassung der
institutionell untergebrachten wohnungslosen Personen – insbesondere die große
Zahl der nicht gemeldeten Fehlbelegerinnen und Fehlbeleger
(Geflüchteten) – in Zukunft zu reduzieren?
18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Methodik der Zählung
weiterzuentwickeln?
19. Ist beabsichtigt, weitere Gruppen wohnungsloser Menschen (z. B.
wohnungslose Menschen im Gesundheitssystem, in
Gewaltschutzeinrichtungen oder Frauen in Frauenhäusern) durch Begleitstudien empirisch zu
erfassen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der
Stichtagserhebungen im Vergleich zu Jahresgesamtzahlen zur Abbildung von
Wohnungslosigkeit?
21. Welche Zahlen zu den zur Verfügung stehenden Plätzen der
Wohnungsnotfallhilfe bundesweit sowie je Bundesland liegen der Bundesregierung
vor, hält sie diese Kapazitäten für ausreichend, und wenn hierzu keine
Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung eine zentrale Erfassung
dieser oder anderer Angebote der Wohnungslosenhilfe?
22. Inwiefern ist geplant, die Anzahl der Projekte, Beratungen und
erfolgreichen Übergänge in das Hilfesystem im Rahmen des „EhAP Plus“-
Programms (EhAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen) zu erfassen und in die Berichterstattung
aufzunehmen?
23. Ist das Jahresarbeitsprogramm zum Nationalen Aktionsplan
Wohnungslosigkeit für das Jahr 2026 bereits beschlossen, und wenn nein, aus welchen
Gründen sowie zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung den
Beschluss?
24. Gibt es eine Evaluation des Jahresarbeitsprogramms zum Nationalen
Aktionsplan Wohnungslosigkeit für das Jahr 2025 oder ist eine solche
geplant?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen Effekte
von Housing-First-Projekten in Deutschland, und welche Rolle spielt
Housing First in der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms?
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmen des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit nicht geschlechterneutral
konzipiert werden, sondern die strukturell unterschiedlichen Bedarfe und
Lebenslagen von Frauen (insbesondere in prekären oder von Gewalt
geprägten Situationen) gezielt adressiert und mit konkreten frauenspezifischen
Maßnahmen ausgestaltet werden?
27. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik vieler
Sozialverbände, dass die aktuellen Verschärfungen im Rahmen einer
restriktiven Migrationspolitik (insbesondere Leistungsausschlüsse im
Asylbewerberleistungsgesetzt seit Oktober 2024 und Leistungsausschlüsse von
EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern) mehr Menschen in akute Wohnungsnot
bringen und damit das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit für 2030 konterkarieren dürften?
Berlin, den 15. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alaa Alhamwi (Kleine Anfrage)
- asked ← Hanna Steinmüller (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia Schneider (Kleine Anfrage)
- asked ← Karoline Otte (Kleine Anfrage)
- asked ← Mayra Vriesema (Kleine Anfrage)
- asked ← Sylvia Rietenberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Timon Dzienus (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Hanna Steinmüller
- authored ← Sylvia Rietenberg
- part_of_vorgang → Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (Kleine Anfrage)