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Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5611 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit Deutscher Bundestag Drucksache 21/5611 21. Wahlperiode 27.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt Wohnen zu einem Menschenrecht. Vielen Menschen in Deutschland bleibt dieses Recht gleichwohl verwehrt: Laut der Hochrechnung der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG = Bundesarbeitsgemeinschaft) waren im Jahresverlauf 2024 mindestens 1 029 000 Menschen bundesweit wohnungslos und damit 11 Prozent mehr als im Vorjahr (www.bagw.de/de/presse/show?tx_netnews_newsview%5 Baction%5D=show&tx_netnews_newsview%5Bcontroller%5D=News&tx_net news_newsview%5Bnews%5D=388&cHash=12a28ed54f41d543eb4d7bda679 ef0e8). Im Vergleich dazu spricht die Bundesregierung in ihrem Wohnungslosenbericht für Februar 2024 von 439 500 wohnungslosen Menschen (www.bm wsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/Wohnungslosenberic ht.html). Die Gründe für die seit Jahren stetig steigende Zahl wohnungsloser Menschen sind vielfältig. Das sich weiterhin verschärfende Problem des Wohnungsmangels sowie stark steigende Mietpreise, insbesondere in den städtischen Ballungsgebieten, gehören zu den wichtigsten Ursachen. Die letzte Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat im Jahr 2024 einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen und sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie bekennt sich damit zum Ziel 1.1 der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen, extreme Armut bis 2030 zu beseitigen. Auch die EU möchte in ihren Mitgliedstaaten bis 2030 Obdachlosigkeit überwinden und hat in diesem Zusammenhang die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit ins Leben gerufen. Konsequenterweise hält auch die aktuelle Bundesregierung an dem bereits vereinbarten Nationalen Aktionsplan fest. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich weiterhin zu dem Menschenrecht auf Wohnen und zu dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies kann aber aus Sicht der fragestellenden Fraktion nur gelingen, indem der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit auch konsequent umgesetzt wird. Wohnen ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukommt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden?  2. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten zur Erreichung dieses Zieles ein, und welche (verbindlichen) Maßnahmen werden ergriffen, wenn das Ziel verfehlt wird?  3. Verfügt die Bundesregierung über einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit, wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus, und wenn nein, bis wann plant die Bundesregierung die Aufstellung eines solchen Zeitplans?  4. Welche neuen konkreten Maßnahmen im Sinne von neuen Gesetzen, Gesetzesreformen und Förderprojekten plant die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans, um Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren?  5. Welche Fördermittel stellt die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zur Verfügung, und wofür werden sie eingesetzt?  6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Wissensplattform zur Unterstützung der Kommunen bei Obdach- und Wohnungslosigkeit online gestellt?  7. Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Erstellung einer Wissensplattform mit Blick auf das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden?  8. Wie wird die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit geforderte enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen, sozialen Trägern und Akteuren der Zivilgesellschaft sichergestellt?  9. Welche Vorschläge wurden von den beteiligten Bundesressorts, den Bau- und Sozialministerien der Länder sowie den Mitgliedern des Lenkungskreises des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit für das Jahresarbeitsprogramm 2026 eingereicht, und hat diesbezüglich bereits eine Auswahl oder Vorauswahl stattgefunden? 10. Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen bei Maßnahmen zum Schutz obdachloser Menschen vor extremen Kälte- und Hitzeperioden infolge der Klimakrise? 11. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Erfüllung menschenwürdiger Mindeststandards im Rahmen ihrer ordnungsrechtlichen Pflicht zur Unterbringung wohnungsloser Menschen, und hält sie diese Unterstützung für ausreichend? 12. Welche konkrete Wirkung erwartet die Bundesregierung von den in den Fachgruppen erarbeiteten Produkten? 13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den nächsten Wohnungslosenbericht vorzulegen, welche inhaltlichen Schwerpunkte sind hierfür vorgesehen, und wer legt diese Schwerpunkte fest? 14. Welche Entwicklung der Zahlen untergebrachter wohnungsloser Personen, verdeckt wohnungsloser Personen sowie wohnungsloser Personen ohne Unterkunft erwartet die Bundesregierung im kommenden Wohnungslosenbericht? 15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Unterschieden zwischen der Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. und dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2024 hinsichtlich der Anzahl wohnungsloser Menschen? 16. Welche der beiden Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihrer Zielsetzung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bis 2030 zugrunde, und warum? 17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Untererfassung der institutionell untergebrachten wohnungslosen Personen – insbesondere die große Zahl der nicht gemeldeten Fehlbelegerinnen und Fehlbeleger (Geflüchteten) – in Zukunft zu reduzieren? 18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Methodik der Zählung weiterzuentwickeln? 19. Ist beabsichtigt, weitere Gruppen wohnungsloser Menschen (z. B. wohnungslose Menschen im Gesundheitssystem, in Gewaltschutzeinrichtungen oder Frauen in Frauenhäusern) durch Begleitstudien empirisch zu erfassen? 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der Stichtagserhebungen im Vergleich zu Jahresgesamtzahlen zur Abbildung von Wohnungslosigkeit? 21. Welche Zahlen zu den zur Verfügung stehenden Plätzen der Wohnungsnotfallhilfe bundesweit sowie je Bundesland liegen der Bundesregierung vor, hält sie diese Kapazitäten für ausreichend, und wenn hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung eine zentrale Erfassung dieser oder anderer Angebote der Wohnungslosenhilfe? 22. Inwiefern ist geplant, die Anzahl der Projekte, Beratungen und erfolgreichen Übergänge in das Hilfesystem im Rahmen des „EhAP Plus“- Programms (EhAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) zu erfassen und in die Berichterstattung aufzunehmen? 23. Ist das Jahresarbeitsprogramm zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit für das Jahr 2026 bereits beschlossen, und wenn nein, aus welchen Gründen sowie zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung den Beschluss? 24. Gibt es eine Evaluation des Jahresarbeitsprogramms zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit für das Jahr 2025 oder ist eine solche geplant? 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen Effekte von Housing-First-Projekten in Deutschland, und welche Rolle spielt Housing First in der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms? 26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit nicht geschlechterneutral konzipiert werden, sondern die strukturell unterschiedlichen Bedarfe und Lebenslagen von Frauen (insbesondere in prekären oder von Gewalt geprägten Situationen) gezielt adressiert und mit konkreten frauenspezifischen Maßnahmen ausgestaltet werden? 27. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik vieler Sozialverbände, dass die aktuellen Verschärfungen im Rahmen einer restriktiven Migrationspolitik (insbesondere Leistungsausschlüsse im Asylbewerberleistungsgesetzt seit Oktober 2024 und Leistungsausschlüsse von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern) mehr Menschen in akute Wohnungsnot bringen und damit das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit für 2030 konterkarieren dürften? Berlin, den 15. April 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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