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Sachstand Wohnungslosigkeit in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5601)

dip / drucksache 11.05.2026 · WP 21 · 21/5885 · Antwort · Original ↗

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Sachstand Wohnungslosigkeit in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5601) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5885 21. Wahlperiode 11.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5601 – Sachstand Wohnungslosigkeit in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat mit dem Wohnungslosenbericht 2024 erneut umfassende Daten zur Entwicklung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland vorgelegt (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/D E/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publi ca t ionF i l e&v=1). Demnach ist die Zahl wohnungsloser Menschen von 262 600 im Jahr 2022 auf 531 600 im Jahr 2024 angestiegen und hat sich damit innerhalb von zwei Jahren verdoppelt (vgl. www.bmas.de/SharedDocs/Do wnloads/DE/Soziale-Sicherung/wohnungslosenbericht-2022.pdf?__blob=publ icationFile&v=4, S. 9; vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publica tionFile&v=1, S. 7). Ebenso stieg mit einem Plus i. H. v. 8 Prozent zum Vorjahr (2024: 439 500) die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen deutlich an (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD2 5_246_229.html). Unterdessen verfolgt die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit das Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 vollständig zu überwinden (vgl. www.bmwsb. bund.de/DE/wohnen/wohnungsmarkt/nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungs losigkeit/nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungslosigkeit_node.html). Dieses Ziel steht im Kontext internationaler Verpflichtungen, insbesondere der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie der europäischen Säule sozialer Rechte (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/ wohnen/NAP.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 4 f.). Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Wohnungslosenzahlen hierzulande stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der bislang ergriffenen Maßnahmen sowie nach den strukturellen Ursachen dieser Entwicklung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bildet als erster bundesweiter Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen zusammen mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirt- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 8. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schaft und Wissenschaft zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 ab. Der Prozess hat bereits jetzt dafür gesorgt, Wohnungslosigkeit als drängende gesellschaftspolitische Herausforderung stärker in den Fokus zu rücken und Maßnahmen anzustoßen. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit identifiziert Rahmenbedingungen und Herausforderungen und setzt mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren einen akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure. Im kooperativen Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland wird die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen eng mit der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Aktionsplans zusammenarbeiten. Bei Bewertung der bislang ergriffenen Maßnahmen sind somit die Aktivitäten aller föderalen Ebenen einschließlich der Beachtung der grundgesetzlichen Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland mit in den Blick zu nehmen.  1. Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der Anzahl wohnungsloser Personen zwischen 2022 und 2024, und welche Faktoren bzw. Ursachen waren hierfür maßgeblich? Für die Gruppe der untergebrachten wohnungslosen Personen, die durch das Statistische Bundesamt im Rahmen einer jährlichen Stichtagserhebung ermittelt werden, ist dieser Anstieg zum einen auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die auskunftspflichtigen Stellen zurückzuführen. Zum anderen erfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen- Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Darunter fallen zum Beispiel auch die Ukrainerinnen und Ukrainer, die insbesondere im Jahr 2023 nach Deutschland geflüchtet sind und mangels Alternativen in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind. Hinsichtlich der beiden Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebung der Zahlen im Rahmen der ergänzenden Wohnungslosenberichterstattung auf Grundlage des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes ermittelt werden. Hierzu wird jeweils ein empirischer Forschungsauftrag vergeben. Die Ergebnisse wurden in den vergangenen Wohnungslosenberichten veröffentlicht. Von 2022 bis 2024 war ein Anstieg zu verzeichnen. Hierfür bestehen Hinweise, die auf eine Untererfassung in 2022 hindeuten. So ist den Schließungen von Einrichtungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie während der Erhebung 2022 eine entsprechende Bedeutung beizumessen (siehe hierzu auch Wohnungslosenbericht 2024 Kapitel 3.). Zum Zeitpunkt der Befragung im Jahr 2022 waren zahlreiche Institutionen noch nicht wieder zum Regelbetrieb zurückgekehrt, Öffnungszeiten waren eingeschränkt und es gab zeitweise noch Schließungen. Zugleich handelte es sich beim ersten Bericht aus dem Jahr 2022 um eine neue Erhebung. Die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der Erhebung im Jahr 2024 hat die Quantität und die Qualität der Daten und Hochrechnung gegenüber der ersten Untersuchung gesteigert und die Dunkelziffer verringert.  2. Welche vorläufigen Erkenntnisse zum Anstieg der Wohnungslosigkeit in Deutschland liegen der Bundesregierung für das Jahr 2025 vor? Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Weitere Werte liegen für das Jahr 2025 nicht vor.  3. Welche konkreten Zwischenziele hat die aktuelle Bundesregierung – gegenüber vorherigen Bundesregierungen – zur Erreichung des Ziels der Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 definiert, und in welchem Umfang wurden diese Zwischenziele bislang erreicht? Die Vollzugskompetenz zur Beendigung der Wohnungslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei den Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung unterstützt die zuständigen Länder und Kommunen im Rahmen seiner grundgesetzlichen Möglichkeiten. Konkrete Zwischenziele lassen sich somit nur gemeinsam mit Ländern und Kommunen vereinbaren. Der Prozess hierzu wird erneut überprüft.  4. Wie erklärt die Bundesregierung die signifikante Zunahme untergebrachter wohnungsloser Personen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  5. Wie erklärt die Bundesregierung die deutliche Zunahme untergebrachter wohnungsloser Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, und welche Kosten sind im Rahmen der Unterbringung in den letzten zehn Jahren entstanden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Hinsichtlich der Kosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Nur dort liegen die Informationen zu den Kosten vor.  6. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Migration, Wohnraummangel und Wohnungslosigkeit? Hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Migration, Wohnraummangel und Wohnungslosigkeit liegen keine Erkenntnisse vor. Daher kann die Bundesregierung keine Bewertung vornehmen.  7. Wie hoch schätzt und bewertet die Bundesregierung den Preisanstieg für vermieteten Wohnraum innerhalb der letzten zehn Jahre durch die Einflussgröße Migration (bitte – soweit möglich – in Prozentwerten angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  8. Wie viele ausreisepflichtige wohnungslose Personen halten sich aktuell in Wohnungslosenunterkünften in Deutschland auf (bitte jeweils nach Staatsangehörigkeit auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen.  9. Welche spezifischen Ziele im Rahmen des Programms „EhAP Plus“ (EhAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) wurden für die laufende Legislaturperiode definiert? Die spezifischen Ziele des EhAP Plus sind definiert in der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Errichtung des Europäischen Sozialfonds Plus in Artikel 4 Buchstabe l als „Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern“. 10. Wird gegenwärtig systematisch erfasst, ob Programmteilnehmer („EhAP Plus“) in Beschäftigung oder an Wohnraumangebote vermittelt werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie viele Programmteilnehmer konnten bislang in Arbeit oder an Wohnraumangebote vermittelt werden (bitte jeweils für den Bund und die Bundesländer separat aufschlüsseln)? Der EhAP Plus ist weder ein Programm zur Vermittlung von Beschäftigung noch ein Programm zur Vermittlung in dauerhafte Wohnmöglichkeiten. Folgerichtig werden diese Zahlen auch nicht erhoben. 11. Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Programmteilnehmer („EhAP Plus“) und pro Programmmitarbeiter (bitte für die Jahre seit Bestehen des Programms „EhAP Plus“ ausweisen)? Die Kosten für Teilnehmende betragen: 2022: 594,01 Euro 2023: 837,90 Euro 2024: 890,26 Euro 2025: 1.044,82 Euro. Die Kosten für Programmmitarbeiter sind in den oben genannten Kosten enthalten. 12. Gab es Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „EhAP Plus“ für die zuständigen Verwaltungsstellen und Projektträger, wenn ja, welche Effekte hatten die Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Programms auf die Verwaltung und die Projektträger, und welche Kosten sind durch diese Schulungsmaßnahmen seit Bestehen des Programms insgesamt entstanden? Für die Vorhabenträger gab es seit Beginn des Programms Workshops (zum Beispiel Antragsworkshop, Workshop zur Teilnehmendenerfassung und zum Zwischennachweis). Dies hat zur Verkürzung von Bearbeitungszeiten dieser Vorgänge geführt. Für alle Veranstaltungen sind über die grundsätzlichen Personalkosten hinaus keine weiteren Kosten für Miete, Verpflegung et cetera angefallen, da diese digital stattgefunden haben. 13. Welche Gesamtkosten sind in den letzten zehn Jahren für Maßnahmen zur Unterbringung wohnungsloser Personen in Deutschland entstanden (bitte die Unterbringungskosten insgesamt und jeweils den Kostenanteil des Bundes sowie der Bundesländer separat jahresweise aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen. 14. Welche Kosten verursachten untergebrachte wohnungslose Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in den letzten zehn Jahren (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund und die Bundesländer separat aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen. 15. Wie haben sich die Fälle sowie die Ausgaben für Mietschuldenübernahmen durch Sozialämter und Jobcenter in den letzten zehn Jahren entwickelt, und in wie vielen Fällen konnte dadurch Wohnungslosigkeit verhindert werden? Die nachfolgenden Tabellen weisen die Anzahl der Leistungsempfangenden von „Sonstigen Hilfen zur Sicherung der Unterkunft“ nach § 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die letzten zehn Jahre aus, getrennt nach Rechtskreis der Leistungsempfangenden. Für Beziehende von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII liegen noch keine Daten für das Jahr 2025 vor. In der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII wird diese Leistung nicht gesondert erfasst. Die über das IT-Verfahren ALLEGRO bewilligten Leistungen in Form von Darlehen und Zuschüssen für die Begleichung von Schulden für Leistungsberechtigte nach § 22 Absatz 8 Satz 4 SGB II zur Sicherung der Unterkunft liegen ausschließlich für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Absatz 1 SGB II vor und können der letzten beigefügten Tabelle entnommen werden. Die erhobenen Daten zum SGB XII und SGB II erlauben keine Aussage darüber, in wie vielen Fällen durch die Leistung tatsächlich Wohnungslosigkeit verhindert wurde. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII – Insgesamt Jahr Stichtag: 31.12. Empfängerinnen und Empfänger Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (§ 36 SGB XII) 2016 79 2017 26 2018 20 2019 11 2020 25 2021 20 Jahr Stichtag: 31.12. Empfängerinnen und Empfänger Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (§ 36 SGB XII) 2022 10 2023 15 2024 10 Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt mittels 5er-Rundung veröffentlicht. Quelle: Statistisches Bundesamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII – Insgesamt – Jahr Stichtag: 31.12. Leistungsberechtigte mit sonstigen Hilfen zur Sicherung der Unterkunft 2016 351 2017 315 2018 362 2019 361 2020 385 2021 435 2022 360 2023 375 2024 400 2025 310 Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt mittels 5er-Rundung veröffentlicht. Quelle: Statistisches Bundesamt Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II – Insgesamt – Jahr Stichtag: 31.12. Anzahl der Bewilligungen von Darlehen und Zuschüssen für Mietschuldenübernahme 2016 30.218 2017 27.745 2018 26.335 2019 25.140 2020 19.666 2021 16.682 2022 17.064 2023 17.230 2024 15.755 2025 13.412 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO; Stand 30. April 2026 16. Wie hat sich die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Drittstaatsangehörigen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund insgesamt sowie jeweils für die Bundesländer separat aufschlüsseln)? 18. Wie hat sich die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund insgesamt sowie für die Bundesländer separat aufschlüsseln)? Die Fragen 16 und 18 werden zusammen beantwortet. Die Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen wurde erstmalig im Jahr 2022 durchgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch anerkannte Geflüchtete, die vorübergehend zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (beispielsweise aufgrund nicht vorhandenen Wohnraums) weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft, einer Aufnahmeeinrichtung oder in Normalwohnraum untergebracht sind, ohne dass ein Mietvertrag oder Ähnliches vorliegt, in der Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen erfasst werden. Die Staatsbürgerschaft stellt kein Erhebungsmerkmal der Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen dar. Es wird jedoch die Staatsangehörigkeit der untergebrachten Personen erfasst. Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige nach Bundesländern: Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2022 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 5.810 Hamburg 14.450 Niedersachsen 6.440 Bremen 205 Nordrhein-Westfalen 20.190 Hessen 6.210 Rheinland-Pfalz 3.055 Baden-Württemberg 21.390 Bayern 7.720 Saarland 285 Berlin 11.670 Brandenburg 425 Mecklenburg-Vorpommern 15 Sachsen 515 Sachsen-Anhalt 15 Thüringen 395 Insgesamt 98.795 Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2023 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 17.250 Hamburg 26.985 Niedersachsen 22.440 Bremen 4.665 Nordrhein-Westfalen 65.270 Hessen 15.675 Rheinland-Pfalz 9.075 Baden-Württemberg 59.265 Bayern 21.370 Bundesland Zahl der Personen Saarland 2.255 Berlin 23.465 Brandenburg 2.140 Mecklenburg-Vorpommern 670 Sachsen 1.635 Sachsen-Anhalt 1.145 Thüringen 6.030 Insgesamt 279.335 Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2024 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 24.615 Hamburg 27.710 Niedersachsen 27.400 Bremen 4.365 Nordrhein-Westfalen 84.705 Hessen 18.280 Rheinland-Pfalz 10.740 Baden-Württemberg 75.945 Bayern 27.240 Saarland 1.915 Berlin 29.870 Brandenburg 2.925 Mecklenburg-Vorpommern 310 Sachsen 3.055 Sachsen-Anhalt 495 Thüringen 2.660 Insgesamt 342.235 Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2025 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 26.080 Hamburg 27.570 Niedersachsen 27.325 Bremen 4.710 Nordrhein-Westfalen 98.675 Hessen 21.070 Rheinland-Pfalz 11.685 Baden-Württemberg 77.785 Bayern 30.415 Saarland 2.690 Berlin 36.250 Brandenburg 3.675 Mecklenburg-Vorpommern 210 Sachsen 5.280 Sachsen-Anhalt 750 Thüringen 2.480 Insgesamt 376.660 Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach Bundesländern: Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit am 31. Januar 2022 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 25 Hamburg 20 Niedersachsen 10 Bremen - Nordrhein-Westfalen 65 Hessen 15 Rheinland-Pfalz 5 Baden-Württemberg 35 Bayern 65 Saarland - Berlin 45 Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern - Sachsen 5 Sachsen-Anhalt - Thüringen 5 Insgesamt 305 Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit am 31. Januar 2023 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 8.640 Hamburg 10.145 Niedersachsen 13.100 Bremen 1.040 Nordrhein-Westfalen 32.790 Hessen 7.475 Rheinland-Pfalz 3.750 Baden-Württemberg 27.885 Bayern 11.110 Saarland 1.030 Berlin 4.365 Brandenburg 1.330 Mecklenburg-Vorpommern 635 Sachsen 420 Sachsen-Anhalt 1.110 Thüringen 5.170 Insgesamt 130.000 Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit am 31. Januar 2024 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 9.890 Hamburg 10.665 Niedersachsen 10.895 Bremen 575 Bundesland Zahl der Personen Nordrhein-Westfalen 34.465 Hessen 7.120 Rheinland-Pfalz 3.010 Baden-Württemberg 36.295 Bayern 11.065 Saarland 910 Berlin 8170 Brandenburg 1210 Mecklenburg-Vorpommern 260 Sachsen 650 Sachsen-Anhalt 105 Thüringen 1570 Insgesamt 136.855 Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit am 31. Januar 2025 nach Bundesländern Bundesland Zahl der Personen Schleswig-Holstein 10.695 Hamburg 9.810 Niedersachsen 8.870 Bremen 720 Nordrhein-Westfalen 36.730 Hessen 7.470 Rheinland-Pfalz 3.610 Baden-Württemberg 35.045 Bayern 13.155 Saarland 1.065 Berlin 7.770 Brandenburg 1.045 Mecklenburg-Vorpommern 135 Sachsen 370 Sachsen-Anhalt 275 Thüringen 1.035 Insgesamt 137.805 17. Welche Kosten verursachten untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige in Deutschland insgesamt und pro Kopf in den letzten zehn Jahren (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund insgesamt sowie für die Bundesländer separat aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen. 19. Welche Kosten verursachten untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft insgesamt und pro Kopf in den letzten zehn Jahren (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund insgesamt sowie für die Bundesländer separat aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen. 20. Wie hat sich die Zahl der Räumungsklagen bundesweit in den letzten zehn Jahren entwickelt, und in wie vielen Fällen davon konnte eine Räumung verhindert werden (bitte jeweils für den Bund insgesamt sowie für die Bundesländer separat jahresweise auflisten)? Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Wie viele Sozialwohnungen wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode neu genehmigt (bitte jeweils für den Bund insgesamt sowie für die Bundesländer separat ausweisen)? Hierzu liegen der Bundesregierung noch keine vollständig geprüften Informationen der Länder vor. 22. Wie viele Finanzmittel des von der Bundesregierung am 24. Juni 2025 beschlossenen sogenannten Sondervermögens (i. H. v. 500 Mrd. Euro) flossen bislang in den sozialen Wohnungsbau bzw. wurden bislang hierfür abgerufen (bitte jeweils für den Bund sowie für die Bundesländer separat ausweisen)? Seitens des Bundes werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität keine Mittel für den sozialen Wohnungsbau verwendet. Bezüglich der Bundesländer liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. 23. Wie viele Finanzmittel des von der Bundesregierung am 24. Juni 2025 beschlossenen sogenannten Sondervermögens (i. H. v. 500 Mrd. Euro) flossen bislang in die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bzw. wurden bislang hierfür abgerufen (bitte jeweils für den Bund sowie für die Bundesländer separat ausweisen)? Seitens des Bundes werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität keine Mittel für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit verwendet. Bezüglich der Bundesländer liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. 24. Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgebend für den Anstieg verdeckter Wohnungslosigkeit in Deutschland? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Gewaltbetroffenheit wohnungsloser Menschen vor, und welche Gegenmaßnahmen ergreift die Bundesregierung zum spezifischen Schutz ebendieser Personengruppe? Die Bundesregierung bezieht Erkenntnisse zur Gewaltbetroffenheit wohnungsloser Menschen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes. In der PKS wird die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst. Die Erfassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in diesem Merkmal begründet ist oder in einem sachlichen Zusammenhang dazu steht. Es muss also aus den polizeilichen Ermittlungen hervorgehen, dass die Tathandlung zumindest teilweise durch das spezifische Merkmal „Obdachlosigkeit“ des Opfers veranlasst war. Eine weitere Differenzierung des Merkmals erfolgt in der PKS des Bundes nicht. Für das Berichtsjahr 2025 wurden in der PKS 2.563 Fälle mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst (2024: 2.194). Die Daten sind über die Internetseite des Bundeskriminalamts öffentlich zugänglich www.bka.de/DE/AktuelleInfor mationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html. Für die Strafverfolgung sind entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes beim Thema Gewaltprävention wird durch die Gremienarbeit sichergestellt. In dem Bund- Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Zur Stärkung der Zivilcourage hat ProPK die „Aktion-Tu-Was“ initiiert: www.polizei-b eratung.de/aktuelles/detailansicht/kaeltebus/. 26. Welche Träger und Organisationen in Deutschland erhalten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit die höchsten Fördermittel, und in welcher Höhe (bitte jeweils für den Bund sowie für die Bundesländer separat auflisten)? Zuwendungsempfänger des Bundes sind: – Der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: Haushalt 2026 bis zu 750.000,00 Euro – Der Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Haushalt 2026 bis zu 249.802,50 Euro – Der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen: Haushalt 2026 bis zu 100.000,00 Euro Über Förderungen der Länder liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. 27. Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelvergabe (bezüglich Frage 26)? Die Mittelvergabe erfolgt zuvorderst auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die sonstigen Mittel werden im Zuge von Einzelförderungen an zentrale Einrichtungen vergeben, die vom besonderen Interesse des Bundes für die Repräsentation in den Gremien zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit sind. 28. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in dem signifikanten Anstieg von Inobhutnahmen von Kindern in den letzten Jahren aufgrund des Anlasstyps „Wohnungsprobleme“? Wird die Fallzahlentwicklung der Inobhutnahmen der letzten fünf Jahre betrachtet, so zeigt sich, dass (unbegleitete ausländische Minderjährige ausgenommen) einige Anlässe häufiger genannt wurden als noch 2019, darunter auch die Anzeichen für Kindeswohlgefährdungen aufgrund von „Wohnungsproblemen“. Im Erhebungsbogen des Statistischen Bundesamtes wird dieser Anlass mit „umfassend unzureichenden Wohnverhältnissen, Nichtsesshaftigkeit beziehungsweise Obdachlosigkeit, Trebe“ definiert. Der Anstieg dieser Fälle für sich genommen ist daher durch die weite Definition und damit durch eine Vielzahl von in Betracht kommenden Fallkonstellationen schwer zu interpretieren. Insbesondere lässt sich aus den statistischen Analysen nicht ableiten, ob diese Fälle in der Bevölkerung häufiger auftraten und beispielsweise auf übergreifende Herausforderungen wie einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen oder zunehmende Belastungen in Familien hindeuten oder ob entsprechende Fälle lediglich häufiger dem Jugendamt bekannt wurden und zu einer Inobhutnahme führten. 29. Welche gesetzgeberischen Initiativen ergreift die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit? Mit dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze vom 17. Juli 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 163) wurde die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert. Zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietrückständen ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden können soll. Der am 29. April 2026 beschlossene Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete enthält einen entsprechenden Regelungsvorschlag sowie weitere Vorschläge zur Umsetzung mietrechtlicher Vorgaben des Koalitionsvertrags. Zudem werden – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – in einer Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen insbesondere eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereitet. Darüber hinaus soll eine Anhebung des Höchstbetrags für das Geschäftsguthaben des Mitglieds in § 67c des Genossenschaftsgesetzes erfolgen, um Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Privatinsolvenz vor dem Verlust der selbstgenutzten Genossenschaftswohnung zu schützen. 30. Erachtet die Bundesregierung die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 – wie u. a. im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit angestrebt – für realistisch, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Das Erreichen dieses Ziels hängt von einer Vielzahl von Umständen ab. Maßgeblich auch von Umständen, die sich nicht vorherbestimmen lassen wie beispielsweise Fluchtbewegungen aufgrund von Krisen, Konflikten und Kriegen und unter anderem dadurch bedingter Baupreis-, Zins- und Inflationsentwicklungen. Eine Bewertung ist aufgrund der gegebenen Unsicherheiten nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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