Sachstand Wohnungslosigkeit in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5601)
Text
Sachstand Wohnungslosigkeit in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5601)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5885
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, Peter Bohnhof, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5601 –
Sachstand Wohnungslosigkeit in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit dem Wohnungslosenbericht 2024 erneut
umfassende Daten zur Entwicklung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in
Deutschland vorgelegt (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/D
E/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publi
ca t ionF i l e&v=1). Demnach ist die Zahl wohnungsloser Menschen von
262 600 im Jahr 2022 auf 531 600 im Jahr 2024 angestiegen und hat sich
damit innerhalb von zwei Jahren verdoppelt (vgl. www.bmas.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Soziale-Sicherung/wohnungslosenbericht-2022.pdf?__blob=publ
icationFile&v=4, S. 9; vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/
veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publica
tionFile&v=1, S. 7). Ebenso stieg mit einem Plus i. H. v. 8 Prozent zum
Vorjahr (2024: 439 500) die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen
deutlich an (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD2
5_246_229.html).
Unterdessen verfolgt die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan
gegen Wohnungslosigkeit das Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis zum Jahr 2030 vollständig zu überwinden (vgl. www.bmwsb.
bund.de/DE/wohnen/wohnungsmarkt/nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungs
losigkeit/nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungslosigkeit_node.html). Dieses
Ziel steht im Kontext internationaler Verpflichtungen, insbesondere der
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie der europäischen Säule sozialer
Rechte (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/
wohnen/NAP.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 4 f.).
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der
Wohnungslosenzahlen hierzulande stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der bislang
ergriffenen Maßnahmen sowie nach den strukturellen Ursachen dieser Entwicklung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bildet als erster
bundesweiter Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen von Bund,
Ländern und Kommunen zusammen mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirt-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schaft und Wissenschaft zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 ab. Der Prozess hat bereits jetzt dafür gesorgt, Wohnungslosigkeit
als drängende gesellschaftspolitische Herausforderung stärker in den Fokus zu
rücken und Maßnahmen anzustoßen.
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit identifiziert
Rahmenbedingungen und Herausforderungen und setzt mit seinen inhaltlichen Leitlinien
und den Leitlinien zum Verfahren einen akzeptierten und abgestimmten
Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure.
Im kooperativen Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland wird die
Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nur gelingen, wenn Bund,
Länder und Kommunen eng mit der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des
Aktionsplans zusammenarbeiten. Bei Bewertung der bislang ergriffenen
Maßnahmen sind somit die Aktivitäten aller föderalen Ebenen einschließlich der
Beachtung der grundgesetzlichen Zuständigkeiten in der Bundesrepublik
Deutschland mit in den Blick zu nehmen.
1. Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Anstieg der Anzahl
wohnungsloser Personen zwischen 2022 und 2024, und welche Faktoren
bzw. Ursachen waren hierfür maßgeblich?
Für die Gruppe der untergebrachten wohnungslosen Personen, die durch das
Statistische Bundesamt im Rahmen einer jährlichen Stichtagserhebung ermittelt
werden, ist dieser Anstieg zum einen auf eine Verbesserung der Datenmeldung
durch die auskunftspflichtigen Stellen zurückzuführen. Zum anderen erfasst die
Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher
Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete
untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum
Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie
zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der
Unterkunft verbleiben. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-
Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im
Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der
Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen
Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Darunter fallen zum Beispiel auch die
Ukrainerinnen und Ukrainer, die insbesondere im Jahr 2023 nach Deutschland
geflüchtet sind und mangels Alternativen in Unterkünften für Geflüchtete
untergebracht sind.
Hinsichtlich der beiden Gruppen der verdeckt wohnungslosen Personen und der
wohnungslosen Personen ohne Unterkunft ist darauf hinzuweisen, dass die
Erhebung der Zahlen im Rahmen der ergänzenden
Wohnungslosenberichterstattung auf Grundlage des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes ermittelt
werden. Hierzu wird jeweils ein empirischer Forschungsauftrag vergeben. Die
Ergebnisse wurden in den vergangenen Wohnungslosenberichten veröffentlicht.
Von 2022 bis 2024 war ein Anstieg zu verzeichnen. Hierfür bestehen Hinweise,
die auf eine Untererfassung in 2022 hindeuten. So ist den Schließungen von
Einrichtungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie während der Erhebung 2022
eine entsprechende Bedeutung beizumessen (siehe hierzu auch
Wohnungslosenbericht 2024 Kapitel 3.). Zum Zeitpunkt der Befragung im Jahr 2022 waren
zahlreiche Institutionen noch nicht wieder zum Regelbetrieb zurückgekehrt,
Öffnungszeiten waren eingeschränkt und es gab zeitweise noch Schließungen.
Zugleich handelte es sich beim ersten Bericht aus dem Jahr 2022 um eine neue
Erhebung. Die Ausweitung der Gemeindestichprobe in der Erhebung im Jahr
2024 hat die Quantität und die Qualität der Daten und Hochrechnung
gegenüber der ersten Untersuchung gesteigert und die Dunkelziffer verringert.
2. Welche vorläufigen Erkenntnisse zum Anstieg der Wohnungslosigkeit in
Deutschland liegen der Bundesregierung für das Jahr 2025 vor?
Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von
Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen
Wohnungslosigkeit untergebracht. Weitere Werte liegen für das Jahr 2025 nicht vor.
3. Welche konkreten Zwischenziele hat die aktuelle Bundesregierung –
gegenüber vorherigen Bundesregierungen – zur Erreichung des Ziels der
Beendigung der Wohnungslosigkeit bis 2030 definiert, und in welchem
Umfang wurden diese Zwischenziele bislang erreicht?
Die Vollzugskompetenz zur Beendigung der Wohnungslosigkeit in der
Bundesrepublik Deutschland liegt bei den Ländern und Kommunen. Die
Bundesregierung unterstützt die zuständigen Länder und Kommunen im Rahmen seiner
grundgesetzlichen Möglichkeiten. Konkrete Zwischenziele lassen sich somit
nur gemeinsam mit Ländern und Kommunen vereinbaren. Der Prozess hierzu
wird erneut überprüft.
4. Wie erklärt die Bundesregierung die signifikante Zunahme
untergebrachter wohnungsloser Personen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wie erklärt die Bundesregierung die deutliche Zunahme untergebrachter
wohnungsloser Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, und
welche Kosten sind im Rahmen der Unterbringung in den letzten zehn
Jahren entstanden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Hinsichtlich der Kosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt in der Zuständigkeit der
Kommunen. Nur dort liegen die Informationen zu den Kosten vor.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen
Migration, Wohnraummangel und Wohnungslosigkeit?
Hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Migration, Wohnraummangel und
Wohnungslosigkeit liegen keine Erkenntnisse vor. Daher kann die
Bundesregierung keine Bewertung vornehmen.
7. Wie hoch schätzt und bewertet die Bundesregierung den Preisanstieg für
vermieteten Wohnraum innerhalb der letzten zehn Jahre durch die
Einflussgröße Migration (bitte – soweit möglich – in Prozentwerten
angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele ausreisepflichtige wohnungslose Personen halten sich aktuell
in Wohnungslosenunterkünften in Deutschland auf (bitte jeweils nach
Staatsangehörigkeit auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen.
9. Welche spezifischen Ziele im Rahmen des Programms „EhAP Plus“
(EhAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten
Personen) wurden für die laufende Legislaturperiode definiert?
Die spezifischen Ziele des EhAP Plus sind definiert in der Verordnung (EU)
2021/1057 zur Errichtung des Europäischen Sozialfonds Plus in Artikel 4
Buchstabe l als „Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von
Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten
benachteiligten Personen und Kindern“.
10. Wird gegenwärtig systematisch erfasst, ob Programmteilnehmer („EhAP
Plus“) in Beschäftigung oder an Wohnraumangebote vermittelt werden,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie viele Programmteilnehmer
konnten bislang in Arbeit oder an Wohnraumangebote vermittelt werden
(bitte jeweils für den Bund und die Bundesländer separat aufschlüsseln)?
Der EhAP Plus ist weder ein Programm zur Vermittlung von Beschäftigung
noch ein Programm zur Vermittlung in dauerhafte Wohnmöglichkeiten.
Folgerichtig werden diese Zahlen auch nicht erhoben.
11. Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro
Programmteilnehmer („EhAP Plus“) und pro Programmmitarbeiter (bitte für die
Jahre seit Bestehen des Programms „EhAP Plus“ ausweisen)?
Die Kosten für Teilnehmende betragen:
2022: 594,01 Euro
2023: 837,90 Euro
2024: 890,26 Euro
2025: 1.044,82 Euro.
Die Kosten für Programmmitarbeiter sind in den oben genannten Kosten
enthalten.
12. Gab es Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „EhAP Plus“
für die zuständigen Verwaltungsstellen und Projektträger, wenn ja,
welche Effekte hatten die Schulungsmaßnahmen im Rahmen des
Programms auf die Verwaltung und die Projektträger, und welche Kosten
sind durch diese Schulungsmaßnahmen seit Bestehen des Programms
insgesamt entstanden?
Für die Vorhabenträger gab es seit Beginn des Programms Workshops (zum
Beispiel Antragsworkshop, Workshop zur Teilnehmendenerfassung und zum
Zwischennachweis). Dies hat zur Verkürzung von Bearbeitungszeiten dieser
Vorgänge geführt.
Für alle Veranstaltungen sind über die grundsätzlichen Personalkosten hinaus
keine weiteren Kosten für Miete, Verpflegung et cetera angefallen, da diese
digital stattgefunden haben.
13. Welche Gesamtkosten sind in den letzten zehn Jahren für Maßnahmen
zur Unterbringung wohnungsloser Personen in Deutschland entstanden
(bitte die Unterbringungskosten insgesamt und jeweils den Kostenanteil
des Bundes sowie der Bundesländer separat jahresweise aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen.
14. Welche Kosten verursachten untergebrachte wohnungslose Personen mit
ausländischer Staatsbürgerschaft in den letzten zehn Jahren (bitte
jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund und die Bundesländer
separat aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen.
15. Wie haben sich die Fälle sowie die Ausgaben für
Mietschuldenübernahmen durch Sozialämter und Jobcenter in den letzten zehn Jahren
entwickelt, und in wie vielen Fällen konnte dadurch Wohnungslosigkeit
verhindert werden?
Die nachfolgenden Tabellen weisen die Anzahl der Leistungsempfangenden
von „Sonstigen Hilfen zur Sicherung der Unterkunft“ nach § 36 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die letzten zehn Jahre aus, getrennt
nach Rechtskreis der Leistungsempfangenden. Für Beziehende von Leistungen
der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII liegen noch
keine Daten für das Jahr 2025 vor.
In der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem
SGB XII wird diese Leistung nicht gesondert erfasst.
Die über das IT-Verfahren ALLEGRO bewilligten Leistungen in Form von
Darlehen und Zuschüssen für die Begleichung von Schulden für
Leistungsberechtigte nach § 22 Absatz 8 Satz 4 SGB II zur Sicherung der Unterkunft liegen
ausschließlich für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b
Absatz 1 SGB II vor und können der letzten beigefügten Tabelle entnommen
werden.
Die erhobenen Daten zum SGB XII und SGB II erlauben keine Aussage
darüber, in wie vielen Fällen durch die Leistung tatsächlich Wohnungslosigkeit
verhindert wurde.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII – Insgesamt
Jahr
Stichtag: 31.12.
Empfängerinnen und Empfänger
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
(§ 36 SGB XII)
2016 79
2017 26
2018 20
2019 11
2020 25
2021 20
Jahr
Stichtag: 31.12.
Empfängerinnen und Empfänger
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
(§ 36 SGB XII)
2022 10
2023 15
2024 10
Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt
mittels 5er-Rundung veröffentlicht.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel
SGB XII – Insgesamt –
Jahr
Stichtag: 31.12.
Leistungsberechtigte
mit sonstigen Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
2016 351
2017 315
2018 362
2019 361
2020 385
2021 435
2022 360
2023 375
2024 400
2025 310
Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt
mittels 5er-Rundung veröffentlicht.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II – Insgesamt –
Jahr
Stichtag: 31.12.
Anzahl der Bewilligungen von Darlehen und
Zuschüssen für Mietschuldenübernahme
2016 30.218
2017 27.745
2018 26.335
2019 25.140
2020 19.666
2021 16.682
2022 17.064
2023 17.230
2024 15.755
2025 13.412
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Auswertung IT-Verfahren ALLEGRO; Stand 30. April 2026
16. Wie hat sich die Zahl der untergebrachten wohnungslosen
Drittstaatsangehörigen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund insgesamt sowie
jeweils für die Bundesländer separat aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund insgesamt
sowie für die Bundesländer separat aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 18 werden zusammen beantwortet.
Die Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen wurde erstmalig im Jahr
2022 durchgeführt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch anerkannte Geflüchtete, die
vorübergehend zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (beispielsweise aufgrund nicht
vorhandenen Wohnraums) weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft, einer
Aufnahmeeinrichtung oder in Normalwohnraum untergebracht sind, ohne dass
ein Mietvertrag oder Ähnliches vorliegt, in der Statistik untergebrachter
wohnungsloser Personen erfasst werden.
Die Staatsbürgerschaft stellt kein Erhebungsmerkmal der Statistik
untergebrachter wohnungsloser Personen dar. Es wird jedoch die Staatsangehörigkeit
der untergebrachten Personen erfasst.
Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige nach Bundesländern:
Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2022 nach
Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 5.810
Hamburg 14.450
Niedersachsen 6.440
Bremen 205
Nordrhein-Westfalen 20.190
Hessen 6.210
Rheinland-Pfalz 3.055
Baden-Württemberg 21.390
Bayern 7.720
Saarland 285
Berlin 11.670
Brandenburg 425
Mecklenburg-Vorpommern 15
Sachsen 515
Sachsen-Anhalt 15
Thüringen 395
Insgesamt 98.795
Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2023 nach
Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 17.250
Hamburg 26.985
Niedersachsen 22.440
Bremen 4.665
Nordrhein-Westfalen 65.270
Hessen 15.675
Rheinland-Pfalz 9.075
Baden-Württemberg 59.265
Bayern 21.370
Bundesland Zahl der Personen
Saarland 2.255
Berlin 23.465
Brandenburg 2.140
Mecklenburg-Vorpommern 670
Sachsen 1.635
Sachsen-Anhalt 1.145
Thüringen 6.030
Insgesamt 279.335
Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2024 nach
Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 24.615
Hamburg 27.710
Niedersachsen 27.400
Bremen 4.365
Nordrhein-Westfalen 84.705
Hessen 18.280
Rheinland-Pfalz 10.740
Baden-Württemberg 75.945
Bayern 27.240
Saarland 1.915
Berlin 29.870
Brandenburg 2.925
Mecklenburg-Vorpommern 310
Sachsen 3.055
Sachsen-Anhalt 495
Thüringen 2.660
Insgesamt 342.235
Untergebrachte wohnungslose Drittstaatsangehörige am 31. Januar 2025 nach
Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 26.080
Hamburg 27.570
Niedersachsen 27.325
Bremen 4.710
Nordrhein-Westfalen 98.675
Hessen 21.070
Rheinland-Pfalz 11.685
Baden-Württemberg 77.785
Bayern 30.415
Saarland 2.690
Berlin 36.250
Brandenburg 3.675
Mecklenburg-Vorpommern 210
Sachsen 5.280
Sachsen-Anhalt 750
Thüringen 2.480
Insgesamt 376.660
Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
nach Bundesländern:
Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
am 31. Januar 2022 nach Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 25
Hamburg 20
Niedersachsen 10
Bremen -
Nordrhein-Westfalen 65
Hessen 15
Rheinland-Pfalz 5
Baden-Württemberg 35
Bayern 65
Saarland -
Berlin 45
Brandenburg -
Mecklenburg-Vorpommern -
Sachsen 5
Sachsen-Anhalt -
Thüringen 5
Insgesamt 305
Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
am 31. Januar 2023 nach Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 8.640
Hamburg 10.145
Niedersachsen 13.100
Bremen 1.040
Nordrhein-Westfalen 32.790
Hessen 7.475
Rheinland-Pfalz 3.750
Baden-Württemberg 27.885
Bayern 11.110
Saarland 1.030
Berlin 4.365
Brandenburg 1.330
Mecklenburg-Vorpommern 635
Sachsen 420
Sachsen-Anhalt 1.110
Thüringen 5.170
Insgesamt 130.000
Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
am 31. Januar 2024 nach Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 9.890
Hamburg 10.665
Niedersachsen 10.895
Bremen 575
Bundesland Zahl der Personen
Nordrhein-Westfalen 34.465
Hessen 7.120
Rheinland-Pfalz 3.010
Baden-Württemberg 36.295
Bayern 11.065
Saarland 910
Berlin 8170
Brandenburg 1210
Mecklenburg-Vorpommern 260
Sachsen 650
Sachsen-Anhalt 105
Thüringen 1570
Insgesamt 136.855
Untergebrachte wohnungslose Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
am 31. Januar 2025 nach Bundesländern
Bundesland Zahl der Personen
Schleswig-Holstein 10.695
Hamburg 9.810
Niedersachsen 8.870
Bremen 720
Nordrhein-Westfalen 36.730
Hessen 7.470
Rheinland-Pfalz 3.610
Baden-Württemberg 35.045
Bayern 13.155
Saarland 1.065
Berlin 7.770
Brandenburg 1.045
Mecklenburg-Vorpommern 135
Sachsen 370
Sachsen-Anhalt 275
Thüringen 1.035
Insgesamt 137.805
17. Welche Kosten verursachten untergebrachte wohnungslose
Drittstaatsangehörige in Deutschland insgesamt und pro Kopf in den letzten zehn
Jahren (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den Bund
insgesamt sowie für die Bundesländer separat aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen.
19. Welche Kosten verursachten untergebrachte wohnungslose Personen mit
ukrainischer Staatsbürgerschaft insgesamt und pro Kopf in den letzten
zehn Jahren (bitte jahresweise die zuletzt verfügbaren Daten für den
Bund insgesamt sowie für die Bundesländer separat aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen.
20. Wie hat sich die Zahl der Räumungsklagen bundesweit in den letzten
zehn Jahren entwickelt, und in wie vielen Fällen davon konnte eine
Räumung verhindert werden (bitte jeweils für den Bund insgesamt sowie für
die Bundesländer separat jahresweise auflisten)?
Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht
vor.
21. Wie viele Sozialwohnungen wurden seit Beginn der laufenden
Legislaturperiode neu genehmigt (bitte jeweils für den Bund insgesamt sowie
für die Bundesländer separat ausweisen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung noch keine vollständig geprüften
Informationen der Länder vor.
22. Wie viele Finanzmittel des von der Bundesregierung am 24. Juni 2025
beschlossenen sogenannten Sondervermögens (i. H. v. 500 Mrd. Euro)
flossen bislang in den sozialen Wohnungsbau bzw. wurden bislang
hierfür abgerufen (bitte jeweils für den Bund sowie für die Bundesländer
separat ausweisen)?
Seitens des Bundes werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität keine Mittel für den sozialen Wohnungsbau verwendet. Bezüglich
der Bundesländer liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor.
23. Wie viele Finanzmittel des von der Bundesregierung am 24. Juni 2025
beschlossenen sogenannten Sondervermögens (i. H. v. 500 Mrd. Euro)
flossen bislang in die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bzw. wurden
bislang hierfür abgerufen (bitte jeweils für den Bund sowie für die
Bundesländer separat ausweisen)?
Seitens des Bundes werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität keine Mittel für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit verwendet.
Bezüglich der Bundesländer liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgebend
für den Anstieg verdeckter Wohnungslosigkeit in Deutschland?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Gewaltbetroffenheit wohnungsloser Menschen vor, und welche Gegenmaßnahmen
ergreift die Bundesregierung zum spezifischen Schutz ebendieser
Personengruppe?
Die Bundesregierung bezieht Erkenntnisse zur Gewaltbetroffenheit
wohnungsloser Menschen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes. In
der PKS wird die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ erfasst. Die Erfassung
erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in diesem Merkmal
begründet ist oder in einem sachlichen Zusammenhang dazu steht. Es muss also aus
den polizeilichen Ermittlungen hervorgehen, dass die Tathandlung zumindest
teilweise durch das spezifische Merkmal „Obdachlosigkeit“ des Opfers
veranlasst war. Eine weitere Differenzierung des Merkmals erfolgt in der PKS des
Bundes nicht.
Für das Berichtsjahr 2025 wurden in der PKS 2.563 Fälle mit der Opferspezifik
„Obdachlosigkeit“ erfasst (2024: 2.194). Die Daten sind über die Internetseite
des Bundeskriminalamts öffentlich zugänglich www.bka.de/DE/AktuelleInfor
mationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html.
Für die Strafverfolgung sind entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen
Kompetenzverteilung die Länder zuständig.
Die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes beim Thema
Gewaltprävention wird durch die Gremienarbeit sichergestellt. In dem Bund-
Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und
des Bundes (ProPK), werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über
Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Zur
Stärkung der Zivilcourage hat ProPK die „Aktion-Tu-Was“ initiiert: www.polizei-b
eratung.de/aktuelles/detailansicht/kaeltebus/.
26. Welche Träger und Organisationen in Deutschland erhalten im Rahmen
des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit
die höchsten Fördermittel, und in welcher Höhe (bitte jeweils für den
Bund sowie für die Bundesländer separat auflisten)?
Zuwendungsempfänger des Bundes sind:
– Der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe:
Haushalt 2026 bis zu 750.000,00 Euro
– Der Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung:
Haushalt 2026 bis zu 249.802,50 Euro
– Der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen:
Haushalt 2026 bis zu 100.000,00 Euro
Über Förderungen der Länder liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor.
27. Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelvergabe (bezüglich Frage 26)?
Die Mittelvergabe erfolgt zuvorderst auf Beschluss des Deutschen
Bundestages. Die sonstigen Mittel werden im Zuge von Einzelförderungen an zentrale
Einrichtungen vergeben, die vom besonderen Interesse des Bundes für die
Repräsentation in den Gremien zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
gegen Wohnungslosigkeit sind.
28. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in dem signifikanten
Anstieg von Inobhutnahmen von Kindern in den letzten Jahren aufgrund des
Anlasstyps „Wohnungsprobleme“?
Wird die Fallzahlentwicklung der Inobhutnahmen der letzten fünf Jahre
betrachtet, so zeigt sich, dass (unbegleitete ausländische Minderjährige
ausgenommen) einige Anlässe häufiger genannt wurden als noch 2019, darunter auch
die Anzeichen für Kindeswohlgefährdungen aufgrund von
„Wohnungsproblemen“. Im Erhebungsbogen des Statistischen Bundesamtes wird dieser Anlass
mit „umfassend unzureichenden Wohnverhältnissen, Nichtsesshaftigkeit
beziehungsweise Obdachlosigkeit, Trebe“ definiert. Der Anstieg dieser Fälle für sich
genommen ist daher durch die weite Definition und damit durch eine Vielzahl
von in Betracht kommenden Fallkonstellationen schwer zu interpretieren.
Insbesondere lässt sich aus den statistischen Analysen nicht ableiten, ob diese
Fälle in der Bevölkerung häufiger auftraten und beispielsweise auf übergreifende
Herausforderungen wie einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum für junge
Menschen oder zunehmende Belastungen in Familien hindeuten oder ob
entsprechende Fälle lediglich häufiger dem Jugendamt bekannt wurden und zu
einer Inobhutnahme führten.
29. Welche gesetzgeberischen Initiativen ergreift die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit?
Mit dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze vom 17. Juli 2025
(Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 163) wurde die Mietpreisbremse in angespannten
Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert. Zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietrückständen ist im Koalitionsvertrag
vorgesehen, dass die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung
abwenden können soll. Der am 29. April 2026 beschlossene Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete enthält
einen entsprechenden Regelungsvorschlag sowie weitere Vorschläge zur
Umsetzung mietrechtlicher Vorgaben des Koalitionsvertrags. Zudem werden – wie
im Koalitionsvertrag vorgesehen – in einer Expertengruppe mit Mieter- und
Vermieterorganisationen insbesondere eine Reform zur Präzisierung der
Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei
Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereitet. Darüber hinaus soll eine
Anhebung des Höchstbetrags für das Geschäftsguthaben des Mitglieds in § 67c
des Genossenschaftsgesetzes erfolgen, um Mitglieder von
Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Privatinsolvenz vor dem Verlust der selbstgenutzten
Genossenschaftswohnung zu schützen.
30. Erachtet die Bundesregierung die Überwindung von Obdach- und
Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 – wie u. a. im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit
angestrebt – für realistisch, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Das Erreichen dieses Ziels hängt von einer Vielzahl von Umständen ab.
Maßgeblich auch von Umständen, die sich nicht vorherbestimmen lassen wie
beispielsweise Fluchtbewegungen aufgrund von Krisen, Konflikten und Kriegen
und unter anderem dadurch bedingter Baupreis-, Zins- und
Inflationsentwicklungen. Eine Bewertung ist aufgrund der gegebenen Unsicherheiten nicht
möglich.
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ISSN 0722-8333
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