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Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6498)

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8163 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6498) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8163 21. Wahlperiode 23.09.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/6498 – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes A. Problem Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes wurden die Ausbildung sowie das System zur Finanzierung der Ausbildung umfassend reformiert. In diesem Zusammenhang wurde ein teilweise solidarisches Finanzierungssystem eingeführt, wonach ausgebildete Seelotsinnen und Seelotsen einen Teil ihres Lotsgeldes über die Lotsbrüderschaften zur Finanzierung der Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses an die Bundeslotsenkammer abführen müssen. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge ist der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird und die künftige Ausbildung von Seelotsinnen und Seelotsen gefährdet ist. Weiterhin sind Klarstellungen im Seelotsgesetz im Zusammenhang mit der Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen sowie der Zulassung von Seelotsanwärterinnen und -anwärtern erforderlich. B. Lösung Zukünftig soll das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Dazu soll die Verordnungsermächtigung im Seelotsgesetz konkretisiert werden, um die unmittelbare Festlegung der Höhe der einzubehaltenden Beträge durch Rechtsverordnung zu ermöglichen. Weiterhin sollen Klarstellungen und Präzisierungen im Seelotsgesetz im Hinblick auf die Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen sowie die Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und -anwärtern vorgenommen werden. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. C. Alternativen Ablehnung des Gesetzentwurfs. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 unverändert anzunehmen. Berlin, den 23. September 2026 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender Jorrit Bosch Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht des Abgeordneten Jorrit Bosch I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 beraten und dem Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Konkretisierung der Verordnungsermächtigung im Seelotsgesetz, um die unmittelbare Festlegung der Höhe der von den Lotsenbrüderschaften einzubehaltenden Beträge durch Rechtsverordnung zu ermöglichen. Damit solle die einheitliche Rechtsanwendung durch die Lotsenbrüderschaften sowie die auskömmliche Finanzierung der Seelotsenausbildung sichergestellt werden. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf Klarstellungen und Präzisierungen im Hinblick auf die Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen sowie die Zulassung von Seelotsenanwärterin und -anwärter. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 in seiner 36. Sitzung am 23. September 2026 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich am 24. Juni 2026 mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 befasst und eine Nachhaltigkeitsrelevanz festgestellt. Er hat festgestellt, eine Prüfbitte sei nicht erforderlich (Ausschussdrucksache 21(26)53-11). IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 in seiner 37. Sitzung am 23. September 2026 beraten. Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, der vorliegende Gesetzentwurf ziele darauf ab, das durch das zweite Änderungsgesetz eingeführte solidarische Modell zur Finanzierung der Ausbildung künftiger Lotsinnen und Lotsen weiterzuentwickeln. Das Umlagesystem solle die Ausbildung sichern. Damit solle das Lotsenwesen gestärkt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden. Das sei angesichts der Bedeutung der Seeschifffahrt für den Exporthandel sehr wichtig. Der Gesetzentwurf werde von Seiten der Praxis positiv bewertet. Die Fraktion der AfD kritisierte die geplante Übertragung der Befugnis, die Höhe der Ausbildungsabgabe künftig per Rechtsverordnung regeln zu können. Damit erhalte die Politik unbegrenzten Zugriff auf die Heuerverteilung auf die Lotsen innerhalb der Lotsenbrüderschaft. Aktuell liege die Höhe der Ausbildungsabgabe bei 25 Prozent für die ersten fünf Jahre. Angesichts der geplanten Kompetenzverschiebung auf das Bundesministerium für Verkehr sei die künftige Entwicklung aber nicht vorhersagbar. Die neuen Regelungen verschlechterten die bewährten Einstellungsbedingungen, insbesondere für die Anwärterinnen und Anwärter, die gesucht würden. Das seien erfahrene Seelotsinnen und Seelotsen, die über Erfahrungszeiten als Kapitänin oder Kapitän verfügten. Für diese Gruppe solle die Ausbildungszeit, die seit über 150 Jahren V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. bei sechs Monaten gelegen habe, auf 12 Monate verlängert werden. Das sei auch für die Lotsenbrüderschaften nicht nachvollziehbar. Die Fraktion der SPD betonte, bei dem Gesetz gehe es nicht darum, eine Grundsatzdebatte über das System zur Finanzierung der Ausbildung von Seelotsinnen und Seelotsen zu führen. Vielmehr sollten die durch das zweite Änderungsgesetz eingeführten Neuregelungen weiterentwickelt werden, um da nachzusteuern, wo die Umsetzung dieser Regelungen nicht funktioniere. Einige Lotsenbrüderschaften setzten die bestehende Rechtslage nicht um. Das werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf adressiert. Das Ziel sei die Sicherung der Ausbildung. Das bestehende Finanzierungssystem werde in weiten Teilen der Praxis anerkannt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Notwendigkeit, die Ausbildung im Seelotsenwesen anzupassen, gebe es seit 2021. Damals habe man die Kompensation der klassischen Seefahrtszeit durch eine bedarfsgerechte Praxisausbildung begrüßt. Das Finanzierungssystem werde auch nicht von der Bundeslotsenkammer kritisiert. Die Ausbildung zu sichern, sei wichtig. Gleichzeitig sei es bedauerlich, dass innerhalb der Lotsenbrüderschaft keine Einigkeit herrsche. Es sei richtig, dass der Gesetzgeber aktiv werde, da es um die Sicherheit der Wasserwege in Deutschland gehe. Die Fraktion Die Linke führte aus, dass der Bundesverband der See- und Hafenlotsen e. V. erhebliche Bedenken gegen das Finanzierungsmodell habe. Das zweite Änderungsgesetz sei mit dem Ziel der Behebung des großen Nachwuchsmangels verabschiedet worden. Es sei nicht sinnvoll und diesem wichtigen Ziel nicht dienlich, wenn die Junglotsen künftig für fünf Jahre die Ausbildung der nächsten Generation finanzieren und dafür erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssten. Das steigere die Attraktivität des Berufs nicht. Darüber hinaus sei es sonderbar, dass Absolventen zur finanziellen Unterstützung der nachfolgenden Auszubildenden verpflichtet würden. Angesichts der Wichtigkeit von Lotsinnen und Lotsen für die Schifffahrt und vor dem Hintergrund, dass diese staatlich-hoheitliche Aufgaben wahrnähmen, stelle sich die Frage, warum diese Gelder nicht aus dem Bundeshaushalt gezahlt würden, sondern es bei einem sehr aufwändigen und komplizierten Verfahren bleibe. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 anzunehmen. Berlin, den 23. September 2026 Jorrit Bosch Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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