Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6498)
Text
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6498)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8163
21. Wahlperiode 23.09.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/6498 –
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
A. Problem
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes wurden die
Ausbildung sowie das System zur Finanzierung der Ausbildung umfassend reformiert.
In diesem Zusammenhang wurde ein teilweise solidarisches Finanzierungssystem
eingeführt, wonach ausgebildete Seelotsinnen und Seelotsen einen Teil ihres
Lotsgeldes über die Lotsbrüderschaften zur Finanzierung der Ausbildung des
zukünftigen Nachwuchses an die Bundeslotsenkammer abführen müssen. Die
Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge ist der
Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. In der Praxis hat sich gezeigt,
dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird und die künftige
Ausbildung von Seelotsinnen und Seelotsen gefährdet ist. Weiterhin sind
Klarstellungen im Seelotsgesetz im Zusammenhang mit der Eignung von Seelotsinnen
und Seelotsen sowie der Zulassung von Seelotsanwärterinnen und -anwärtern
erforderlich.
B. Lösung
Zukünftig soll das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe
der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Dazu soll die
Verordnungsermächtigung im Seelotsgesetz konkretisiert werden, um die unmittelbare
Festlegung der Höhe der einzubehaltenden Beträge durch Rechtsverordnung zu
ermöglichen. Weiterhin sollen Klarstellungen und Präzisierungen im Seelotsgesetz im
Hinblick auf die Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen sowie die Zulassung
von Seelotsenanwärterinnen und -anwärtern vorgenommen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 23. September 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Jorrit Bosch
Berichterstatter
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht des Abgeordneten Jorrit Bosch
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026
beraten und dem Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat
sich gutachtlich beteiligt.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Konkretisierung der Verordnungsermächtigung im
Seelotsgesetz, um die unmittelbare Festlegung der Höhe der von den Lotsenbrüderschaften einzubehaltenden Beträge durch
Rechtsverordnung zu ermöglichen. Damit solle die einheitliche Rechtsanwendung durch die
Lotsenbrüderschaften sowie die auskömmliche Finanzierung der Seelotsenausbildung sichergestellt werden. Weiterhin enthält der
Gesetzentwurf Klarstellungen und Präzisierungen im Hinblick auf die Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen
sowie die Zulassung von Seelotsenanwärterin und -anwärter.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 in seiner 36. Sitzung am
23. September 2026 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die
Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich am 24. Juni 2026 mit
dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 befasst und eine Nachhaltigkeitsrelevanz festgestellt. Er hat
festgestellt, eine Prüfbitte sei nicht erforderlich (Ausschussdrucksache 21(26)53-11).
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 in seiner 37. Sitzung am 23. September
2026 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, der vorliegende Gesetzentwurf ziele darauf ab, das durch das zweite
Änderungsgesetz eingeführte solidarische Modell zur Finanzierung der Ausbildung künftiger Lotsinnen und
Lotsen weiterzuentwickeln. Das Umlagesystem solle die Ausbildung sichern. Damit solle das Lotsenwesen gestärkt
und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden. Das sei angesichts der Bedeutung der Seeschifffahrt für
den Exporthandel sehr wichtig. Der Gesetzentwurf werde von Seiten der Praxis positiv bewertet.
Die Fraktion der AfD kritisierte die geplante Übertragung der Befugnis, die Höhe der Ausbildungsabgabe
künftig per Rechtsverordnung regeln zu können. Damit erhalte die Politik unbegrenzten Zugriff auf die
Heuerverteilung auf die Lotsen innerhalb der Lotsenbrüderschaft. Aktuell liege die Höhe der Ausbildungsabgabe bei 25
Prozent für die ersten fünf Jahre. Angesichts der geplanten Kompetenzverschiebung auf das Bundesministerium für
Verkehr sei die künftige Entwicklung aber nicht vorhersagbar.
Die neuen Regelungen verschlechterten die bewährten Einstellungsbedingungen, insbesondere für die
Anwärterinnen und Anwärter, die gesucht würden. Das seien erfahrene Seelotsinnen und Seelotsen, die über
Erfahrungszeiten als Kapitänin oder Kapitän verfügten. Für diese Gruppe solle die Ausbildungszeit, die seit über 150 Jahren
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
bei sechs Monaten gelegen habe, auf 12 Monate verlängert werden. Das sei auch für die Lotsenbrüderschaften
nicht nachvollziehbar.
Die Fraktion der SPD betonte, bei dem Gesetz gehe es nicht darum, eine Grundsatzdebatte über das System zur
Finanzierung der Ausbildung von Seelotsinnen und Seelotsen zu führen. Vielmehr sollten die durch das zweite
Änderungsgesetz eingeführten Neuregelungen weiterentwickelt werden, um da nachzusteuern, wo die Umsetzung
dieser Regelungen nicht funktioniere. Einige Lotsenbrüderschaften setzten die bestehende Rechtslage nicht um.
Das werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf adressiert. Das Ziel sei die Sicherung der Ausbildung. Das
bestehende Finanzierungssystem werde in weiten Teilen der Praxis anerkannt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Notwendigkeit, die
Ausbildung im Seelotsenwesen anzupassen, gebe es seit 2021. Damals habe man die Kompensation der
klassischen Seefahrtszeit durch eine bedarfsgerechte Praxisausbildung begrüßt. Das Finanzierungssystem werde auch
nicht von der Bundeslotsenkammer kritisiert. Die Ausbildung zu sichern, sei wichtig. Gleichzeitig sei es
bedauerlich, dass innerhalb der Lotsenbrüderschaft keine Einigkeit herrsche. Es sei richtig, dass der Gesetzgeber aktiv
werde, da es um die Sicherheit der Wasserwege in Deutschland gehe.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass der Bundesverband der See- und Hafenlotsen e. V. erhebliche Bedenken
gegen das Finanzierungsmodell habe. Das zweite Änderungsgesetz sei mit dem Ziel der Behebung des großen
Nachwuchsmangels verabschiedet worden. Es sei nicht sinnvoll und diesem wichtigen Ziel nicht dienlich, wenn
die Junglotsen künftig für fünf Jahre die Ausbildung der nächsten Generation finanzieren und dafür erhebliche
Gehaltseinbußen hinnehmen müssten. Das steigere die Attraktivität des Berufs nicht. Darüber hinaus sei es
sonderbar, dass Absolventen zur finanziellen Unterstützung der nachfolgenden Auszubildenden verpflichtet würden.
Angesichts der Wichtigkeit von Lotsinnen und Lotsen für die Schifffahrt und vor dem Hintergrund, dass diese
staatlich-hoheitliche Aufgaben wahrnähmen, stelle sich die Frage, warum diese Gelder nicht aus dem
Bundeshaushalt gezahlt würden, sondern es bei einem sehr aufwändigen und komplizierten Verfahren bleibe.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 anzunehmen.
Berlin, den 23. September 2026
Jorrit Bosch
Berichterstatter
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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