Hilfen zur Erziehung - Berichte über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter (Antwort zu Drs. 21/4197)
Text
Hilfen zur Erziehung - Berichte über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter (Antwort zu Drs. 21/4197)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4606
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4197 –
Hilfen zur Erziehung – Berichte über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind ein
fester Bestandteil des Leistungskataloges nach dem Achten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Mit den HzE nach §§ 27 ff. SGB VIII erhalten
Familien in Krisen Unterstützung mit dem Ziel, das Wohl von Kindern und
Jugendlichen zu sichern, ihre Entwicklung zu fördern und Eltern zu befähigen, diese
Aufgaben zu erfüllen. Im Jahr 2023 erhielten über 700 000 junge Menschen
Hilfen zur Erziehung, davon ca. 125 000 außerhalb der Familie in einer
stationären Einrichtung gemäß § 34 SGB VIII. Insbesondere im Bereich der
stationären Unterbringung nach § 34 SGB VIII fallen je nach Art der
Hilfegewährung und abhängig vom Bedarf der jungen Menschen regelmäßig untere bis
mittlere dreistellige Beträge pro Tag an. Die Kosten für die HzE betrugen im
Jahr 2023 16,9 Mrd. Euro (kostenintensiv und größter Anteil sind die
stationäre Unterbringung) und sind nach den Kosten für die Kindertagesbetreuung
(48,8 Mrd. Euro in 2023) der zweitgrößte Ausgabenbereich in der Kinder- und
Jugendhilfe (vergleiche hierzu www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_up
load/77_KomDat_1_2_25.pdf).
Zur Gewährung der HzE wird regelmäßig auf Angebote von freien Trägern
zurückgegriffen, die hierfür entgolten werden. Die Fragenstellenden haben
wiederholt Hinweise erhalten, wonach es bei der Entgeltung durch die
Jugendämter zum Teil zu massiven Verzögerungen kommt. Eine Umfrage des VPK
Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe in
Nordrhein-Westphalen e. V. unter 66 stationären Trägern in Nordrhein-
Westfalen hat ergeben, dass knapp 14 Prozent der Träger bei jeder zweiten Rechnung
oder öfter über eine Zahlungsverzögerung berichteten. Bei rund 26 Prozent
der Träger sei es bei jeder dritten oder vierten Rechnung, bei über 34 Prozent
der Träger bei jeder fünften oder sechsten Rechnung zu Zahlungsverzug
gekommen. Bei den verbleibenden 26 Prozent sei es bei weniger als jeder
sechsten Rechnung zu einem Verzug gekommen. Bei einem Fünftel der Träger
erstreckte sich der Zahlungsverzug über ein oder mehrere Jahre. Es wird dabei
auf ausstehende Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich verwiesen.
Insbesondere für kleine und mittelgroße Träger kann dies zu einer
Existenzbedrohung werden (Aufrufbar unter www.vpk-nw.de/index.php „Umfrage zu
Zahlungsverzögerungen“).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom 5. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Ausführung und Umsetzung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
obliegt aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den jeweiligen
Jugendbehörden in den einzelnen Ländern. Die Bundesregierung äußert sich
daher nicht zu Fragen der konkreten Ausführung der Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsverzögerung
an leistungserbringende Träger der Erziehungshilfe im Rahmen von HzE
nach § 34 SGB VIII, wenn ja, bitte detailliert und nach Möglichkeit
aufgeschlüsselt nach Bundesländern ausführen, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, diesbezüglich tätig zu werden (bitte begründen und
ausführen)?
Der Bundesregierung hat keine Kenntnis von systematischen
Zahlungsverzögerungen an leistungserbringende Träger der Erziehungshilfe im Rahmen von
Hilfen zur Erziehung nach § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII).
2. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in dem die Unterbringung und
Versorgung junger Menschen nach § 34 SGB VIII aufgrund von
Zahlungsverzögerungen oder ausbleibender Zahlungen durch Träger der freien
Jugendhilfe beendet wurden?
3. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Zahlungsverzögerung öffentlicher Träger an anerkannte freie Träger der Kinder- und
Jugendhilfe im Rahmen von Leistungserbringungen (bitte detailliert, nach
Möglichkeit nach Arbeitsfeldern entsprechend der Rechtsgrundlage und
aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ausführen)?
4. Welche Konsequenzen können diese Zahlungsverzögerungen nach
Auffassung der Bundesregierung haben (bitte detailliert ausführen und dabei
zwischen Adressatinnen bzw. Adressaten der Leistung, dem
leistungserbringenden freien Träger sowie dem leistungsgewährenden öffentlichen Träger
unterscheiden)?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
6. Welche Ursachen liegen nach Auffassung der Bundesregierung diesem
Sachverhalt zugrunde?
Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Möglichkeiten haben nach Auffassung der Bundesregierung freie
Träger, um hier nicht unverschuldet in Notlage zu geraten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit
Handlungsbedarf, um insbesondere langanhaltende Zahlungsverzögerungen über ein
oder mehrere Jahre abzustellen (bitte begründen und ausführen)?
9. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit
Handlungsbedarf, um insbesondere Träger vor gehäuft auftretenden
Zahlungsverzögerungen zu schützen (bitte begründen und ausführen)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333
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