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Hilfen zur Erziehung - Berichte über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter (Antwort zu Drs. 21/4197)

dip / drucksache 05.03.2026 · WP 21 · 21/4606 · Antwort · Original ↗

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Hilfen zur Erziehung - Berichte über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter (Antwort zu Drs. 21/4197) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4606 21. Wahlperiode 05.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4197 – Hilfen zur Erziehung – Berichte über Zahlungsverzögerungen durch Jugendämter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind ein fester Bestandteil des Leistungskataloges nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Mit den HzE nach §§ 27 ff. SGB VIII erhalten Familien in Krisen Unterstützung mit dem Ziel, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern, ihre Entwicklung zu fördern und Eltern zu befähigen, diese Aufgaben zu erfüllen. Im Jahr 2023 erhielten über 700 000 junge Menschen Hilfen zur Erziehung, davon ca. 125 000 außerhalb der Familie in einer stationären Einrichtung gemäß § 34 SGB VIII. Insbesondere im Bereich der stationären Unterbringung nach § 34 SGB VIII fallen je nach Art der Hilfegewährung und abhängig vom Bedarf der jungen Menschen regelmäßig untere bis mittlere dreistellige Beträge pro Tag an. Die Kosten für die HzE betrugen im Jahr 2023 16,9 Mrd. Euro (kostenintensiv und größter Anteil sind die stationäre Unterbringung) und sind nach den Kosten für die Kindertagesbetreuung (48,8 Mrd. Euro in 2023) der zweitgrößte Ausgabenbereich in der Kinder- und Jugendhilfe (vergleiche hierzu www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_up load/77_KomDat_1_2_25.pdf). Zur Gewährung der HzE wird regelmäßig auf Angebote von freien Trägern zurückgegriffen, die hierfür entgolten werden. Die Fragenstellenden haben wiederholt Hinweise erhalten, wonach es bei der Entgeltung durch die Jugendämter zum Teil zu massiven Verzögerungen kommt. Eine Umfrage des VPK Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe in Nordrhein-Westphalen e. V. unter 66 stationären Trägern in Nordrhein- Westfalen hat ergeben, dass knapp 14 Prozent der Träger bei jeder zweiten Rechnung oder öfter über eine Zahlungsverzögerung berichteten. Bei rund 26 Prozent der Träger sei es bei jeder dritten oder vierten Rechnung, bei über 34 Prozent der Träger bei jeder fünften oder sechsten Rechnung zu Zahlungsverzug gekommen. Bei den verbleibenden 26 Prozent sei es bei weniger als jeder sechsten Rechnung zu einem Verzug gekommen. Bei einem Fünftel der Träger erstreckte sich der Zahlungsverzug über ein oder mehrere Jahre. Es wird dabei auf ausstehende Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich verwiesen. Insbesondere für kleine und mittelgroße Träger kann dies zu einer Existenzbedrohung werden (Aufrufbar unter www.vpk-nw.de/index.php „Umfrage zu Zahlungsverzögerungen“). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Ausführung und Umsetzung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe obliegt aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den jeweiligen Jugendbehörden in den einzelnen Ländern. Die Bundesregierung äußert sich daher nicht zu Fragen der konkreten Ausführung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsverzögerung an leistungserbringende Träger der Erziehungshilfe im Rahmen von HzE nach § 34 SGB VIII, wenn ja, bitte detailliert und nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Bundesländern ausführen, und wenn nein, plant die Bundesregierung, diesbezüglich tätig zu werden (bitte begründen und ausführen)? Der Bundesregierung hat keine Kenntnis von systematischen Zahlungsverzögerungen an leistungserbringende Träger der Erziehungshilfe im Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). 2. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in dem die Unterbringung und Versorgung junger Menschen nach § 34 SGB VIII aufgrund von Zahlungsverzögerungen oder ausbleibender Zahlungen durch Träger der freien Jugendhilfe beendet wurden? 3. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsverzögerung öffentlicher Träger an anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen von Leistungserbringungen (bitte detailliert, nach Möglichkeit nach Arbeitsfeldern entsprechend der Rechtsgrundlage und aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ausführen)? 4. Welche Konsequenzen können diese Zahlungsverzögerungen nach Auffassung der Bundesregierung haben (bitte detailliert ausführen und dabei zwischen Adressatinnen bzw. Adressaten der Leistung, dem leistungserbringenden freien Träger sowie dem leistungsgewährenden öffentlichen Träger unterscheiden)? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt? 6. Welche Ursachen liegen nach Auffassung der Bundesregierung diesem Sachverhalt zugrunde? Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Möglichkeiten haben nach Auffassung der Bundesregierung freie Träger, um hier nicht unverschuldet in Notlage zu geraten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Handlungsbedarf, um insbesondere langanhaltende Zahlungsverzögerungen über ein oder mehrere Jahre abzustellen (bitte begründen und ausführen)? 9. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Handlungsbedarf, um insbesondere Träger vor gehäuft auftretenden Zahlungsverzögerungen zu schützen (bitte begründen und ausführen)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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