Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
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Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2707
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung
sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das aktuelle Finanzierungssystem für die Betriebskosten der Krankenhäuser, die
Finanzierung über die DRG (Diagnosis Related Groups – Fallpauschalen), steht seit
Langem aufgrund verschiedener Dysfunktionalitäten in der Kritik. Die dem DRG-System
innewohnende fallbasierte Vergütung schafft in den Krankenhäusern den Fehlanreiz,
die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu generieren, auch
wenn dies nicht medizinisch begründet ist. Durch das DRG-System erhalten
Krankenhäuser pauschale Vergütungen für abgeschlossene Behandlungsfälle. Dieses System
orientiert sich ausschließlich an der Anzahl und Art der abgerechneten Diagnosen oder
Prozeduren. Tatsächlich entstehen den Krankenhäusern jedoch auch unabhängig von
der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, insbesondere für das Personal. In der
Versorgungspraxis haben die Beschäftigten deutlich mehr Patient*innenkontakte, als
es die Fallstatistiken abbilden, etwa durch Wiedervorstellungen, nicht versicherte
Patient*innen, kurze Behandlungen, Beratungen oder nicht abrechnungsfähige
Leistungen. Diese Patient*innenkontakte verursachen realen Arbeitsaufwand und binden
Personalressourcen, erscheinen aber in der Abrechnungslogik nicht als „Fälle“. Dadurch
entsteht der Eindruck, es seien weniger Patient*innen versorgt worden, als tatsächlich
der Fall war. Häufig sind die Beschäftigten bereits an der Belastungsgrenze, während
die Statistik eine vermeintlich geringe Auslastung suggeriert. Hinzu kommt, dass
Kosten für die Bereithaltung von Personal auch unabhängig von Patient*innenkontakten
anfallen. Die fallbasierte Vergütung führt somit dazu, dass Einrichtungen mit hoher
Fallzahl ihre Fixkosten leichter decken können, während Häuser mit vielen, aber nicht
abrechnungsfähigen Patient*innenkontakten und Häuser, die weniger Patient*innen
behandeln aber trotzdem ihr Personal rund um die Uhr vorhalten müssen, strukturell
unterfinanziert bleiben, unabhängig von ihrer tatsächlichen Versorgungsleistung. Das
führt dazu, dass einige Krankenhäuser zulasten der Beitragszahlenden Gewinne
abwerfen, andere Krankenhäuser aufgrund ökonomischer Zwänge schließen. Das trifft
insbesondere Krankenhäuser mit verhältnismäßig geringen Behandlungsmengen und
verhältnismäßig hohen Fixkosten, vor allem kleinere Krankenhäuser der
Allgemeinversorgung in ländlichen Regionen. Die Vergütung über Fallpauschalen erhöht
außerdem den Druck, Personal einzusparen oder auszulagern. Dies hat seit der Einführung
der DRGs zu einer massiven Erhöhung der Arbeitsbelastung des
Krankenhauspersonals geführt (vgl. www.krankenhaus-statt-fabrik.de/wp-content/uploads/2024/03/K-
H_statt_Fabrik_Broschuere-2025.pdf, S. 107).
Im Jahr 2020 wurde mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach
Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt. Seitdem werden die Kosten der Pflege aus
den DRGs ausgeklammert; die Krankenkassen und andere Kostenträger erstatten den
Krankenhäusern die tatsächlich entstehenden Kosten. Dies hat dazu geführt, dass mehr
Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings ist keine echte Entlastung eingetreten, weil
diese nun regelmäßig für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die eigentlich andere
Berufsgruppen zuständig sind. Denn die Krankenhäuser müssen diese anderen
Berufsgruppen aus den DRG-Erlösen bezahlen, was das wirtschaftliche Ergebnis der
Krankenhäuser belastet. Mit dem Einsatz von Pflegepersonal für nicht pflegerische
Aufgaben verbessern die Krankenhäuser also ihre Bilanz. Die Folge: Viele Stationen sind
weiterhin unterbesetzt, das Personal ist chronisch überlastet. Diese Situation führt zu
einer teils lebensgefährdenden Verschlechterung der Versorgungsqualität. Da das
Personal häufig aufgrund der katastrophalen Arbeitsbedingungen den Job verlässt oder
die Arbeitszeit reduziert, verschärft sich der Personalmangel.
Die aktuelle Krankenhausreform soll die bekannten Probleme der
Krankenhausfinanzierung beheben. Die Einführung einer Vorhaltevergütung geht mit dem Versprechen
einher, dass Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von
tatsächlich erfolgten Behandlungen anfallen. Damit soll der ökonomische Zwang zur
Mengensteigerung eingedämmt und die flächendeckende Versorgung gewährleistet
werden. Zusätzlich würde eine echte Vorhaltefinanzierung dazu führen, dass hohe
Verluste reduziert würden, die häufig zur Schließung bedarfsnotwendiger Abteilungen
oder ganzer Krankenhäuser führen. Ebenso würde die Zweckentfremdung von
Versichertenbeiträgen in Gewinne für meist private Krankenhausträger zurückgedrängt.
Diesem Anspruch wird die Vorhaltefinanzierung in ihrer aktuell beschlossenen Form
nicht gerecht. Denn die Höhe der Vorhaltepauschalen ist an die Höhe der
Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt und orientiert sich eben
nicht an tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. www.dkgev.de/fileadmin/default/
Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2024/2024-01-16_Anlage_Ve-
beto-Studie.pdf). Um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige
Krankenhausversorgung zu sichern, besteht hier daher Änderungsbedarf. Da der aktuell vorgelegte
Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), die notwendigen
Änderungen nicht vornimmt, muss dringend nachgebessert werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Personalkosten der Krankenhäuser
vollständig aus den DRGs ausgliedert. Analog zum Pflegebudget sollen in Zukunft sämtliche
Personalkosten der Krankenhäuser von den Kostenträgern kostendeckend refinanziert
werden. Dazu wird auf der Grundlage der Personalkosten des Vorjahres ein Tagessatz
als Abschlagszahlung vereinbart, den die Kostenträger den Kliniken zahlen. Nach
Ende des Jahres wird anhand der nachgewiesenen tatsächlich entstandenen
Personalkosten spitz abgerechnet. Zu erstatten sind sämtliche Personalkosten für sämtliche
Berufsgruppen aller Bereiche, die für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten und
qualitativ hochwertigen Versorgung anfallen. Für die Ermittlung der dafür notwendigen
Personalausstattung leitet die Bundesregierung die Beauftragung zur Entwicklung
verbindlicher, wissenschaftlich fundierter Personalbemessungsinstrumente für sämtliche
Berufsgruppen aller Bereiche im Krankenhaus in die Wege. Für die Pflege ist die
Pflegepersonalregelung 2.0 entsprechend anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Berlin, den 11. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Personalkosten machen ca. 60 % der Kosten der Krankenhäuser aus und fallen – etwa im Gegensatz zu
Verbrauchsmitteln – unabhängig von der Anzahl der getätigten Behandlungen an (www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Tabellen/kosten-krankenhaeuser-bl.html). Ihre vollständige
Refinanzierung stellt daher sicher, dass den Krankenhäusern im Wesentlichen die tatsächlichen Vorhaltekosten
erstattet werden. Die Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den DRGs ist daher eine geeignetere Form der
Vorhaltefinanzierung als diejenige, welche derzeit im Rahmen der beschlossenen Krankenhausreform vorliegt.
Denn diese ist mengenabhängig und damit gerade keine Vorhaltefinanzierung im Sinne des Wortes. Mit dieser
Änderung würde sichergestellt, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser die notwendigen Gelder für eine gute
Personalbesetzung erhalten. Schließungen von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern aufgrund von
Unterfinanzierung würden weitgehend verhindert.
Außerdem würden strukturelle Probleme des Pflegebudgets behoben. Das Pflegebudget war ein wichtiger Schritt
hin zu einer besseren Finanzierung der Krankenhäuser. Allerdings führt die aktuelle Regelung zu Problemen.
Dass aktuell nur die Pflege, nicht aber andere Personalgruppen kostendeckend finanziert werden hat zur Folge,
dass Pflegekräfte berufsferne Aufgaben übernehmen. Diesem Missstand würde mit der vollständigen
Refinanzierung der Personalkosten abgeholfen. Auch der Anreiz zu Personaleinsparungen würde mit der
vorgeschlagenen Regelung entfallen.
Mit diesem Antrag sollen im Rahmen der Gesetzgebung des KHAG lediglich die Mängel an der bestehenden
Regelung zur Vorhaltefinanzierung angegangen werden. Die antragstellende Fraktion befürwortet darüber hinaus
die vollständige Abschaffung der DRGs und die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf die
Selbstkostendeckung – auch für Sachkosten.
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ISSN 0722-8333]
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