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Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2707 · Antrag · Original ↗

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Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2707 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antrag der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das aktuelle Finanzierungssystem für die Betriebskosten der Krankenhäuser, die Finanzierung über die DRG (Diagnosis Related Groups – Fallpauschalen), steht seit Langem aufgrund verschiedener Dysfunktionalitäten in der Kritik. Die dem DRG-System innewohnende fallbasierte Vergütung schafft in den Krankenhäusern den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu generieren, auch wenn dies nicht medizinisch begründet ist. Durch das DRG-System erhalten Krankenhäuser pauschale Vergütungen für abgeschlossene Behandlungsfälle. Dieses System orientiert sich ausschließlich an der Anzahl und Art der abgerechneten Diagnosen oder Prozeduren. Tatsächlich entstehen den Krankenhäusern jedoch auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, insbesondere für das Personal. In der Versorgungspraxis haben die Beschäftigten deutlich mehr Patient*innenkontakte, als es die Fallstatistiken abbilden, etwa durch Wiedervorstellungen, nicht versicherte Patient*innen, kurze Behandlungen, Beratungen oder nicht abrechnungsfähige Leistungen. Diese Patient*innenkontakte verursachen realen Arbeitsaufwand und binden Personalressourcen, erscheinen aber in der Abrechnungslogik nicht als „Fälle“. Dadurch entsteht der Eindruck, es seien weniger Patient*innen versorgt worden, als tatsächlich der Fall war. Häufig sind die Beschäftigten bereits an der Belastungsgrenze, während die Statistik eine vermeintlich geringe Auslastung suggeriert. Hinzu kommt, dass Kosten für die Bereithaltung von Personal auch unabhängig von Patient*innenkontakten anfallen. Die fallbasierte Vergütung führt somit dazu, dass Einrichtungen mit hoher Fallzahl ihre Fixkosten leichter decken können, während Häuser mit vielen, aber nicht abrechnungsfähigen Patient*innenkontakten und Häuser, die weniger Patient*innen behandeln aber trotzdem ihr Personal rund um die Uhr vorhalten müssen, strukturell unterfinanziert bleiben, unabhängig von ihrer tatsächlichen Versorgungsleistung. Das führt dazu, dass einige Krankenhäuser zulasten der Beitragszahlenden Gewinne abwerfen, andere Krankenhäuser aufgrund ökonomischer Zwänge schließen. Das trifft insbesondere Krankenhäuser mit verhältnismäßig geringen Behandlungsmengen und verhältnismäßig hohen Fixkosten, vor allem kleinere Krankenhäuser der Allgemeinversorgung in ländlichen Regionen. Die Vergütung über Fallpauschalen erhöht außerdem den Druck, Personal einzusparen oder auszulagern. Dies hat seit der Einführung der DRGs zu einer massiven Erhöhung der Arbeitsbelastung des Krankenhauspersonals geführt (vgl. www.krankenhaus-statt-fabrik.de/wp-content/uploads/2024/03/K- H_statt_Fabrik_Broschuere-2025.pdf, S. 107). Im Jahr 2020 wurde mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt. Seitdem werden die Kosten der Pflege aus den DRGs ausgeklammert; die Krankenkassen und andere Kostenträger erstatten den Krankenhäusern die tatsächlich entstehenden Kosten. Dies hat dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings ist keine echte Entlastung eingetreten, weil diese nun regelmäßig für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die eigentlich andere Berufsgruppen zuständig sind. Denn die Krankenhäuser müssen diese anderen Berufsgruppen aus den DRG-Erlösen bezahlen, was das wirtschaftliche Ergebnis der Krankenhäuser belastet. Mit dem Einsatz von Pflegepersonal für nicht pflegerische Aufgaben verbessern die Krankenhäuser also ihre Bilanz. Die Folge: Viele Stationen sind weiterhin unterbesetzt, das Personal ist chronisch überlastet. Diese Situation führt zu einer teils lebensgefährdenden Verschlechterung der Versorgungsqualität. Da das Personal häufig aufgrund der katastrophalen Arbeitsbedingungen den Job verlässt oder die Arbeitszeit reduziert, verschärft sich der Personalmangel. Die aktuelle Krankenhausreform soll die bekannten Probleme der Krankenhausfinanzierung beheben. Die Einführung einer Vorhaltevergütung geht mit dem Versprechen einher, dass Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von tatsächlich erfolgten Behandlungen anfallen. Damit soll der ökonomische Zwang zur Mengensteigerung eingedämmt und die flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Zusätzlich würde eine echte Vorhaltefinanzierung dazu führen, dass hohe Verluste reduziert würden, die häufig zur Schließung bedarfsnotwendiger Abteilungen oder ganzer Krankenhäuser führen. Ebenso würde die Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen in Gewinne für meist private Krankenhausträger zurückgedrängt. Diesem Anspruch wird die Vorhaltefinanzierung in ihrer aktuell beschlossenen Form nicht gerecht. Denn die Höhe der Vorhaltepauschalen ist an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt und orientiert sich eben nicht an tatsächlich anfallenden Kosten (vgl. www.dkgev.de/fileadmin/default/ Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2024/2024-01-16_Anlage_Ve- beto-Studie.pdf). Um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung zu sichern, besteht hier daher Änderungsbedarf. Da der aktuell vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), die notwendigen Änderungen nicht vornimmt, muss dringend nachgebessert werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs ausgliedert. Analog zum Pflegebudget sollen in Zukunft sämtliche Personalkosten der Krankenhäuser von den Kostenträgern kostendeckend refinanziert werden. Dazu wird auf der Grundlage der Personalkosten des Vorjahres ein Tagessatz als Abschlagszahlung vereinbart, den die Kostenträger den Kliniken zahlen. Nach Ende des Jahres wird anhand der nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Personalkosten spitz abgerechnet. Zu erstatten sind sämtliche Personalkosten für sämtliche Berufsgruppen aller Bereiche, die für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung anfallen. Für die Ermittlung der dafür notwendigen Personalausstattung leitet die Bundesregierung die Beauftragung zur Entwicklung verbindlicher, wissenschaftlich fundierter Personalbemessungsinstrumente für sämtliche Berufsgruppen aller Bereiche im Krankenhaus in die Wege. Für die Pflege ist die Pflegepersonalregelung 2.0 entsprechend anzuwenden und weiterzuentwickeln. Berlin, den 11. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Personalkosten machen ca. 60 % der Kosten der Krankenhäuser aus und fallen – etwa im Gegensatz zu Verbrauchsmitteln – unabhängig von der Anzahl der getätigten Behandlungen an (www.destatis.de/DE/Themen/ Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Tabellen/kosten-krankenhaeuser-bl.html). Ihre vollständige Refinanzierung stellt daher sicher, dass den Krankenhäusern im Wesentlichen die tatsächlichen Vorhaltekosten erstattet werden. Die Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den DRGs ist daher eine geeignetere Form der Vorhaltefinanzierung als diejenige, welche derzeit im Rahmen der beschlossenen Krankenhausreform vorliegt. Denn diese ist mengenabhängig und damit gerade keine Vorhaltefinanzierung im Sinne des Wortes. Mit dieser Änderung würde sichergestellt, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser die notwendigen Gelder für eine gute Personalbesetzung erhalten. Schließungen von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern aufgrund von Unterfinanzierung würden weitgehend verhindert. Außerdem würden strukturelle Probleme des Pflegebudgets behoben. Das Pflegebudget war ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Finanzierung der Krankenhäuser. Allerdings führt die aktuelle Regelung zu Problemen. Dass aktuell nur die Pflege, nicht aber andere Personalgruppen kostendeckend finanziert werden hat zur Folge, dass Pflegekräfte berufsferne Aufgaben übernehmen. Diesem Missstand würde mit der vollständigen Refinanzierung der Personalkosten abgeholfen. Auch der Anreiz zu Personaleinsparungen würde mit der vorgeschlagenen Regelung entfallen. Mit diesem Antrag sollen im Rahmen der Gesetzgebung des KHAG lediglich die Mängel an der bestehenden Regelung zur Vorhaltefinanzierung angegangen werden. Die antragstellende Fraktion befürwortet darüber hinaus die vollständige Abschaffung der DRGs und die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf die Selbstkostendeckung – auch für Sachkosten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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