Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5070)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5070)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5519
21. Wahlperiode 22.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/5070 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 12. März 2025
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik
über die gemeinsame Staatsgrenze
A. Problem
Die Bundesregierung betont, die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
sollten im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit auf eine moderne
Grundlage gestellt werden. Dadurch solle die Bestandskraft des Vertrags langfristig
gesichert und der Grenzverlauf transparenter und nachvollziehbarer werden. Zudem
solle die Aktualisierung des Grenzurkundenwerks zwischen beiden Ländern unter
bestimmten Voraussetzungen in einem vereinfachten Verfahren ermöglicht
werden, soweit sie sich nicht auf den Verlauf der Staatsgrenze auswirken. Diese Ziele
würden durch den vorliegenden Vertrag erreicht.
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es sind gleichbleibend geringfügige Kosten zu erwarten.
E. Erfüllungsaufwand
Es sind keine Veränderungen des bisherigen Erfüllungsaufwandes zu erwarten.
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keiner.
F. Weitere Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5070 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Thomas Silberhorn
Berichterstatter
Jochen Haug
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Thomas Silberhorn, Jochen Haug, Johannes Schätzl,
Marcel Emmerich und Clara Bünger
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5070 wurde in der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. April
2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur
Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen beteiligte sich
gutachtlich (Ausschussdrucksache 21(26)38-3).
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 einstimmig die
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/5070 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5070 in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026
abschließend beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
Berlin, den 22. April 2026
Thomas Silberhorn
Berichterstatter
Jochen Haug
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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