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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5070)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5519 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5070) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5519 21. Wahlperiode 22.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/5070 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze A. Problem Die Bundesregierung betont, die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik sollten im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit auf eine moderne Grundlage gestellt werden. Dadurch solle die Bestandskraft des Vertrags langfristig gesichert und der Grenzverlauf transparenter und nachvollziehbarer werden. Zudem solle die Aktualisierung des Grenzurkundenwerks zwischen beiden Ländern unter bestimmten Voraussetzungen in einem vereinfachten Verfahren ermöglicht werden, soweit sie sich nicht auf den Verlauf der Staatsgrenze auswirken. Diese Ziele würden durch den vorliegenden Vertrag erreicht. B. Lösung Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Es sind gleichbleibend geringfügige Kosten zu erwarten. E. Erfüllungsaufwand Es sind keine Veränderungen des bisherigen Erfüllungsaufwandes zu erwarten. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. F. Weitere Kosten Keine. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5070 unverändert anzunehmen. Berlin, den 22. April 2026 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Thomas Silberhorn Berichterstatter Jochen Haug Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Thomas Silberhorn, Jochen Haug, Johannes Schätzl, Marcel Emmerich und Clara Bünger I. Überweisung Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5070 wurde in der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. April 2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen beteiligte sich gutachtlich (Ausschussdrucksache 21(26)38-3). II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/5070 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5070 in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung. Berlin, den 22. April 2026 Thomas Silberhorn Berichterstatter Jochen Haug Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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