Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele
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Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5515
21. Wahlperiode 22.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Katalin Gennburg,
Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David
Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der
Klimaziele
Nach Ansicht der Fragestellenden ist das Klimaschutzprogramm 2026
unzureichend. Dem Emissionsbericht 2025 und den Projektionsdaten 2026 des
Umweltbundesamts zufolge (www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausga
s-projektionen-2026-ergebnisse-kompakt) vergrößert sich die
Klimaschutzlücke bis 2030 auf 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (weiter nur Mt CO2),
in den Sektoren Verkehr und Wärme beträgt sie insgesamt sogar 225 Mt CO2.
Das im Klimaschutzgesetz verankerte Klimaschutzziel für 2030 ist nur mit
zusätzlichen Maßnahmen erreichbar, während das Klimaziel im
Landnutzungssektor für 2030 nicht mehr zu erreichen ist. Die absehbare Verfehlung der
Klimaziele im Gebäude- und Verkehrsbereich hat sich innerhalb eines Jahres um
29 Mt CO2 erhöht. Die gesetzlich gesteckte Klimaneutralität im Jahr 2045 ist
mit bestehenden Maßnahmen kaum zu erreichen (ebd.). Auch die Vorgaben der
EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre
2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden
ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2026 überschritten,
wodurch die Notwendigkeit, zusätzliche Emissionszertifikate zu kaufen,
wahrscheinlicher wird.
Auch der Expertenrat für Klimafragen veröffentlichte am Tag des Beschlusses
des Klimaschutzprogramms, dass dieses nachgebessert werden muss, um im
Einklang mit dem Klimaschutzgesetz die Emissionsminderungsziele zu
erreichen (https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-z
um-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026). Dabei seien Maßnahmen wie
das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Verschiebung des
Neuzulassungsverbots für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 angekündigt, die die
Klimaschutzwirkung des Klimaschutzprogramms weiter schwächen würden. Die
bestehenden und im Klimaschutzprogramm 2026 geplanten
Klimaschutzmaßnahmen reichen deshalb nicht aus, um die Bedrohung unserer
Lebensgrundlagen abzuwenden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterer Handlungsbedarf.
Womöglich sind weitere erfolgreiche Klagen gegen die Bundesregierung zu
erwarten, wie auch gegen das Klimaschutzprogramm 2023 (www.bverwg.de/pm/
2026/05).
Im März 2026 wurden außerdem mehrere Analysen zur Verwendung der Mittel
aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz veröffentlicht (www.i
wkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-86-prozent-des-sondervermoeg
ens-zweckentfremdet.html; www.ifo.de/pressemitteilung/2026-03-17/regierun
g-95-prozent-neue-schulden-infrastruktur-2025-zweckentfremdet; https://zukun
ft-klimasozial.de/analyse-des-laender-sondervermoegens-in-bezug-auf-klimasc
hutz-beispiele-brandenburg-und-schleswig-holstein/). Sie zeigen, dass die
Mittel aus dem Sondervermögen bisher größtenteils zweckentfremdet wurden
und weder für zusätzliche Investitionen noch für den Klimaschutz ausgegeben
werden. Zudem fließen die Mittel nicht mal zur Hälfte ab. Auch in den
Ländern, konkret Brandenburg und Schleswig-Holstein, zeichnet sich ab, dass die
für die Länder vorgesehenen Mittel nicht für Klimaschutzmaßnahmen und
Klimaanpassung ausgegeben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026 für
ausreichend, die Klimaziele auch nach 2030 und Klimaneutralität bis 2045 zu
erreichen?
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen zum Klimaschutzprogramm 2026,
laut dem
a) dieses eine unzureichende Treibhausgasminderungswirkung aufweist
und
b) die Bundesregierung seine Treibhausgasminderung deutlich
überschätzen könnte?
3. Wann wird die Bundesregierung die fehlenden Angaben zur
Treibhausgasminderung einzelner Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026
ergänzen?
4. Wie bewertet die Bundesregierung, dass ihr Klimaschutzprogramm von
2026 bis 2030 eine Emissionslücke von 27,1 Mt CO2 schließen soll,
während das Umweltbundesamt eine Lücke von 30 Mt CO2 prognostiziert?
5. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die bisherigen Ausgaben aus dem Klima- und
Transformationsfonds und dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaschutz und ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Vorhaben, die kostenlose Zuteilung von
Emissionszertifikaten innerhalb des Emissionshandels (ETS) 1 zu
verlängern?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele den Vorschlag der EU-Kommission, das sog.
Verbrenner-Aus über das Jahr 2035 hinaus zu verschieben, und welche
Position wird sie auf EU-Ebene diesbezüglich vertreten?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kommissionsvorschlag für die
„Clean Corporate Vehicles Directive“ zu unterstützen?
9. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch das
Gebäudemodernisierungsgesetz Treibhausgasemissionen einzusparen, und in welcher
konkreten Höhe?
10. Welche umwelt- und klimaschädlichen Subventionen (www.umweltbunde
samt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0)
wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele abschaffen, um aus den Mitteln stattdessen z. B. den
öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Fahrrad- und Fußwege zu
finanzieren?
11. Wann soll aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
absehbaren Verfehlung der Klimaziele ein Erdgasausstieg vollendet werden,
und wann legt die Bundesregierung einen verbindlichen Ausstiegspfad
vor?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Beendigung des Ausbaus weiterer LNG (Li
quefied Natural Gas)-Infrastruktur?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Verzögerung des Anschlusses von
Windparks (Agora Energiewende: Die Energiewende in Deutschland – Stand
der Dinge 2025)?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Aus der Förderung privater
Solarstromeinspeisung in der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG)?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Unitarisierungsabkommen mit den
Niederlanden, durch das gemeinsame Erdgasvorkommen erschlossen werden
sollen?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele mögliche Gasbohrungen vor Usedom und in
Bayern?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Erhöhung der erneuerbaren
Wärmevorgaben auf 100 Prozent erneuerbarer Energien für Ein- und
Zweifamilienhäuser und 75 Prozent für Mehrfamilienhäuser bei gleichzeitiger Auflegung
progressiv wirkender Förderprogramme für den Heizungstausch?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Stärkung der Klimaanpassungsfähigkeit der
Kommunen, indem die Finanzierung der kommunalen
Klimaschutzmanager aufgestockt, die kommunalen Förderprogramme vereinfacht, der
kommunale Eigenanteil abgeschafft und die Kommunen entschuldet werden?
19. Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten fünf Monaten
unternommen, um Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen,
und wann ist mit weiteren konkreten Schritten seitens der
Bundesregierung in dieser Hinsicht zu rechnen?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Auflegung eines auf Dekarbonisierung des
Verkehrs und gute Arbeit ausgerichteten Sofortprogramms für die
Automobil- und Automobilzuliefer-, Stahl- und Chemieindustrie?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Einführung von Kerosinsteuer und ein
Verbot von Privatjets?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Tempolimit von 120 km/h auf
Autobahnen?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Reduktion der Viehbestände?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Mehrwertsteuersenkung für pflanzliche
Produkte?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Schaffung einer Nationalen Strategie mit
konkreten Flächenzielen und eines eigenständigen Haushaltspostens zur
Wiedervernässung von Mooren, der wichtigsten und effektivsten
Kohlenstoffsenke an Land?
27. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele ein verbindliches Flächenreduktionsziel, um
zügig eine Netto-Entsiegelung zu erreichen?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine deutliche Anhebung der Haushaltsmittel
für natürlichen Klimaschutz?
29. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Einrichtung und finanzielle Absicherung
eines Klimafolgenfonds, um Betroffenen von Extremwetterereignissen
schnell finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine künftige Prüfung von Gesetzesvorhaben
auf ihre Vereinbarkeit mit planetaren Grenzen?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele, Ökozid, also die Zerstörung von
Ökosystemen, als Straftatbestand einzuführen?
32. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung des
Umweltbundesamtes, um für mehr Personal und Ausstattung zu sorgen und
der voranschreitenden Klimakrise gerecht zu werden?
33. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung der
wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung?
Berlin, den 13. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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