Digital integrierte Versorgungsplattformen, Telemedizin und Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen - Erkenntnisse der Bundesregierung, regulatorische Einordnung sowie Schlussfolgerungen für Telematikinfrastruktur bzw. elektronische Patientenakte, Datenschutz und Informationstechnik‑Sicherheit
Text
Digital integrierte Versorgungsplattformen, Telemedizin und Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen - Erkenntnisse der Bundesregierung, regulatorische Einordnung sowie Schlussfolgerungen für Telematikinfrastruktur bzw. elektronische Patientenakte, Datenschutz und Informationstechnik‑Sicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5401
21. Wahlperiode 16.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Digital integrierte Versorgungsplattformen, Telemedizin und
Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen – Erkenntnisse der
Bundesregierung, regulatorische Einordnung sowie Schlussfolgerungen für
Telematikinfrastruktur bzw. elektronische Patientenakte, Datenschutz und
Informationstechnik‑Sicherheit
Digital integrierte Versorgungsmodelle, die telemedizinische Leistungen,
digitale Prozesse (u. a. Terminierung, Dokumentation, Abrechnung) sowie daten-
und KI‑gestützte (KI = Künstliche Intelligenz)Funktionen in einem
Plattformsystem bündeln, werden international in unterschiedlichen Ausprägungen
erprobt und betrieben. Als Beispiel wird in der öffentlichen Kommunikation und
in Unternehmensdarstellungen u. a. das Modell der Ping An Healthcare and
Technology Company Limited (u. a. unter den Marken „Ping An Good Doctor“
bzw. „Ping An Health“) beschrieben, das telemedizinische Beratung,
KI‑gestützte Assistenzfunktionen sowie eine Verzahnung mit weiteren
Gesundheits‑ und Versicherungsdienstleistungen vorsieht (www.prnewswir
e.com/news-releases/ping-an-health-acquires-ping-an-smart-healthcare-301657
104.html#:~:text=Ping%20An%20Health%20acquires%20Ping%20An%20Sm
art%20Healthcare). In diesem Zusammenhang werden auch hybride Modelle
(Online‑Versorgung plus ergänzende Offline‑Angebote, z. B. automatisierte
Kiosklösungen) beschrieben.
In Deutschland verfolgt die Bundesregierung parallel die Weiterentwicklung
der digitalen Versorgungsinfrastruktur (u. a. Telematikinfrastruktur,
elektronische Patientenakte „ePA für alle“, Interoperabilität) sowie die
Rahmenbedingungen für Datenschutz, IT‑Sicherheit (IT = Informationstechnik) und den
Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund
soll mit der Kleinen Anfrage geklärt werden, welche Erkenntnisse,
Bewertungen, Vorhaben und Schlussfolgerungen die Bundesregierung zu international
beobachtbaren Plattformmodellen sowie zu den hierfür relevanten
Infrastruktur‑, Daten‑, Sicherheits‑, Wettbewerbs‑ und Regulierungsfragen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu digital integrierten
Versorgungsplattformen im Gesundheitswesen (Telemedizin und digitale
Prozesse sowie ggf. KI‑Funktionen und Offline‑Ergänzungen) im
Allgemeinen vor?
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu dem in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Unternehmen Ping An Healthcare and
Technology Company Limited bzw. zu dessen (nach Unternehmensangaben)
beschriebenen Versorgungsmodell vor, und wenn ja, aus welchen Quellen
(z. B. Fachberichte, Marktauswertungen, wissenschaftliche Arbeiten,
Behördenkontakte) speisen sich diese Erkenntnisse?
3. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 eigene Analysen,
Gutachten oder Studien zu vergleichbaren Plattformsystemen (national oder
international) beauftragt oder erstellt, und wenn ja, welche (bitte Titel,
Auftragnehmer, Datum, Kernfragestellung nennen)?
4. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung ggf. bei der
Übertragbarkeit bzw. Teilübertragbarkeit solcher Modelle (vgl. Frage 3) auf die
Versorgung in Deutschland (insbesondere im Hinblick auf Qualität,
Zugang, Kosten, Datennutzung, Abhängigkeiten etc.)?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus internationalen
Beispielen für die Weiterentwicklung der Telemedizin in Deutschland
(z. B. Versorgung in ländlichen Räumen, Entlastung von Notaufnahmen,
Steuerung von Patientenpfaden)?
6. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der
Wirksamkeit telemedizinischer Angebote (z. B. Versorgungszugang,
Wartezeiten, Outcomes, Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit), und welche
aktuellen Erkenntnisse liegen hierzu vor?
7. Sieht die Bundesregierung Regelungs- oder Förderbedarfe, um integrierte
digitale Prozesse (z. B. Termine, Anamnese, strukturierte Dokumentation,
eRezept etc.) sektorenübergreifend zu unterstützen, und wenn ja, welche?
8. Auf welche regelmäßigen Berichte, Dashboards oder Erhebungen stützt
sich die Bundesregierung ggf., um den Umsetzungsstand der
Telematikinfrastruktur (TI) und zentraler Anwendungen (insbesondere ePA) zu
bewerten?
9. Welche konkreten Interoperabilitätsstandards (z. B. semantische
Standards, Profile, Schnittstellenvorgaben) hält die Bundesregierung ggf. für
erforderlich, um Plattformsystemansätze ohne proprietäre Abhängigkeiten
zu ermöglichen?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um bei der ePA und
bei angrenzenden Diensten Datenportabilität und Wechselmöglichkeiten
(Vermeidung von Lock-in-Effekten) praktisch sicherzustellen?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anbindung und
Nutzbarkeit digitaler Prozesse in der Versorgung vor (z. B. digitale
Anamnese, Überleitung, strukturierte Dokumentation), und welche Maßnahmen
sind ggf. vorgesehen, um Medienbrüche zu reduzieren?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zum Stand der
Breitband- und Mobilfunkversorgung bei Leistungserbringern des
Gesundheitswesens (z. B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,
Rettungsdienststandorte) vor?
13. Welche Mindestanforderungen (z. B. Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit)
hält die Bundesregierung für telemedizinische Anwendungen und TI-
kritische Prozesse für erforderlich, und in welcher Form werden diese
Anforderungen berücksichtigt?
14. Plant die Bundesregierung spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der
Resilienz digitaler Gesundheitsprozesse bei Netzausfällen (z. B. Offline
Fallback, Notfallprozesse), und wenn ja, welche?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zum Einsatz KI-
gestützter Funktionen in der Patientensteuerung (z. B. Symptom-Checker,
Triage-Assistenz, Dokumentationsassistenz), wenn ja, welche, und welche
Anforderungen hält sie hierbei ggf. für zentral (Patientensicherheit,
Evidenz, Transparenz, Aufsicht)?
16. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 Konzepte, Leitlinien
oder Fördermaßnahmen zum sicheren Einsatz von KI in der Versorgung
initiiert oder unterstützt, und wenn ja, welche?
17. Welche Anforderungen sieht die Bundesregierung an die Validierung bzw.
Evaluierung (z. B. klinische Studien, Real World Evidence, Post Market
Surveillance) für KI-gestützte Systeme, die unmittelbar oder mittelbar
Versorgungsentscheidungen beeinflussen?
18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu Haftungs- und
Verantwortungsfragen bei KI-Assistenzsystemen in der Versorgung (z. B.
Verantwortungsabgrenzung zwischen Hersteller, Betreiber,
Leistungserbringer), und wenn ja, welche?
19. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um
Verzerrungen (Bias) und Qualitätsprobleme durch ungeeignete Trainings-
und Einsatzdaten zu minimieren?
20. Welche Grundsätze legt die Bundesregierung bei der Bewertung
datengetriebener Versorgungsplattformen zugrunde (insbesondere Zweckbindung,
Datenminimierung, Transparenz, Einwilligungsmanagement, Rechte der
Betroffenen)?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für das Design von
Einwilligungs- und Berechtigungsmodellen (insbesondere im Kontext
ePA), wenn Plattformmodelle mehrere Dienste bündeln?
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu typischen Datenschutz-
Risikokonstellationen bei Plattform-Ökosystemen im Gesundheitsbereich
vor (z. B. Zusammenführung von Versorgungs-, Abrechnungs-, Wearable-
und Versicherungsdaten), und wenn ja, welche?
23. Welche Anforderungen an die IT‑Sicherheit und Cyberresilienz von
Versorgungsplattformen im Gesundheitswesen hält die Bundesregierung für
zwingend notwendig (z. B. Zero‑Trust‑Ansätze, Logging, Pen‑Tests,
Notfallmanagement, Incident Response)?
24. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung dabei (vgl. Frage 23)
Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), und in welcher Weise werden diese bei digitalen
Gesundheitsdiensten praktisch umgesetzt oder eingefordert?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Abhängigkeiten
von einzelnen Herstellern bzw. Plattformen (Lock‑in), Cloud‑Anbietern
oder kritischen Zulieferkomponenten im digitalen Gesundheitswesen vor?
26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um „Supply‑Chain‑Risiken“
(z. B. Drittanbieterbibliotheken, Update‑Ketten, Auslandsabhängigkeiten)
bei digitalen Gesundheitsdiensten zu reduzieren, und wenn ja, welche?
27. Welche wettbewerblichen Risiken sieht die Bundesregierung ggf. bei stark
integrierten Plattformsystemen (z. B. Bündelung, Vertikalisierung,
bevorzugter Zugang zu Daten, Vertriebskanäle, Exklusivitätsbindungen)?
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
Frage 27) für eigene Förder‑, Vergabe‑ oder Beschaffungsentscheidungen
im Bereich Digital Health (z. B. Interoperabilitätsauflagen,
Open‑Standards‑Vorgaben, Wechselpflichten, Exit‑Strategien)?
29. Welche Programme der Bundesregierung unterstützen ggf. seit dem 1.
Januar 2023 telemedizinische oder plattformbasierte Versorgungsansätze
(bitte Programme, Haushaltstitel, Zielsetzung und Volumina nennen)?
30. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in welchem
Umfang bei geförderten Projekten Interoperabilitäts‑ und
Portabilitätsanforderungen verbindlich vorgegeben wurden, und wenn ja, welche?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu in Deutschland
eingesetzten oder geplanten Kiosklösungen bzw. automatisierten
Versorgungsstationen (hybride Modelle) im Gesundheitsbereich vor?
32. Wie ordnet die Bundesregierung solche Modelle (vgl. Frage 31)
regulatorisch ein (z. B. berufsrechtliche Anforderungen, Medizinprodukterecht,
Datenschutz, IT‑Sicherheit), und sieht sie Anpassungsbedarf, um die
Patientensicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten?
33. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch europäische
Regelwerke und Initiativen (insbesondere die europäische
Gesundheitsdatenpolitik) auf Plattformsystemmodelle in Deutschland?
34. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung bei internationalen
Plattformmodellen ggf. Fragen grenzüberschreitender
Datenübermittlungen und der Aufsicht (insbesondere bei Gesundheitsdaten)?
35. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 bilaterale oder
multilaterale Austauschformate zu Plattform‑ bzw. KI‑Versorgungsmodellen im
Gesundheitswesen durchgeführt (z. B. mit EU‑Partnern, der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklun [OECD],
Weltgesundheitsorganisation [WHO]), und wenn ja, welche?
36. Welche Ressorts und nachgeordneten Behörden sind innerhalb der
Bundesregierung federführend oder mitzuständig für die Bewertung und
Gestaltung der Rahmenbedingungen für integrierte Versorgungsplattformen
(bitte Zuständigkeiten kurz darstellen)?
37. Welche kurz‑ und mittelfristigen Maßnahmen (bis 31. Dezember 2026)
plant die Bundesregierung ggf., um die Interoperabilität,
Datensouveränität und IT‑Sicherheit für digital integrierte Versorgungsprozesse konkret
zu verbessern?
38. Plant die Bundesregierung eine konsolidierte Strategie oder Roadmap zur
Einbindung von Telemedizin‑ und KI‑Anwendungen in die
Regelversorgung unter Berücksichtigung von Datenschutz, IT‑Sicherheit, Wettbewerb
und Interoperabilität, und wenn ja, bis wann ist mit welcher Form (z. B.
Eckpunktepapier, Strategie, Gesetzgebungsvorhaben) zu rechnen?
Berlin, den 13. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexis L. Giersch (Kleine Anfrage)
- asked ← Birgit Bessin (Kleine Anfrage)
- asked ← Carina Schießl (Kleine Anfrage)
- asked ← Christina Baum (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Weiss (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Joachim Bloch (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay-Uwe Ziegler (Kleine Anfrage)
- asked ← Kerstin Przygodda (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Kempf (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Sichert (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Paul Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Möller (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Dietz (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Fetsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Claudia Weiss
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Martin Sichert
- part_of_vorgang → Digital integrierte Versorgungsplattformen, Telemedizin und Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen - Erkenntnisse der Bundesregierung, r (Kleine Anfrage)