Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4266)
Text
Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4266)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5414
21. Wahlperiode 16.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Fabian Jacobi,
Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4266 –
Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte
Nichtregierungsorganisationen
A. Problem
Die Fraktion der AfD konstatiert, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
sowohl durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) als auch durch das
Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) Verbandsklagerechte eingeräumt
worden seien. Allerdings seien zahlreiche NGOs mit Steuermitteln finanziert, was
aus Sicht der antragstellenden Fraktion die Gefahr berge, dass Klagen, die allein
dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollten, im Sinne
der jeweiligen Regierung politisch instrumentalisiert werden könnten. Es sei
fraglich, ob NGOs, die Geld aus Steuermitteln erhielten, die notwendige
Unabhängigkeit besäßen, um im öffentlichen Interesse zu klagen. Insofern sollten nur noch
solche NGOs Verbandsklagen erheben dürfen, die keine staatliche Unterstützung
erhielten.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4266 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ansgar Heveling
Geschäftsführender Vorsitzender
Christian Moser
Berichterstatter
Tobias Matthias Peterka
Berichterstatter
Nadine Heselhaus
Berichterstatterin
Dr. Till Steffen
Berichterstatter
Christin Willnat
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Sebastian Steineke, Tobias Matthias Peterka, Nadine
Heselhaus, Dr. Till Steffen und Christin Willnat
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/4266 in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Verkehrsausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur
Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Verkehrsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/4266 in seiner 28. Sitzung am 15. April 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Vorlage auf
Drucksache 21/4266 in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 die Vorlage auf
Drucksache 21/4266 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des
Gesetzentwurfs.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) grundsätzlich sinnvoll seien, weil
sie die Interessen der Zivilgesellschaft verträten, die der Staat nicht ausreichend abdecken könne. In diesem
Zusammenhang könnten auch Verbandsklagerechte nützlich sein. Problematisch werde es jedoch, wenn NGOs
staatlich finanziert würden, da dadurch neue Machtstrukturen entstünden. Solche Machtgefüge seien für eine
freiheitliche Gesellschaft nicht zuträglich. Abhilfe solle der Entzug der Klagerechte von staatlich finanzierten NGOs im
Umweltrechtsbehelf- und Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetz schaffen. Dies solle auch für Vereinigungen
gelten, die sich durch Abmahnungen finanzieren.
Berlin, den 15. April 2026
Christian Moser
Berichterstatter
Tobias Matthias Peterka
Berichterstatter
Nadine Heselhaus
Berichterstatterin
Dr. Till Steffen
Berichterstatter
Christin Willnat
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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