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Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4266)

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5414 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4266) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5414 21. Wahlperiode 16.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Fabian Jacobi, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4266 – Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen A. Problem Die Fraktion der AfD konstatiert, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowohl durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) als auch durch das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) Verbandsklagerechte eingeräumt worden seien. Allerdings seien zahlreiche NGOs mit Steuermitteln finanziert, was aus Sicht der antragstellenden Fraktion die Gefahr berge, dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollten, im Sinne der jeweiligen Regierung politisch instrumentalisiert werden könnten. Es sei fraglich, ob NGOs, die Geld aus Steuermitteln erhielten, die notwendige Unabhängigkeit besäßen, um im öffentlichen Interesse zu klagen. Insofern sollten nur noch solche NGOs Verbandsklagen erheben dürfen, die keine staatliche Unterstützung erhielten. B. Lösung Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4266 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ansgar Heveling Geschäftsführender Vorsitzender Christian Moser Berichterstatter Tobias Matthias Peterka Berichterstatter Nadine Heselhaus Berichterstatterin Dr. Till Steffen Berichterstatter Christin Willnat Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Sebastian Steineke, Tobias Matthias Peterka, Nadine Heselhaus, Dr. Till Steffen und Christin Willnat I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/4266 in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Verkehrsausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Verkehrsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/4266 in seiner 28. Sitzung am 15. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 21/4266 in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 die Vorlage auf Drucksache 21/4266 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die Fraktion der AfD führte aus, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) grundsätzlich sinnvoll seien, weil sie die Interessen der Zivilgesellschaft verträten, die der Staat nicht ausreichend abdecken könne. In diesem Zusammenhang könnten auch Verbandsklagerechte nützlich sein. Problematisch werde es jedoch, wenn NGOs staatlich finanziert würden, da dadurch neue Machtstrukturen entstünden. Solche Machtgefüge seien für eine freiheitliche Gesellschaft nicht zuträglich. Abhilfe solle der Entzug der Klagerechte von staatlich finanzierten NGOs im Umweltrechtsbehelf- und Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetz schaffen. Dies solle auch für Vereinigungen gelten, die sich durch Abmahnungen finanzieren. Berlin, den 15. April 2026 Christian Moser Berichterstatter Tobias Matthias Peterka Berichterstatter Nadine Heselhaus Berichterstatterin Dr. Till Steffen Berichterstatter Christin Willnat Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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