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Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5393 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/5393 21. Wahlperiode 16.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland Seit Jahren geht die Tarifbindung in Deutschland drastisch zurück (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, „Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 21/857). Danach arbeiten mittlerweile weniger als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat errechnet, dass Deutschland durch Tarifflucht jährlich rund 123 Mrd. Euro entgehen (www.dgb.de/aktuelles/news/123-milliarden-euro-sch aden-durch-tarifflucht/). Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Tarifbindung in Deutschland zu erhöhen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsv ertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 18). Ein Instrument zur Stärkung der Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen (TV). Der Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten kann so eingedämmt und in der Folge können Beschäftigte vor untertariflichen Löhnen geschützt werden. Zuletzt wurden mit dem sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetz im August 2014 neue Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG) und im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in Kraft gesetzt, die die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern sollten. „Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung bedarf es eines funktionierenden Instruments zur Stützung der tariflichen Ordnung“ heißt es in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/1558). Allerdings ist der erhoffte Effekt des Tarifautonomiestärkungsgesetzes zunächst ausgeblieben. So wurden bis zum Jahr 2019 immer weniger Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, „Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/8626). Vor dem Hintergrund der angestrebten höheren Tarifbindung ist es daher dringend notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklung der AVE zu erhalten, um bewerten zu können, inwiefern die Gesetzesänderungen im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes geeignet waren, dieses Ziel zu erreichen, oder ob weitergehender Reformbedarf besteht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele a) allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sowie b) Neuanträge auf AVE eines Tarifvertrags gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 1950 bis 2025 (bitte die Angaben in den Jahren von 1950 bis 2000 in Fünf-Jahres- Schritten machen; bitte ab 2000 jedes einzelne Jahr angeben; bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten Werte sowie anteilig an allen Tarifverträgen sowie an allen Branchen-Tarifverträgen darstellen; bitte auch nach Branchen, nach Arbeitnehmerentsendegesetz sowie Tarifvertragsgesetz und nach Anträgen auf Bundesebene sowie auf der Ebene der Länder unterscheiden [bei Tarifverträgen, die in zwei getrennten Verfahren für den jeweiligen Geltungsbereich für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bitte ausweisen, um Doppelzählungen zu vermeiden]; bitte eingegangene Neuanträge ausweisen sowie ob es zu einem Erlass, einer Ablehnung oder einer Rücknahme des Antrags gekommen ist)? 2. Welche Gründe für eine Ablehnung einer AVE sind der Bundesregierung in den Jahren von 2019 bis 2025 bekannt (bitte jedes Jahr einzeln ausweisen, die ablehnende Institution angeben auf Bundesebene und, wenn möglich, ebenfalls auf Landesebene; wenn der Bundesregierung keine gesonderten statistischen Daten vorliegen, bitte mögliche Bekanntmachung über die Ablehnung des Antrags aus dem Bundesanzeiger aufführen)? 3. Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die inhaltlichen Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in den Jahren von 2019 bis 2025 dar (bitte jährlich ausweisen und nach Mantel- TV, Entgelt‑TV, vermögenswirksamen Leistungen, Urlaub, Mindestlohn, Altersversorgung, Entgeltrahmen, Berufsbildung, Ausbildungsvergütung, Jahressonderzahlungen sowie besonderen Regelungen zur Arbeitszeit differenzieren)? 4. In welchen und in wie vielen AVE wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die komplette Lohntabelle und in welchen und in wie vielen wurden nur einzelne Lohngruppen seit 2019 für allgemeinverbindlich erklärt (bitte jährlich ausweisen und nach Bundesländern und Bund differenzieren)? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der Tarifausschüsse nach Organisationen bzw. Institutionen (bitte nach Bundesländern und Bund aufschlüsseln)? 6. Wie viele Gerichtsverfahren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes gegeben, in denen über die Wirksamkeit der AVE eines Tarifvertrags nach dem TVG oder einer Rechtsverordnung nach den §§ 7 und 7a AEntG oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu entscheiden war, und zu welchen Ergebnissen haben diese Gerichtsverfahren jeweils geführt (bitte für jedes Jahr einzeln und nach Bund, Bundesländern sowie betroffenen Branchen aufschlüsseln)? 7. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Tarifautonomiestärkungsgesetzes hinsichtlich des Zieles, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern und zu einer Stärkung der Tarifbindung in Deutschland beizutragen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Berlin, den 13. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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