Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland
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Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5393
21. Wahlperiode 16.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Tamara Mazzi,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in
Deutschland
Seit Jahren geht die Tarifbindung in Deutschland drastisch zurück (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke,
„Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 21/857).
Danach arbeiten mittlerweile weniger als die Hälfte der Beschäftigten in
Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) hat errechnet, dass Deutschland durch Tarifflucht jährlich rund
123 Mrd. Euro entgehen (www.dgb.de/aktuelles/news/123-milliarden-euro-sch
aden-durch-tarifflucht/). Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Tarifbindung in
Deutschland zu erhöhen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsv
ertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 18).
Ein Instrument zur Stärkung der Tarifbindung ist die
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen (TV). Der Verdrängungswettbewerb über die
Lohnkosten kann so eingedämmt und in der Folge können Beschäftigte vor
untertariflichen Löhnen geschützt werden.
Zuletzt wurden mit dem sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetz im
August 2014 neue Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von
Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG) und im Arbeitnehmerentsendegesetz
(AEntG) in Kraft gesetzt, die die Allgemeinverbindlicherklärung von
Tarifverträgen erleichtern sollten. „Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung bedarf
es eines funktionierenden Instruments zur Stützung der tariflichen Ordnung“
heißt es in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/1558).
Allerdings ist der erhoffte Effekt des Tarifautonomiestärkungsgesetzes zunächst
ausgeblieben. So wurden bis zum Jahr 2019 immer weniger Tarifverträge für
allgemeinverbindlich erklärt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke, „Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland“
auf Bundestagsdrucksache 19/8626).
Vor dem Hintergrund der angestrebten höheren Tarifbindung ist es daher
dringend notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklung der AVE zu
erhalten, um bewerten zu können, inwiefern die Gesetzesänderungen im
Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes geeignet waren, dieses Ziel zu
erreichen, oder ob weitergehender Reformbedarf besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele
a) allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sowie
b) Neuanträge auf AVE eines Tarifvertrags
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 1950 bis 2025
(bitte die Angaben in den Jahren von 1950 bis 2000 in Fünf-Jahres-
Schritten machen; bitte ab 2000 jedes einzelne Jahr angeben; bitte für jedes
Jahr einzeln die absoluten Werte sowie anteilig an allen Tarifverträgen
sowie an allen Branchen-Tarifverträgen darstellen; bitte auch nach Branchen,
nach Arbeitnehmerentsendegesetz sowie Tarifvertragsgesetz und nach
Anträgen auf Bundesebene sowie auf der Ebene der Länder unterscheiden [bei
Tarifverträgen, die in zwei getrennten Verfahren für den jeweiligen
Geltungsbereich für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bitte ausweisen, um
Doppelzählungen zu vermeiden]; bitte eingegangene Neuanträge ausweisen
sowie ob es zu einem Erlass, einer Ablehnung oder einer Rücknahme des
Antrags gekommen ist)?
2. Welche Gründe für eine Ablehnung einer AVE sind der Bundesregierung in
den Jahren von 2019 bis 2025 bekannt (bitte jedes Jahr einzeln ausweisen,
die ablehnende Institution angeben auf Bundesebene und, wenn möglich,
ebenfalls auf Landesebene; wenn der Bundesregierung keine gesonderten
statistischen Daten vorliegen, bitte mögliche Bekanntmachung über die
Ablehnung des Antrags aus dem Bundesanzeiger aufführen)?
3. Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die inhaltlichen
Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in den
Jahren von 2019 bis 2025 dar (bitte jährlich ausweisen und nach Mantel-
TV, Entgelt‑TV, vermögenswirksamen Leistungen, Urlaub, Mindestlohn,
Altersversorgung, Entgeltrahmen, Berufsbildung, Ausbildungsvergütung,
Jahressonderzahlungen sowie besonderen Regelungen zur Arbeitszeit
differenzieren)?
4. In welchen und in wie vielen AVE wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung die komplette Lohntabelle und in welchen und in wie vielen wurden
nur einzelne Lohngruppen seit 2019 für allgemeinverbindlich erklärt (bitte
jährlich ausweisen und nach Bundesländern und Bund differenzieren)?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der
Tarifausschüsse nach Organisationen bzw. Institutionen (bitte nach
Bundesländern und Bund aufschlüsseln)?
6. Wie viele Gerichtsverfahren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes gegeben, in denen
über die Wirksamkeit der AVE eines Tarifvertrags nach dem TVG oder
einer Rechtsverordnung nach den §§ 7 und 7a AEntG oder nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu entscheiden war, und zu welchen
Ergebnissen haben diese Gerichtsverfahren jeweils geführt (bitte für jedes
Jahr einzeln und nach Bund, Bundesländern sowie betroffenen Branchen
aufschlüsseln)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des
Tarifautonomiestärkungsgesetzes hinsichtlich des Zieles, die Allgemeinverbindlicherklärung
von Tarifverträgen zu erleichtern und zu einer Stärkung der Tarifbindung in
Deutschland beizutragen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Berlin, den 13. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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