Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten
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Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4094
21. Wahlperiode 11.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Dietmar Bartsch, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy
Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem
Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella
Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne
Zerr und der Fraktion Die Linke
Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der
Belastung der Beschäftigten
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der langfristig
angelegten inklusiven Ausrichtung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, jungen Menschen mit und
ohne Behinderungen einen gemeinsamen, fachlich hochwertigen und
chancengerechten Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.
Zugleich weisen zahlreiche wissenschaftliche Studien aus den Bereichen der
stationären Kinder- und Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung, der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit, der sogenannten Behindertenhilfe und der
schulbezogenen Sozialarbeit darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten bereits heute hoch belastet sind – gekennzeichnet durch Personalmangel,
hohe Fallzahlen, strukturelle Überforderung, unzureichende Qualifizierung und
steigende fachliche Anforderungen.
Mehrere neuere Studien – darunter die Untersuchung zu Gewalt und
Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe (IfeS 2024; Schröttle, Monika;
Arnis, Maria; Kraetsch, Clemens; Homann, Tanah; Herl, Tamara; La Guardia,
Tim (2024): Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe –
Langfassung. Nürnberg, Berlin (Forschungsbericht, 639). www.bmfsfj.de/resou
rce/blob/241792/957cf93049bd253e0d734195322529c6/gewalt-und-gewaltsch
utz-in-einrichtungen-der-behindertenhilfe-langfassung-data.pdf), die
Aufarbeitungskommission zu SOS-Kinderdorf (Unabhängige Kommission zur
Anerkennung und Aufarbeitung erlittenen Unrechts bei SOS-Kinderdorf e. V. (Hrsg.).
(2024). Der Aufarbeitung verpflichtet. Abschlussbericht. www.aufarbeitung-so
s.de/service/download/Zum%20Bericht%20geht%20es%20hier.?id=204464),
die Kentler-Aufarbeitung (Baader, M., Böttcher, N., Ehlke, C., Oppermann, C.,
Schröder, J. & Schröer, W. (2024). Ergebnisbericht „Helmut Kentlers Wirken in
der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen
Verfahren und Verantwortung der Berliner Landesjugendamtes“. Hildesheim:
Universitätsverlag) sowie aktuelle empirische Arbeiten zu Gewalt in der Kinder-
und Jugendhilfe (Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025a): Verletzendes
Verhalten in der Kindertagesbetreuung: Anspruch und Realität (Schriften zur Sozialen
Arbeit, Band 2). Berlin: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.; Meyer,
Nikolaus; Alsago, Elke (2025b): Gewalt, Personalmangel und institutionelle
Transformation. In: FORUM für Kinder- und Jugendarbeit (2), S. 43–47;
Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025c): Stationäre Kinder- und Jugendhilfe
unter Druck: Strukturmängel und verletzendes Verhalten. In: Forum
Jugendhilfe (2), S 48–55; Buballa, Wiebke; Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025d):
Psychische Gewalt in Kitas: Wie Arbeitsbedingungen, Leitungshandeln und
Teamkultur verletzendes Verhalten beeinflussen. (Schriften zur Sozialen Arbeit,
Band 3). Berlin: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.) – zeigen, dass
strukturelle Bedingungen maßgeblich zum Entstehen, zur Bagatellisierung oder
zur Verschleierung von Gewalt beitragen können. Gleichzeitig fehlen in
wesentlichen Bereichen verlässliche bundeseinheitliche Daten, etwa zu
Meldungen bei Kindeswohlgefährdungen nach § 47 SGB VIII.
Die vorliegenden Studien ergeben ein konsistentes Bild: Gewalt in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (siehe auch Müller, F., Bluhm, S., Kessl, F. &
Lorenz-Sinai, F. (2023). Aufarbeitung der gewaltförmigen Konstellation der
1950er Jahre im evangelischen Schülerheim Martinstift in Moers, Leipzig,
Potsdam, Wuppertal; Caspari, Peter; Hackenschmied, Gerhard; Weinhandl,
Kathrin (2024): Die pädagogische Praxis und der Umgang mit Gewalt im
St. Augustinusheim des SkF Freiburg e. V. zwischen 1985–1997. Eine
empirische Studie als Beitrag zur Aufarbeitung. München: Institut für
Praxisforschung und Praxisberatung (IPP Arbeitspapier, 16)) und der Sozialen Arbeit bei
Behinderung (Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025): Hilfe mit
Nebenwirkungen: Wie schlechte Arbeitsbedingungen Gewalt verstärken. In: heilpaedago-
gik.de. Fachzeitschrift des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (3),
S. 16–20) tritt nicht zufällig auf, sondern bildet sich entlang institutioneller
Risikokonstellationen. Dazu zählen nachweislich:
– Personalmangel, Überlastung und hohe Fluktuation,
– unzureichende Einarbeitung neuen Personals, einschließlich dual
Studierender,
– fehlende oder nicht realisierte Schutzkonzepte,
– geschlossene Organisationskulturen,
– unklare Rollen, geringe Kontrolle, mangelnde Fachlichkeit im
Kinderschutz,
– überfordernde oder unübersichtliche Dokumentations- und Berichtssysteme
sowie
– Qualifikationsdefizite bei zu schnell etablierten oder qualitativ reduzierten
Quereinstiegswegen.
Hinzu kommt, dass bundesweit keine systematische statistische Erfassung von
Meldungen nach § 47 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII existiert. Dieser Umstand
verhindert, dass empirisch belastbare Aussagen über Häufigkeit, Formen und
institutionelle Reaktionen auf Gewalt- und Gefährdungsfälle möglich sind.
Die geplante inklusive Ausgestaltung des SGB VIII wird zu zusätzlichen
Aufgaben in Entwicklung und Etablierung inklusiver Konzepte und Maßnahmen,
Fallsteuerung, multiprofessioneller Zusammenarbeit, inklusiver Diagnostik,
Assistenzplanung sowie Dokumentations- und Schutzanforderungen führen.
Vor diesem Hintergrund ist von besonderer Bedeutung, wie Qualifikation,
Personalentwicklung, fachliche Standards und strukturelle Rahmenbedingungen
verbindlich gesichert werden.
Und es stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass die
geplante inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe nicht weiter zu
steigender Arbeitsbelastung, zu Qualitätsverlusten oder neuen Risiken im
Kinderschutz führt – und wie die Qualität in einer Zeit gesamtgesellschaftlicher
Personalknappheit und wachsender pädagogischer Anforderungen erhalten,
gestärkt und weiterentwickelt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle empirische Befunde, wonach
Beschäftigte in allen zentralen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe –
insbesondere in Kindertageseinrichtungen, stationärer Erziehungshilfe,
Offener Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Behindertenhilfe –
eine deutlich überdurchschnittliche körperliche und emotionale
Erschöpfung angeben?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
wissenschaftlich belegten Zusammenhängen zwischen Personalmangel,
Arbeitsverdichtung und erhöhter Wahrscheinlichkeit von Gewalt- und
Grenzverletzungssituationen?
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine nachhaltige
Verbesserung der Personalausstattung in der Kinder- und Jugendhilfe
sicherzustellen, insbesondere mit Blick auf die anstehenden inklusiven
Reformprozesse?
4. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die inklusive
Ausgestaltung des SGB VIII nicht zu einer faktischen Aufgaben- und
Verantwortungsausweitung ohne ausreichende strukturelle, personelle und
zeitliche Ressourcen für die Fachkräfte führt?
5. Sind nach Auffassung der Bundesregierung für multiprofessionelle
Zusammenarbeit, inklusive Diagnostik und Assistenzplanung
Mindeststandards notwendig, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe), die strukturelle Überforderung,
fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale
Risikofaktoren für Gewalt identifiziert?
7. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der inklusiven Kinder- und
Jugendhilfe einheitliche, verbindliche und überprüfbare Schutzkonzepte
einzuführen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht
(bitte jeweils detailliert ausführen)?
8. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um Gewaltschutz als
institutionelle Daueraufgabe zu verankern und nicht als freiwillige
Maßnahme einzelner Träger?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es bislang keine
bundesweite statistische Erfassung der Meldungen nach § 47 SGB VIII
gibt?
10. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der kommenden SGB-VIII-
Novellierung eine verbindliche bundeseinheitliche Datenerhebung zu
Häufigkeit, Formen und Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen
einzuführen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte
jeweils detailliert ausführen)?
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen der SOS-Kinderdorf-Kommission (2024), wonach organisatorische
Geschlossenheit, Überforderung und mangelnde Transparenz zentrale
Risikokonstellationen darstellen?
12. Plant die Bundesregierung, Empfehlungen wie verpflichtende externe
Aufarbeitungskommissionen, unabhängige Meldestellen und verbesserte
Dokumentationsstandards bundesrechtlich zu stärken, wenn ja, wie, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert
ausführen)?
13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem organisationalen
Lernen in Trägerstrukturen bei, wenn ja, plant die Bundesregierung
diesbezüglich weitere Vorhaben, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
14. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Quereinstieg“ mit Blick
auf die inklusive Kinder- und Jugendhilfe?
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der in zahlreichen Studien belegten steigenden fachlichen,
diagnostischen und inklusionsbezogenen Anforderungen in der Kinder- und
Jugendhilfe (u. a. Autor:innengruppe Fachkräftebarometer (2025):
Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025. Bielefeld: wbv.) aus der Tatsache,
dass das von ihr geförderte Projekt des Institut for Art Historical Research
(IRSA; https://iresa.de/wp-content/uploads/2024/08/2024-08-05_kurzfass
ung_projektantrag_kiju_quereinsteiger.pdf) ausdrücklich darauf abzielt,
rechtliche Spielräume für Quereinstiege zu erweitern und
Öffnungsklauseln zu identifizieren, und wie passt die damit verbundene – quantitativ
wie qualitativ nicht vergleichbare – Form der Nachqualifizierung zu dem
politischen Anspruch einer qualitativ hochwertigen, fachlich fundierten
Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe bei zugleich wachsenden
pädagogischen und inklusiven Aufgaben?
16. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass vereinfachte oder
verkürzte Quereinstiegswege – insbesondere solche, die auf
Nachqualifizierungen setzen, die quantitativ und qualitativ nicht mit
Fachkraftausbildungen vergleichbar sind – den Anforderungen einer inklusiven Kinder-
und Jugendhilfe standhalten?
17. Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass eine Ausweitung von
Quereinstiegsregelungen zu einer Absenkung professioneller Standards
führt?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zielsetzung
des IRSA-Projekts, im Wege einer kurzfristigen Analyse „rechtliche
Öffnungsklauseln“ für erleichterte Quereinstiege zu identifizieren, im
Verhältnis zu den aus Kinderschutzforschung, Inklusionsforschung und
Organisationsforschung bekannten Risiken einer unzureichenden Qualifikation
im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe?
19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine fachlich hochwertige
Einarbeitung neuer Beschäftigter sicherzustellen – insbesondere von dual
Studierenden und Personen mit Quereinstieg –, angesichts der Befunde,
dass Einarbeitungen häufig unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende
Anleitung erfolgen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass
Fachkräfte kontinuierlich Fort- und Weiterbildungen erhalten, um den
steigenden inklusiven und kinderschutzbezogenen Anforderungen entsprechen zu
können, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht
(bitte jeweils detailliert ausführen)?
21. Plant die Bundesregierung, verbindliche Einarbeitungs- und
Mentoringstandards im SGB VIII zu verankern, wenn ja, welche, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?
22. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus Befunden, wonach
Gewalt in Einrichtungen der Sozialen Arbeit bei Behinderung, der
stationären Erziehungshilfe, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und an
Schulen nicht primär individuelles Fehlverhalten ist, sondern durch strukturelle
Bedingungen befördert wird?
23. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die im Kentler-Bericht
(Baader et al. 2024) identifizierten Risikofaktoren – mangelnde Aufsicht,
unklare Rollen, unreflektierte Nähe, fehlende Kontrolle – im Rahmen der
inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen?
24. Plant die Bundesregierung eine transparente, standardisierte und
überprüfbare Dokumentation von Gefährdungsfällen, Gewaltvorfällen und
Schutzmaßnahmen in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn ja,
wie, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert
ausführen)?
25. Plant die Bundesregierung, ein bundeseinheitliches Berichtswesen für
Gewalt und Kinderschutz einzuführen, wenn ja, wie, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?
26. Welche Erkenntnisse aus der Sozialen Arbeit bei Behinderung (IfeS 2024)
sind nach Auffassung der Bundesregierung für die inklusive
Ausgestaltung des SGB VIII besonders relevant (bitte einzeln ausführen und
Schlussfolgerungen benennen)?
27. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Gewalt-
und Schutzrisiken aus der sogenannten Behindertenhilfe nicht
unreflektiert in die Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden, wenn ja, welche,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert
ausführen)?
28. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen
Fachkräftemangel, struktureller Überlastung und erhöhten Risiken für
Gewaltkonstellationen?
29. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung der
Inklusionsanforderungen (bitte detailliert ausführen)?
30. Plant die Bundesregierung Forschungsprogramme bzw.
Forschungsvorhaben, die die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen,
Gewaltvorkommen, Kinderschutzqualität und inklusiven Anforderungen
systematisch untersuchen?
31. Welche Rolle spielen wissenschaftliche Erkenntnisse für die
Weiterentwicklung der Praxisstandards im Rahmen der inklusiven Kinder- und
Jugendhilfe (bitte Studien und Forschungsberichte nennen, die die
Bundesregierung dafür zurate zieht)?
32. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder
sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu
dem Themenkomplex inklusive Ausgestaltung des SGB VIII sowie
Weiterentwicklung bzw. Novellierung des SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte
nach finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem
Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter
Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)?
33. Welche Vorbehalte seitens der Bundesländer und Kommunen gegenüber
einer inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen
(bitte einzeln ausführen)?
34. Welche finanziellen Mehraufwendungen erwartet die Bundesregierung für
die kommunalen Aufgabenträger, und wird die Bundesregierung im
Rahmen des Konnexitätsgebotes für die Implementierung einer inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe den Bundesländern zusätzliche Finanzmittel zur
Verfügung stellen?
35. Inwieweit wurde in der laufenden Wahlperiode an die Dialogverfahren zur
inklusiven Jugendhilfe der letzten Jahre angeknüpft?
a) Wurden entsprechende Austausch- und Gesprächsformate fortgesetzt,
und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen), wenn nein, aus
welchen Gründen wurde darauf verzichtet, und wie wurde stattdessen die
Einbindung relevanter Akteure sichergestellt?
b) Welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen, und wie werden diese
in den Referentenentwurf einfließen?
36. Wann wird die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur inklusiven
Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen, und wann wird die
Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand einen Gesetzentwurf dem
Bundesrat und Deutschen Bundestag zustellen?
Berlin, den 26. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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