Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) - bis zu einer Höhe von 5.017 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) - bis zu einer Höhe von 5.017 T Euro
[Bundesrat Drucksache 184/25
29.04.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 686 12
- Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer
Unternehmen (Social Entrepreneurship) - bis zu einer Höhe von
5.017 T Euro
Bundesministerium Berlin, 29. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1
BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2
BHO bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und
mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneuership) - eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 5.017 T Euro, fällig im Haushaltsjahr 2026,
erteilt hat.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die erfolgreiche Umsetzung des
Förderprogramms nicht zu gefährden und die im erheblichen Bundesinteresse
liegende Unterstützung von gemeinwohlorientierten Unternehmen, deren Wirken
sowohl positive soziale und ökologische Effekte verursacht als auch positive Effekte
auf Wachstum und Beschäftigung hat, fortsetzen zu können. Nur so können
passende und zielgerichtete Unterstützungsangebote für gemeinwohlorientierte
Unternehmen gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen aus- und aufgebaut
werden und das hohe Insolvenzrisiko in der Branche gemindert werden.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten:
Die Förderzusagen müssen bis zum 15. April 2025 erteilt werden, um die
Realisierung der bewilligungsreifen Projekte zu gewährleisten. Anderenfalls wäre mit dem
unwiderruflichen Verlust von ESF-Mitteln zu rechnen und die Projekte könnten
nicht wie erforderlich kurzfristig und in der erforderlichen hohen Qualität
durchgeführt werden.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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