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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) - bis zu einer Höhe von 5.017 T Euro

dip / drucksache 29.04.2025 · WP 21 · 184/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) - bis zu einer Höhe von 5.017 T Euro [Bundesrat Drucksache 184/25 29.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) - bis zu einer Höhe von 5.017 T Euro Bundesministerium Berlin, 29. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0902 Titel 686 12 - Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneuership) - eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 5.017 T Euro, fällig im Haushaltsjahr 2026, erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die erfolgreiche Umsetzung des Förderprogramms nicht zu gefährden und die im erheblichen Bundesinteresse liegende Unterstützung von gemeinwohlorientierten Unternehmen, deren Wirken sowohl positive soziale und ökologische Effekte verursacht als auch positive Effekte auf Wachstum und Beschäftigung hat, fortsetzen zu können. Nur so können passende und zielgerichtete Unterstützungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen aus- und aufgebaut werden und das hohe Insolvenzrisiko in der Branche gemindert werden. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten: Die Förderzusagen müssen bis zum 15. April 2025 erteilt werden, um die Realisierung der bewilligungsreifen Projekte zu gewährleisten. Anderenfalls wäre mit dem unwiderruflichen Verlust von ESF-Mitteln zu rechnen und die Projekte könnten nicht wie erforderlich kurzfristig und in der erforderlichen hohen Qualität durchgeführt werden. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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