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Geplante Stelleneinsparungen in der Bundesverwaltung von mindestens acht Prozent bis zum Jahr 2029

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5258 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Geplante Stelleneinsparungen in der Bundesverwaltung von mindestens acht Prozent bis zum Jahr 2029 Deutscher Bundestag Drucksache 21/5258 21. Wahlperiode 13.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Ina Latendorf, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Geplante Stelleneinsparungen in der Bundesverwaltung von mindestens 8 Prozent bis zum Jahr 2029 Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren.“ (Zeile 1814 f.). Dieser Einsparungsprozess soll gemäß „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ (Abschnitt IV 2 auf Bundestagsdrucksache 21/2150) durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt werden. Nicht transparent dargelegt ist dabei bisher, auf welchen Annahmen die Einsparvorgabe beruht, wie diese konkret und operativ umgesetzt werden soll und vor allem, wie sichergestellt werden soll, dass dies nicht die Handlungsfähigkeit der Bundesministerien und Behörden gefährdet. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche nachgeordneten Behörden sind mit der Formulierung „bestimmte nachgeordnete Behörden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2150) gemeint (bitte auflisten)?  2. Wie viele Beschäftigte arbeiten aktuell in der Ministerialverwaltung sowie in diesen „bestimmten nachgeordneten Behörden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2150; bitte zusätzlich unterscheiden nach Beamtinnen bzw. Beamten und Tarifbeschäftigten sowie Bundesministerien und Behörden einzeln ausweisen)?  3. Wie ist in der Ministerialverwaltung sowie „in bestimmten nachgeordneten Behörden“ (vgl. ebd.) die jeweilige Altersstruktur, wie viele befristet Beschäftigte gibt es jeweils, und welche Rentenabgänge sind jeweils in den einzelnen Jahren bis 2029 zu erwarten (bitte jeweils auch nach Laufbahngruppen aufschlüsseln)?  4. Welcher Stellenabbau ist in welchem Umfang in welchem Jahr insgesamt sowie in den einzelnen Bundesministerien und Behörden geplant?  5. Welche Etappenziele wurden 2025 bereits erreicht, und welche noch nicht?  6. In welchen Laufbahngruppen wird der Personalabbau konkret umgesetzt?  7. Welche Instrumente kommen zur Stelleneinsparung zur Anwendung, insbesondere a) in welchem Umfang sollen Stellen ggf. nicht wiederbesetzt werden (bitte nach Rentenabgängen und auslaufenden befristeten Anstellungen differenzieren), b) in welchem Umfang sind Umsetzungen innerhalb der jeweiligen Bundesministerien bzw. Behörden geplant, c) in welchem Umfang sind Umsetzungen ressortübergreifend geplant, d) werden Entlassungen ausgeschlossen (bitte ausführen)?  8. Welche Instrumente kommen zum Ausgleich der Stelleneinsparung zur Anwendung, insbesondere a) welche konkreten „ergänzende[n] fachliche[n] Kompetenzen“ (Bundestagsdrucksache 21/2150, S. 21) sollen in welchem Zeitraum aufgebaut werden und wie viel Effizienzgewinne bringen, b) welche konkreten „zentrale[n] Zukunftskompetenzen“ (ebd.) sollen in welchem Zeitraum aufgebaut werden und wie viel Effizienzgewinne bringen, c) welche weiteren „neue[n] Fähigkeiten und Kompetenzen“ (ebd.) sollen auf- und ausgebaut werden, d) welche sonstigen Instrumente sollen genutzt werden, e) welche Aufgaben sollen jeweils konkret wegfallen?  9. Inwieweit erfolgt eine Einbeziehung der jeweiligen Personalvertretungen sowie der zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, welche konkreten Gespräche gab es hierzu bereits, und wann (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 10. Basierend auf welchen konkreten Annahmen wurde die Reduzierung um exakt 8 Prozent beschlossen, welche Rolle spielte die Berücksichtigung der zu bewältigenden Aufgabenlast, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Aufgabenumfang perspektivisch kleiner wird (bitte begründen)? 11. Wer hat an der Entwicklung der „Modernisierungsagenda“ mitgewirkt, waren externe Berater involviert (wenn ja, wer genau, und zu welchen Kosten), und welche konkreten Studien wurden herangezogen? 12. Wer wirkt jeweils in den einzelnen Bundesministerien an der Umsetzung der Vorgabe einer Reduktion des Personalbestandes um 8 Prozent mit, sind bzw. waren externe Berater involviert (wenn ja, wer genau, und zu welchen Kosten)? 13. Wie ist es zu verstehen, dass ein „Demografie-Navigator“ (ebd.) erst als Informationsbasis eingeführt und verstetigt werden soll, eine genaue Einsparvorgabe jedoch bereits ausgerufen wurde? 14. Inwiefern unterscheidet sich die „Pilotierung kompetenzbasierter Personalbedarfsplanung im Kontext Personalreduktion“ (ebd.) von der bisherigen Personalbedarfsplanung? 15. In welchem Umfang wurden oder werden Auslagerungen von Aufgaben der Bundesverwaltung an externe Dienstleister geplant und ggf. schon umgesetzt? Berlin, den 31. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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