Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026
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Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7842
21. Wahlperiode 04.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026
Am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung ihr sogenanntes zweites
Entlastungskabinett beschlossen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/
kabinettentlastungen-2026-2446178). Die Maßnahmen dieses Entlastungskabinetts
zielen auf einen spürbaren Bürokratierückbau für die Bürger, sie sind
zusammengefasst im einem „Bericht über Maßnahmen zum Bürokratierückbau“
(vorgelegt auf Ausschussdrucksache 21(23)95, im folgenden „Entlastungskabinett“).
Im Text heißt es, dass das erste Entlastungskabinett vom November 2025 (vgl.
https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/1-entla
stungskabinett) zu einer Reduzierung von Erfüllungsaufwand und
Bürokratiekosten in Höhe von 9,8 Mrd. Euro führe (Entlastungskabinett, S. 1). Mit den
Vorhaben, die Mitte Juli 2026 beschlossen wurden, wird nach den Worten der
Bundesregierung mit einer weiteren Einsparung von 600 Mio. Euro jährlich zu
rechnen sein (Entlastungskabinett, S. 13).
Die Fragesteller begrüßen das von der Bundesregierung bereits im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD proklamierte Ziel des Bürokratieabbaus
ausdrücklich; sie sind der Überzeugung, dass ein entschlossener Abbau
unnötiger Bürokratie Zeit, Geld und Nerven für Bürger, Unternehmen und Verwaltung
sparen hilft und gleichzeitig als Zündkerze für Innovationen einer seit Jahren
lahmenden Wirtschaft wirkt. Allerdings hatten sie in der Vergangenheit
vermehrt den Eindruck, dass den forschen Ankündigungen der Bundesregierung
zu Bürokratie und Staatsmodernisierung nur halbherzige, nicht zu Ende
gedachte Taten folgten. Vor diesem Hintergrund erscheint es ihnen als
unabdingbar, das vorgelegte Maßnahmenpaket besonders in Augenschein zu nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schlüsselt sich die genannte Gesamtsumme von 9,8 Mrd. Euro
jährlicher Entlastung des ersten Entlastungskabinetts konkret auf die
einzelnen gesetzlichen Vorhaben auf (bitte tabellarisch nach Vorhaben,
Ressortverantwortung und berechnetem Erfüllungsaufwand für Bürger,
Wirtschaft und Verwaltung darstellen)?
2. Inwieweit lassen sich die genannten 9,8 Mrd. Euro nach tatsächlichen
Kostenreduzierungen und nach vermiedenen Kostensteigerungen
(„Opportunitätskosten“) differenzieren?
3. Für wie viele der genannten Maßnahmen des ersten Entlastungskabinetts
liegt bereits ein konkretes Datum für das Inkrafttreten vor, und wann wird
die volle Entlastungswirkung der 9,8 Mrd. Euro voraussichtlich erstmals
statistisch im Bürokratiekostenindex (BKI) sichtbar sein?
4. Liegen den Ländern konkrete Zusagen der Bundesregierung vor, ihre
eigenen Berichts- und Dokumentationspflichten analog zu den
Bundesmaßnahmen zu reduzieren, insbesondere in Bereichen, in denen der Bund
lediglich Ermächtigungen erteilt?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein erheblicher Teil
der Bürokratielast in Deutschland auf Verordnungen und Richtlinien der
EU zurückgeht, und welche messbaren Erfolge konnte sie bei der
Forderung nach einer 25-prozentigen Reduktion der EU-Berichtspflichten
bisher erzielen?
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die angestrebten Entlastungen
auf Bundesebene nicht durch eine bürokratische Übererfüllung
(sogenanntes Gold-Plating) bei der Umsetzung von EU-Recht zunichtegemacht
werden?
7. Welches Bundesministerium hat seit dem ersten Entlastungskabinett den
höchsten und welches den geringsten Beitrag zum Bürokratierückbau
geleistet (bitte nach Ressort und Summe der Entlastung aufschlüsseln)?
8. Wie viele der rund 25 000 Hinweise aus dem „EinfachMachen-Portal“
(vgl. https://einfach-machen.gov.de/) wurden bisher in konkrete
Gesetzentwürfe oder Richtlinien überführt, und welche Ressorts sind für die
Bearbeitung der verbleibenden Hinweise zuständig?
9. Mit welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung,
gemessen in kumulierten Stunden pro Jahr, rechnet die Bundesregierung bei
den Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts (bitte ausführen)?
10. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
flächendeckenden Einführung einer digitalen Überweisung vom Hausarzt an den
Facharzt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlast
ungen-2026-2446178, Modernes Gesundheitswesen: digitaler
Überweisungsschein) zu rechnen?
11. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
flächendeckenden Einführung digitaler Beratungs- und Meldetermine für
Arbeitsuchende bei der Bundesagentur für Arbeit (vgl. www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178, Digitale
Arbeitsförderung) zu rechnen?
12. Was genau ist darunter zu verstehen, dass Preisauszeichnung und Verkauf
loser Ware im Lebensmitteleinzelhandel „bürokratieärmer“ ausgestaltet
werden sollen (vgl. Entlastungskabinett, S. 16)?
13. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
angekündigten Abschaffung der Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege
(vgl. Entlastungskabinett, S. 17) zu rechnen?
14. Was genau ist unter der angekündigten „Innovationsfreiheitsoffensive“
zum Abbau bürokratischer Hürden in der Forschungsförderung (vgl.
Entlastungskabinett, S. 18) zu rechnen, und inwieweit sind hieran die Länder
beteiligt, in deren Verantwortungsbereich Wissenschaft und Forschung
zunächst fallen?
15. Steht die Bundesregierung, neben der angestrebten Novelle des
Baugesetzbuches (vgl. Entlastungskabinett, S. 3), im Austausch mit den
Ländern, um die bestehenden Landesbauordnungen zu vereinfachen und zu
straffen, mit dem Ziel einer Beschleunigung der kommunalen Planungs-
und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis (bitte ausführen)?
16. Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Umstellung des
Führungszeugnisses für private Zwecke von der Papierform auf eine
digitale Version (vgl. Entlastungskabinett, S. 11) auch die Dauer der
Zustellung von der Behörde an den Bürger signifikant verkürzen?
Berlin, den 24. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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