Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg (Antwort zu Drs. 21/5037)
Text
Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg (Antwort zu Drs. 21/5037)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5304
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Paul und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5037 –
Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Schleuse Oldenburg ist Bestandteil der Bundeswasserstraße Hunte im
Sinne des § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG). Sie wurde in den
Jahren 1922 bis 1928 errichtet und verfügt über eine nutzbare Kammerlänge
von rund 105 Metern sowie eine Breite von 12 Metern.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) ist das Vorhaben
„Ersatzneubau Schleuse Oldenburg“ (Projekt W 24) dem „Vordringlichen Bedarf“
zugeordnet. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird mit 1,3 angegeben. Die aktuelle
Planung sieht einen vollständigen Ersatzneubau der Schleuse (zusammen mit
der Schleuse Dörpen) vor und soll eine Erweiterung auf eine nutzbare Länge
von 115 Metern und eine Breite von 12,5 Metern erhalten, um sie für den
modernen Güterschifffahrtsverkehr nutzbar zu machen.
Trotz der Einstufung des Vorhabens in den „Vordringlichen Bedarf“ ist bislang
kein Baubeginn erfolgt. Vor dem Hintergrund des Alters der Anlage, ihrer
Bedeutung für die Anbindung des Oldenburger Hafens an das überregionale
Wasserstraßennetz sowie der Zielsetzung des Bundes, Güterverkehre verstärkt
auf die Binnenwasserstraße zu verlagern, ergeben sich für die Fragesteller
Fragen zum baulichen Zustand, zum Stand der Planung, zur Finanzierung und zur
zeitlichen Umsetzung des Ersatzneubaus.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den baulichen Zustand der Schleuse
Oldenburg unter besonderer Berücksichtigung altersbedingter
Substanzschäden?
5. Liegen externe oder interne Gutachten zum baulichen Zustand vor, und
zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese ggf. (ggf. bitte das
Erstellungsjahr angeben)?
Die Fragen 1 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksinspektion wird der bauliche Zustand
der Schleuse Oldenburg geprüft, dokumentiert und abschließend bewertet.
Zusätzlich wurde die Bundeanstalt für Wasserbau (BAW) im Jahr 2019 mit der
Erstellung einer Zustandsprognose beauftragt. Aus dieser geht als Ergebnis her-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
vor, dass sowohl die massive Konstruktion als auch die Verschlüsse derzeit
keinen Anlass für eine Grundinstandsetzung oder einen Neubau der Anlage geben.
2. Welche turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden seit dem 1. Januar
2015 durchgeführt (bitte nach Datum und Prüfart aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten baulichen Mängel oder altersbedingten
Substanzschäden wurden seit 2015 festgestellt (bitte nach Jahr, Bauteil und Art des
Schadens aufschlüsseln)?
4. Welche dieser festgestellten Mängel (vgl. Frage 3) wurden als
sicherheitsrelevant eingestuft?
6. Welche Instandsetzungs- oder Sicherungsmaßnahmen wurden seit 2015
durchgeführt (bitte nach Jahr, Maßnahme und Kosten aufschlüsseln)?
7. Welche betrieblichen Einschränkungen bestanden ggf. seit 2015 (z. B.
Sperrungen, Einschränkungen bei Schiffsabmessungen, Tonnage,
Schleusungsfrequenz oder Betriebszeiten; bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 4, 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
In den Jahren 2017 und 2024 wurde die Bauwerksprüfung durchgeführt. Dabei
wurde ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt: Eine ausreichende
Kippsicherheit der Nordwand der Schleuse Oldenburg ließ sich nicht nachweisen.
Daher wurde eine Verstärkung der Nordwand als Sanierungsmaßnahme im Jahr
2017 durchgeführt wurde. Die Baukosten beliefen sich auf ca. 600 000 Euro
(brutto). Danach wurden sämtliche Einschränkungen aufgehoben.
8. Wie viele außerplanmäßige Betriebsunterbrechungen traten ggf. seit
2015 auf (bitte nach Jahr und Dauer aufschlüsseln)?
Seit 2015 traten keine außerplanmäßigen Betriebsunterbrechungen auf.
9. Wie viele Schleusungen und welche Gütermengen wurden seit 2015
jährlich abgewickelt?
Anzahl geschleuster Schiffe:
2015: 3 250,
2016: 3 346,
2017: 3 152,
2018: 2 990,
2020: 2 980,
2021: 3 131,
2022: 2 780,
2023: 2 798,
2024: 2 357.
Gütertonnen (in Mio. t):
2015: 1,76,
2016: 1,67,
2017: 1,54,
2018: 1,66,
2020: 1,31,
2021: 1,36,
2022: 1,23,
2023: 1,31,
2024: 1,21.
10. Wann wurden die einzelnen Planungsphasen (Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) jeweils begonnen und abgeschlossen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Wann wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche Verfahrensschritte des Planfeststellungsverfahrens sind bislang
abgeschlossen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Einwendungen wurden im Verfahren erhoben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Anzahl und thematische Zuordnung
angeben)?
14. Welche zeitlichen Meilensteine waren seit 2016 vorgesehen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte geplanten Termin angeben)?
15. Welche dieser Meilensteine wurden nicht erreicht (vgl. Frage 14)?
16. Welche konkreten Ursachen führten jeweils zur Terminabweichung (z. B.
Planungsänderungen, Personalkapazitäten, naturschutzrechtliche
Prüfungen, Einwendungen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welcher Zeitpunkt ist derzeit für den Baubeginn und die Fertigstellung
vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Welche Kostenschätzung lag dem BVWP 2030 zugrunde (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche aktuellen Gesamtkosten werden veranschlagt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Wie haben sich die Kosten seit 2016 entwickelt (vgl. Frage 19; bitte nach
Jahren oder Fortschreibungen aufschlüsseln)?
21. Welche Haushaltsmittel wurden seit 2016 im Bundeshaushalt für das
Projekt veranschlagt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Haushaltsjahren angeben)?
22. Welche Mittel sind jeweils abgeflossen (vgl. Frage 21)?
24. Welche priorisierenden Maßnahmen wurden seit 2016 für dieses Projekt
ergriffen?
Die Fragen 10 bis 22 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Ausbau des Küstenkanals einschließlich des Ersatzneubaus zweier
Schleusen wurde im Rahmen des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 untersucht
und mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,3 in den Vordringlichen
Bedarf des BVWP aufgenommen (Projekt W24). Die Kostenschätzung zu den
einzelnen Ausbauvorhaben der Wasserstraßen erfolgte von der Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung (WSV) auf der Grundlage von laufenden
Vergleichsprojekten. So beliefen sich die Gesamtkosten des Ausbaus des
Küstenkanals auf rund 255 Mio. Euro, davon rund 45 Mio. Euro für den Neubau der
Schleuse Oldenburg (jeweils Preisstand 2014). Das Ausbauvorhaben wurde
noch nicht begonnen, daher wurden bisher keine Haushaltsmittel veranschlagt.
In Folge der gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfung werden alle
noch nicht begonnenen Ausbauvorhaben einer Nachbewertung unterzogen und
nach Auswertung der Ergebnisse und auf Grundlage von
Bauzustandsbewertungen entschieden, wie der Erhalt der Bundeswasserstraße mit der Schleuse
gewährleistet wird. Wie im gesamten Netz der Bundeswasserstraßen liegt im
Zuge der Umsetzung des BVWP-Projektes W24 die Priorität auf den
Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen zur dauerhaften und zukunftsorientierten
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf dem Küstenkanal. Unter Berücksichtigung der
vorliegenden Bauwerkszustände wird die Planung differenziert und nicht im
Gesamten für das Projekt fortgeführt; teilweise im Rahmen der Unterhaltung
ohne die Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
23. Welche Kriterien führten zur Einstufung des Projekts in den
„Vordringlichen Bedarf“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Alle „Neuen Wasserstraßenausbauvorhaben“ mit einem NKV von größer eins
wurden in den Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 aufgenommen.
25. Wurden bei der Planung des Ersatzneubaus der Schleuse Oldenburg
aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Binnenschifffahrt
(insbesondere größere Schiffseinheiten und Schubverbände) berücksichtigt, und
wenn ja, inwieweit?
26. Welche verkehrs- und wirtschaftspolitischen Erwägungen lagen der
Entscheidung zugrunde, die Schleuse Oldenburg lediglich mit einer
nutzbaren Länge von ca. 115 Metern zu planen, obwohl der Trend in der
Binnenschifffahrt eindeutig in Richtung größerer Fahrzeuge (135-Meter-
Schiffe sowie Schubverbände bis ca. 185 Meter) geht?
27. Warum wurde bei der Planung nicht die Errichtung einer
Schleusenkammer mit einer Länge von mindestens 200 Metern, analog zu modernen
Anlagen wie an der Mosel, geprüft bzw. verworfen, und welche
technischen, wirtschaftlichen oder naturschutzrechtlichen Gründe sprechen aus
Sicht der Bundesregierung gegen die Errichtung einer Schleusenanlage
mit einer nutzbaren Länge von 200 Metern?
28. Wurde im Rahmen der Planung die Variante einer
Doppelschleusenanlage (z. B. eine Kammer mit ca. 115 Metern für kleinere Einheiten und
eine zweite Kammer mit ca. 200 Metern für Großmotorgüterschiffe und
Schubverbände) untersucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Wirtschaftlichkeit
eines Schleusenneubaus mit lediglich 115 Metern Nutzlänge vor dem
Hintergrund steigender Transportmengen und zunehmender
Schiffsdimensionen?
Die Fragen 25 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Projektbewertung des BVWP werden alle erwogenen
Wasserstraßenausbauvorhaben mit einer zukünftig zu erwartenden Flottenstruktur und
Verkehrsprognose bewertet. So auch der Küstenkanal.
Sowohl auf dem Küstenkanal als auch auf den benachbarten Wasserstraßen
wurde eine Flottenstruktur mit den Einzelfahrern bis 110 m Länge als
wirtschaftlich einsetzbare Binnenschiffe prognostiziert. Ein Einsatz von
Einzelfahrern bis 135 m Länge und Schubverbänden bis 185 m ist ohne zusätzlichen
Ausbau dieser Wasserstraßen nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar.
Für das Ausbauprojekt „W24“ ist von daher nur eine Schleuse mit einer
Kammerlänge von 115 m wirtschaftlich geboten.
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Infrastrukturmaßnahmen dieser Größenordnung grundsätzlich mit einem
Planungshorizont von mindestens 50 bis 100 Jahren ausgelegt werden
sollten, wenn ja, wie wird dies im vorliegenden Projekt berücksichtigt, und
wenn nein, warum nicht?
Schleusenneubauten werden grundsätzlich auf eine Nutzungsdauer von 80 bis
100 Jahren auslegt. Entsprechend werden die Planungen ausgerichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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