Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg
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Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5037
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg
Die Schleuse Oldenburg ist Bestandteil der Bundeswasserstraße Hunte im
Sinne des § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG). Sie wurde in den
Jahren 1922 bis 1928 errichtet und verfügt über eine nutzbare Kammerlänge
von rund 105 Metern sowie eine Breite von 12 Metern.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) ist das Vorhaben
„Ersatzneubau Schleuse Oldenburg“ (Projekt W 24) dem „Vordringlichen Bedarf“
zugeordnet. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird mit 1,3 angegeben. Die aktuelle
Planung sieht einen vollständigen Ersatzneubau der Schleuse (zusammen mit
der Schleuse Dörpen) vor und soll eine Erweiterung auf eine nutzbare Länge
von 115 Metern und eine Breite von 12,5 Metern erhalten, um sie für den
modernen Güterschifffahrtsverkehr nutzbar zu machen.
Trotz der Einstufung des Vorhabens in den „Vordringlichen Bedarf“ ist bislang
kein Baubeginn erfolgt. Vor dem Hintergrund des Alters der Anlage, ihrer
Bedeutung für die Anbindung des Oldenburger Hafens an das überregionale
Wasserstraßennetz sowie der Zielsetzung des Bundes, Güterverkehre verstärkt auf
die Binnenwasserstraße zu verlagern, ergeben sich für die Fragesteller Fragen
zum baulichen Zustand, zum Stand der Planung, zur Finanzierung und zur
zeitlichen Umsetzung des Ersatzneubaus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den baulichen Zustand der Schleuse
Oldenburg unter besonderer Berücksichtigung altersbedingter
Substanzschäden?
2. Welche turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden seit dem 1. Januar
2015 durchgeführt (bitte nach Datum und Prüfart aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten baulichen Mängel oder altersbedingten
Substanzschäden wurden seit 2015 festgestellt (bitte nach Jahr, Bauteil und Art des
Schadens aufschlüsseln)?
4. Welche dieser festgestellten Mängel (vgl. Frage 3) wurden als
sicherheitsrelevant eingestuft?
5. Liegen externe oder interne Gutachten zum baulichen Zustand vor, und zu
welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese ggf. (ggf. bitte das
Erstellungsjahr angeben)?
6. Welche Instandsetzungs- oder Sicherungsmaßnahmen wurden seit 2015
durchgeführt (bitte nach Jahr, Maßnahme und Kosten aufschlüsseln)?
7. Welche betrieblichen Einschränkungen bestanden ggf. seit 2015 (z. B.
Sperrungen, Einschränkungen bei Schiffsabmessungen, Tonnage,
Schleusungsfrequenz oder Betriebszeiten; bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
8. Wie viele außerplanmäßige Betriebsunterbrechungen traten ggf. seit 2015
auf (bitte nach Jahr und Dauer aufschlüsseln)?
9. Wie viele Schleusungen und welche Gütermengen wurden seit 2015
jährlich abgewickelt?
10. Wann wurden die einzelnen Planungsphasen (Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) jeweils begonnen und abgeschlossen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Wann wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche Verfahrensschritte des Planfeststellungsverfahrens sind bislang
abgeschlossen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Einwendungen wurden im Verfahren erhoben (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller; bitte Anzahl und thematische Zuordnung angeben)?
14. Welche zeitlichen Meilensteine waren seit 2016 vorgesehen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte geplanten Termin angeben)?
15. Welche dieser Meilensteine wurden nicht erreicht (vgl. Frage 14)?
16. Welche konkreten Ursachen führten jeweils zur Terminabweichung (z. B.
Planungsänderungen, Personalkapazitäten, naturschutzrechtliche
Prüfungen, Einwendungen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welcher Zeitpunkt ist derzeit für den Baubeginn und die Fertigstellung
vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Welche Kostenschätzung lag dem BVWP 2030 zugrunde (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche aktuellen Gesamtkosten werden veranschlagt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
20. Wie haben sich die Kosten seit 2016 entwickelt (vgl. Frage 19; bitte nach
Jahren oder Fortschreibungen aufschlüsseln)?
21. Welche Haushaltsmittel wurden seit 2016 im Bundeshaushalt für das
Projekt veranschlagt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Haushaltsjahren angeben)?
22. Welche Mittel sind jeweils abgeflossen (vgl. Frage 21)?
23. Welche Kriterien führten zur Einstufung des Projekts in den
„Vordringlichen Bedarf“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Welche priorisierenden Maßnahmen wurden seit 2016 für dieses Projekt
ergriffen?
25. Wurden bei der Planung des Ersatzneubaus der Schleuse Oldenburg
aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Binnenschifffahrt (insbesondere
größere Schiffseinheiten und Schubverbände) berücksichtigt, und wenn ja,
inwieweit?
26. Welche verkehrs- und wirtschaftspolitischen Erwägungen lagen der
Entscheidung zugrunde, die Schleuse Oldenburg lediglich mit einer nutzbaren
Länge von ca. 115 Metern zu planen, obwohl der Trend in der
Binnenschifffahrt eindeutig in Richtung größerer Fahrzeuge (135-Meter-Schiffe
sowie Schubverbände bis ca. 185 Meter) geht?
27. Warum wurde bei der Planung nicht die Errichtung einer
Schleusenkammer mit einer Länge von mindestens 200 Metern, analog zu modernen
Anlagen wie an der Mosel, geprüft bzw. verworfen, und welche
technischen, wirtschaftlichen oder naturschutzrechtlichen Gründe sprechen aus
Sicht der Bundesregierung gegen die Errichtung einer Schleusenanlage
mit einer nutzbaren Länge von 200 Metern?
28. Wurde im Rahmen der Planung die Variante einer Doppelschleusenanlage
(z. B. eine Kammer mit ca. 115 Metern für kleinere Einheiten und eine
zweite Kammer mit ca. 200 Metern für Großmotorgüterschiffe und
Schubverbände) untersucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Wirtschaftlichkeit eines
Schleusenneubaus mit lediglich 115 Metern Nutzlänge vor dem
Hintergrund steigender Transportmengen und zunehmender
Schiffsdimensionen?
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Infrastrukturmaßnahmen dieser Größenordnung grundsätzlich mit einem
Planungshorizont von mindestens 50 bis 100 Jahren ausgelegt werden sollten,
wenn ja, wie wird dies im vorliegenden Projekt berücksichtigt, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 20. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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