Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
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Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5227
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise
Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Entwicklung
einer neuen Tourismusstrategie vor, die nach eigenen Angaben wirtschaftliche
und nachhaltige Aspekte gleichermaßen in den Blick nehmen und dabei
insbesondere die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung sowie
Digitalisierung adressieren soll (vgl. Koalitionsvertrag, S. 13). Bereits nach neun
Monaten Erarbeitungszeit verabschiedete das Kabinett am 28. Januar 2026 die
Nationale Tourismusstrategie und stellte sie der Öffentlichkeit vor.
Insbesondere Kapitel 5 mit dem Titel „Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente
Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“ (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 14 bis 16) soll sich dem Thema Nachhaltigkeit widmen. Aus Sicht der
fragestellenden Fraktion liefern diese knapp drei Seiten jedoch keine oder nur eine
unzureichende Antwort auf die grundsätzliche Frage, wie der Tourismus in
Deutschland in den kommenden Jahren klimaneutral, insgesamt nachhaltiger
und damit langfristig erfolgreich gestaltet werden soll. Von einzelnen
Branchenvertretern selbst sind in letzter Zeit Strategiepapiere veröffentlicht worden,
die sich zum einen zur Verantwortung ihrer Branche im Hinblick auf Klima-
und Umweltschutz bekennen und zum anderen zu mehr Engagement für den
Klimaschutz aufrufen (vgl. www.drv.de/themen/nachhaltigkeit/klimaschut
z.html). Diese Branchen-Papiere sind nach Ansicht der fragestellenden Fraktion
teilweise zielstrebiger als die Pläne der Bundesregierung. Denn angesichts der
fortschreitenden Klimakrise werden die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Bundesregierung den nationalen und globalen Herausforderungen (z. B.
zunehmende Waldbrände, längere Dürreperioden, schmelzende Gletscher), vor denen
nicht nur die Tourismusbranche steht, in keiner Weise gerecht und hinterlassen
große ökologische Leerstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bestehenden Förderprogramme, die dem Tourismus direkt oder
indirekt zugutekommen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15), möchte
die Bundesregierung anpassen, und aus welchen Gründen sowie in
welcher Form sollen diese Anpassungen erfolgen (bitte einzeln nach
Fördertitel aufschlüsseln)?
2. a) Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer
wiederholten Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Mittel), die den
Tourismus in erheblichem Umfang betreffen (vgl. Antwort auf die
Mündliche Frage 60 auf Plenarprotokoll 21/36), und ihrem Ziel, die
Tourismusbranche in Deutschland zu stärken, wenn ja, aus welchen
Gründen lässt sie den Widerspruch zu, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
b) Inwiefern kann die Bundesregierung angesichts der Kürzungen der
GRW-Mittel im zweistelligen Millionenbereich in den vergangenen
Jahren erneute Kürzungen, die den Tourismus stark betreffen würden
(ebd.), im Bundeshaushalt 2027 ausschließen, und wie sieht die
mittelfristige Finanzplanung für den Ansatz aus?
3. a) Zu welchem Zeitpunkt und in welchem finanziellen Umfang plant die
Bundesregierung, den sogenannten Sonderrahmenplan für Naturschutz
und Klimaanpassung (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15)
einzurichten?
b) Welche Akteure plant die Bundesregierung, in diesem Prozess zu
beteiligen, und aus welchen Gründen?
c) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der
Einrichtung des Sonderrahmenplans?
d) Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung von der Einführung
einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe, und inwieweit wird sie
Länder und Kommunen an der Konzeption und Umsetzung beteiligen?
4. Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
angesprochenen Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 16) in den Ländern um zusätzliche Maßnahmen,
die z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erfolgen und einen konkreten
touristischen Bezug haben?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der prozentuale Anteil der
Ausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist, der sich eindeutig dem Tourismus
zurechnen lässt und über den eigentlichen Zweck des Hochwasser- und
Küstenschutzes hinausgeht (bitte konkret erläutern)?
6. a) Wie plant die Bundesregierung konkret, auf einen einheitlichen und
wissenschaftlich fundierten Berechnungsstandard für klimaschädliche
Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 16) hinzuwirken?
b) Welche Akteure plant sie, in diesem Prozess zu beteiligen, und aus
welchen Gründen?
c) Welche Hindernisse erkennt die Bundesregierung bei der Etablierung
eines einheitlichen Berechnungsstandards für klimaschädliche
Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus, und wie plant sie, diesen zu
begegnen?
7. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem zitierten
weltweiten Reiseverhalten, wonach bis zu 50 Prozent der
Auslandsreisenden Reiseziele ausschließen (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 15), die keine oder kaum nachhaltige Angebote vorhalten würden?
b) Inwiefern sind die eigenen formulierten Maßnahmen, u. a.
Luftverkehrsverbindungen auszubauen (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 8), aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dieser Ausrichtung, die
vor allem bei jüngeren Reisenden zu beobachten ist, gerecht zu
werden?
8. Tragen die in der Nationalen Tourismusstrategie aufgeführten
Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die deutschen
Klimaziele zu erreichen (bitte konkret erläutern), wenn ja, inwiefern, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
9. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die in der Nationalen Tourismusstrategie vorgesehenen
Maßnahmen (z. B. bestehende Förderprogramme effizient zu nutzen oder
verlässliche Bemessungsstandards zu schaffen; vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 15 und 16) ausreichen, um den Tourismus in Deutschland
langfristig nachhaltig und klimaneutral zu gestalten?
10. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen, die
Verweildauer in Tourismusdestinationen zu verlängern, in denen
Aufenthalte von nur ein bis zwei Nächten besonders häufig sind?
11. Welche Umweltverbände und nachhaltigen Akteure der Tourismusbranche
plant die Bundesregierung, im neuen „Tourismuspolitischen Forum“ zu
beteiligen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 17)?
12. Anhand welcher messbaren Ziele und Indikatoren wird die
Bundesregierung den Erfolg der Nationalen Tourismusstrategie evaluieren, und in
welchen zeitlichen Abständen soll eine Überprüfung stattfinden?
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Verabschiedung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS)
ergriffen, um die im Handlungsfeld 18 „Tourismus und Sport“ definierten
Ziele (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 89)
verbindlich umzusetzen?
14. Inwiefern ist das genannte Projekt zur Entwicklung eines Indikators für
die Auswirkungen touristischer Aktivitäten auf die biologische Vielfalt
(vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-strategie-zur-biologischen-vie
lfalt) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Nachhaltigen Tourismus
(ZENAT), dem Nationalen Naturlandschaften e. V. und der
Nachhaltigkeitsagentur reCET bereits fortgeschritten, und welche
Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung vor?
15. Sind die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 im
Handlungsfeld Tourismus (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-stra
tegie-zur-biologischen-vielfalt) mit der Nationalen Tourismusstrategie der
Bundesregierung abgestimmt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
16. Sind die Maßnahmen nach Nummer 18.1 der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. 1.
Aktionsplan der NBS 2030, S. 36 und 37) bereits umgesetzt, wenn ja, inwiefern,
und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte einzeln für jede
Maßnahme nach den Nummern 18.1.1 bis 18.1.7 angeben)?
17. Aus welchen Gründen wurden ökologische Themen, wie beispielsweise
der erhöhte Flächenverbrauch, der auch im Zusammenhang mit einem
zunehmenden Tourismus steht (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen
Vielfalt 2030, S. 67), nicht in der Nationalen Tourismusstrategie
aufgegriffen?
Berlin, den 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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