Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Nord- und Ostsee
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Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Nord- und Ostsee
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1534
21. Wahlperiode 09.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Denise Loop, Lisa Badum,
Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider, Claudia
Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Nord- und Ostsee
Zu den beliebtesten Reisezielen in Deutschland gehören die heimischen Küsten
und Inseln der Nord- und Ostsee. Insbesondere bei Inlandsreisenden sind die
deutsche Nord- und Ostseeküste beliebte Destinationen. Allein das
Ostseeküstenland Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete im Jahr 2024 ca. 8 Millionen
Ankünfte mit ca. 32,9 Millionen Übernachtungen und blieb damit nur sehr
knapp hinter den vorpandemischen Rekordzahlen von 2019 (https://api.statisti
k.tourismus.mv/fileadmin/Media/Statistik/Tourismusentwicklung_MV-Statisti
k_2024_Gesamtjahr.pdf; www.sueddeutsche.de/reise/tourismus-ostsee-zieht-m
v-tourismusbranche-2024-mit-spitzenergebnis-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090
101-250304-930-393210). Auch an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-
Holsteins boomte der Tourismus im Jahr 2024: Insgesamt ca. 7,17 Millionen
Menschen besuchten die schleswig-holsteinische Nord- und Ostseeküste und
blieben für insgesamt ca. 31,73 Millionen Übernachtungen (www.schleswig-ho
lstein.de/DE/landesportal/land-und-leute/zahlen-fakten/tourismus; www.ndr.de/
nachrichten/schleswig-holstein/Tourismus-Rekord-in-SH-38-Millionen-Uebern
achtungen-gemeldet,tourismusrekord100.html). Die niedersächsische
Nordseeküste mit ihren vorgelagerten ostfriesischen Inseln, die von der Tourismus-
Agentur Nordsee (TANO) verwaltet wird, erfreute sich zwar mit 3,66 Millionen
Ankünften und 15,78 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 wachsender
Beliebtheit, blieb jedoch knapp hinter den vorpandemischen Rekordzahlen von
2019 zurück (https://tano.travel/wp-content/uploads/2025/03/Statistik-TANO_2
024.pdf). Hinzu kommen zudem ca. 100 000 Touristinnen und Touristen, die
die Hamburger Kleinstinsel Neuwerk mit ihren 40 Einwohnerinnen und
Einwohnern jährlich besuchen (www.hamburg.de/leben-in-hamburg/bezirke-hamb
urg/stadtteile-bezirk-hamburg-mitte/neuwerk-373756).
Der Tourismus stellt in diesen Regionen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor
dar. Als solcher ist er Teil einer branchenübergreifenden Wertschöpfungskette,
die von Verkehr, Handel und Landwirtschaft über personen- (z. B. Kosmetik,
Massage und Friseurtätigkeiten) und sachbezogene (z. B. Handwerk und
Reinigung) sowie wirtschaftliche Dienstleistungen (z. B. Versicherungen und
Banking) bis hin zur Freizeit-, Kultur- und Kreativwirtschaft reicht. Es gibt de facto
kaum einen Wirtschaftsbereich in den entsprechenden Regionen, der vom
Tourismus nicht beeinflusst wird. Sowohl durch direkte als auch indirekte Umsätze
trägt der Tourismus maßgeblich zur Wertschöpfung bei und schafft zahlreiche
Arbeitsplätze. Zudem ist er ein Treiber für den Ausbau der Infrastruktur und
kann damit zur Entwicklung ländlich geprägter, strukturschwacher Regionen
beitragen.
Gleichzeitig hat der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur
und Klima. Nach Angaben des Umweltbundesamtes kommt es vor allem bei
der An- und Abreise vermehrt zum Verbrauch von Primärenergie, zum Ausstoß
von klimaschädlichen Emissionen sowie zu Lärmemissionen. Treibhausgase
entstehen auch durch den Gebäudesektor, z. B. durch veraltete Heizungen
sowie unsachgemäße Abfallentsorgung. Der tourismusbedingte Verkehr, vor
allem durch Flugzeug, Pkw, Reisebus und Schiff, sowie die Unterbringung tragen
damit maßgeblich zur Klimakrise bei und haben negative Auswirkungen
sowohl für die menschliche Gesundheit als auch auf die Natur und Umwelt.
Die tourismusbedingte Bereitstellung von Unterkünften und Einrichtungen
(z. B. in Form von Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Restaurants) sowie von
Tourismusinfrastrukturen (z. B. Straßen, Parkplätze und Außenanlagen)
verbraucht viel Fläche, wenn nicht aktiv flächen- und bodenschonend gebaut wird.
Durch die Versiegelung und Verdichtung der Böden gehen die natürlichen
Bodenfunktionen (z. B. als Retentionsflächen) verloren, was erhebliche
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat und damit das Risiko für Überfluten und
Überhitzungen erhöht.
Touristische Freizeitaktivitäten haben auch Auswirkungen auf Ökosysteme und
Biodiversität. Die Artenvielfalt wird durch Luft- und Wasserverschmutzung,
Lärmemissionen sowie durch die Errichtung von Unterkünften, Badestellen
und Freizeiteinrichtungen im Küsten- und Uferbereich gefährdet, wie auch das
Umweltbundesamt in seinen Veröffentlichungen betont.
Neben Emissionen entsteht in Urlaubsgebieten zudem oft übermäßig viel
Verpackungsmüll. In Deutschland ergreifen deshalb immer mehr Kommunen
bereits Maßnahmen, um hier u. a. durch Mehrwegverpackungen
entgegenzuwirken. Eine intakte Natur mit gesunder Artenvielfalt, frischer Luft sowie sauberer
Umwelt sorgt nicht nur für mehr Lebensqualität, sondern steigert auch die
Attraktivität einer Region. Urlaubsregionen sind daher zwingend darauf
angewiesen, Naturschutz und Nachhaltigkeit ernst zu nehmen, um auch langfristig für
Touristinnen und Touristen attraktiv zu sein. Laut der Langzeitstudie
„Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“, welche von der Forschungsgemeinschaft Urlaub und
Reisen e. V. (FUR) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Umweltbundesamt
durchgeführt wird, ist sowohl die Zustimmung für ökologische und soziale
Aspekte von Urlaubsreisen als auch die allgemeine Zustimmung zu
ökologischer oder sozialer Nachhaltigkeit unter der deutschen Bevölkerung in den
letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Januar 2024 zeigten demnach
67 Prozent der Befragten eine positive Einstellung zur Nachhaltigkeit beim
Reisen.
Für viele Menschen sind Naturbeobachtungen und Naturphänomene durchaus
Kriterien für die Auswahl des Urlaubsziels. Insbesondere ornithologisch, aber
auch insgesamt naturschutzkundlich interessierte Menschen reisen gern an
unsere Küsten, weil es hier – etwa zwischen Nord- und Ostsee – Hauptachsen des
überregionalen Vogelzuges mit besonderer Bedeutung sowie eine riesige
Artenvielfalt im Meer und weltweit einzigartige Naturlandschaften wie das
Wattenmeer gibt. Es ist von elementarer Bedeutung, Touristinnen und Touristen
einerseits auch weiterhin Naturerlebnisse zu ermöglichen und gleichzeitig
Naturschutzbildung zu betreiben, um Touristinnen und Touristen stärker zum Schutz
der einzigartigen Naturlandschaften in ihrem Alltagsverhalten zu motivieren.
Das Potenzial für möglichst nachhaltige, naturverträgliche Urlaubsreisen und
Urlaubsgestaltung in der deutschen Bevölkerung ist also sehr groß und
zahlreiche Kommunen, Länder sowie Tourismusverbände betreiben bereits große
Anstrengungen, um Tourismus möglichst nachhaltig auszugestalten. Das gilt es
ausdrücklich anzuerkennen und zu würdigen! Es drängt sich gleichzeitig die
Frage auf, inwieweit auch die deutsche Bundesregierung naturverträglichen
und nachhaltigen Tourismus an der deutschen Nord- und Ostseeküste fördert
und im Auge hat. Im Koalitionsvertrag, der 2025 zwischen CDU/CSU und SPD
vereinbart wurde, wird unter anderem Folgendes versprochen: „Wir werden
eine neue nationale Tourismusstrategie erarbeiten, die sowohl wirtschaftliche
als auch nachhaltige Aspekte berücksichtigt und die Themen
Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung in den Fokus rückt“
(Koalitionsvertrag 2025, S. 13).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des
Tourismus an den norddeutschen Küstenregionen im Verhältnis zum gesamten
Tourismusaufkommen in Deutschland (bitte für die letzten sechs Jahre
nach Tages- und Übernachtungsgästen sowie – falls möglich – nach
Winter- und Sommersaison oder Haupt- und Nebensaison aufschlüsseln)?
2. Gibt es besondere Anstrengungen und bzw. oder Förderprogramme der
Bundesregierung, die darauf abzielen, den Tourismus an den deutschen
Küsten nachhaltiger und naturverträglicher zu gestalten, wenn ja, welche
Schwerpunkte setzen sie, wie sind sie ausgestattet, wie wurden sie in den
letzten fünf Jahren jeweils in Anspruch genommen und werden dabei auch
diejenigen Destinationen berücksichtigt, die als „Hinterland“ bislang
weniger vom Tourismus profitieren, aber durchaus Entwicklungspotenzial
haben (beispielsweise die Schlei-Region in Schleswig-Holstein)?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der Strategie für einen nachhaltigen Tourismus im Wattenmeer, welche
2014 im Nachgang zur Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-
Weltnaturerbe (UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für
Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation) in den Jahren von 2009
bis 2014 von den 16 Mitgliedern der trilateralen Kooperation
Deutschland, Dänemark und Niederlande verabschiedet wurde, die darauf abzielt,
den Tourismus im Wattenmeer nachhaltiger und naturnaher zu gestalten
sowie das Wattenmeer auch für künftige Generationen als Weltnaturerbe
zu erhalten, seit 2014 ergriffen?
4. Welchen Stellenwert wird der naturverträgliche Tourismus in der
Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
2025 angekündigt ist, einnehmen, welche Akteurinnen und Akteure plant
die Bundesregierung, im Prozess zu beteiligen, und wie sollen Tourismus
und Naturschutz besser miteinander vernetzt werden, um den Schutz und
die sensiblere Nutzung der touristisch relevanten Naturlandschaften zu
gewährleisten, wie es die Tourismusstrategie 2030 des Landes Schleswig-
Holstein vorsieht?
5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an
energetischer Sanierung in den touristischen Unterkünften an der deutschen Nord-
und Ostsee, und gab es hier in den letzten fünf Jahren Förderprogramme,
um die energetische Sanierung in diesen Regionen gezielter zu
unterstützen als anderswo (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Welche laufenden und geplanten Programme und Maßnahmen des Bundes
gibt es und welche in den Bundesländern sind der Bundesregierung
bekannt, die eine klimafreundliche Mobilität an der deutschen Nord- und
Ostseeküste fördern, und welcher Art sind diese Programme und
Maßnahmen dann jeweils (z. B. Leihfahrradsysteme, Ausbau und Elektrifizierung
von Busverbindungen, Elektrifizierung von Schiffsverkehren)?
a) Plant die Bundesregierung Infrastrukturprojekte im Bereich der
klimafreundlichen Mobilität innerhalb von küstennahen Urlaubsregionen
sowie bei der Anreise zu beliebten Urlaubsdestinationen an der Nord-
und Ostsee (z. B. Ausbau bestimmter Zugstrecken), und wenn ja,
welche?
b) Bei welchen derartigen Infrastrukturprojekten ist der Bundesregierung
bekannt, dass sie durch die Länder geplant werden?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die drei wichtigsten
Mobilitätsformen, die für die Anreise zur Nord- und Ostsee hauptsächlich
benutzt wurden?
8. Welche Ziele an Nord- und Ostsee sind mit „Fahrtziel Natur“ (www.fahrtz
iel-natur.de/) erreichbar, welche Erfahrungen hat die Deutsche Bahn damit
gesammelt, und sind weitere Ziele in dieser Region geplant?
9. Hat die Bundesregierung Pläne und Konzepte, um die Ladeinfrastruktur
für die Elektromobilität sowie die Entwicklung alternativer Antriebe und
Kraftstoffe für die Mobilität auf dem See-, Land- und Luftweg,
insbesondere in der Nord- und Ostseeregion, zu fördern, wenn ja, welche, und
welche etwaigen Pläne und Konzepte der Bundesländer sind der
Bundesregierung bekannt?
10. Welche Förderprogramme für die Errichtung von Landstromanlagen plant
die Bundesregierung, fortzusetzen oder neu aufzulegen, und wann und wo
ist in den kommenden Jahren mit der Fertigstellung von Anlagen zu
rechnen (bitte nach festen und mobilen Anlagen sowie den Zielnutzern Güter-
und Personentransport aufschlüsseln)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfügbarkeit von
Landstrom in deutschen Häfen derzeit, und wie haben sich der Ausbau
und die Nutzung in den letzten fünf Jahren entwickelt?
12. Wie viele Schiffe, die regelmäßig in der deutschen Nord- und Ostsee auch
zum Zwecke der Personenbeförderung verkehren, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten Jahren elektrifiziert worden, und welchem
Anteil am gesamten Personenbeförderungsverkehr per Schiff auf Nord-
und Ostsee entspricht das?
13. Wie viele Schiffe, die regelmäßig zu festen Zwecken wie Personen- oder
Güterbeförderung in der Nord- und Ostsee verkehren, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits die nötige Vorrichtung für die Benutzung
von Landstrom?
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl Wassertaxis
mit alternativer Antriebstechnik (z. B. elektrisch) in Deutschland in den
Tourismusregionen an Nord- und Ostsee, die nicht regelmäßig nach festen
Fahrplänen fahren, sondern nach individuellen oder saisonalen Bedarfen?
15. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Entwicklung
von Fähren mit alternativer Antriebstechnik (z. B. elektrisch) in
Deutschland?
16. Welche Förderprogramme des Bundes befassen sich mit der
Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Schifffahrt (bitte Programme unter
Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie
Ausgabereste für 2021, 2022, 2023 und 2024 sowie geplant für 2025 bis 2029
aufführen)?
17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Investitionsbedarfe in die
Renaturierung von küstennahen und marinen Ökosystemen bis 2030, die
einen dreifachen Nutzen haben: langfristige Kohlenstoffspeicherung,
Küsten- und Hochwasserschutz sowie Förderung der Biodiversität, und
geht sie davon aus, dass die im „Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz“ dafür vorgesehenen Mittel dafür ausreichend sind?
18. Fördert die Bundesregierung Pläne, Konzepte und Maßnahmen, um das
Aufkommen von Plastikmüll an den deutschen Stränden und in den
Küstenregionen insgesamt zu reduzieren, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
19. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung,
um die besonders beliebten UNESCO-Welterbestätten, Nationalparke,
Naturparke und Biosphärenreservate trotz zunehmender touristischer
Nutzung zu schützen, und wie werden die zahlreichen Elemente der
landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsysteme berücksichtigt?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang es an der Nord- und
Ostsee Fischereibetriebe gibt, die ihr Gewerbe in den letzten zehn Jahren
von der klassischen Fischerei weg umgestellt oder ergänzt haben zu
„Erlebnis“- und „Beobachtungs“-Fahrten für Touristinnen und Touristen?
21. Welche Umwelt- und Naturschutzbildungszentren gibt es an der Nord-
und Ostsee, in denen sich Einheimische wie Touristinnen und Touristen
jeweils über die Natur vor Ort informieren und diese z. B. im Zuge von
Führungen oder Wattwanderungen erleben können, und in welchem Maße
werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von Kommune,
Land und Bund öffentlich gefördert (bitte in der Aufzählung jeweils
ausweisen, ob kommunale, Landes- oder Bundesförderung, in welcher Höhe
und mit welchem Anteil an den Gesamt-Betriebskosten)?
22. Welche Förder- und Bildungsprogramme des Bundes oder nach Kenntnis
der Bundesregierung der Länder befassen sich darüber hinaus mit der
Stärkung des Umwelt- und Meeresschutzbewusstseins an der deutschen
Nord- und Ostsee (bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2021, 2022, 2023
und 2024 sowie geplant für 2025 bis 2029 aufführen)?
23. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Investitionsbedarf
zur Instandhaltung sonstiger touristischer Infrastruktur (Seebrücken,
Promenaden, Strände, Kurhäuser, Bahnhöfen usw.) an der deutschen Nord-
und Ostseeküste (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 29. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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