Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa
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Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6085
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig, Dr. Anton Hofreiter,
Katrin Göring-Eckardt, Katharina Beck, Dr. Sandra Detzer, Sara Nanni und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa
Die Europäische Union steht vor erheblichen Investitionsbedarfen in den
Bereichen Sicherheit, Dekarbonisierung, technologische Souveränität und
Wettbewerbsfähigkeit. Vor dem Hintergrund veränderter geopolitischer
Rahmenbedingungen, wachsender geoökonomischer Konkurrenz sowie zunehmender
sicherheitspolitischer Herausforderungen gewinnt die Mobilisierung von
öffentlichem und privatem Kapital zunehmend an Bedeutung.
Im Zentrum der aktuellen europäischen Debatte stehen dabei insbesondere die
Vertiefung der Kapitalmarkt- und Bankenunion (Spar- und Investitionsunion),
die Nutzung gemeinsamer europäischer Finanzierungsinstrumente wie
Eurobonds sowie die Ausgestaltung der Eigenmittel des nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmens der Europäischen Union (MFR).
Die Kapitalmarktunion gilt als zentraler Baustein zur Verbesserung der
Finanzierungsbedingungen und zur Stärkung privater Investitionen. Integrierte
Kapitalmärkte ermöglichen eine effizientere Allokation von Ressourcen, verbinden
Ersparnisse mit Investitionsmöglichkeiten und erleichtern Unternehmen den
Zugang zu vielfältigen Finanzierungsquellen, um ausreichend Risikokapital für
entscheidende Skalierungsschritte zu erhalten. Zugleich sind tiefere
Kapitalmärkte entscheidend, um die erheblichen Investitionen für die grüne und
digitale Transformation sowie für die Veränderungen in den Bevölkerungsstrukturen
zu finanzieren und durch eine bessere Risikostreuung die wirtschaftliche
Konvergenz in der Europäischen Union zu fördern (www.ecb.europa.eu/press/econ
omic-bulletin/articles/2026/html/ecb.ebart202508_01~2e71d52829.en.html).
Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Fragmentierungen innerhalb der
europäischen Finanzmärkte, die eine effiziente Kapitalallokation erschweren. Auch
der Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (Draghi-
Report) weist auf eine erhebliche Investitionslücke hin und betont die
Notwendigkeit einer stärkeren Integration der Kapitalmärkte sowie zusätzlicher
Finanzierungsinstrumente, um diese zu schließen (https://commission.europa.eu/doc
ument/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a8232961_en?filename=The
%20future%20of%20European%20competitiveness%20_%20A%20competitiv
eness%20strategy%20for%20Europe.pdf).
Parallel dazu gewinnen gemeinsame europäische Finanzierungsinstrumente
zunehmend an politischer Bedeutung. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter
Frankreich, Spanien und Belgien, setzen sich verstärkt für die Einführung
gemeinsamer europäischer Anleihen („Eurobonds“) ein. Auch innerhalb der
Europäischen Zentralbank (EZB) werden entsprechende Vorschläge diskutiert: In
einem Bericht an die Staats- und Regierungschefs hebt die EZB die
Notwendigkeit hervor, ein europäisches „Safe Asset“ zu schaffen (www.handelsblat
t.com/finanzen/geldpolitik/vertrauliche-checkliste-ezb-fordert-euro-bonds-
undvorsorgedepot-fuer-alle/100199457.html). Auch der Präsident der Deutschen
Bundesbank, Joachim Nagel, argumentiert inzwischen für eine klar definierte
und kontrollierte Aufnahme von Eurobonds.
Die weiterhin ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber
gemeinsamen europäischen Finanzierungsinstrumenten erscheint nach Ansicht der
Fragestellenden widersprüchlich und ideologisch motiviert. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland seine eigenen fiskalischen
Spielräume durch das kreditfinanzierte Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. Euro
und durch die Bereichsausnahme von der nationalen Schuldenbremse für
Sicherheit und Verteidigung erheblich ausgeweitet hat. Während auf nationaler
Ebene außergewöhnliche finanzpolitische Instrumente zur Bewältigung
sicherheits- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen eingesetzt werden,
lehnt die Bundesregierung vergleichbare Ansätze auf europäischer Ebene
kategorisch ab. Gemeinsame europäische Anleihen könnten dazu beitragen,
Investitionslasten sowie das „Burden Sharing“ in der Sicherheitspolitik fair auf alle
Mitgliedstaaten zu verteilen und insbesondere im Bereich der europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein stärkeres gemeinschaftliches
Vorgehen zu ermöglichen (https://perma.cc/UJ2L-ZFRS). Eine unzureichende
europäische Koordinierung und Finanzierung birgt die Gefahr, notwendige
Investitionen zu verzögern und die strategische Handlungsfähigkeit der
Europäischen Union insgesamt zu schwächen. Ein nationales Denken Deutschlands in
der Rüstungsfinanzierung kostet wertvolles Vertrauen.
Mit Blick auf den nächsten MFR besteht zudem die Notwendigkeit, die
finanziellen Prioritäten an die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen
Sicherheit, wirtschaftliche Souveränität und Transformation anzupassen. Der
Vorschlag der Kommission für den anstehenden MFR sieht einen deutlichen
Anstieg im Bereich Sicherheit und Verteidigung vor. Im vergangenen MFR
wurden Mittel für sicherheits- und verteidigungspolitische Vorhaben im Verlauf der
Verhandlungen teilweise deutlich reduziert (https://securityconference.org/en/p
ublications/analyses/dont-dodge-dilemmas-german-leadership-in-european-def
ense/#fn-content-50). Im Hinblick darauf, dass ein signifikanter Anteil des
MFR-Budgets für Rückzahlungen von NextGenerationEU (NGEU) verwendet
wird, fällt auch der Anstieg des Gesamtvolumens des MFR gering aus.
Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage erscheint es jedoch erforderlich,
europäische Sicherheit stärker als gemeinschaftliche Aufgabe zu begreifen und
entsprechende Investitionen als öffentliche europäische Güter, etwa
gemeinsame Beschaffungsprojekte, angemessen zu berücksichtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Umsetzung der
europäischen Kapitalmarktunion bzw. Spar- und Investitionsunion für einen
vertieften Binnenmarkt mit mehr Wettbewerbsfähigkeit?
2. Mit welchen konkreten Punkten bringt sich die Bundesregierung in die
laufenden Verhandlungen um den Vorschlag der Kommission für die
Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion ein, welche Vorschläge der
Kommission befürwortet sie, welche lehnt sie ab?
3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 zur
Schaffung einer echten Spar- und Investitionsunion umzusetzen,
insbesondere die Forderung, die Verhandlungen über die Gesetzgebungsvorschläge
zu Verbriefungen, Zusatzrenten und zum Paket zur Marktintegration und
Aufsicht bis Ende 2026 abzuschließen sowie die Verhandlungen zum
digitalen Euro zum Abschluss zu bringen?
4. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag der
Europäischen Zentralbank, eine EU-weite Verpflichtung zur Einrichtung eines
Spar- und Anlagedepots mit Schwerpunkt auf Altersvorsorge für alle
Bürgerinnen und Bürger einzuführen?
5. Welche kurzfristig umsetzbaren Anpassungen im nationalen Recht hält die
Bundesregierung für erforderlich, um den Aufbau der Kapitalmarktunion
aktiv zu unterstützen, und welche entsprechenden Gesetzesinitiativen
plant sie bis wann?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Verfügbarkeit von
großvolumigem Wachstumskapital für Scale-ups in der Europäischen Union
im internationalen Vergleich (insbesondere zu den USA), und welche
dieser Defizite führt sie auf eine unzureichende Integration der europäischen
Kapitalmärkte zurück?
7. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
Deutschland als starken und integrierten Finanzierungsstandort innerhalb einer
vertieften Kapitalmarktunion zu positionieren, insbesondere im Hinblick
auf die Stärkung von Börsengängen, Wagniskapital und institutionellen
Investitionen?
8. Mit welcher Argumentation befürwortet die Bundesregierung auf
nationaler Ebene eine Schuldenaufnahme für Verteidigung und Infrastruktur,
lehnt sie aber auf EU-Ebene ab, obwohl die Investitionsbedarfe auch in
anderen Mitgliedstaaten erheblich sind und entsprechende Investitionen
dem Binnenmarkt insgesamt zugutekämen, selbst wenn sie nach den
Kriterien ausgestaltet würden, die das Bundesverfassungsgericht für das
Corona-Wiederaufbauprogramm NGEU aufgestellt hat?
9. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Möglichkeiten zu eröffnen,
kurzfristig ihre Investitionen in Verteidigung deutlich zu erhöhen, und
inwieweit bewertet sie solche Investitionen auch als Beitrag zur Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland?
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Ansatz, die
Entwicklung von Zukunftstechnologien im Verteidigungsbereich durch
zweckgebundene Eurobonds zu finanzieren, um insbesondere bei sogenannten
„strategic enablers“ schneller europäische Unabhängigkeit zu erreichen?
11. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für die Entwicklung eines
liquiden europäischen Marktes für sichere europäische Vermögenswerte
(„safe assets“) durch die Einführung gemeinsamer europäischer Anleihen?
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung dazu, die
Refinanzierungskapazität der Europäischen Investitionsbank gezielt zu nutzen, um einen
liquiden Markt für europäische Sicherheitsanleihen zu schaffen?
13. Welche Erfahrungen aus den Investitionsstrategien und
Förderinstrumenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Bereich Clean Tech und
Scale-up-Finanzierung sollten aus Sicht der Bundesregierung in den
weiteren Aufbau der europäischen Spar- und Investitionsunion einfließen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung das Signal von europäischer
Uneinigkeit, das durch den politischen Streit über die Einführung von Eurobonds
entsteht, insbesondere das Misstrauen unserer Partner gegenüber
nationalen Alleingängen Deutschlands in der Rüstungsfinanzierung?
15. Hat sich die Position der Bundesregierung zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zu neuen Eigenmitteln der Europäischen Union seit
August 2025, wonach sie den Vorschlag konstruktiv prüfen will,
weiterentwickelt, welche der vorgeschlagenen neuen Eigenmittel lehnt sie mit
welcher Begründung ab, und welche nicht?
16. Welche neuen Eigenmittel schlägt die Bundesregierung stattdessen selbst
vor, damit, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
gefordert, die Rückzahlung der Schulden des Corona-Wiederaufbaufonds nicht
zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts und seiner Programme
führt?
17. Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die
Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein
deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanue
l-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)?
18. Befürwortet die Bundesregierung die neuen Vorschläge des Europäischen
Parlaments für neue EU-Eigenmittel (Digitalkonzernsteuer, Abgaben auf
Kryptowährungen und Glücksspiel; www.europarl.europa.eu/news/de/pre
ss-room/20260423IPR41835/parlament-verabschiedet-seine-position-zu
m-eu-haushalt-2028-2034), wenn nein, warum nicht, und welche neuen
Eigenmittel favorisiert die Bundesregierung stattdessen?
19. Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der
USA, das die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle für
unzulässig erklärt hat, größere Handlungsspielräume für eigene europäische
Maßnahmen wie die Einführung einer Digitalsteuer?
20. Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der zypriotischen
Ratspräsidentschaft, noch vor der Sommerpause die Eigenmittelvorschläge
bereits in die Verhandlungsbox mindestens mit Zahlenkorridoren
einzufügen, und wenn nein, warum nicht?
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte
Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die
nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug reduziert
werden, und wenn nein, warum nicht?
22. Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch darin, einerseits auf
schnelle Verhandlungen zu pochen, andererseits aber nicht auf andere
Mitgliedstaaten zugehen zu wollen, für die Verhandlungen über konkrete
Zahlen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite entscheidend für die
inhaltliche Einigung in den neuen MFR-Rubriken sind, und wenn nein, warum
nicht?
23. Für den Fall, dass es keine Einigung auf neue Eigenmittel gibt,
gleichzeitig aber die Schulden aus NGEU beglichen werden müssen, wie soll
verhindert werden, dass der MFR auch bei der Annahme horizontaler
Kürzungen über alle Rubriken hinweg nicht so weit schrumpft, dass die
Modernisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit am Ende unglaubwürdig wird
und ausbleibt?
24. Ist die Bundesregierung bereit, auf nationale Rabatte zu verzichten, um
eine Einigung zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht, bzw. unter
welchen Voraussetzungen wäre ein Verzicht denkbar?
25. In welchen eng definierten Bereichen kann sich die Bundesregierung
kreditfinanzierte europäische Instrumente vorstellen, wenn sie das im
Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen
vorgesehene Krisenreaktionsinstrument aufgrund seiner Pauschalität
ablehnt?
Berlin, den 18. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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