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Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5266 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/5266 21. Wahlperiode 13.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Steffen Kotré, Peter Bohnhof, Knuth Meyer-Soltau, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland Die Zahl der technischen Schutzrechte und insbesondere der Patentanmeldungen wird häufig als Indikator für die technologische Innovationsfähigkeit einer Volkswirtschaft herangezogen, weil sie Rückschlüsse auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erlaubt. Beim Europäischen Patentamt (EPA) hat sich der Anteil der Anmeldungen aus Deutschland von rund 19 Prozent im Jahr 2004 auf etwa 13 Prozent im Jahr 2024 verringert und Deutschland bei den Anmeldungen pro Einwohner auf Rang 6 verwiesen, während der Anteil der Anmeldungen aus Nicht- Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) von rund 50 Prozent im Jahr 2004 auf rund 57 Prozent im Jahr 2024 zunahm (https://lin k.epo.org/web/Annual_Report_2004.pdf; www.epo.org/en/about-us/statistics/d ata-download). Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sank die Zahl der deutschen Patentanmeldungen von etwa 48 000 im Jahr 2006 auf rund 42 000 im Jahr 2025 (www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/jahresberichte/dpma_jb_ 2006-1.pdf; www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/statistiken/patente/inde x.html). Parallel dazu ist die Zahl der Gebrauchsmusteranmeldungen in Deutschland, obwohl sie eine kostengünstige und schnelle Alternative zum Patent darstellen, zwischen 2006 und 2025 von rund 20 000 auf etwa 11 400 pro Jahr gesunken (www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/jahresberichte/dpma_jb_2006- 1.pdf; www.dpma.de/docs/presse/dpma_infografik_gbm_2025_dt_web.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie erklärt die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl der Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt durch jeweils Anmelder aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten des EPÜ gegenüber denjenigen aus Nicht-Mitgliedstaaten des EPÜ seit dem Jahr 2000?  2. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung der Anzahl der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt durch jeweils Anmelder aus Deutschland und aus anderen Mitgliedstaaten des EPÜ gegenüber denjenigen aus Nicht-Mitgliedstaaten des EPÜ seit dem Jahr 2000 eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Patentanmeldungen in den jeweiligen Klassen der Internationalen Patentklassifikation (IPC) beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Europäischen Patentamt seit dem Jahr 2000 entwickelt?  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der relativen Zahl der Patentanmeldungen und die Entwicklung des prozentualen Anteils der Patentanmeldungen aus Deutschland beim DPMA und EPA im Zeitraum vom Jahr 2000 bis heute?  5. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft insgesamt und in einzelnen Technologiefeldern vor dem Hintergrund des Rückgangs der Anzahl der Patentanmeldungen aus Deutschland ein?  6. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten des Zugangs zu einem technischen Schutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelerfinder vor dem Hintergrund des Rückgangs der Patentanmeldungen aus Deutschland ein?  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der beim Deutschen Patent- und Markenamt und Europäischen Patentamt eingereichten Patentanmeldungen differenziert nach Erzeugnispatenten und Verfahrenspatenten entwickelt (bitte nach Jahren seit 2000 aufschlüsseln)?  8. Welche Auswirkungen hat der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende Rückgang der Patentanmeldungen aus Deutschland ggf. auf die Tätigkeit, die Kapazitätsplanung und die zukünftige Rolle des Deutschen Patent- und Markenamts im nationalen und europäischen Patentsystem?  9. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Anzahl der Patentanmeldungen in Deutschland seit dem Jahr 2000 Handlungsbedarf im Bereich des Patentschutzes, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für geeignet? 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Gebrauchsmusteranmeldungen in den jeweiligen Klassen der Internationalen Patentklassifikation beim Deutschen Patent- und Markenamt seit dem Jahr 2000 entwickelt? 11. Wie erklärt die Bundesregierung die negative Entwicklung der Anzahl der Gebrauchsmusteranmeldungen beim DPMA durch jeweils Anmelder aus Deutschland, ggf. aus anderen Mitgliedstaaten des EPÜ und aus Nicht- Mitgliedstaaten des EPÜ? 12. Wie bewertet die Bundesregierung den absoluten Rückgang der Gebrauchsmusteranmeldungen in Bezug auf die Relevanz für die deutsche Volkswirtschaft? 13. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft insgesamt und in einzelnen Technologiefeldern vor dem Hintergrund der negativen Entwicklung der Anzahl der Gebrauchsmusteranmeldungen ein? 14. Welche Vorteile bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Gebrauchsmusterschutz insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Einzelerfinder im Hinblick auf den Zugang zu einem technischen Schutzrecht? 15. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten des Zugangs zu einem technischen Schutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Einzelerfinder vor dem Hintergrund des seit dem Jahr 2000 zu beobachtenden Rückgangs der Gebrauchsmusteranmeldungen ein? 16. Welche Auswirkungen hat der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende Rückgang der Gebrauchsmusteranmeldungen in Deutschland auf die Tätigkeit, die Kapazitätsplanung und die zukünftige Rolle des Deutschen Patent- und Markenamts? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die zehnjährige Laufzeit eines Gebrauchsmusters nach § 23 Absatz 1 des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) in Relation zur zwanzigjährigen Laufzeit eines Patents gemäß dem § 16 des Patentgesetzes (PatG)? 18. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausschluss von biotechnologischen Erfindungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 GebrMG und Verfahren nach § 2 Nummer 3 GebrMG vom Gebrauchsmusterschutz? 19. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Rückgangs der Gebrauchsmusteranmeldungen Handlungsbedarf im Bereich des Gebrauchsmusterschutzes, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für geeignet? 20. Wie hat sich die Anzahl der Arbeitnehmererfindungen in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Technologieklassen sowie jeweils dem Anteil der Inanspruchnahmen bzw. Freigaben aufschlüsseln)? 21. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft in den einzelnen Technologiefeldern im Hinblick auf die jeweilige Entwicklung der Anzahl der Arbeitnehmererfindungen seit dem Jahr 2000 ein? 22. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die maßgebliche Richtlinie für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst auf den 20. Juli 1959 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 156 vom 18. August 1959) datiert ist, die Angemessenheit der aktuellen Regelungen zur Arbeitnehmererfindervergütung? 23. Inwieweit hält die Bundesregierung die in § 19 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) vorgesehene Anbietungspflicht für freie Erfindungen von Arbeitnehmern für erforderlich und verhältnismäßig, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gewährleisten? 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der gemeldeten, in Anspruch genommenen und verwerteten Hochschulerfindungen seit der Reform des § 42 ArbnErfG im Jahr 2002 entwickelt? 25. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mit der Reform des § 42 ArbnErfG im Jahr 2002 verfolgte Zielsetzung, die Verwertung von Hochschulerfindungen zu fördern, in der Praxis tatsächlich erfüllt? 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der insbesondere seit der Aufhebung des sogenannten Hochschullehrerprivilegs eingerichteten Patentverwertungsstellen der Hochschulen? 27. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Hochschulen durch die Inanspruchnahme von Diensterfindungen tatsächlich zusätzliche Einnahmen erzielt, und stehen diese im Verhältnis zu dem administrativen Aufwand der Patentierung und Verwertung? 28. Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung durch die 30- Prozent-Vergütungsregelung nach § 42 Nummer 4 ArbnErfG tatsächlich ein ausreichender Anreiz für die Meldung und wirtschaftliche Verwertung von Diensterfindungen geschaffen? 29. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Anzahl der Arbeitnehmererfindungen in Deutschland auf die Tätigkeit, die Kapazitätsplanung und die zukünftige Rolle des Deutschen Patent- und Markenamts? 30. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Anzahl der Arbeitnehmererfindungen in Deutschland Handlungsbedarf im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für geeignet? 31. Welche unter das Beihilferecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV]) fallenden Förderprogramme für Forschung, Entwicklung und Innovation existieren und existierten auf Bundesebene seit Inkrafttreten der der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 mit einem jährlichen Fördervolumen von mindestens 1 Mio. Euro (bitte nach Zweck, Laufzeit, einschlägiger Rechtsgrundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung [AGVO], Anzahl der Fördervorhaben und jährlich gewährtem Volumen der Förderung aufschlüsseln)? 32. Wie viele Programmnotifizierungen nach dem europäischen Beihilferecht gemäß Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2014 im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation vorgenommen (bitte nach Jahr der Gewährung, Zweck inklusive EU-Beihilfenummer [SA-Nr.], Laufzeit, Anzahl der geförderten Vorhaben sowie dem gewährten Fördervolumen aufschlüsseln)? 33. Wie viele Einzelfallnotifizierungen von Beihilfen gemäß Artikel 107 und 108 AEUV im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation wurden seit dem Jahr 2014 von der Bundesregierung bei der Europäischen Kommission eingereicht (bitte nach Jahr der Gewährung, Zweck inklusive EU-Beihilfenummer, Laufzeit, Anzahl der geförderten Vorhaben und dem gewährten Fördervolumen aufschlüsseln)? 34. Wie hoch waren die jeweils jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Förderung von Patenten und Knowhow (WIPANO) seit dessen Beginn im Jahr 2016 (bitte nach Jahren und Haushaltstiteln sowie jeweils dem veranschlagten Soll und dem tatsächlichen Ist aufschlüsseln)? 35. Inwieweit wurden die für das Förderprogramm WIPANO seit Programmbeginn im Jahr 2016 bereitgestellten Mittel tatsächlich abgerufen und sind abgeflossen (bitte jährlich nach Anzahl der jährlich eingegangenen, der positiv beschiedenen Förderanträge sowie der bereitgestellten, bewilligten und abgeflossenen Mittel sowie den Gründen für etwaige Minderausgaben aufschlüsseln)? 36. Inwieweit nutzt die Bundesregierung mit dem Förderprogramm WIPANO den durch die aktuelle Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) eröffneten beihilferechtlichen Rahmen vollständig aus (bitte insbesondere angeben, ob und in welcher Weise die mit der Novelle 2023 angehobenen Anmeldeschwellen und die erweiterten Förderintensitäten für KMU in die aktuelle Förderpraxis von WIPANO übernommen wurden)? 37. Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Aufwendungen für Schutzrechts- und IP-Kosten (z. B. Patentierungs-, Marken- und Lizenzkosten) im Förderprogramm WIPANO förderfähig, während vergleichbare Aufwendungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) nicht berücksichtigt werden? 38. Welche nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) grundsätzlich zulässigen Fördertatbestände werden im Rahmen des Forschungszulagengesetzes nicht berücksichtigt, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf deren Einbeziehung verzichtet? 39. Inwieweit nutzt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz den durch die aktuelle Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) eröffneten beihilferechtlichen Rahmen vollständig aus (bitte nach förderfähigen Tätigkeiten, Beihilfeintensität, Beihilfehöhe, beihilfefähigen Kostenarten, Beihilfeform und Kombination mit anderen Förderprogrammen aufschlüsseln)? 40. Inwieweit werden die nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) zulässigen, aber im Forschungszulagengesetz (nicht berücksichtigten Fördertatbestände durch andere nationale Programme abgedeckt (bitte nach Förderbereichen und Programmen aufschlüsseln)? 41. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Schaffung eines umfassenden nationalen Gesetzes zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, das sämtliche nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) zulässigen beihilferechtlichen Möglichkeiten in einem integrierten Förderrahmen vereint? 42. Welche Auswirkungen haben die mit dem Wachstumschancengesetz im Jahr 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Forschungszulagengesetzes bislang auf die Inanspruchnahme, die Fördervolumina und die Verteilung der Forschungszulage nach Unternehmensgrößen und Branchen gehabt (bitte insbesondere auf die Anzahl der bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage [BSFZ] eingegangenen Anträge seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes eingehen und diese mit den Vorjahreszeiträumen vergleichen)? 43. Welche Programme und Instrumente zur Förderung von Wagniskapital stehen in Deutschland auf Bundesebene derzeit zur Verfügung, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit? 44. Inwieweit nutzt die Bundesregierung im Bereich der Wagniskapitalförderung die nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) eröffneten beihilferechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Risikofinanzierungsbeihilfen nach Artikel 21 AGVO? 45. In welchem Umfang wurden seit 2021 die für die Wagniskapitalförderung des Bundes vorgesehenen Mittel in den Programmen High-Tech Gründerfonds, coparion, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital sowie im Rahmen des Zukunftsfonds eingesetzt, und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die Kapitalverfügbarkeit für Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland (bitte jährlich nach Programmen aufschlüsseln und – jeweils entsprechend der Programmlogik – Angaben zu bereitgestellten, zugesagten, bewilligten, investierten bzw. ausgezahlten Bundesmitteln sowie den Gründen für etwaige Minderausgaben machen)? 46. Liegen der Bundesregierung Daten vor, welchen Hebel öffentliches Wagniskapital für die Mobilisierung von privatem Wagniskapital hat (bitte ggf. nach Unternehmensphasen – Seed, Early Stage, Later Stage – differenzieren), und wenn ja, welche? 47. Welche Programme und Instrumente zur Förderung von Wagniskapital stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union derzeit zur Verfügung, und hat sich die Bundesregierung zu deren Wirksamkeit eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche? 48. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 EU-Mittel aus den Programmen Horizon Europe, Digital Europe, Innovation Fund, InvestEU und EIC Accelerator von Zuwendungsempfängern mit Sitz in Deutschland eingeworben, und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung ggf. auf die Forschungs- und Innovationslandschaft in Deutschland (bitte jährlich nach bereitgestellten, bewilligten und abgeflossenen Mitteln sowie den Gründen für etwaige Minderausgaben aufschlüsseln)? 49. Wie bewertet die Bundesregierung den wirtschaftlichen Erfolg der durch Bundes- und EU-Mittel geförderten Schutzrechte (z. B. Patente, Gebrauchsmuster), und welche systematischen Evaluierungsmechanismen existieren für Programme wie WIPANO, die steuerliche Forschungszulage (FZulG) sowie Wagniskapitalinstrumente (z. B. INVEST), um die tatsächliche Markteinführung und wirtschaftliche Verwertung (Umsatzerlöse, Lizenzerträge) der geförderten Innovationen über den Förderzeitraum hinaus zu messen? 50. Wie differenziert die Bundesregierung bei der Evaluierung der Wirksamkeit von Förderprogrammen wie WIPANO und dem FZulG zwischen der bloßen Anzahl an Schutzrechtsanmeldungen und deren tatsächlicher Rechtskraft (Erteilungsquote sowie Bestand nach Einspruchsfristen), und welche Daten erhebt sie, um den wirtschaftlichen Erfolg (Markteinführung, Umsatzgenerierung) dieser rechtskräftigen Schutzrechte gegenüber der reinen „Input-Quote“ von Anmeldungen zu priorisieren? Berlin, den 8. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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