Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland
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Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5266
21. Wahlperiode 13.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Steffen Kotré, Peter Bohnhof, Knuth
Meyer-Soltau, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland
Die Zahl der technischen Schutzrechte und insbesondere der
Patentanmeldungen wird häufig als Indikator für die technologische Innovationsfähigkeit einer
Volkswirtschaft herangezogen, weil sie Rückschlüsse auf die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeit erlaubt.
Beim Europäischen Patentamt (EPA) hat sich der Anteil der Anmeldungen aus
Deutschland von rund 19 Prozent im Jahr 2004 auf etwa 13 Prozent im Jahr
2024 verringert und Deutschland bei den Anmeldungen pro Einwohner auf
Rang 6 verwiesen, während der Anteil der Anmeldungen aus Nicht-
Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) von rund
50 Prozent im Jahr 2004 auf rund 57 Prozent im Jahr 2024 zunahm (https://lin
k.epo.org/web/Annual_Report_2004.pdf; www.epo.org/en/about-us/statistics/d
ata-download).
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sank die Zahl der deutschen
Patentanmeldungen von etwa 48 000 im Jahr 2006 auf rund 42 000 im Jahr
2025 (www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/jahresberichte/dpma_jb_
2006-1.pdf; www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/statistiken/patente/inde
x.html).
Parallel dazu ist die Zahl der Gebrauchsmusteranmeldungen in Deutschland,
obwohl sie eine kostengünstige und schnelle Alternative zum Patent darstellen,
zwischen 2006 und 2025 von rund 20 000 auf etwa 11 400 pro Jahr gesunken
(www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/jahresberichte/dpma_jb_2006-
1.pdf; www.dpma.de/docs/presse/dpma_infografik_gbm_2025_dt_web.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl der
Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt durch jeweils
Anmelder aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten des EPÜ gegenüber
denjenigen aus Nicht-Mitgliedstaaten des EPÜ seit dem Jahr 2000?
2. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung der Anzahl der
Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt durch jeweils Anmelder aus
Deutschland und aus anderen Mitgliedstaaten des EPÜ gegenüber
denjenigen aus Nicht-Mitgliedstaaten des EPÜ seit dem Jahr 2000 eine
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Patentanmeldungen in den jeweiligen Klassen der Internationalen
Patentklassifikation (IPC) beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim
Europäischen Patentamt seit dem Jahr 2000 entwickelt?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der relativen Zahl der
Patentanmeldungen und die Entwicklung des prozentualen Anteils der
Patentanmeldungen aus Deutschland beim DPMA und EPA im Zeitraum
vom Jahr 2000 bis heute?
5. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationsfähigkeit der deutschen
Volkswirtschaft insgesamt und in einzelnen Technologiefeldern vor dem
Hintergrund des Rückgangs der Anzahl der Patentanmeldungen aus
Deutschland ein?
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten des Zugangs zu
einem technischen Schutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) sowie Einzelerfinder vor dem Hintergrund des Rückgangs der
Patentanmeldungen aus Deutschland ein?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der beim
Deutschen Patent- und Markenamt und Europäischen Patentamt
eingereichten Patentanmeldungen differenziert nach Erzeugnispatenten und
Verfahrenspatenten entwickelt (bitte nach Jahren seit 2000 aufschlüsseln)?
8. Welche Auswirkungen hat der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende
Rückgang der Patentanmeldungen aus Deutschland ggf. auf die Tätigkeit, die
Kapazitätsplanung und die zukünftige Rolle des Deutschen Patent- und
Markenamts im nationalen und europäischen Patentsystem?
9. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der
Anzahl der Patentanmeldungen in Deutschland seit dem Jahr 2000
Handlungsbedarf im Bereich des Patentschutzes, und wenn ja, welche
Maßnahmen hält sie für geeignet?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Gebrauchsmusteranmeldungen in den jeweiligen Klassen der Internationalen
Patentklassifikation beim Deutschen Patent- und Markenamt seit dem Jahr
2000 entwickelt?
11. Wie erklärt die Bundesregierung die negative Entwicklung der Anzahl der
Gebrauchsmusteranmeldungen beim DPMA durch jeweils Anmelder aus
Deutschland, ggf. aus anderen Mitgliedstaaten des EPÜ und aus Nicht-
Mitgliedstaaten des EPÜ?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den absoluten Rückgang der
Gebrauchsmusteranmeldungen in Bezug auf die Relevanz für die deutsche
Volkswirtschaft?
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationsfähigkeit der deutschen
Volkswirtschaft insgesamt und in einzelnen Technologiefeldern vor dem
Hintergrund der negativen Entwicklung der Anzahl der
Gebrauchsmusteranmeldungen ein?
14. Welche Vorteile bietet nach Ansicht der Bundesregierung der
Gebrauchsmusterschutz insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für
Einzelerfinder im Hinblick auf den Zugang zu einem technischen
Schutzrecht?
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten des Zugangs zu
einem technischen Schutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen sowie
für Einzelerfinder vor dem Hintergrund des seit dem Jahr 2000 zu
beobachtenden Rückgangs der Gebrauchsmusteranmeldungen ein?
16. Welche Auswirkungen hat der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende
Rückgang der Gebrauchsmusteranmeldungen in Deutschland auf die Tätigkeit,
die Kapazitätsplanung und die zukünftige Rolle des Deutschen Patent-
und Markenamts?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die zehnjährige Laufzeit eines
Gebrauchsmusters nach § 23 Absatz 1 des Gebrauchsmustergesetzes
(GebrMG) in Relation zur zwanzigjährigen Laufzeit eines Patents gemäß
dem § 16 des Patentgesetzes (PatG)?
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausschluss von
biotechnologischen Erfindungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 GebrMG und Verfahren
nach § 2 Nummer 3 GebrMG vom Gebrauchsmusterschutz?
19. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Rückgangs der
Gebrauchsmusteranmeldungen Handlungsbedarf im Bereich des
Gebrauchsmusterschutzes, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für geeignet?
20. Wie hat sich die Anzahl der Arbeitnehmererfindungen in Deutschland seit
dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Technologieklassen sowie jeweils
dem Anteil der Inanspruchnahmen bzw. Freigaben aufschlüsseln)?
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationskraft der deutschen
Wirtschaft in den einzelnen Technologiefeldern im Hinblick auf die jeweilige
Entwicklung der Anzahl der Arbeitnehmererfindungen seit dem Jahr 2000
ein?
22. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
maßgebliche Richtlinie für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im
privaten Dienst auf den 20. Juli 1959 (Beilage zum Bundesanzeiger
Nr. 156 vom 18. August 1959) datiert ist, die Angemessenheit der
aktuellen Regelungen zur Arbeitnehmererfindervergütung?
23. Inwieweit hält die Bundesregierung die in § 19 des Gesetzes über
Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) vorgesehene Anbietungspflicht für freie
Erfindungen von Arbeitnehmern für erforderlich und verhältnismäßig, um
einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern zu gewährleisten?
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
gemeldeten, in Anspruch genommenen und verwerteten Hochschulerfindungen
seit der Reform des § 42 ArbnErfG im Jahr 2002 entwickelt?
25. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mit der Reform
des § 42 ArbnErfG im Jahr 2002 verfolgte Zielsetzung, die Verwertung
von Hochschulerfindungen zu fördern, in der Praxis tatsächlich erfüllt?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz und Wirtschaftlichkeit
der insbesondere seit der Aufhebung des sogenannten
Hochschullehrerprivilegs eingerichteten Patentverwertungsstellen der Hochschulen?
27. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Hochschulen
durch die Inanspruchnahme von Diensterfindungen tatsächlich zusätzliche
Einnahmen erzielt, und stehen diese im Verhältnis zu dem administrativen
Aufwand der Patentierung und Verwertung?
28. Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung durch die 30-
Prozent-Vergütungsregelung nach § 42 Nummer 4 ArbnErfG tatsächlich
ein ausreichender Anreiz für die Meldung und wirtschaftliche Verwertung
von Diensterfindungen geschaffen?
29. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Anzahl der
Arbeitnehmererfindungen in Deutschland auf die Tätigkeit, die Kapazitätsplanung und
die zukünftige Rolle des Deutschen Patent- und Markenamts?
30. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der
Anzahl der Arbeitnehmererfindungen in Deutschland Handlungsbedarf im
Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts, und wenn ja, welche
Maßnahmen hält sie für geeignet?
31. Welche unter das Beihilferecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV]) fallenden
Förderprogramme für Forschung, Entwicklung und Innovation existieren und existierten
auf Bundesebene seit Inkrafttreten der der Verordnung (EG) Nr. 800/2008
mit einem jährlichen Fördervolumen von mindestens 1 Mio. Euro (bitte
nach Zweck, Laufzeit, einschlägiger Rechtsgrundlage der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung [AGVO], Anzahl der Fördervorhaben
und jährlich gewährtem Volumen der Förderung aufschlüsseln)?
32. Wie viele Programmnotifizierungen nach dem europäischen Beihilferecht
gemäß Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2014 im Bereich
Forschung, Entwicklung und Innovation vorgenommen (bitte nach Jahr
der Gewährung, Zweck inklusive EU-Beihilfenummer [SA-Nr.], Laufzeit,
Anzahl der geförderten Vorhaben sowie dem gewährten Fördervolumen
aufschlüsseln)?
33. Wie viele Einzelfallnotifizierungen von Beihilfen gemäß Artikel 107
und 108 AEUV im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation
wurden seit dem Jahr 2014 von der Bundesregierung bei der Europäischen
Kommission eingereicht (bitte nach Jahr der Gewährung, Zweck inklusive
EU-Beihilfenummer, Laufzeit, Anzahl der geförderten Vorhaben und dem
gewährten Fördervolumen aufschlüsseln)?
34. Wie hoch waren die jeweils jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel für
das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Förderung von Patenten und
Knowhow (WIPANO) seit dessen Beginn im Jahr 2016 (bitte nach Jahren und
Haushaltstiteln sowie jeweils dem veranschlagten Soll und dem
tatsächlichen Ist aufschlüsseln)?
35. Inwieweit wurden die für das Förderprogramm WIPANO seit
Programmbeginn im Jahr 2016 bereitgestellten Mittel tatsächlich abgerufen und sind
abgeflossen (bitte jährlich nach Anzahl der jährlich eingegangenen, der
positiv beschiedenen Förderanträge sowie der bereitgestellten, bewilligten
und abgeflossenen Mittel sowie den Gründen für etwaige Minderausgaben
aufschlüsseln)?
36. Inwieweit nutzt die Bundesregierung mit dem Förderprogramm WIPANO
den durch die aktuelle Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU)
2023/1315) eröffneten beihilferechtlichen Rahmen vollständig aus (bitte
insbesondere angeben, ob und in welcher Weise die mit der Novelle 2023
angehobenen Anmeldeschwellen und die erweiterten Förderintensitäten
für KMU in die aktuelle Förderpraxis von WIPANO übernommen
wurden)?
37. Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Aufwendungen für Schutzrechts- und IP-Kosten (z. B. Patentierungs-, Marken-
und Lizenzkosten) im Förderprogramm WIPANO förderfähig, während
vergleichbare Aufwendungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes
(FZulG) nicht berücksichtigt werden?
38. Welche nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315)
grundsätzlich zulässigen Fördertatbestände werden im Rahmen des
Forschungszulagengesetzes nicht berücksichtigt, und aus welchen Gründen
hat die Bundesregierung auf deren Einbeziehung verzichtet?
39. Inwieweit nutzt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz
den durch die aktuelle Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU)
2023/1315) eröffneten beihilferechtlichen Rahmen vollständig aus (bitte
nach förderfähigen Tätigkeiten, Beihilfeintensität, Beihilfehöhe,
beihilfefähigen Kostenarten, Beihilfeform und Kombination mit anderen
Förderprogrammen aufschlüsseln)?
40. Inwieweit werden die nach der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung
(EU) 2023/1315) zulässigen, aber im Forschungszulagengesetz (nicht
berücksichtigten Fördertatbestände durch andere nationale Programme
abgedeckt (bitte nach Förderbereichen und Programmen aufschlüsseln)?
41. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die
Schaffung eines umfassenden nationalen Gesetzes zur Förderung von
Forschung, Entwicklung und Innovation, das sämtliche nach der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der
Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315) zulässigen beihilferechtlichen
Möglichkeiten in einem integrierten Förderrahmen vereint?
42. Welche Auswirkungen haben die mit dem Wachstumschancengesetz im
Jahr 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Forschungszulagengesetzes
bislang auf die Inanspruchnahme, die Fördervolumina und die Verteilung
der Forschungszulage nach Unternehmensgrößen und Branchen gehabt
(bitte insbesondere auf die Anzahl der bei der Bescheinigungsstelle
Forschungszulage [BSFZ] eingegangenen Anträge seit Inkrafttreten des
Wachstumschancengesetzes eingehen und diese mit den
Vorjahreszeiträumen vergleichen)?
43. Welche Programme und Instrumente zur Förderung von Wagniskapital
stehen in Deutschland auf Bundesebene derzeit zur Verfügung, und wie
bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit?
44. Inwieweit nutzt die Bundesregierung im Bereich der
Wagniskapitalförderung die nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315)
eröffneten beihilferechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick
auf Risikofinanzierungsbeihilfen nach Artikel 21 AGVO?
45. In welchem Umfang wurden seit 2021 die für die Wagniskapitalförderung
des Bundes vorgesehenen Mittel in den Programmen High-Tech
Gründerfonds, coparion, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital sowie im Rahmen
des Zukunftsfonds eingesetzt, und welche Auswirkungen sieht die
Bundesregierung auf die Kapitalverfügbarkeit für Start-ups und
Wachstumsunternehmen in Deutschland (bitte jährlich nach Programmen
aufschlüsseln und – jeweils entsprechend der Programmlogik – Angaben zu
bereitgestellten, zugesagten, bewilligten, investierten bzw. ausgezahlten
Bundesmitteln sowie den Gründen für etwaige Minderausgaben machen)?
46. Liegen der Bundesregierung Daten vor, welchen Hebel öffentliches
Wagniskapital für die Mobilisierung von privatem Wagniskapital hat (bitte ggf.
nach Unternehmensphasen – Seed, Early Stage, Later Stage –
differenzieren), und wenn ja, welche?
47. Welche Programme und Instrumente zur Förderung von Wagniskapital
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen
Union derzeit zur Verfügung, und hat sich die Bundesregierung zu deren
Wirksamkeit eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?
48. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2021 EU-Mittel aus den Programmen Horizon Europe, Digital Europe,
Innovation Fund, InvestEU und EIC Accelerator von
Zuwendungsempfängern mit Sitz in Deutschland eingeworben, und welche Auswirkungen
sieht die Bundesregierung ggf. auf die Forschungs- und
Innovationslandschaft in Deutschland (bitte jährlich nach bereitgestellten, bewilligten und
abgeflossenen Mitteln sowie den Gründen für etwaige Minderausgaben
aufschlüsseln)?
49. Wie bewertet die Bundesregierung den wirtschaftlichen Erfolg der durch
Bundes- und EU-Mittel geförderten Schutzrechte (z. B. Patente,
Gebrauchsmuster), und welche systematischen Evaluierungsmechanismen
existieren für Programme wie WIPANO, die steuerliche Forschungszulage
(FZulG) sowie Wagniskapitalinstrumente (z. B. INVEST), um die
tatsächliche Markteinführung und wirtschaftliche Verwertung (Umsatzerlöse,
Lizenzerträge) der geförderten Innovationen über den Förderzeitraum hinaus
zu messen?
50. Wie differenziert die Bundesregierung bei der Evaluierung der
Wirksamkeit von Förderprogrammen wie WIPANO und dem FZulG zwischen der
bloßen Anzahl an Schutzrechtsanmeldungen und deren tatsächlicher
Rechtskraft (Erteilungsquote sowie Bestand nach Einspruchsfristen), und
welche Daten erhebt sie, um den wirtschaftlichen Erfolg
(Markteinführung, Umsatzgenerierung) dieser rechtskräftigen Schutzrechte gegenüber
der reinen „Input-Quote“ von Anmeldungen zu priorisieren?
Berlin, den 8. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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