Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden - Ziele und Initiativen der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln
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Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden - Ziele und Initiativen der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2831
21. Wahlperiode 14.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karl Bär, Leon Eckert, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas
Wagener, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden – Ziele und Initiativen
der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in
ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den „Umfang und das Risiko beim
Pflanzenschutzmitteleinsatz“ zu reduzieren (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.
koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Mit dem Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz, das im September 2024 vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft vorgestellt wurde, wurde in der 20. Wahlperiode ein
Instrument geschaffen, das darauf abzielt, die Betriebe in der Landwirtschaft und im
Sonderkulturanbau auf dem Weg zu einem gezielteren und
biodiversitätsschonenderen Pflanzenschutz zu unterstützen (www.bmleh.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflan
zenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Es orientiert sich an dem von der
EU-Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie vorgelegten Ziel, „bis 2030 den
Einsatz von und das Risiko durch chemische Pestizide insgesamt um 50
Prozent und den Einsatz von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 Prozent zu
verringern“ (Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und
umweltfreundliches Lebensmittelsystem, COM(2020) 381 final, S. 7).
Aus dem Vergleich des Bundeshaushalts 2025 und dem Entwurf der
Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026, geht hervor, dass das
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz (Haushaltstitel 1005 686 46) im Jahr 2026 ersatzlos
gestrichen werden soll. Nachdem die Bundesregierung kein neues Programm
aufsetzt, soll der Bundeshaushalt somit nach dem Verständnis der Fragestellenden
keine expliziten Fördertitel zur Reduktion von Pestiziden enthalten.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Inkrafttreten des
Bundeshaushalts im Oktober 2025 konnten aus dem im Jahr 2025 neu aufgenommen
Zukunftsprogramm keine Maßnahmen umgesetzt werden. Folglich konnten der
Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine mögliche Wirksamkeit der
Maßnahmen vorliegen. Die Streichung des Programms im Haushaltsverfahren ist
demnach als politische Schwerpunktsetzung der Bundesregierung zu verstehen,
die die Fragestellenden nicht teilen. Die Fragestellenden wollen erfahren, wie
die Bundesregierung zum Ziel der Pestizidreduktion und Risikominimierung
steht. Dabei geht es nicht nur um die Pestizidreduktion in Deutschland, sondern
auch um die sich verändernden Pestizidexportmengen weltweit.
Die Fragestellenden befürchten, dass die Bundesregierung die Ziele der
Farmto-Fork-Strategie verfehlen und Lebensgrundlagen wie saubere Böden, saubere
Luft und sauberes Wasser somit langfristig und für zukünftige Generationen
nicht mehr erhalten kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lautet das Ziel der Bundesregierung für eine Reduktion der Risiken
und der Menge der ausgebrachten Pestizide?
2. Plant die Bundesregierung, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie
(Verringerung des Risikos und des Einsatzes chemischer Pestizide um 50
Prozent bis 2030) sowie das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel
umzusetzen, „den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz“ zu
reduzieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
3. Durch welche Maßnahmen und Gelder will die Bundesregierung die laut
Koalitionsvertrag geplanten Anreize für den integrierten Pflanzenschutz
schaffen?
4. Welches quantitative Ziel verfolgt die Bundesregierung bei der im
Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, den Einsatz und das Risiko beim
Pflanzenschutzmitteleinsatz zu vermindern?
5. Welchen Beitrag hat nach Kenntnis der Bundesregierung das als
„Bauernmilliarde“ bekannte Investitionsprogramm Landwirtschaft zur Reduktion
des Einsatzes von Pestiziden durch Investitionen in Ausbringungstechnik
geleistet?
6. Durch welche Maßnahmen und Gelder soll nach der geplanten Streichung
des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz die Pestizidreduktion und
Reduktion der Risiken durch Pestizide erreicht werden?
7. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die
Ausbringung von Pestiziden bei dem Verlust der Biodiversität in Deutschland?
8. Plant die Bundesregierung eine Änderung am Pflanzenschutzgesetz, um
das Einvernehmen des Umweltbundesamts bei der Zulassung von
Pestizidformulierungen in Deutschland zu verändern oder zu streichen?
9. Aus welchem Grund wurden bei der Verbändeanhörung zum Entwurf des
Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche
Regelungen (Bundesratsdrucksache 425/25) keine Umweltverbände
beteiligt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 211
des Abgeordneten Karl Bär auf Bundestagsdrucksache 21/2141)?
10. Welche Veränderungen beim Export von Pflanzenschutzmitteln (PSM),
die Wirkstoffe enthalten, die in der EU nicht für die Verwendung in PSM
genehmigt sind, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nummer 396/2005 am 23. Februar 2005
im Vergleich zu den Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28967 bis
heute ergeben (bitte nach den in den PSM enthaltenen und nicht genehmigten
Wirkstoffen und der Menge des Exportgutes in Gewichtsangaben nach
Zielland aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich die Zahl der in Deutschland zugelassenen
Pflanzenschutzmittel seit 2015 verändert, und wie hat sich die Zahl der verschiedenen
Pestizidwirkstoffe in diesen Mitteln in diesem Zeitraum verändert?
12. Wie soll sichergestellt werden, dass die Pestizidbelastung von
Kleingewässern, die nach Erhebungen des Helmholtz-Zentrums für
Umweltforschung bei 80 Prozent der Messungen die behördlichen Grenzwerte
überschritt und bei diesen Gewässern der Grund für einen schlechten
ökologischen Zustand ist (www.ufz.de/kgm/index.php?de=44480), reduziert
wird?
13. Plant die Bundesregierung, die Mindestanforderungen zu
Gewässerrandstreifen zu verbessern, um den ökologischen und chemischen Zustand der
Gewässer in Deutschland sowie die Praxistauglichkeit zu verbessern,
wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 5. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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