Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
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Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5008
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lea Reisner, Kathrin Gebel, Aaron Valent, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Christian Görke, Ates Gürpinar, Cansin
Köktürk, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu
Özdemir, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Sascha
Wagner, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen
für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
Am 30. Januar 2026 veröffentlichte das US-Justizministerium über 3 Millionen
Seiten Dokumente, 180 000 Bilder und 2 000 Videos im Zusammenhang mit
dem verstorbenen Finanzier Jeffrey Epstein (www.justice.gov/epstein-files).
Die Veröffentlichung erfolgte auf Grundlage des im November 2025
verabschiedeten Epstein Files Transparency Act.
Jeffrey Epstein wurde im Jahr 2008 wegen Missbrauchs einer Minderjährigen
verurteilt und war seitdem als Sexualstraftäter registriert. Nach seiner erneuten
Verhaftung im Juli 2019 wegen Sexualhandels starb er im August 2019 in Haft.
Seine langjährige Vertraute Ghislaine Maxwell wurde 2021 wegen
Menschenhandels zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Die veröffentlichten Dokumente haben in mehreren Ländern zu Rücktritten
geführt. In Großbritannien trat Peter Mandelson als designierter US-Botschafter
zurück (The Guardian, 2. Februar 2026). In Norwegen leitete die Polizei
Ermittlungen gegen den früheren Ministerpräsidenten Thorbjörn Jagland ein
(NRK, 5. Februar 2026). In Frankreich trat Jack Lang als Vorsitzender des
Institut du Monde Arabe zurück (Le Monde, 8. Februar 2026).
Laut Medienberichten enthalten die Dokumente Hinweise auf erhebliche
deutsche Verbindungen zum Epstein-Netzwerk:
Nach Berichten der „Wirtschaftswoche“ (7. Februar 2026) und des Consent
Order der New York State Department of Financial Services vom Juli 2020
eröffnete die Deutsche Bank 2013 eine Geschäftsbeziehung mit Epstein und führte
über 40 Konten für ihn, obwohl er zu diesem Zeitpunkt als Sexualstraftäter
registriert war. Die Bank wurde in den USA mit 150 Millionen US-Dollar Strafe
belegt.
Laut Berichten des „Spiegels“ (5. Februar 2026) und der „Boston Globe“
(21. November 2025) erhielt der deutsche KI-Forscher Joscha Bach zwischen
2013 und 2019 finanzielle Unterstützung von Epstein für seine Arbeit am MIT
(Massachusetts Institute of Technology) Media Lab und dem Harvard Program
for Evolutionary Dynamics. Berichte des MIT (Report Concerning Jeffrey
Epstein’s Interactions with the Massachusetts Institute of Technology, Januar 2020)
und der Harvard Universität (Report Concerning Jeffrey E. Epstein's
Connections to Harvard University, Mai 2020) dokumentieren diese Verbindungen.
Laut Medienberichten (taz, 9. Februar 2026) verfügte Ghislaine Maxwell über
einen deutschen Presseausweis, ausgestellt im Jahr 2015.
Die Fragesteller sehen Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Kenntnisstands
deutscher Behörden, der Rolle deutscher Finanzinstitute und Institutionen, der
Unterstützung deutscher (bzw. in Deutschland lebender) Betroffener sowie
möglicher Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Erkenntnisse über Jeffrey Epstein und sein Netzwerk
lagen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesnachrichtendienst,
dem Bundeskriminalamt und der Bundesregierung jeweils vor
a) zum Zeitpunkt seiner ersten Verurteilung im Jahr 2008,
b) zum Zeitpunkt der Eröffnung der Geschäftsbeziehung mit der
Deutschen Bank im Jahr 2013,
c) zum Zeitpunkt seiner erneuten Verhaftung im Jahr 2019, und welche
Schlussfolgerungen wurden nach Wissen der Bundesregierung jeweils
gezogen?
2. Welche Informationen über Epstein wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen deutschen Behörden und ausländischen
Partnerdiensten (FBI, CIA, Mossad) ausgetauscht, und wurden diese Informationen
nach Wissen der Bundesregierung an die BaFin oder andere
Finanzaufsichtsbehörden weitergeleitet?
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über nachrichtendienstliche
Verbindungen Epsteins vor, und wenn ja, zu welchen Diensten?
4. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen deutsche
Staatsangehörige oder in Deutschland lebende Personen Betroffene von
Epsteins Ausbeutungsnetzwerk wurden, und
a) wurden diese Personen durch deutsche Behörden angemessen
unterstützt, und wenn ja, in welcher Form,
b) kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen in Deutschland,
c) welche Unterstützungsmaßnahmen stehen Betroffenen zur Verfügung,
d) wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
sind darunter?
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung nach eigener Darstellung zur
mangelhaften Anonymisierung von Betroffenen in den veröffentlichten
Dokumenten, und hat sie dies gegenüber der US-Regierung thematisiert,
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche
Staatsangehörige oder in Deutschland lebende Personen in den veröffentlichten
Epstein-Akten aufgetaucht sind und nicht ausreichend anonymisiert
wurden?
7. Welche konkreten Unterstützungsmöglichkeiten bietet die
Bundesregierung Betroffenen sexualisierter Gewalt bei der Durchsetzung ihrer Rechte,
insbesondere angesichts der hohen Hürden und Belastungen im
Rechtsweg, wie sie auch bei den Epstein-Fällen deutlich werden?
8. Wann erfuhren die Bundesregierung und die BaFin erstmals von der
Geschäftsbeziehung zwischen der Deutschen Bank und Jeffrey Epstein, und
welche Maßnahmen wurden ergriffen?
9. Warum unterließ es die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung, gegen
die Deutsche Bank vorzugehen, obwohl diese einem registrierten
Sexualstraftäter 40 Konten eröffnete und jahrelang führte, während die USA die
Bank mit 150 Millionen Dollar Strafe belegten?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass über Deutsche-Bank-
Konten Zahlungen zur Finanzierung oder Vertuschung von Epsteins
Straftaten abgewickelt wurden, und wenn ja, welche strafrechtlichen
Konsequenzen wurden gezogen?
11. Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen wurden laut Bundesregierung
bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu mit
Epstein in Verbindung stehenden Konten gemeldet (bitte nach Datum,
Institut und Meldegrund auflisten), und wie viele wurden in diesem
Zusammenhang an Ermittlungsbehörden weitergeleitet?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Repressalien der Deutschen Bank
gegenüber Whistleblowern wie Tammy Hill McFadden, und erachtet die
Bundesregierung die Einleitung von Ermittlungen zu Repressalien, vor
allem rechtswidrige Kündigungen, gegenüber möglichen Whistleblowern in
Deutschland für sinnvoll?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Informationen aus den
Epstein-Akten zu einem anonymen Whistleblower aus Berlin und die
Untätigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden (www.berliner-zeitun
g.de/politik-gesellschaft/geopolitik/berliner-whistleblower-epstein-files-de
utsche-bank-geldwaesche-li.10018604)?
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Deutsche Bank oder
Verschärfungen der Finanzaufsicht, um zu verhindern, dass Banken
Geschäftsbeziehungen zu verurteilten Straftätern dieser Art unterhalten?
15. Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Förderbeziehung
zwischen Epstein und dem deutschen Forscher Joscha Bach, und wurde
diese sicherheitsrechtlich bewertet?
16. Hat die Bundesregierung Bach über Wissenschaftsprogramme, DAAD
(Deutscher Akademischer Austauschdienst)-Stipendien oder andere
staatliche Programme gefördert oder unterstützt, während er von Epstein
finanziert wurde?
17. Wurden die in den Epstein-Files dokumentierten rassistischen und
sexistischen E-Mails von Bach nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, und
hat dies Konsequenzen für eine mögliche künftige staatliche Förderung?
18. Wie vielen deutschen Staatsangehörigen, Unternehmen oder Institutionen
sind der Bundesregierung Verbindungen zu Epstein bekannt, und wurden
diese sicherheitsrechtlich überprüft?
19. Wie kam Ghislaine Maxwell nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Besitz eines deutschen Presseausweises, wurde dieser nach
Bekanntwerden ihrer Rolle eingezogen, und wurden die Umstände der Ausstellung
untersucht?
20. Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko für bilaterale
Beziehungen, wenn hochrangige Amtsträger verbündeter Staaten in den
Epstein-Files genannt werden und möglicherweise erpressbar sind?
21. Plant die Bundesregierung, die Vertrauenswürdigkeit von Amtsträgern
befreundeter Staaten, die in den Files genannt werden, neu zu bewerten –
insbesondere im Hinblick auf Zugang zu Verschlusssachen?
22. Hat die Bundesregierung das Thema in diplomatischen Gesprächen mit
den USA, Großbritannien oder anderen betroffenen Staaten angesprochen,
wenn ja, wann konkret, und wenn nein, warum nicht?
23. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu
verhindern, dass
a) deutsche Wissenschaftler von dubiosen Geldgebern abhängig werden,
b) deutsche Behörden bei ähnlichen Fällen besser zusammenarbeiten?
24. Plant die Bundesregierung eine unabhängige Untersuchung zur
Aufklärung der Rolle deutscher Akteure im Epstein-Netzwerk?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass der Fall Epstein
exemplarisch zeigt, wie wirtschaftliche Eliten sich gegenseitig vor
strafrechtlicher Verfolgung schützen, und welche politischen Konsequenzen
zieht sie daraus?
26. Zieht die Bundesregierung die Einführung eines wirksamen
Unternehmensstrafrechts oder Verbandssanktionsrechts in Deutschland als
mögliche Konsequenz des Epstein-Falls in Erwägung?
27. Plant die Bundesregierung angesichts der Verstrickung der Deutschen
Bank und ggf. deutscher Unternehmen in Epsteins
Menschenhandelsnetzwerk eine Stärkung des Geldwäschegesetzes, insbesondere der Melde-
und Sorgfaltspflichten?
28. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass neben der Deutschen
Bank auch andere deutsche Finanzinstitute (insbesondere N26 oder andere
Fintechs) Konten für Epstein, Maxwell oder assoziierte Personen führten,
und wurde die BaFin hierüber informiert?
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Investitionen oder
finanzielle Beteiligungen Epsteins an deutschen Unternehmen oder Start-ups,
und wurden strafrechtliche, aufsichtsrechtliche oder zivilrechtliche
Ermittlungen zu diesen Verbindungen eingeleitet?
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aufenthalte Epsteins
in Deutschland (Zeiträume, Orte, Dauer), und wurden diese Aufenthalte
durch Sicherheitsbehörden dokumentiert oder überwacht?
31. Liegen der Bundesregierung oder Sicherheitsbehörden Fluggastdaten von
Epsteins Privatflugzeugen vor, insbesondere hinsichtlich
a) Flügen von oder nach Deutschland,
b) minderjähriger Passagiere auf diesen Flügen,
c) deutscher Staatsangehöriger als Passagiere?
32. Warum wurde der Fonds Sexueller Missbrauch entgegen der Zusage im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht verlängert?
33. Wie viele Anträge konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
des Antragsstopps beim Fonds Sexueller Missbrauch nicht mehr
bearbeitet werden, und wie viele Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und
Jugend stehen damit ohne Unterstützung da?
34. Wann plant die Bundesregierung eine Nachfolgelösung für den Fonds
Sexueller Missbrauch, und wie wird diese gesetzlich verankert?
35. Plant die Bundesregierung ein Unterstützungsprogramm für deutsche
Betroffene des Epstein-Netzwerks?
36. Liegen der Bundesregierung Hinweise auf Straftaten vor, die durch
Epstein oder sein Netzwerk auf deutschem Territorium begangen wurden,
und wenn ja, welche Ermittlungen wurden eingeleitet?
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte Epsteins zu
deutschen Diplomatinnen und Diplomaten, Botschaftsangehörigen oder
anderen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern,
einschließlich Bundesministeriumsmitarbeiterinnen und
Bundesministeriumsmitarbeitern?
Berlin, den 20. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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