Mögliche Auswirkungen der US-Terrorlistung der "Antifa Ost" auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis
Text
Mögliche Auswirkungen der US-Terrorlistung der "Antifa Ost" auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4251
21. Wahlperiode 24.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Torben Braga, Kay Gottschalk, Christian Douglas, Rainer
Groß, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Reinhard Mixl, Iris Nieland,
Christian Reck, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD
Mögliche Auswirkungen der US-Terrorlistung der „Antifa Ost“ auf das deutsche
Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis
Am 13. November 2025 stufte das US-Außenministerium die deutsche Gruppe
„Antifa Ost“ (auch bekannt als „Antifa East“ oder „Hammerbande“) sowie drei
weitere europäische militante antifaschistische Gruppierungen als Specially
Designated Global Terrorists (SDGT) ein und kündigte an, sie ab dem 20.
November 2025 zusätzlich als Foreign Terrorist Organizations (FTO) zu
designieren (vgl. Pressemitteilung des US Department of State und Federal Register;
www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/11/designations-of-an
tifa-ost-and-three-other-violent-antifa-groups). Die damit verbundenen
Maßnahmen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) verbieten US-Personen
und -Unternehmen jegliche Transaktionen mit den betroffenen Gruppen und
zwingen auch internationale Finanzinstitute zu strengen Compliance-
Maßnahmen, um gravierende Sanktionsverstöße und den Ausschluss vom
globalen Finanzsystem zu vermeiden.
In Deutschland zeitigten diese US-Designationen sehr rasch konkrete Folgen:
Ende Dezember 2025 kündigten zahlreichen Presseberichten (vgl. etwa www.n
dr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/goettingen-ban
ken-kuendigen-konten-der-roten-hilfe,rotehilfe-112.html) zufolge sowohl die
GLS Gemeinschaftsbank als auch die Sparkasse Göttingen der Roten Hilfe
e. V. sämtliche Konten. Die Rote Hilfe e. V. wird vom Bundesamt für
Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation mit ca. 19 000 Mitgliedern
eingestuft, gilt als eine der zentralen Säulen des deutschen Linksextremismus
und unterstützt linksextremistische Straftäter vor allem durch finanzielle und
politische Hilfe (u. a. Übernahme von Prozesskosten). Ähnliche
Kontokündigungen trafen die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und den
Anarchisten Black Cross Dresden (vgl. https://taz.de/Kontokuendigung-linker-Organisat
ionen/!6143651/).
Bemerkenswert ist in den Augen der Fragesteller, dass die GLS Bank die Rote
Hilfe zuvor gezielt nach Verbindungen zur „Antifa Ost“ befragt haben soll – ein
deutlicher Hinweis auf eine akute und risikobewusste Neubewertung
entsprechender Geschäftsbeziehungen.
Als Reaktion darauf gründete sich Anfang Januar 2026 das Netzwerk
„Debanking stoppen“, das einen offenen Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der GLS
Bank veröffentlichte. Dieser Brief, der die Rücknahme der Kündigungen
fordert, wurde bis zum 11. Januar 2026 von 246 Organisationen, 2 731
Genossenschaftsmitgliedern der GLS Bank, 2 307 weiteren GLS-Kunden sowie 2 561
weiteren Einzelpersonen unterzeichnet (insgesamt über 7 599 Unterstützer; vgl.
https://debankingstoppen.de/offener-brief/ und https://debankingstoppen.de/off
ener-brief-oeffentlich-unterschreibende-einzelpersonen/). Die breite
Solidarisierung – insbesondere von Genossenschaftsmitgliedern – mit der Roten Hilfe
wirft die Frage auf, inwieweit die GLS Bank eine zentrale Rolle im
Finanzkreislauf dieses linksextremen Spektrums einnimmt und ob dies mit den
Vorgaben zur Verhinderung von Terrorismus- und Extremismusfinanzierung
vereinbar ist.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der unmittelbaren extraterritorialen
Wirkung US-amerikanischer Sanktionen ergeben sich für die Fragesteller
Fragen zur Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften zur Bekämpfung
von Terrorismus- und Extremismusfinanzierung (insbesondere
Geldwäschegesetz, EU-Sanktionsverordnungen) sowie zu möglichen systemischen Risiken
für die Integrität und Stabilität des deutschen Finanzplatzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einstufung der
Gruppe „Antifa Ost“ als Specially Designated Global Terrorist und
Foreign Terrorist Organization durch die USA?
2. Welche eigenen Bewertungen liegen der Bundesregierung zu Struktur,
Aktivitäten und internationaler Vernetzung der „Antifa Ost“ ggf. vor?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der US-Behörden hinsichtlich
der Gewalt- und Terrorismusrelevanz dieser Gruppierung, und wenn ja,
inwieweit?
4. Hat die Bundesregierung gegenüber den US-Behörden Klarstellungen zu
Reichweite und Kriterien der Designation erbeten, insbesondere im
Hinblick auf deutsche Unterstützerstrukturen?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
extraterritorialen Wirkung US-amerikanischer Terrorismus- und
Sanktionsregelungen auf deutsche Akteure?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Kontokündigungen
deutscher Kreditinstitute gegenüber Organisationen aus dem
linksextremistischen Spektrum seit November 2025?
7. Standen diese Maßnahmen (vgl. Frage 6) nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der US-Designation der „Antifa Ost“, und
wenn ja, inwieweit?
8. Welche Angaben haben betroffene Kreditinstitute gegenüber der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Gründen dieser
Kontokündigungen gemacht?
9. Welche aufsichtsrechtlichen Prüfungen hat die BaFin in diesem
Zusammenhang ggf. eingeleitet oder abgeschlossen (vgl. Frage 8)?
10. Welche Risiken für die Integrität und Reputation des deutschen
Finanzplatzes sieht die Bundesregierung ggf. durch mögliche Verstöße gegen
internationale Sanktions- und Compliance-Vorgaben?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Geschäftsbeziehungen der GLS
Bank zu Organisationen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als
linksextremistisch eingestuft werden, und wenn ja, welche?
12. Welche geldwäsche- und terrorismusfinanzierungsrechtlichen Prüfungen
hat die BaFin bei der GLS Bank seit 2020 ggf. durchgeführt?
13. Wurden dabei Transaktionen zugunsten der Roten Hilfe e. V. oder
vergleichbarer Organisationen untersucht, und wenn ja, inwieweit?
14. Plant die BaFin vor dem Hintergrund der US-Designation eine vertiefte
Sonderprüfung der GLS Bank, und wenn nein, warum nicht?
15. Welche Sanktionen sieht die Bundesregierung bei festgestellten Verstößen
gegen geldwäsche- oder sanktionsrechtliche Vorgaben vor?
16. Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz ggf. zu
finanziellen oder personellen Verbindungen zwischen der Roten Hilfe
e. V. und der „Antifa Ost“ vor?
17. Seit wann wird die Rote Hilfe e. V. vom Bundesamt für Verfassungsschutz
als linksextremistische Organisation geführt?
18. Welche Rolle spielt die Rote Hilfe e. V. nach Einschätzung der
Sicherheitsbehörden im linksextremistischen Unterstützungsnetzwerk?
19. Welche Kooperationen bestehen zwischen deutschen Sicherheitsbehörden
und US-Behörden (z. B. Office of Foreign Assets Control [OFAC],
Federal Bureau of Investigation [FBI]) im Bereich Extremismusfinanzierung,
und welche konkreten Erkenntnisse wurden seit November 2025 im
Rahmen dieser Zusammenarbeit gewonnen?
20. Welche Hinweise liegen der Bundesregierung ggf. auf
Umgehungsstrategien linksextremistischer Akteure über Drittkonten, Kryptowährungen
oder Spendenplattformen vor?
21. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Crowdfunding- und Online-Spendenplattformen bei der Finanzierung
linksextremistischer Strukturen?
22. Welche Prüfungen wurden hierzu (vgl. Frage 21) von der BaFin oder von
anderen Stellen zwischen 2020 und 2025 ggf. durchgeführt?
23. Welche Defizite sieht die Bundesregierung ggf. bei der Überwachung
digitaler Finanzierungswege extremistischer Akteure?
24. Welche Bundesmittel erhielten die in der Anlage (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) aufgeführten Vereine und Organisationen, wie beispielsweise
die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN‑BdA) oder Robin Wood e. V. –
Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt, die den offenen Brief
zur Unterstützung der Roten Hilfe e. V. unterzeichnet haben, ggf. seit
2020 (bitte nach Ressort, Kapitel, Titel, Förderprogramm, Förderhöhe,
Förderzweck und Förderzeitraum in maschinenlesbarer Form
aufschlüsseln)?
25. Welche Extremismus- und Verfassungstreueprüfungen wurden im
Rahmen dieser möglichen Förderungen (vgl. Frage 24) ggf. durchgeführt?
26. In welchen Fällen wurden ggf. Verwendungsnachweise auf eine
Unterstützung extremistischer Aktivitäten geprüft (vgl. Frage 24)?
a) Wurden aufgrund extremistischer Bezüge Förderungen ganz oder
teilweise zurückgefordert oder widerrufen, und wenn ja, welche?
b) Wurde in Fällen trotz bekannter Extremismusbezüge weiter gefördert,
wenn ja, in welchen, und mit welcher Begründung?
27. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der US-Terrorlistung der
„Antifa Ost“ für die deutsche Extremismus- und Förderpolitik?
28. Plant die Bundesregierung Anpassungen der gesetzlichen oder
administrativen Rahmenbedingungen zur Verhinderung extremistischer
Finanzierung, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Christian Douglas (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Diana Zimmer (Kleine Anfrage)
- asked ← Iris Nieland (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Rainer Groß (Kleine Anfrage)
- asked ← Reinhard Mixl (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Steffen Janich (Kleine Anfrage)
- asked ← Torben Braga (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Kay Gottschalk
- authored ← Torben Braga
- part_of_vorgang → Mögliche Auswirkungen der US-Terrorlistung der "Antifa Ost" auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis (Kleine Anfrage)