Finanzierungsformen der rechtsextremen Szene seit 2024
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Finanzierungsformen der rechtsextremen Szene seit 2024
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5894
21. Wahlperiode 11.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Irene Mihalic,
Marcel Emmerich, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Julia Schneider,
Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Kassem Taher Saleh und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzierungsformen der rechtsextremen Szene seit 2024
Immer wieder berichten die Medien über die wirtschaftlichen Aktivitäten der
rechtsextremen Szene (www.zeit.de/politik/2024-09/finanzierung-rechtsextremi
smus-geldquellen-aktivismus-studie-einnahmen). Durch Sportveranstaltungs-
und Konzerteinnahmen, den Verkauf von Propagandamaterial, rechtsextreme
Literatur und Musik erzielt die Szene beträchtliche Einnahmen. Eine Studie des
Landesverfassungsschutzes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2024 mit dem
Titel „Schnitzel für 14,88 Euro – Die Einnahmequellen von Rechtsextremisten
in Deutschland“, stellt eine Vielzahl an Finanzierungsformen der
rechtsextremen Szene fest und spricht in diesem Zusammenhang von einer
„Kommerzialisierung des politischen Aktivismus“. Tattoostudios,
Musikveranstaltungen und Immobiliengeschäfte sind demzufolge Beispiele für eine entstandene
Parallel- und Kreislaufwirtschaft innerhalb der Szene. Der Finanzdienstleister
„Schanze Eins UG & Co. KG“ aus dem Umfeld der rechtsextremen
Jugendorganisation Identitäre Bewegung bietet beispielsweise durch Darlehen über
anonyme Vereinsmitgliedschaften die Möglichkeit, in rechtsextreme
Immobilienprojekte zu investieren (www.verfassungsschutz-bw.de/site/verfassungsschutz/
get/documents_E-1901802202/IV.Dachmandant/LfV_Datenquelle_neu/Publika
tionen/Rechtsextremismus/Studie_Einnahmequellen_REX.pdf).
Der thüringische Rechtsextremist und Unternehmer Tommy Frenck
personifiziert die Vielfältigkeit kommerzieller Aktivitäten innerhalb des organisierten
Rechtsextremismus. Neben seinem neonazistischen Modeversandhandel
„Druck18“ betreibt er die Gaststätte „Eiserner Löwe“ in Brattendorf/Thüringen
und ist darüber hinaus als Veranstalter für rechtsextreme Musikveranstaltungen
tätig. Allein im Jahr 2025 haben laut der Mobilen Beratung (MOBIT)
Thüringen 63 von 100 Konzert- und Liederabenden in Thüringen in Brattendorf
stattgefunden. Tommy Frenck war auch Veranstalter einer der größten Neonazi-
Musikveranstaltungen der jüngeren Vergangenheit. Zur Musikveranstaltung
„Rock gegen Überfremdung“ kamen 2017 ca. 6 000 Besucherinnen und
Besucher nach Thüringen (www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/hil
dburghausen/neonazi-konzerte-tommy-frenck-gasthof-100.html, www.welt.de/r
egionales/hamburg/article68c26549e94fcb47b9cd4725/druck18-der-kampf-um-
ein-online-verkaufsportal-von-rechtsradikalen.html).
Erst kürzlich wurden zudem europaweite Razzien gegen die Betreiber des
rechtsextremen Buchversandhandels „Der Schelm“ durchgeführt (www.tagessc
hau.de/investigativ/rbb/razzia-rechter-verlag-derschelm-100.html).
Trotz wissenschaftlicher Forschung gibt es bisher kaum verlässliche
Informationen zur Finanzierung des Rechtsextremismus. Lediglich Schätzungen seien
in Teilbereichen möglich. Diese Problematik hat auch das Bundesministerium
des Innern (BMI) in seinem im Jahr 2022 veröffentlichten Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus und im Jahr 2024 angekündigten Maßnahmenpaket
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ erkannt und angekündigt, die
Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke aufzuklären und
auszutrocknen. Demnach tausche sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „eng
mit dem Finanzsektor aus, um diesen für die Problematik von Finanzströmen
und -transaktionen in Zusammenhang mit Rechtsextremismus zu
sensibilisieren. Die kapitalbezogenen Strukturen und Zusammenhänge des
rechtsextremistischen Spektrums werden durch das BfV systematisch analysiert. Dies umfasst
u. a. Unternehmensstrukturen oder Finanzierungsnetzwerke, um so Trends,
Muster und Vorgehensweisen herausarbeiten zu können. Relevante
Erkenntnisse werden zuständigen Behörden weitergegeben“ www.bmi.bund.de/Shared
Docs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI24003-REX-entschl
ossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6.
Um Rechtsextremismus effektiv zu bekämpfen, müssen ihm die
wirtschaftlichen Grundlagen entzogen werden. Dafür braucht es eine umfassende
Aufklärung zu den Geschäftsaktivitäten und Finanzströmen innerhalb der
rechtsextremen Szene.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Aufklärung und
Austrocknung rechtsextremistischer Netzwerke vorgenommen?
2. Welche Erkenntnisse hat das BfV bei der systematischen Analyse
kapitalbezogener Strukturen und Zusammenhänge des rechtsextremistischen
Spektrums gewonnen?
3. Welche Unternehmensstrukturen, Finanzierungsnetzwerke, Trends,
Muster und Vorgehensweisen hat das BfV bei der in Frage 2 genannten
systematischen Analyse herausgearbeitet?
4. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur finanziellen
Aufklärung und Austrocknung rechtsextremistischer Netzwerke?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Finanz Intelligence
Unit (FIU) bzw. das Zollkriminalamt (ZKA) seit 2024 im Zusammenhang
mit Gefahrenabwehr-, Beobachtungs- oder Ermittlungsverfahren gegen
Personen oder Organisationen der rechtsextremen Szene beziehungsweise
wegen entsprechender Straftatvorwürfe aus dem Phänomenbereich der
Politisch motivierten Kriminalität (PMK)-rechts einbezogen oder
hinzugezogen wurde, und wenn ja, in welchen Fällen (bitte nach Datum,
Straftatvorwurf, Tatort und gegebenenfalls Verfahrensausgang aufschlüsseln)?
6. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024 jährlich
Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) übermittelt, bei
denen ein Bezug zu Straftaten aus dem Phänomenbereich der politisch
motivierten Kriminalität (PMK)-rechts bestand oder festgestellt wurde
(bitte nach Datum, Straftatvorwürfen sowie der jeweiligen Höhe der
Finanzmittel aufschlüsseln)?
7. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zu Personen
oder Organisationen bestand, die der rechtsextremen Szene oder der
sogenannten Neuen Rechten zugerechnet werden (bitte nach Datum sowie der
jeweiligen Höhe der betroffenen Finanzmittel aufschlüsseln)?
8. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen eine mögliche
Umgehung von Sanktionsregelungen der Europäischen Union durch Personen
aus der rechtsextremen Szene oder der sogenannten Neuen Rechten
bestand oder festgestellt wurde (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
9. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein möglicher Bezug zu
Straftaten beziehungsweise zum Handel mit Betäubungs-, Aufputsch-,
Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln durch Personen aus der
rechtsextremen Szene oder der sogenannten Neuen Rechten bestand oder
festgestellt wurde (bitte nach Datum, Bundesland, Straftatvorwürfen sowie der
Höhe der betroffenen Finanzmittel aufschlüsseln)?
10. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zu
Immobiliengeschäften unter Beteiligung von Personen aus der rechtsextremen
Szene oder der sogenannten Neuen Rechten bestand oder festgestellt wurde
(bitte nach Datum, dem Bundesland, in der sich die jeweils betroffene
Immobilie befand, sowie der Höhe der betroffenen Finanzmittel
aufschlüsseln)?
11. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zu
Medienprojekten oder Medienunternehmen von Personen aus der rechtsextremen
Szene oder der sogenannten Neuen Rechten beziehungsweise zur
Unterstützung dieser Szenen bestand oder festgestellt wurde (bitte nach Datum,
Bundesland sowie der Höhe der betroffenen Finanzmittel aufschlüsseln)?
12. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zur
Abwicklung von Geschäften und Transaktionen im Zusammenhang mit
Kampfsportveranstaltungen oder Kampfsportturnieren der rechtsextremen Szene
oder der sogenannten Neuen Rechten bestand oder festgestellt wurde
(bitte nach Datum, Bundesland sowie Höhe der betroffenen Geldbeträge
aufschlüsseln)?
13. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) übermittelt, bei denen ein
Bezug zu Versicherungsgeschäften unter Beteiligung von Personen aus
der rechtsextremen Szene oder der sogenannten Neuen Rechten bestand
oder festgestellt wurde (bitte nach Datum, dem Bundesland der jeweils
betroffenen Geschäfte sowie der Höhe der betroffenen Finanzmittel
aufschlüsseln)?
14. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, bei denen ein Bezug zum Handel
oder Vertrieb von Waffen, Sprengstoff oder Munition sowie zugleich zu
Personen aus der rechtsextremen Szene oder der sogenannten Neuen
Rechten bestand oder festgestellt wurde (bitte nach Datum, Bundesland
sowie der Höhe der betroffenen Finanzmittel aufschlüsseln)?
15. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, die die Abwicklung von
Geschäften und Transaktionen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Handel
von Produkten von Musiklabeln oder Musikproduktionen der
rechtsextremen Szene oder der sogenannten Neuen Rechten betreffen (bitte nach
Datum unter Angabe der betroffenen Geldbeträge sowie Bundesland
aufschlüsseln)?
16. In welchem Umfang wurden der Bundesregierung seit 2024
Verdachtsmeldungen nach dem GwG übermittelt, die die Abwicklung von
Geschäften und Transaktionen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung (über
Verlage) und dem Vertrieb und Handel von rechtsextremen Schriften und
Büchern betreffen (bitte nach Datum unter Angabe der betroffenen
Geldbeträge und Bundesland aufschlüsseln)?
17. In welchem Umfang wurden seit 2024 Ersuchen anderer Staaten um
Rechtshilfe im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen
Geldwäsche an Deutschland gerichtet, die einen Bezug zur rechtsextremistischen
Szene oder der sogenannten Neuen Rechten aufweisen (bitte nach
Herkunftsländern und Datum aufschlüsseln)?
18. In welchem Umfang hat Deutschland seit 2024 im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche Informationen über Personen, die
der rechtsextremistischen Szene oder der sogenannten Neuen Rechten
zugerechnet werden, an ausländische Stellen übermittelt (bitte nach Datum
und Empfängerstaaten aufschlüsseln)?
19. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2024 im Zusammenhang mit Ermittlungen zu den Themenfeldern
„Rechtsextremismus“, „Neue Rechte“ oder Burschenschaften sowie im
Rahmen der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs
beziehungsweise des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln oder
gleichgestellten Zahlungsmitteln Waren oder Vermögenswerte sichergestellt oder
beschlagnahmt, die Personen, Organisationen oder Unternehmen aus der
rechtsextremen Szene oder der sogenannten Neuen Rechten zuzuordnen
sind (bitte nach Datum, Art und Menge der sichergestellten bzw.
beschlagnahmten Güter, dem Bundesland sowie dem jeweiligen
Verfahrensstand aufschlüsseln)?
20. In welchem Umfang wurden in den erfragten Fällen sogenannte Offshore-
Finanzplätze zur Vermögensverschleierung genutzt bzw. spielten Depots
oder Finanztransaktionen unter Nutzung von Kryptowährungen eine
Rolle, und um welche Fälle handelte es sich dabei?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe des Umsatzes des
rechtsextremen Verlags „Compact“, und wenn ja, in welchem Umfang?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe des Umsatzes des
rechtsextremen Versandhandels „Der Schelm“, und wenn ja, in welchem
Umfang?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Unterstützungsstrukturen bzw.
Kontakte von den Betreibern und Unterstützerinnen und Unterstützern des
Versandhandels „Der Schelm“ mit anderen rechtsextremen Organisationen
und dem Umfeld der AfD?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis über internationale Haftbefehle gegen
die Betreiber und Unterstützerinnen und Unterstützer von „Der Schelm“
(bitte nach Datum, Art und Anzahl aufschlüsseln)?
25. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den
Ermittlungen gegen das rechtsextreme Netzwerk des Verlags „Der
Schelm“ seit 2022 Amts- und Rechtshilfeersuchen durchgeführt (bitte
nach Staat, Zeitpunkt und Gegenstand der Ersuchen aufschlüsseln),
insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Durchsuchungsmaßnahmen
sowie bekannter Finanz- und Vertriebsstrukturen in weiteren europäischen
Staaten (www.tagesschau.de/investigativ/rbb/razzia-rechter-verlag-dersch
elm-100.html)?
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Verbindungen von
Rechtsextremisten mit der Organisierten Kriminalität (OK)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung Aktivitäten von OK-
Gruppierungen als Einnahmequelle für Rechtsextremisten?
b) Um welche Straftaten handelt es sich hierbei?
c) Wie oft kam es bei Bundestagsabgeordneten zu Verstößen gegen § 44a
Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes, und wie hoch waren die
Einnahmen?
d) Welche Maßnahmen hat die Bundestagsverwaltung oder die
Bundesregierung hiergegen ergriffen?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob von deutschen
Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestufte Personen in Parlamenten oder
parlamentsnahen Bereichen tätig sind, und wenn ja, wie viele?
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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