Kontroll- und Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files
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Kontroll- und Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6383
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke
Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl und
der Fraktion der AfD
Kontroll- und Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit den sogenannten
Epstein-Files
Die internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“
haben seit Beginn des Jahres 2026 erheblich an Dynamik gewonnen. Mehrere
europäische Staaten – darunter Polen, Frankreich, Litauen und Norwegen –
führen Ermittlungen, parlamentarische Untersuchungen oder behördliche
Prüfungen im Zusammenhang mit internationalen Netzwerk-, Finanz- und
Einflussstrukturen durch (www.zeit.de/news/2026-03/11/epstein-akten-polen-ermit
telt-wegen-menschenhandels).
Auch die Bundesregierung hat im Rahmen parlamentarischer Initiativen (vgl.
u. a. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 37, 38, 39 auf
Bundestagsdrucksache 21/5661; Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 9, 29,
30 auf Bundestagsdrucksache 21/5933; Bundestagsdrucksache 21/4639)
inzwischen bestätigt, dass
– deutsche Sicherheitsbehörden erneut Kontakt zu US-Partnerbehörden
aufgenommen haben,
– die Financial Intelligence Unit (FIU) ein spezifisches Monitoring zum
Themenkomplex „Epstein“ eingerichtet hat,
– einzelne Informationen unter Hinweis auf Staatswohl, internationale
Nachrichtendienstkooperationen und operative Interessen selbst gegenüber der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht offenbart wurden.
Zugleich erklärte die Bundesregierung wiederholt, dass bislang keine neuen
Erkenntnisse vorlägen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 52, Plenarprotokoll 21/79).
Nach Auffassung der Fragesteller wirft dies Fragen hinsichtlich der
Wirksamkeit bestehender Kontroll-, Aufsichts- und Sicherheitsmechanismen, der
Zusammenarbeit deutscher Behörden sowie der Fähigkeit staatlicher Stellen auf,
mögliche Risiken im Zusammenhang mit international vernetzten
Hochrisikostrukturen eigenständig zu erkennen, zu bewerten und ggf. weiterzuleiten
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 42, Plenarprotokoll 21/79).
Ferner stellen sich ihnen Fragen zur allgemeinen Aufsichtspraxis der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber internationalen
Investment- und Beteiligungsstrukturen mit Deutschlandbezug, insbesondere
im Bereich regulierter Finanz- und FinTech-Unternehmen.
Die Fragesteller betonen ausdrücklich, dass Gegenstand dieser Kleinen Anfrage
nicht die Vorverurteilung einzelner Personen oder Unternehmen ist, sondern die
parlamentarische Prüfung struktureller und institutioneller
Kontrollmechanismen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesbehörden sind derzeit federführend mit der Koordinierung
möglicher Deutschlandbezüge im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“
befasst, und welche Formen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit
bestehen hierbei?
2. Welche konkreten Maßnahmen haben Bundesbehörden seit dem Jahr 2024
ggf. ergriffen, um eigenständig Erkenntnisse zu möglichen
Deutschlandbezügen zu gewinnen?
3. Haben die Kontakte deutscher Sicherheitsbehörden zu US-
Partnerbehörden im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ zu einer Anpassung
behördeninterner Prüf-, Analyse- oder Kooperationsstrukturen geführt?
4. In welchen allgemeinen Themenfeldern erfolgte ein
Informationsaustausch mit internationalen Partnerbehörden im Zusammenhang mit den
„Epstein-Files“?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang ggf. aus laufenden
Ermittlungen anderer europäischer Staaten im Zusammenhang mit den
„Epstein-Files“ gewonnen?
6. Welche Formen der internationalen Zusammenarbeit bestehen in diesem
Zusammenhang (vgl. Frage 5) ggf. mit
a) Europol,
b) Interpol,
c) EU-Mitgliedstaaten,
d) den Vereinigten Staaten von Amerika und
e) Israel?
7. Wurden seit dem Jahr 2024 Rechtshilfeersuchen, Informationsersuchen
oder operative Austauschformate im Zusammenhang mit den „Epstein-
Files“ genutzt, und wenn ja, in welchem Umfang?
8. Welche allgemeinen Kategorien von Risikoindikatoren werden im
Rahmen FIU-bezogener Monitoringmaßnahmen bei international vernetzten
Hochrisikostrukturen typischerweise berücksichtigt?
9. Welche Arten von Personen-, Unternehmens- oder Transaktionsdaten
werden hierbei grundsätzlich berücksichtigt (vgl. Frage 8)?
10. Wie viele Prüffälle mit Deutschlandbezug wurden bislang im Rahmen des
spezifischen Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ näher geprüft
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
11. In wie vielen Fällen erfolgte eine Weiterleitung an
Strafverfolgungsbehörden (vgl. Frage 10)?
12. In wie vielen Fällen erfolgte keine Weiterleitung trotz weiterer Prüfung
durch die FIU (vgl. Frage 10)?
13. Welche fachlichen, operativen oder rechtlichen Gründe stehen nach
Auffassung der Bundesregierung ggf. einer Mitteilung konkreter Erkenntnisse
trotz bestehender Monitoring- und Analysemaßnahmen der FIU entgegen?
14. Unterscheidet die Bundesregierung zwischen neuen Informationen und
Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem spezifischen Monitoring zum
Themenkomplex Epstein, und wenn ja, worin besteht dieser Unterschied?
15. Welche organisatorischen Schnittstellen bestehen zwischen FIU, BaFin
und Strafverfolgungsbehörden bei international vernetzten
Hochrisikostrukturen?
16. Welche Rolle spielen Europol-Arbeitsgruppen oder internationale
Kooperationsformate im Rahmen FIU-bezogener Monitoringmaßnahmen?
17. Welche allgemeinen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der
geldwäscherechtlichen Bewertung komplexer internationaler Investment-
und Beteiligungsstrukturen?
18. Welche allgemeinen Maßnahmen ergreift die BaFin zur Identifikation
möglicher Risiken im Zusammenhang mit internationalen Investment-
und Beteiligungsstrukturen?
19. Welche besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestehen bei
Beteiligungen an regulierten Finanz- oder FinTech-Unternehmen?
20. Welche Rolle spielen hierbei (vgl. Frage 19)
a) Mittelherkunftsprüfungen,
b) wirtschaftlich Berechtigte,
c) internationale Beteiligungsstrukturen und
d) geldwäscherechtliche Risikoanalysen?
21. In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2020 geldwäscherechtliche
Anlassprüfungen im Zusammenhang mit international vernetzten
Beteiligungs- oder Investmentstrukturen durchgeführt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
22. Wie häufig fordert die BaFin im Rahmen solcher Prüfungen (vgl.
Frage 21) Stellungnahmen von natürlichen oder juristischen Personen an?
23. Wie lange dauert die Auswertung solcher Stellungnahmen
durchschnittlich (vgl. Frage 22)?
24. Welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen kann die BaFin grundsätzlich
ergreifen, wenn sich Hinweise auf geldwäscherelevante Sachverhalte
bestätigen?
25. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung ggf. bei
der Aufsicht über international vernetzte Investment- und
Beteiligungsstrukturen mit Bezug zu regulierten Finanz- oder FinTech-Unternehmen?
26. Welche allgemeinen Mechanismen bestehen zur Erkennung möglicher
sicherheitsrelevanter Risiken durch Kontakte zu international vernetzten
Straftätern oder deren Umfeld?
27. Inwieweit werden Personen in politischen oder wirtschaftlichen
Schlüsselpositionen, die keiner Sicherheitsüberprüfung nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegen, von bestehenden Mechanismen zur
Risikoerkennung erfasst?
28. Wurden seit dem Jahr 2013 Fälle identifiziert, in denen Kontakte zu
international vernetzten Straftätern als sicherheitsrelevant bewertet wurden
(bitte ohne personenbezogene Angaben)?
29. Sieht die Bundesregierung strukturelle Herausforderungen bei der
Bewertung möglicher Erpressungsrisiken außerhalb klassischer
sicherheitsüberprüfter Bereiche?
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ für die
Bewertung möglicher sicherheitsrelevanter Risiken?
31. Welche konkreten Anpassungs- oder Prüfbedarfe sieht die
Bundesregierung infolge der internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit
den „Epstein-Files“ ggf.?
32. Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf bei der
a) Geldwäschebekämpfung,
b) Zusammenarbeit von Aufsichts- und Sicherheitsbehörden,
c) Kontrolle international vernetzter Investmentstrukturen und
d) Bewertung möglicher sicherheitsrelevanter Risiken?
33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer wirksamen
parlamentarischen Kontrolle im Bereich sicherheits- und geheimschutzrelevanter
Vorgänge bei?
34. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., parlamentarische
Kontrolle auch dann wirksam zu gewährleisten, wenn Antworten aus
Geheimschutzgründen nicht offen erfolgen können?
Berlin, den 2. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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