Mobilitätsgarantie einführen - Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen
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Mobilitätsgarantie einführen - Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen
[Antrag
der Abgeordneten Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin,
Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Mobilitätsgarantie einführen – Produktionskapazitäten für die Verkehrswende
aufbauen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Besonders in ländlichen Regionen sind Menschen weiterhin auf das Auto angewiesen,
da der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nur unzureichend ausgebaut ist. Damit
bleiben vor allem ärmere Haushalte auf dem Land bei der Mobilität außen vor: 38
Prozent der autofreien Haushalte im ländlichen Raum sowie 49 Prozent der autofreien
Haushalte mit niedrigem oder sehr niedrigem ökonomischen Status geben an, dass sie
sich kein Auto leisten können (www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2023_Er-
gebnisbericht.pdf). Zudem ist besonders in Ostdeutschland die Sensibilität gegenüber
einer Erhöhung der Tankkosten bei gleichzeitig lückenhafter Nahverkehrsabdeckung
besonders ausgeprägt (www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2023/
Mobilitaetsarmut_Hintergrund/DLR-Agora_Studie_Mobilitaetsarmut.pdf). Parallel hat der
Verkehrssektor in Deutschland seit 1990 kaum zur Senkung der Treibhausgase
beigetragen und gefährdet Deutschlands Beitrag zur Einhaltung der völkerrechtlich
verpflichtenden Klimaziele von Paris. Im Jahr 2024 wurde das Emissionsreduktionsziel
um 18 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verfehlt (www.umweltbundes-
amt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar). Zudem ist der
Verkehr für 57 Prozent der Stickstoffoxidemissionen und 17 Prozent der
Feinstaubemissionen verantwortlich (www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-
verkehrs#verkehr-belastet-luft-und-klima-minderungsziele-der-bundesregierung). Der
größte Teil dieser Emissionen wird durch Personenkraftfahrzeuge und Motorräder
verursacht (www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Umwelt-Energie/CO2_Strassenver-
kehr.html). Unser Mobilitätssystem verursacht hohe ökologische Kosten, ohne die
Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bürger*innen zu garantieren.
Eine Mobilitätsgarantie, die nach Schweizer Vorbild als Teil sozialer Daseinsfürsorge
sicherstellt, dass alle Ortschaften an den ÖPNV angeschlossen sind, wäre dagegen
geeignet, sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Mobilität für alle zu ermöglichen.
Um die Klimaziele im Verkehr bis 2045 zu erreichen, muss der ÖPNV massiv
ausgebaut werden, das Umweltbundesamt beziffert den Gesamtbedarf allein dafür auf
91,6 Milliarden Euro (www.umweltbundesamt.de/themen/verkehrswende-
busverkehr-verdoppeln-bahnverkehr). Insgesamt wird der Finanzbedarf für ein
zukunftsfähiges Verkehrssystem von 2026 bis 2030 auf 390 Mrd. Euro geschätzt (www.agora-ver-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3661
21. Wahlperiode 15.01.2026
kehrswende.de/veroeffentlichungen/eckpunkte-fuer-die-finanzierung-eines-
zukunftsfaehigen-verkehrssystems). Zusätzlich müssen die Arbeitsbedingungen im ÖPNV
spürbar verbessert werden, um der hohen Fluktuation und den überdurchschnittlichen
Krankenständen entgegenzuwirken und den zusätzlichen Personalbedarf verlässlich zu
decken. Dafür sind laut einer Studie von ver.di und Klimaallianz rund 7 Prozent
zusätzliche Mittel notwendig, um beispielsweise eine Begrenzung unbezahlter Pausen
und ausreichend Ruhezeiten zu gewährleisten (https://oeffentliche-private-
dienste.verdi.de/mein-arbeitsplatz/busse-und-bahnen/++co++6e7790c6-d429-11f0-
b3b6-b508ff041583). Wesentlich sind für den klimafreundlichen Ausbau des ÖPNV
nicht nur Aufstockung des Personals und Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
sondern auch die Anschaffung neuer Züge, Straßenbahnen, Elektro- und
Oberleitungsbusse usw. sowie die Umrüstung des Fahrzeugbestands. Soll eine Verdoppelung der
Fahrgastzahlen im ÖPNV und Bahnverkehr bis 2030 erreicht werden, werden in den
entsprechenden Industrien insgesamt bis 151.000–214.000 neue Arbeitskräfte benötigt
(www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Spurwech-
sel_VSA.pdf ). Gleichzeitig werden in der Automobil- und Zulieferindustrie gerade in
großem Umfang Arbeitsplätze abgebaut – 50.000 bzw. 6 Prozent allein im Jahr 2024
(www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/autobranche-industrie-jobs-100.html).
So soll beispielsweise das Bosch-Werk Power Solutions in Waiblingen geschlossen
werden, 570 Beschäftigte sind davon unmittelbar betroffen, mit weitreichenden Folgen
für die gesamte Region (www.zdfheute.de/politik/deutschland/bosch-werksschlies-
sung-waiblingen-stellenabbau-autozulieferer-100.html). Dies ist fatal für die
Beschäftigten und droht, zum Bremsklotz für die Mobilitätswende zu werden, da die Gefahr
besteht, dass hochqualifizierte Arbeitskräfte, die verhältnismäßig einfach auf die
Produktion anderer Verkehrsträger umgeschult werden können, in andere Sektoren
abwandern. Die frei werdenden Produktionskapazitäten in der Automobil- und
Zulieferindustrie sollten stattdessen mit staatlicher Unterstützung für den Aufbau einer
Mobilitätsindustrie genutzt werden. So kann die Mobilitätswende vorangetrieben und
tarifgebundene Arbeitsplätze im Sinne eines sozialökologischen Umbaus der Industrie
erhalten werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der allen Menschen in Deutschland spätestens
2040 ein Recht auf nachhaltige Mobilität garantiert und für den Einzelnen dabei
folgende Rechte beinhaltet: perspektivisch einen kostenfreien Zugang zum
ÖPNV, mindestens stündliche Anbindung an Bus und Bahn, aller Ortschaften
zwischen sechs und 22 Uhr, sowie ein Grundangebot in der Nacht. Zur Erfüllung
dieser Rechte können Rufangebote und andere flexible On-Demand-Angebote
geschaffen werden, insbesondere im ländlichen Raum. Die Mitnahme von
Fahrrädern ist kostenfrei möglich;
2. die sozial-ökologische Mobilitätswende voranzutreiben, indem sie
Investitionsprogramme auflegt bzw. bestehende ausweitet, die den Ausbau und die
Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs – insbesondere von Bus- und
Bahnangeboten in ländlichen Regionen – sowie der Fahrrad- und Fußwege beschleunigen und
hierfür Gesetzentwürfe zur Reform des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorlegt;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Ziel der Verdoppelung der
Fahrgastkapazitäten in ÖPNV bis 2030 verbindlich verankert und zur Erreichung des Ziels
als ersten Schritt die dafür notwendigen Bedarfe für die Anschaffung und
Umrüstung von Zügen, Bussen und Straßenbahnen sowie Werkstätten und
Instandhaltung einschließlich des Ausbaus der dafür notwendigen Verkehrsinfrastruktur,
sowie der Ladeinfrastruktur, ermittelt;
4. ein Konzept für eine Mobilitätsindustrie zu entwickeln, das auf die Herstellung
von gesellschaftlich nützlichen Gütern der verschiedenen Mobilitätsformen
fokussiert und die Automobil-, Zulieferer- und Stahlindustrie bei der
Transformation und Umstellung auf diese Produktionslinien unterstützt. Die
Bundesregierung legt dafür einen Gesetzentwurf für die Einrichtung eines staatlichen
Transformationsfonds von mindestens 20 Mrd. Euro jährlich vor. Fördermittel dürfen
nur an Betriebe vergeben werden, die Arbeitsplätze und Standorte sichern,
Tarifverträge einhalten und konkrete Transformationsverpflichtungen des
Produktionsumbaus nach vom Gesetzgeber definierten sozial-ökologischen Kriterien
eingehen;
5. Förder- und Finanzierungsprogramme des Bundes zur Einrichtung und Stärkung
von Transformationsräten auf Landes- und Regionalebene aufzulegen bzw.
auszuweiten. Die Transformationsräte erarbeiten Konzepte für die Bewältigung des
Strukturwandels vor Ort in Verbindung mit dem Aufbau regionaler
Produktionskapazitäten für die Mobilitätswende und anderer sozialökologisch sinnvoller
Güter. In diesen Räten sollen Gewerkschaften und Betriebsräte, Umweltverbände,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft verbindlich in Fragen der Industrie- und
Strukturpolitik, Investitionsförderung und Standortentwicklung eingebunden werden.
Dadurch soll die Perspektive der Demokratisierung diskutiert werden. Die
Wissenschaft soll, ähnlich wie bei den Bürgerräten in Irland (Recht auf Abtreibung)
und Frankreich (Klima), beratend hinzugezogen werden.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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