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Drohungen der USA gegen Kuba und humanitäre Situation in Kuba (Antwort zu Drs. 21/4194)

dip / drucksache 19.03.2026 · WP 21 · 21/4903 · Antwort · Original ↗

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Drohungen der USA gegen Kuba und humanitäre Situation in Kuba (Antwort zu Drs. 21/4194) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4903 21. Wahlperiode 19.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4194 – Drohungen der USA gegen Kuba und humanitäre Situation in Kuba V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit über 60 Jahren wenden die USA Sanktionsmaßnahmen gegen Kuba an mit dem Ziel einen Politikwechsel in Kuba zu erzwingen. Seit 1992 wird die US-Regierung regelmäßig von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) aufgefordert, das Wirtschaftsembargo gegen Kuba aufzuheben (www.dw.com/de/kuba-die-geschichte-des-us-embargos/a-53944882). Im Oktober 2025 stimmten zuletzt 165 Länder der Resolution zur „Notwendigkeit der Beendigung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade“ zu (https://digitallibra ry.un.org/record/4092314?ln=en&v=pdf). Darunter auch Deutschland (https:// amerika21.de/2025/10/277667/forderung-nach-ende-kubablockade). Seit jeher missachtet die US-Regierung die deutlichen Voten der VN- Generalversammlung zur Beendigung der Zwangsmaßnahmen gegenüber Kuba. Die durch die US-Maßnahmen entstehenden Schäden für die kubanische Gesellschaft und Wirtschaft werden im jährlichen Bericht der kubanischen Regierung an den VN-Generalsekretär gelistet (https://cubaminrex.cu/sites/default/files/2025-09/ InformeB2025.pdf). Unter der aktuellen US-Regierung von Präsident Donald Trump hat sich die ohnehin bereits angespannte wirtschaftliche Lage in Kuba drastisch verschärft. Im Anschluss an den völkerrechtswidrigen Angriff der USA auf Venezuela am 3. Januar 2026, drohte Präsident Donald Trump, dass Kuba „einen Deal abschließen [solle], bevor es zu spät ist“, und kündigte an, dass Kuba anderenfalls kein Öl mehr aus Venezuela bekomme. Venezuela war in den letzten Jahren und Jahrzehnten einer der wichtigsten Öllieferanten für Kuba (www.bunde stag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf & www.tagesschau.de/ausla nd/amerika/usa-kuba-venezuela-trump-drohungen-100.html). Am 29. Januar 2026 erklärte Donald Trump per Exekutivdekret die kubanische Regierung zu einer außergewöhnlichen Gefahr für die nationale Sicherheit der Vereinigen Staaten von Amerika und rief diesbezüglich einen nationalen Notstand aus. Das Dekret sieht die Einsetzung eines Zollsystems vor, das zusätzliche Zölle auf Waren erhebt, die aus Ländern stammten, die direkt oder indirekt Öl an Kuba verkaufen oder liefern (www.whitehouse.gov/presidential-actions/2026/ 01/addressing-threats-to-the-united-states-by-the-government-of-cuba/). Durch das Dekret wird nun auch die mexikanische Regierung von Claudia Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Sheinbaum unter Druck gesetzt, denn Mexiko ist ebenfalls ein wichtiger Öllieferant Kubas. Claudia Sheinbaum warnte davor, dass die ohnehin angespannte humanitäre Situation zu einer humanitären Krise in Kuba führe, und kündigte humanitäre Hilfe für Kuba an (www.tagesschau.de/ausland/amerika/mexiko-kuba-hilfe-10 0.html & www.zeit.de/politik/ausland/2026-01/kuba-zolldrohungen-usa-diaz-c anel-mexiko-krise). Das Auswärtige Amt warnt Reisende bereits jetzt, dass Kuba mehr als die Hälfte seines Energiebedarfs nicht decken kann und eine akute Energiekrise besteht. Es kommt zu mehrstündigen, täglichen Stromausfällen. Auch die medizinische Versorgung ist zusätzlich zu Engpässen an Medikamenten und medizinischem Material durch die Stromausfälle stark eingeschränkt (www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kubasicherheit-21 2208). Laut der Internationalen Organisation für Migration steigt die Anzahl an Personen, die gezwungen sind, Kuba zu verlassen, seit 2019 stetig an (www.migrationdataportal.org/international-data?i=stock_abs_&t=2024&cm4 9=192). Die kubanische Regierung signalisierte Offenheit für einen Dialog mit den USA, um eine „respektvolle, ernsthafte Koexistenz“ sicherzustellen. Dabei dürfe jedoch von der US-Regierung weder die kubanische Verfassung noch das Wirtschaftssystem oder das sozialistische Regierungssystem infrage gestellt werden (www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/usa-kuba-dialog-erdoel). Am 3. Januar 2026 gab es erste Kontakte zwischen den beiden Regierungen. Ob die US-Regierung zu einem solchen Dialog bereit ist, erscheint angesichts der Beiträge, die Donald Trump auf Truth Social teilte, in denen ein von den USA herbeigeführter Regimewechsel in Kuba begrüßt wird und US- Außenminister Marco Rubio als möglicher neuer Präsident Kubas genannt wird, fraglich (www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-kuba-venezuela-trump-drohung en-100.html).  1. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage in Kuba ein? Die Bundesregierung beobachtet die humanitäre Lage in Kuba mit Sorge. Die erheblichen Ausfälle bei der Energie- und Treibstoffversorgung wirken sich auf alle Lebensbereiche aus, inklusive Stromerzeugung, Personen- und Güterverkehr, Wasserversorgung, Produktion und Landwirtschaft. Auch die medizinische Versorgung ist durch die Energiekrise stark beeinträchtigt. Die Bundesregierung setzt sich für eine Verbesserung der humanitären Lage vor Ort ein.  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gespräche zwischen den USA und Kuba? Der Bundesregierung sind die Äußerungen der US-Administration sowie der kubanischen Regierung zu laufenden Gesprächen bekannt. Darüber hinausgehende eigene Kenntnisse liegen ihr dazu nicht vor.  3. Hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für eine Aufhebung der US-Sanktionen gegenüber Kuba eingesetzt, wenn ja, auf welche Weise, und bei welchen konkreten Gelegenheiten, und wenn nein, warum nicht? Seit 2002 unterstützt die Bundesregierung die jährliche Resolution zur Abschaffung der US-Sanktionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, zuletzt am 29. Oktober 2025. In den vergangenen Jahren hat sich die Bundesregierung mit ihren EU-Partnern gegenüber den USA ebenfalls dafür eingesetzt, dass Kuba von der Liste sogenannter „Terrorismus-unterstützender Staaten“ gestrichen wird. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass eine Entlistung ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation im Land wäre und verbindet ihren Einsatz mit der klaren Erwartung, dass Kuba die Menschenrechte stärker achtet und sich mehr für privatwirtschaftliches Engagement öffnet.  4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Drohungen der USA gegenüber Kuba sowie Ländern, die Kuba mit Öl beliefern, für die Beziehungen zur US-Regierung? Die Bundesregierung begrüßt die stattfindenden Gespräche zwischen den USA und Kuba. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese Gespräche ein wichtiger Schritt, die aktuellen Spannungen beizulegen, die im bilateralen Verhältnis zwischen den betroffenen Staaten geklärt werden müssen.  5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Kuba in der Sicherstellung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu unterstützen? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/4573 wird verwiesen.  6. Wird die Bundesregierung ähnlich wie Mexiko humanitäre Hilfe für Kuba leisten? Hilfe wird derzeit vor allem über den Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF) geleistet. Deutschland ist drittgrößter Geber dieses Fonds. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. VN-Organisationen arbeiten in Kuba über Kooperations- und Länderprogramme im Bereich Entwicklung und Resilienz sowie über einzelne humanitäre Projekte, z. B. bei Naturkatastrophen. Hierfür werden anlassbezogen Aktionspläne der VN erstellt, die die jeweiligen Bedarfe skizzieren; Kuba lehnt aber Formate ab, die von der kubanischen Regierung als politisch oder konditional wahrgenommen werden. Sollte die kubanische Regierung ein konkretes Hilfeersuchen um humanitäre Hilfe an die Bundesregierung richten, wird die Bundesregierung dies prüfen.  7. In welchen Bereichen besteht aktuell eine Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba, und welche Herausforderungen ergeben sich für die Kooperationen vor dem aktuellen Hintergrund? Derzeit gibt es keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Kuba. Im Zuge des Reformprozesses des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) entschied die Bundesregierung im Jahr 2019, dass Kuba kein bilateraler Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist. Dahingehend wurden die Verhandlungen zu einem möglichen Rahmenabkommen in der Entwicklungszusammenarbeit pausiert. Darüberhinausgehende Kooperationen bestehen in begrenztem Maße in den Bereichen Klimaschutz und Wissenschaft: – Über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fördert Deutschland aktuell sieben regionale bzw. globale Vorhaben zu Klima- und Umweltschutz mit Anteilen in Kuba. – Der Deutsche Akademischen Austauschdienst (DAAD) prüft derzeit eine Nachbesetzung des bestehenden Lektorats an der Universität Havanna. – Das „German-Latin American Centre of Infection & Epidemiology Research & Training“ (GLACIER) wird seit 2021 im Rahmen des DAAD- Förderprogramms „Globale Zentren für Gesundheit und Pandemievorsorge“ mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert. Projektpartnerland ist neben Deutschland und Kuba auch Mexiko. Die Programme laufen derzeit mit gewissen Einschränkungen weiter.  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Unternehmen an der Stromgewinnung in Kuba? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind einige kleinere deutsche Unternehmen in Form von Joint Ventures mit kubanischen Unternehmen vor Ort aktiv, um u. a. lokal gewonnenes Erdgas für die Stromgewinnung nutzbar zu machen. Einzelne Unternehmen liefern außerdem Dieselmotoren, erbringen Dienstleistungen zur Wartung, Instandhaltung und Ersatzteillieferung für Dieselgeneratoren und unterstützen bei der Raffinierung und Verarbeitung von lokal gewonnenem Öl.  9. Fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Energiewende in Kuba? Das BMZ fördert, in Kofinanzierung mit der Europäischen Union, im Rahmen des Euroclima-Programms die Anschaffung von Photovoltaik- Wasserpumpensystemen in den Gemeinden Isla de la Juventud und San Antonio del Sur. In den Gemeinden Guanabacoa und Cabaiguán werden Photovoltaik- Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird auf die Maßnahmen im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative in der Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Sind für das Jahr 2026 politische Konsultationen mit Kuba geplant, wenn ja, wann, und mit welcher politischen Schwerpunktsetzung, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung prüft, ob politische Konsultationen mit Kuba im Jahr 2026 durchgeführt werden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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