Drohungen der USA gegen Kuba und humanitäre Situation in Kuba (Antwort zu Drs. 21/4194)
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Drohungen der USA gegen Kuba und humanitäre Situation in Kuba (Antwort zu Drs. 21/4194)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4903
21. Wahlperiode 19.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4194 –
Drohungen der USA gegen Kuba und humanitäre Situation in Kuba
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit über 60 Jahren wenden die USA Sanktionsmaßnahmen gegen Kuba an
mit dem Ziel einen Politikwechsel in Kuba zu erzwingen. Seit 1992 wird die
US-Regierung regelmäßig von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen (VN) aufgefordert, das Wirtschaftsembargo gegen Kuba aufzuheben
(www.dw.com/de/kuba-die-geschichte-des-us-embargos/a-53944882). Im
Oktober 2025 stimmten zuletzt 165 Länder der Resolution zur „Notwendigkeit
der Beendigung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba
verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade“ zu (https://digitallibra
ry.un.org/record/4092314?ln=en&v=pdf). Darunter auch Deutschland (https://
amerika21.de/2025/10/277667/forderung-nach-ende-kubablockade). Seit jeher
missachtet die US-Regierung die deutlichen Voten der VN-
Generalversammlung zur Beendigung der Zwangsmaßnahmen gegenüber Kuba. Die durch die
US-Maßnahmen entstehenden Schäden für die kubanische Gesellschaft und
Wirtschaft werden im jährlichen Bericht der kubanischen Regierung an den
VN-Generalsekretär gelistet (https://cubaminrex.cu/sites/default/files/2025-09/
InformeB2025.pdf).
Unter der aktuellen US-Regierung von Präsident Donald Trump hat sich die
ohnehin bereits angespannte wirtschaftliche Lage in Kuba drastisch verschärft.
Im Anschluss an den völkerrechtswidrigen Angriff der USA auf Venezuela am
3. Januar 2026, drohte Präsident Donald Trump, dass Kuba „einen Deal
abschließen [solle], bevor es zu spät ist“, und kündigte an, dass Kuba
anderenfalls kein Öl mehr aus Venezuela bekomme. Venezuela war in den letzten
Jahren und Jahrzehnten einer der wichtigsten Öllieferanten für Kuba (www.bunde
stag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf & www.tagesschau.de/ausla
nd/amerika/usa-kuba-venezuela-trump-drohungen-100.html). Am 29. Januar
2026 erklärte Donald Trump per Exekutivdekret die kubanische Regierung zu
einer außergewöhnlichen Gefahr für die nationale Sicherheit der Vereinigen
Staaten von Amerika und rief diesbezüglich einen nationalen Notstand aus.
Das Dekret sieht die Einsetzung eines Zollsystems vor, das zusätzliche Zölle
auf Waren erhebt, die aus Ländern stammten, die direkt oder indirekt Öl an
Kuba verkaufen oder liefern (www.whitehouse.gov/presidential-actions/2026/
01/addressing-threats-to-the-united-states-by-the-government-of-cuba/).
Durch das Dekret wird nun auch die mexikanische Regierung von Claudia
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 19. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sheinbaum unter Druck gesetzt, denn Mexiko ist ebenfalls ein wichtiger
Öllieferant Kubas.
Claudia Sheinbaum warnte davor, dass die ohnehin angespannte humanitäre
Situation zu einer humanitären Krise in Kuba führe, und kündigte humanitäre
Hilfe für Kuba an (www.tagesschau.de/ausland/amerika/mexiko-kuba-hilfe-10
0.html & www.zeit.de/politik/ausland/2026-01/kuba-zolldrohungen-usa-diaz-c
anel-mexiko-krise). Das Auswärtige Amt warnt Reisende bereits jetzt, dass
Kuba mehr als die Hälfte seines Energiebedarfs nicht decken kann und eine
akute Energiekrise besteht. Es kommt zu mehrstündigen, täglichen
Stromausfällen. Auch die medizinische Versorgung ist zusätzlich zu Engpässen an
Medikamenten und medizinischem Material durch die Stromausfälle stark
eingeschränkt (www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kubasicherheit-21
2208). Laut der Internationalen Organisation für Migration steigt die Anzahl
an Personen, die gezwungen sind, Kuba zu verlassen, seit 2019 stetig an
(www.migrationdataportal.org/international-data?i=stock_abs_&t=2024&cm4
9=192).
Die kubanische Regierung signalisierte Offenheit für einen Dialog mit den
USA, um eine „respektvolle, ernsthafte Koexistenz“ sicherzustellen. Dabei
dürfe jedoch von der US-Regierung weder die kubanische Verfassung noch
das Wirtschaftssystem oder das sozialistische Regierungssystem infrage
gestellt werden (www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/usa-kuba-dialog-erdoel).
Am 3. Januar 2026 gab es erste Kontakte zwischen den beiden Regierungen.
Ob die US-Regierung zu einem solchen Dialog bereit ist, erscheint angesichts
der Beiträge, die Donald Trump auf Truth Social teilte, in denen ein von den
USA herbeigeführter Regimewechsel in Kuba begrüßt wird und US-
Außenminister Marco Rubio als möglicher neuer Präsident Kubas genannt wird,
fraglich (www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-kuba-venezuela-trump-drohung
en-100.html).
1. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage in Kuba
ein?
Die Bundesregierung beobachtet die humanitäre Lage in Kuba mit Sorge. Die
erheblichen Ausfälle bei der Energie- und Treibstoffversorgung wirken sich auf
alle Lebensbereiche aus, inklusive Stromerzeugung, Personen- und
Güterverkehr, Wasserversorgung, Produktion und Landwirtschaft. Auch die
medizinische Versorgung ist durch die Energiekrise stark beeinträchtigt. Die
Bundesregierung setzt sich für eine Verbesserung der humanitären Lage vor Ort ein.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gespräche
zwischen den USA und Kuba?
Der Bundesregierung sind die Äußerungen der US-Administration sowie der
kubanischen Regierung zu laufenden Gesprächen bekannt. Darüber
hinausgehende eigene Kenntnisse liegen ihr dazu nicht vor.
3. Hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für eine
Aufhebung der US-Sanktionen gegenüber Kuba eingesetzt, wenn ja, auf
welche Weise, und bei welchen konkreten Gelegenheiten, und wenn
nein, warum nicht?
Seit 2002 unterstützt die Bundesregierung die jährliche Resolution zur
Abschaffung der US-Sanktionen in der Generalversammlung der Vereinten
Nationen, zuletzt am 29. Oktober 2025.
In den vergangenen Jahren hat sich die Bundesregierung mit ihren EU-Partnern
gegenüber den USA ebenfalls dafür eingesetzt, dass Kuba von der Liste
sogenannter „Terrorismus-unterstützender Staaten“ gestrichen wird. Die
Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass eine Entlistung ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation im Land wäre und
verbindet ihren Einsatz mit der klaren Erwartung, dass Kuba die
Menschenrechte stärker achtet und sich mehr für privatwirtschaftliches Engagement
öffnet.
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Drohungen der USA gegenüber Kuba sowie Ländern, die Kuba mit Öl
beliefern, für die Beziehungen zur US-Regierung?
Die Bundesregierung begrüßt die stattfindenden Gespräche zwischen den USA
und Kuba. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese Gespräche ein wichtiger
Schritt, die aktuellen Spannungen beizulegen, die im bilateralen Verhältnis
zwischen den betroffenen Staaten geklärt werden müssen.
5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Kuba in der Sicherstellung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu
unterstützen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des
Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/4573 wird verwiesen.
6. Wird die Bundesregierung ähnlich wie Mexiko humanitäre Hilfe für
Kuba leisten?
Hilfe wird derzeit vor allem über den Nothilfefonds der Vereinten Nationen
(CERF) geleistet. Deutschland ist drittgrößter Geber dieses Fonds.
Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
VN-Organisationen arbeiten in Kuba über Kooperations- und
Länderprogramme im Bereich Entwicklung und Resilienz sowie über einzelne humanitäre
Projekte, z. B. bei Naturkatastrophen. Hierfür werden anlassbezogen Aktionspläne
der VN erstellt, die die jeweiligen Bedarfe skizzieren; Kuba lehnt aber Formate
ab, die von der kubanischen Regierung als politisch oder konditional
wahrgenommen werden.
Sollte die kubanische Regierung ein konkretes Hilfeersuchen um humanitäre
Hilfe an die Bundesregierung richten, wird die Bundesregierung dies prüfen.
7. In welchen Bereichen besteht aktuell eine Kooperation zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Kuba, und welche Herausforderungen
ergeben sich für die Kooperationen vor dem aktuellen Hintergrund?
Derzeit gibt es keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit zwischen
Deutschland und Kuba. Im Zuge des Reformprozesses des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) entschied die
Bundesregierung im Jahr 2019, dass Kuba kein bilateraler Partner der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist. Dahingehend wurden die
Verhandlungen zu einem möglichen Rahmenabkommen in der
Entwicklungszusammenarbeit pausiert.
Darüberhinausgehende Kooperationen bestehen in begrenztem Maße in den
Bereichen Klimaschutz und Wissenschaft:
– Über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fördert Deutschland
aktuell sieben regionale bzw. globale Vorhaben zu Klima- und
Umweltschutz mit Anteilen in Kuba.
– Der Deutsche Akademischen Austauschdienst (DAAD) prüft derzeit eine
Nachbesetzung des bestehenden Lektorats an der Universität Havanna.
– Das „German-Latin American Centre of Infection & Epidemiology
Research & Training“ (GLACIER) wird seit 2021 im Rahmen des DAAD-
Förderprogramms „Globale Zentren für Gesundheit und Pandemievorsorge“
mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert. Projektpartnerland ist neben
Deutschland und Kuba auch Mexiko.
Die Programme laufen derzeit mit gewissen Einschränkungen weiter.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung
deutscher Unternehmen an der Stromgewinnung in Kuba?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind einige kleinere deutsche
Unternehmen in Form von Joint Ventures mit kubanischen Unternehmen vor Ort aktiv,
um u. a. lokal gewonnenes Erdgas für die Stromgewinnung nutzbar zu machen.
Einzelne Unternehmen liefern außerdem Dieselmotoren, erbringen
Dienstleistungen zur Wartung, Instandhaltung und Ersatzteillieferung für
Dieselgeneratoren und unterstützen bei der Raffinierung und Verarbeitung von lokal
gewonnenem Öl.
9. Fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung einer
nachhaltigen Energiewende in Kuba?
Das BMZ fördert, in Kofinanzierung mit der Europäischen Union, im Rahmen
des Euroclima-Programms die Anschaffung von Photovoltaik-
Wasserpumpensystemen in den Gemeinden Isla de la Juventud und San Antonio del Sur. In
den Gemeinden Guanabacoa und Cabaiguán werden Photovoltaik-
Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird auf die
Maßnahmen im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative in der
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Sind für das Jahr 2026 politische Konsultationen mit Kuba geplant, wenn
ja, wann, und mit welcher politischen Schwerpunktsetzung, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft, ob politische Konsultationen mit Kuba im Jahr
2026 durchgeführt werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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