Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte
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Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4696
21. Wahlperiode 16.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte
Seit Jahren soll die Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte gesetzlich
geregelt werden. Schon die Regierungskoalitionäre der Bundesregierung aus
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wollten die rechtlichen
Rahmenbedingungen schaffen, um mit den Guthaben verwaister Konten das
Gemeinwohl zu fördern (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Ko
alitionsvertrag_2021-2025.pdf). Die derzeitige Bundesregierung plant, mit den
Geldern nachrichtenloser Konten soziale Innovation zu fördern (vgl. www.koal
itionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Auch die Bundesländer unterstützen die Nutzung der Gelder, wie ein kürzlich
vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zeigt (vgl. Bundestagsdrucksache
21/1396). Eine gesellschaftlich förderliche Nutzung dieser Gelder genießt also
breite politische Unterstützung.
Gegenwärtig steht der Sozialstaat seitens der Bundesregierung und
wirtschaftsnaher Verbände massiv unter Druck (vgl. www.freitag.de/autoren/helena-steinh
aus/cdu-wirtschaftsrat-wenn-lobbyisten-die-axt-an-den-sozialstaat-legen). Wie
schon der Sachverständigenrat der Bundesregierung kritisierte, bestätigt nun
eine Studie, dass das Sondervermögen weitgehend zweckentfremdet wird, um
laufende Haushaltskosten zu decken, statt langfristig in die Zukunftsfähigkeit
des Landes und der Wirtschaft, sowie in den Erhalt und Ausbau von (sozialer)
Infrastruktur zu investieren (vgl. https://taz.de/Sondervermoegen-Wirtschaftsw
eisen-kritisieren-dass-die-Regierung-falsch-investiert/!6129133/; www.zeit.de/
wirtschaft/2026-03/finanzpolitik-bundesregierung-zukunftsquote-bundeshausha
lt-infrastruktur).
Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle Umsetzung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, welche die Milliardenbeträge von verwaisten Konten mit klaren
sozialen Maßstäben dem Gemeinwohl zuführt, dringend angebracht. Laut eines
Gutachtens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
könnten bis zu 4,2 Mrd. Euro auf solchen Konten liegen (vgl. www.focus.de/finanze
n/4-2-mrd-euro-liegen-in-deutschland-auf-herrenlosen-konten-was-dahinterstec
kt_7d2d681c-2371-4920-80b2-f359e82b400a.html). Der Verband Deutscher
Erbenermittler e. V. geht sogar von bis zu 9 Mrd. Euro aus (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1396).
Ohne rechtliche Regelung werden nachrichtenlose Vermögenswerte zum
Bankeigentum (vgl. www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/vergessene-k
onten-milliarden-euro-das-passiert-mit-geld-auf-verwaisten-bankkonten-1041
3584). Anstatt mit solchen Vermögen das Allgemeinwohl zu fördern, werden
sie zum privaten Bankgewinn. Ohne erkennbaren gesellschaftlichen Nutzen,
verbessern die Vermögenswerte dort lediglich die Bilanzen und heben die
Vorstandsboni. Während die Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft diesem
Vorhaben dementsprechend mindestens reserviert gegenüberstehen (vgl. www.tage
sschau.de/wirtschaft/milliarden-ohne-besitzer-auf-bankkonten-100.html), steht
Deutschland bezüglich der fehlenden rechtlichen Regelung zur Nutzung
nachrichtenloser Vermögenswerte gegenüber anderen allen G7-Staaten und vielen
weiteren Ländern allein da (vgl. www.send-ev.de/wp-content/uploads/2021/03/
2_Auflage_Nachrichtenlose_Assets.pdf).
Vor dem Hintergrund massiver sozialer Investitionsrückstände sowie vor dem
Hintergrund, dass deutsche Banken nach wie vor Rekordgewinne einfahren und
über eine komfortable Eigenmittelausstattung verfügen (vgl. Antwort zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/2567), ist der deutsche Sonderweg im
Interesse der Kreditwirtschaft nach Auffassung der Fragesteller nicht mehr zu
rechtfertigen. Vielmehr sollte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
so bald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher die Nutzung der
Vermögenswerte im Interesse des Gemeinwohls regelt. Sollte ein Fonds
geschaffen werden, braucht es für die Anlage der Mittel klare und verbindliche
soziale Maßstäbe. Dadurch könnten die Gelder etwa dem dringend
notwendigen sozialen Wohnungsbau zugutekommen.
Die Fragesteller gehen auf Grundlage der Regierungsantworten zu früheren
Kleinen Anfragen zu diesem Thema (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/315,
20/13172 und 20/8012) davon aus, dass der Umsetzungsstand bei diesem
Vorhaben fortgeschritten sein dürfte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Regierungsübernahme
unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
versprochene Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten für soziale
Innovation umzusetzen?
a) Nach welchen Kriterien qualifiziert sich nach Auffassung der
Bundesregierung eine Investition durch einen solchen Fonds als soziale
Innovation?
b) Unter welchen Voraussetzungen ließe sich nach Auffassung der
Bundesregierung soziale Infrastruktur (etwa sozialer Wohnungsbau) mit
einem solchen Fonds finanzieren?
c) Welche Kriterien und Maßstäbe für die Anlage der Mittel durch einen
revolvierenden Fonds wären nach Auffassung der Bundesregierung
geeignet, um soziale Investitionen und Innovation zu fördern?
2. Wie viele Arbeitstreffen zum Koalitionsvorhaben der Nutzung der Gelder
nachrichtenloser Konten fanden seit Regierungsantritt zwischen den
federführenden Ressorts und
a) Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft,
b) Vertretern der Zivilgesellschaft und
c) weiteren Interessengruppen und Interessenvertretern
statt (bitte Datum, beteiligte Personen, Anlass und Thema des Treffens
aufführen)?
3. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der zuständigen
Bundesministerien bisher unternommen, um die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten zu
schaffen?
b) Welche konkreten Fortschritte wurden bisher bei der Entwicklung
eines konkreten Zeitplans zur Umsetzung des Vorhabens erzielt?
4. Baut die Arbeit der derzeitigen Bundesregierung zu diesem Thema auf
den Arbeitsständen (z. B. vorhandene Referentenentwürfe, rechtliche
Bewertungen, Gutachten) der Vorgängerregierung auf, und wenn nein,
warum nicht?
5. Inwiefern baut die Bundesregierung bei der aktuellen Erarbeitung des
Gesetzentwurfs auf den in der vorherigen Legislaturperiode erarbeiteten
fachlichen Grundlagen, Gutachten oder Referentenentwürfen auf?
a) Welche Dokumente, Gutachten oder Entwürfe der vorherigen
Bundesregierung werden hierzu herangezogen?
b) Welche dieser Vorarbeiten wurden fortgeführt, angepasst oder
verworfen?
c) Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für eine (Nicht-)
Fortführung entschieden?
6. Liegt das vom BMBF in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Jahr 2021
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/13172) mittlerweile final vor, wenn ja,
warum wurde es bisher noch nicht veröffentlicht, und wenn die
Veröffentlichung des Gutachtens geplant ist, zu welchem Zeitpunkt soll die
Veröffentlichung erfolgen?
7. Vor dem Hintergrund von Medienberichte aus dem Jahr 2026 bezogen auf
ein aktuelles Gutachten im Auftrag des BMBF zu nachrichtenlosen
Konten (vgl. www.focus.de/finanzen/4-2-mrd-euro-liegen-in-deutschland-
aufherrenlosen-konten-was-dahintersteckt_7d2d681c-2371-4920-80b2-f359e
82b400a.html), handelt es sich bei dem hier genannten Gutachten um das
Ergebnis der Rechtsberatung zur Schaffung rechtlicher
Rahmenbedingungen für die Nutzung von Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur
Förderung Sozialer Innovation durch Schalast & Partner Rechtsanwälte im
Zeitraum von April 2024 bis August 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache
21/315), plant die Bundesregierung, dieses Gutachten zu veröffentlichen,
wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn keine Veröffentlichung geplant
ist, warum nicht?
8. Wie steht die Bundesregierung zu dem Regelungsvorschlag des
Bundesrats (Bundestagsdrucksache 21/1396), ein zentrales, öffentlich einsehbares
Register beim Bundesamt der Justiz einzurichten, damit Erben leichter
Vermögensansprüche an Geldern nachrichtenloser Vermögenswerte
geltend machen können?
a) Wenn die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt, warum?
b) Sind aus Sicht der Bundesregierung andere Stellen, beispielsweise die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesbank,
geeigneter, um ein solches Register einzurichten, und wenn ja,
warum?
9. Warum wurden nachrichtenlose Vermögenswerte bisher noch nicht einer
zentralen Stelle gemeldet?
10. Erwägt die Bundesregierung, die Gelder aus nachrichtenlosen Konten
zusammen mit den Geldern aus dem Restrukturierungsfonds in einen
gemeinsamen Fonds einzubringen?
Berlin, den 26. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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