Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte (Antwort zu Drs. 21/4696)
Text
Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte (Antwort zu Drs. 21/4696)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5133
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4696 –
Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren soll die Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte gesetzlich
geregelt werden. Schon die Regierungskoalitionäre der Bundesregierung aus
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wollten die rechtlichen
Rahmenbedingungen schaffen, um mit den Guthaben verwaister Konten das
Gemeinwohl zu fördern (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertr
ag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Die derzeitige Bundesregierung plant,
mit den Geldern nachrichtenloser Konten soziale Innovation zu fördern (vgl.
www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf). Auch die Bundesländer unterstützen die Nutzung der Gelder, wie
ein kürzlich vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zeigt (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1396). Eine gesellschaftlich förderliche Nutzung dieser
Gelder genießt also breite politische Unterstützung.
Gegenwärtig steht der Sozialstaat seitens der Bundesregierung und
wirtschaftsnaher Verbände massiv unter Druck (vgl. www.freitag.de/autoren/helen
a-steinhaus/cdu-wirtschaftsrat-wenn-lobbyisten-die-axt-an-den-sozialstaat-l
egen). Wie schon der Sachverständigenrat der Bundesregierung kritisierte,
bestätigt nun eine Studie, dass das Sondervermögen weitgehend
zweckentfremdet wird, um laufende Haushaltskosten zu decken, statt langfristig in die
Zukunftsfähigkeit des Landes und der Wirtschaft, sowie in den Erhalt und
Ausbau von (sozialer) Infrastruktur zu investieren (vgl. https://taz.de/Sondervermo
egen-Wirtschaftsweisen-kritisieren-dass-die-Regierung-falsch-investiert/!6129
133/; www.zeit.de/wirtschaft/2026-03/finanzpolitik-bundesregierung-zukunfts
quote-bundeshaushalt-infrastruktur).
Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle Umsetzung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, welche die Milliardenbeträge von verwaisten Konten mit klaren
sozialen Maßstäben dem Gemeinwohl zuführt, dringend angebracht. Laut
eines Gutachtens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) könnten bis zu 4,2 Mrd. Euro auf solchen Konten liegen (vgl. www.f
ocus.de/finanzen/4-2-mrd-euro-liegen-in-deutschland-auf-herrenlosen-
kontenwas-dahintersteckt_7d2d681c-2371-4920-80b2-f359e82b400a.html). Der
Verband Deutscher Erbenermittler e. V. geht sogar von bis zu 9 Mrd. Euro aus
(vgl. Bundestagsdrucksache 21/1396).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 30. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ohne rechtliche Regelung werden nachrichtenlose Vermögenswerte zum
Bankeigentum (vgl. www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/verges
sene-konten-milliarden-euro-das-passiert-mit-geld-auf-verwaisten-bankkonte
n-10413584). Anstatt mit solchen Vermögen das Allgemeinwohl zu fördern,
werden sie zum privaten Bankgewinn. Ohne erkennbaren gesellschaftlichen
Nutzen, verbessern die Vermögenswerte dort lediglich die Bilanzen und heben
die Vorstandsboni. Während die Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft
diesem Vorhaben dementsprechend mindestens reserviert gegenüberstehen (vgl.
www.tagesschau.de/wirtschaft/milliarden-ohne-besitzer-auf-bankkonten-10
0.html), steht Deutschland bezüglich der fehlenden rechtlichen Regelung zur
Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte gegenüber anderen allen G7-
Staaten und vielen weiteren Ländern allein da (vgl. www.send-ev.de/wp-content/u
ploads/2021/03/2_Auflage_Nachrichtenlose_Assets.pdf).
Vor dem Hintergrund massiver sozialer Investitionsrückstände sowie vor dem
Hintergrund, dass deutsche Banken nach wie vor Rekordgewinne einfahren
und über eine komfortable Eigenmittelausstattung verfügen (vgl. Antwort zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/2567), ist der deutsche Sonderweg im
Interesse der Kreditwirtschaft nach Auffassung der Fragesteller nicht mehr zu
rechtfertigen. Vielmehr sollte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
so bald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher die Nutzung der
Vermögenswerte im Interesse des Gemeinwohls regelt. Sollte ein Fonds
geschaffen werden, braucht es für die Anlage der Mittel klare und verbindliche
soziale Maßstäbe. Dadurch könnten die Gelder etwa dem dringend
notwendigen sozialen Wohnungsbau zugutekommen.
Die Fragesteller gehen auf Grundlage der Regierungsantworten zu früheren
Kleinen Anfragen zu diesem Thema (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/315,
20/13172 und 20/8012) davon aus, dass der Umsetzungsstand bei diesem
Vorhaben fortgeschritten sein dürfte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Regierungsübernahme
unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
versprochene Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten für
soziale Innovation umzusetzen?
a) Nach welchen Kriterien qualifiziert sich nach Auffassung der
Bundesregierung eine Investition durch einen solchen Fonds als soziale
Innovation?
b) Unter welchen Voraussetzungen ließe sich nach Auffassung der
Bundesregierung soziale Infrastruktur (etwa sozialer Wohnungsbau) mit
einem solchen Fonds finanzieren?
c) Welche Kriterien und Maßstäbe für die Anlage der Mittel durch
einen revolvierenden Fonds wären nach Auffassung der
Bundesregierung geeignet, um soziale Investitionen und Innovation zu
fördern?
Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet.
Die Bearbeitung dieses Vorhabens (vgl. Koalitionsvertrag 2025, S. 79, Zeile
2562 f.) befindet sich innerhalb der Bundesregierung in der Konzeptionsphase.
Die Meinungsbildung zu Kriterien für Soziale Innovationen, zu Fonds-
Investitionen ggf. in soziale Infrastruktur und zu Kriterien und Maßstäben für die
Anlage der Mittel ist noch nicht abgeschlossen. Festlegungen sind innerhalb der
Bundesregierung nicht getroffen.
2. Wie viele Arbeitstreffen zum Koalitionsvorhaben der Nutzung der
Gelder nachrichtenloser Konten fanden seit Regierungsantritt zwischen den
federführenden Ressorts und
a) Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft,
b) Vertretern der Zivilgesellschaft und
c) weiteren Interessengruppen und Interessenvertretern
statt (bitte Datum, beteiligte Personen, Anlass und Thema des Treffens
aufführen)?
Auf Arbeitsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien zu den genannten
Stakeholdergruppen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese
Kontakte existiert nicht.
3. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der zuständigen
Bundesministerien bisher unternommen, um die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten zu
schaffen?
b) Welche konkreten Fortschritte wurden bisher bei der Entwicklung
eines konkreten Zeitplans zur Umsetzung des Vorhabens erzielt?
Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Baut die Arbeit der derzeitigen Bundesregierung zu diesem Thema auf
den Arbeitsständen (z. B. vorhandene Referentenentwürfe, rechtliche
Bewertungen, Gutachten) der Vorgängerregierung auf, und wenn nein,
warum nicht?
5. Inwiefern baut die Bundesregierung bei der aktuellen Erarbeitung des
Gesetzentwurfs auf den in der vorherigen Legislaturperiode erarbeiteten
fachlichen Grundlagen, Gutachten oder Referentenentwürfen auf?
a) Welche Dokumente, Gutachten oder Entwürfe der vorherigen
Bundesregierung werden hierzu herangezogen?
b) Welche dieser Vorarbeiten wurden fortgeführt, angepasst oder
verworfen?
c) Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für eine (Nicht-)
Fortführung entschieden?
Die Fragen 4 bis 5c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung lässt grundsätzlich eine Vielzahl an Informationen – auch
bisherige Arbeitsstände – in ihre Arbeit einfließen. Welche im vorliegenden
Fall berücksichtigt werden, steht aktuell noch nicht fest. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
6. Liegt das vom BMBF in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Jahr 2021
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/13172) mittlerweile final vor, wenn ja,
warum wurde es bisher noch nicht veröffentlicht, und wenn die
Veröffentlichung des Gutachtens geplant ist, zu welchem Zeitpunkt soll die
Veröffentlichung erfolgen?
7. Vor dem Hintergrund von Medienberichte aus dem Jahr 2026 bezogen
auf ein aktuelles Gutachten im Auftrag des BMBF zu nachrichtenlosen
Konten (vgl. www.focus.de/finanzen/4-2-mrd-euro-liegen-in-deutschlan
d-auf-herrenlosen-konten-was-dahintersteckt_7d2d681c-2371-4920-80b
2-f359e82b400a.html), handelt es sich bei dem hier genannten Gutachten
um das Ergebnis der Rechtsberatung zur Schaffung rechtlicher
Rahmenbedingungen für die Nutzung von Guthaben auf nachrichtenlosen Konten
zur Förderung Sozialer Innovation durch Schalast & Partner
Rechtsanwälte im Zeitraum von April 2024 bis August 2025 (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/315), plant die Bundesregierung, dieses Gutachten zu
veröffentlichen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn keine
Veröffentlichung geplant ist, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die zitierte Expertise mit dem Auftrag aus der vorletzten Legislaturperiode
liegt vor. Eine Veröffentlichung ist nicht geplant.
8. Wie steht die Bundesregierung zu dem Regelungsvorschlag des
Bundesrats (Bundestagsdrucksache 21/1396), ein zentrales, öffentlich
einsehbares Register beim Bundesamt der Justiz einzurichten, damit Erben
leichter Vermögensansprüche an Geldern nachrichtenloser Vermögenswerte
geltend machen können?
a) Wenn die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt, warum?
b) Sind aus Sicht der Bundesregierung andere Stellen, beispielsweise
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die
Bundesbank, geeigneter, um ein solches Register einzurichten, und wenn ja,
warum?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat den zitierten Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und
Wertpapiervermögen Verstorbener zur Kenntnis genommen, siehe dazu
Bundestagsdrucksache 21/1396, S. 9. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
9. Warum wurden nachrichtenlose Vermögenswerte bisher noch nicht einer
zentralen Stelle gemeldet?
„Nachrichtenlose Vermögenswerte“ sind nicht definiert und eine zentrale Stelle
ist nicht eingerichtet. Bankenverbände haben Kontaktmöglichkeiten
eingerichtet, über die Erben nach nachrichtenlosen Konten „forschen“ lassen können.
10. Erwägt die Bundesregierung, die Gelder aus nachrichtenlosen Konten
zusammen mit den Geldern aus dem Restrukturierungsfonds in einen
gemeinsamen Fonds einzubringen?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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