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Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte (Antwort zu Drs. 21/4696)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5133 · Antwort · Original ↗

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Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte (Antwort zu Drs. 21/4696) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5133 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4696 – Umsetzungsstand bei der Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren soll die Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte gesetzlich geregelt werden. Schon die Regierungskoalitionäre der Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wollten die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um mit den Guthaben verwaister Konten das Gemeinwohl zu fördern (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertr ag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Die derzeitige Bundesregierung plant, mit den Geldern nachrichtenloser Konten soziale Innovation zu fördern (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa v_2025.pdf). Auch die Bundesländer unterstützen die Nutzung der Gelder, wie ein kürzlich vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zeigt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1396). Eine gesellschaftlich förderliche Nutzung dieser Gelder genießt also breite politische Unterstützung. Gegenwärtig steht der Sozialstaat seitens der Bundesregierung und wirtschaftsnaher Verbände massiv unter Druck (vgl. www.freitag.de/autoren/helen a-steinhaus/cdu-wirtschaftsrat-wenn-lobbyisten-die-axt-an-den-sozialstaat-l egen). Wie schon der Sachverständigenrat der Bundesregierung kritisierte, bestätigt nun eine Studie, dass das Sondervermögen weitgehend zweckentfremdet wird, um laufende Haushaltskosten zu decken, statt langfristig in die Zukunftsfähigkeit des Landes und der Wirtschaft, sowie in den Erhalt und Ausbau von (sozialer) Infrastruktur zu investieren (vgl. https://taz.de/Sondervermo egen-Wirtschaftsweisen-kritisieren-dass-die-Regierung-falsch-investiert/!6129 133/; www.zeit.de/wirtschaft/2026-03/finanzpolitik-bundesregierung-zukunfts quote-bundeshaushalt-infrastruktur). Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Milliardenbeträge von verwaisten Konten mit klaren sozialen Maßstäben dem Gemeinwohl zuführt, dringend angebracht. Laut eines Gutachtens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) könnten bis zu 4,2 Mrd. Euro auf solchen Konten liegen (vgl. www.f ocus.de/finanzen/4-2-mrd-euro-liegen-in-deutschland-auf-herrenlosen- kontenwas-dahintersteckt_7d2d681c-2371-4920-80b2-f359e82b400a.html). Der Verband Deutscher Erbenermittler e. V. geht sogar von bis zu 9 Mrd. Euro aus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1396). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ohne rechtliche Regelung werden nachrichtenlose Vermögenswerte zum Bankeigentum (vgl. www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/verges sene-konten-milliarden-euro-das-passiert-mit-geld-auf-verwaisten-bankkonte n-10413584). Anstatt mit solchen Vermögen das Allgemeinwohl zu fördern, werden sie zum privaten Bankgewinn. Ohne erkennbaren gesellschaftlichen Nutzen, verbessern die Vermögenswerte dort lediglich die Bilanzen und heben die Vorstandsboni. Während die Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft diesem Vorhaben dementsprechend mindestens reserviert gegenüberstehen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/milliarden-ohne-besitzer-auf-bankkonten-10 0.html), steht Deutschland bezüglich der fehlenden rechtlichen Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte gegenüber anderen allen G7- Staaten und vielen weiteren Ländern allein da (vgl. www.send-ev.de/wp-content/u ploads/2021/03/2_Auflage_Nachrichtenlose_Assets.pdf). Vor dem Hintergrund massiver sozialer Investitionsrückstände sowie vor dem Hintergrund, dass deutsche Banken nach wie vor Rekordgewinne einfahren und über eine komfortable Eigenmittelausstattung verfügen (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/2567), ist der deutsche Sonderweg im Interesse der Kreditwirtschaft nach Auffassung der Fragesteller nicht mehr zu rechtfertigen. Vielmehr sollte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag so bald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher die Nutzung der Vermögenswerte im Interesse des Gemeinwohls regelt. Sollte ein Fonds geschaffen werden, braucht es für die Anlage der Mittel klare und verbindliche soziale Maßstäbe. Dadurch könnten die Gelder etwa dem dringend notwendigen sozialen Wohnungsbau zugutekommen. Die Fragesteller gehen auf Grundlage der Regierungsantworten zu früheren Kleinen Anfragen zu diesem Thema (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/315, 20/13172 und 20/8012) davon aus, dass der Umsetzungsstand bei diesem Vorhaben fortgeschritten sein dürfte. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Regierungsübernahme unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD versprochene Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten für soziale Innovation umzusetzen? a) Nach welchen Kriterien qualifiziert sich nach Auffassung der Bundesregierung eine Investition durch einen solchen Fonds als soziale Innovation? b) Unter welchen Voraussetzungen ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung soziale Infrastruktur (etwa sozialer Wohnungsbau) mit einem solchen Fonds finanzieren? c) Welche Kriterien und Maßstäbe für die Anlage der Mittel durch einen revolvierenden Fonds wären nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um soziale Investitionen und Innovation zu fördern? Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet. Die Bearbeitung dieses Vorhabens (vgl. Koalitionsvertrag 2025, S. 79, Zeile 2562 f.) befindet sich innerhalb der Bundesregierung in der Konzeptionsphase. Die Meinungsbildung zu Kriterien für Soziale Innovationen, zu Fonds- Investitionen ggf. in soziale Infrastruktur und zu Kriterien und Maßstäben für die Anlage der Mittel ist noch nicht abgeschlossen. Festlegungen sind innerhalb der Bundesregierung nicht getroffen.  2. Wie viele Arbeitstreffen zum Koalitionsvorhaben der Nutzung der Gelder nachrichtenloser Konten fanden seit Regierungsantritt zwischen den federführenden Ressorts und a) Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft, b) Vertretern der Zivilgesellschaft und c) weiteren Interessengruppen und Interessenvertretern statt (bitte Datum, beteiligte Personen, Anlass und Thema des Treffens aufführen)? Auf Arbeitsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien zu den genannten Stakeholdergruppen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht.  3. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Bundesministerien bisher unternommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten zu schaffen? b) Welche konkreten Fortschritte wurden bisher bei der Entwicklung eines konkreten Zeitplans zur Umsetzung des Vorhabens erzielt? Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  4. Baut die Arbeit der derzeitigen Bundesregierung zu diesem Thema auf den Arbeitsständen (z. B. vorhandene Referentenentwürfe, rechtliche Bewertungen, Gutachten) der Vorgängerregierung auf, und wenn nein, warum nicht?  5. Inwiefern baut die Bundesregierung bei der aktuellen Erarbeitung des Gesetzentwurfs auf den in der vorherigen Legislaturperiode erarbeiteten fachlichen Grundlagen, Gutachten oder Referentenentwürfen auf? a) Welche Dokumente, Gutachten oder Entwürfe der vorherigen Bundesregierung werden hierzu herangezogen? b) Welche dieser Vorarbeiten wurden fortgeführt, angepasst oder verworfen? c) Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für eine (Nicht-) Fortführung entschieden? Die Fragen 4 bis 5c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung lässt grundsätzlich eine Vielzahl an Informationen – auch bisherige Arbeitsstände – in ihre Arbeit einfließen. Welche im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, steht aktuell noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.  6. Liegt das vom BMBF in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Jahr 2021 (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13172) mittlerweile final vor, wenn ja, warum wurde es bisher noch nicht veröffentlicht, und wenn die Veröffentlichung des Gutachtens geplant ist, zu welchem Zeitpunkt soll die Veröffentlichung erfolgen?  7. Vor dem Hintergrund von Medienberichte aus dem Jahr 2026 bezogen auf ein aktuelles Gutachten im Auftrag des BMBF zu nachrichtenlosen Konten (vgl. www.focus.de/finanzen/4-2-mrd-euro-liegen-in-deutschlan d-auf-herrenlosen-konten-was-dahintersteckt_7d2d681c-2371-4920-80b 2-f359e82b400a.html), handelt es sich bei dem hier genannten Gutachten um das Ergebnis der Rechtsberatung zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung von Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung Sozialer Innovation durch Schalast & Partner Rechtsanwälte im Zeitraum von April 2024 bis August 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/315), plant die Bundesregierung, dieses Gutachten zu veröffentlichen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn keine Veröffentlichung geplant ist, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die zitierte Expertise mit dem Auftrag aus der vorletzten Legislaturperiode liegt vor. Eine Veröffentlichung ist nicht geplant.  8. Wie steht die Bundesregierung zu dem Regelungsvorschlag des Bundesrats (Bundestagsdrucksache 21/1396), ein zentrales, öffentlich einsehbares Register beim Bundesamt der Justiz einzurichten, damit Erben leichter Vermögensansprüche an Geldern nachrichtenloser Vermögenswerte geltend machen können? a) Wenn die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt, warum? b) Sind aus Sicht der Bundesregierung andere Stellen, beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesbank, geeigneter, um ein solches Register einzurichten, und wenn ja, warum? Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat den zitierten Gesetzentwurf des Bundesrates zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zur Kenntnis genommen, siehe dazu Bundestagsdrucksache 21/1396, S. 9. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.  9. Warum wurden nachrichtenlose Vermögenswerte bisher noch nicht einer zentralen Stelle gemeldet? „Nachrichtenlose Vermögenswerte“ sind nicht definiert und eine zentrale Stelle ist nicht eingerichtet. Bankenverbände haben Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, über die Erben nach nachrichtenlosen Konten „forschen“ lassen können. 10. Erwägt die Bundesregierung, die Gelder aus nachrichtenlosen Konten zusammen mit den Geldern aus dem Restrukturierungsfonds in einen gemeinsamen Fonds einzubringen? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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