Sondervermögen - Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025 (Antwort zu Drs. 21/3811)
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Sondervermögen - Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025 (Antwort zu Drs. 21/3811)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4095
21. Wahlperiode 10.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, Kay Gottschalk,
Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3811 –
Sondervermögen – Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der
Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Januar 2026 hat die Jury der sprachkritischen Aktion „Unwort der
Jahres“ „Sondervermögen“ (Unwort-Jury) zum Unwort des Jahres 2025
gekürt (www.unwortdesjahres.net/presse/aktuelle-pressemitteilung/). Der
Ausdruck ist im vergangenen Jahr „im öffentlich-politischen Sprachgebrauch
vermehrt verwendet“ worden und hat „sehr deutlich die politischen Debatten über
Staatsverschuldung und Investitionsprogramme“ geprägt, so die
Pressemitteilung (ebd.).
Zur Begründung teilte die Jury weiter mit:
„Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen
entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter
Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von
einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert
einnimmt. […] Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit
Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter
Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer
Kreditermächtigung verbunden ist“ (ebd.).
Durch die Diskrepanz zwischen Fach- und Alltagsbedeutung „tritt die
irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der
Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was
mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden. […] Die Jury kritisiert
diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner
manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die
Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und
Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden“
(ebd.).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat taggleich hierauf mit einem
Post in sozialen Medien reagiert. Der Post zeigt ein Bildschriftzeichen (Emoji)
eines gelben Gesichts mit einem Zeigefinger, der senkrecht über den
geschlossenen Mund gelegt wird, was allgemein als Ermahnung zur Stille, Ruhe oder
Diskretion verstanden wird (https://emojipedia.org/de/ermahnendes-gesicht).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Post ist unterschrieben mit den Worten „Unsere Reaktion auf das Unwort
des Jahres“ (www.facebook.com/Bundesfinanzministerium/?locale=de_DE).
Auf Nachfrage erklärte das BMF, der Ausdruck „Sondervermögen“ sei ein
„lange etablierter Begriff“. Der Post „sollte die aktuelle Debatte über das ‚
Unwort des Jahres‘ lediglich augenzwinkernd aufgreifen, um mit Nutzerinnen
und Nutzern in den Dialog zu treten“ (www.bild.de/politik/inland/mega-schul
den-klingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee8583515).
Sowohl der Post als auch die Erläuterung durch das BMF offenbaren nach
Auffassung der Fragesteller einen fragwürdigen Umgang der Bundesregierung
mit Begriffen und (sprachlicher) Kritik, dem mit dieser Anfrage nachgegangen
werden soll.
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Wort „Sondervermögen“?
a) Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen hinsichtlich der
haushaltsrechtlichen und der Alltagsbedeutung zwischen den
Begriffen „Sondervermögen“, „Extrahaushalt“, „Schattenhaushalt“,
„Nebenhaushalt“ und „kreditfinanziertes Sofortprogramm“?
b) Warum zieht die Bundesregierung auch im Fall von ausschließlich
kreditfinanzierten Sondervermögen in der öffentlichen
Kommunikation den Ausdruck Sondervermögen den in Frage 1a genannten
Alternativen vor (vgl. zum Beispiel www.bundesregierung.de/breg-de/such
e/schwerpunkt-des-koalitionsvertrags-2344224 , www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240 )?
c) Welche Sprachregelungen (zum Beispiel Leitfäden, Sprechzettel,
Formulierungshinweise) existieren ggf. innerhalb der Bundesregierung
zum Begriff „Sondervermögen“?
d) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Expertisen (zum Beispiel
Sprachwissenschaft, Meinungsforschung, Kommunikationsberatung)
liegen der Bundesregierung ggf. vor zur öffentlichen Verwendung und
Verständlichkeit des Begriffs „Sondervermögen“, insbesondere im
Zusammenhang mit der Debatte über die Aufnahme von Schulden in
exzeptioneller Höhe zu Beginn des Jahres 2025?
e) Inwieweit wurde innerhalb der Bundesregierung ggf. bisher diskutiert,
inwiefern der Begriff „Sondervermögen“ in der Öffentlichkeit
missverständlich oder euphemistisch wirken kann, und welche Schlüsse für
die Öffentlichkeitsarbeit wurden ggf. daraus gezogen?
Die Fragen 1 bis 1e werden zusammen beantwortet.
Der Begriff „Sondervermögen“ ist in Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 des
Grundgesetzes verfassungsrechtlich fundiert und wird von der Bundesregierung im
Sinne des Grundgesetzes verstanden und verwendet.
2. Inwiefern sind das Unwort des Jahres 2025 und die Begründung der
Unwort-Jury innerhalb der Bundesregierung thematisiert worden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es findet keine systematische Befassung hierzu innerhalb der Bundesregierung
statt.
3. Inwieweit hält die Bundesregierung ggf. die Kritik der Unwort-Jury am
Gebrauch des Wortes „Sondervermögen“ für nachvollziehbar?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Inwieweit sind der vorliegend behandelte Post und die öffentliche
Reaktion darauf innerhalb des BMF behandelt worden?
a) Wann, in welcher Form, und auf welcher Ebene (Referat,
Unterabteilung, Abteilung, Leitung) sind der Inhalt des Posts und die
öffentlichen Reaktionen ausgewertet worden?
b) Gibt es Vorgaben zur Verwendung von Bildschriftzeichen,
insbesondere mit ironischer oder satirischer Bedeutung, in der
Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, inwiefern sind diese in diesem Fall beachtet bzw.
nicht beachtet worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Welche Leitlinien gelten ggf. für den Umgang mit öffentlicher Kritik
in sozialen Medien?
d) Ist bei der Auswertung erwogen worden, den Post von den
verwendeten Plattformen wieder zu entfernen, und wenn ja, was sprach letztlich
gegen diese Erwägung?
e) Inwiefern ist mit dem Post das Ziel, mit Nutzern in „einen Dialog zu
treten“, erreicht worden, und wenn ja, was waren die wesentlichen
Inhalte dieses Dialogs (vgl. www.bild.de/politik/inland/mega-schulden-k
lingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee858
3515)?
f) Welches abschließende Fazit wurde aus diesem Vorgang gezogen?
Die Fragen 4 bis 4f werden zusammen beantwortet.
Über Ziel und Notwendigkeit des Sondervermögens für Infrastruktur und
Klimaneutralität ist in vielfältigen Reaktionen auf den Post informiert worden. Die
Social-Media-Kommunikation wird laufend intern analysiert und bewertet.
5. Ist die Veröffentlichung des vorliegend behandelten Posts ausschließlich
im BMF vorbereitet und freigegeben worden, und wenn nein, mit welchen
Stellen hat vor der Veröffentlichung ein Austausch stattgefunden, und
inwiefern sind bei diesem Austausch Bedenken gegen den Post geäußert
worden, und mit welchen Argumenten wurde diesen Bedenken begegnet?
Der Post ist im zuständigen Referat des BMF vorbereitet und freigegeben
worden.
6. Inwiefern hält die Bundesregierung das im vorliegend behandelten Post
verwendete Bildschriftzeichen für ein geeignetes Mittel, um mit der
Öffentlichkeit „in den Dialog zu treten“ (vgl. www.bild.de/politik/inland/me
ga-schulden-klingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700e
e8583515)?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 4f wird verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung über den vorliegend behandelten Post des BMF
hinaus öffentlich auf die Bekanntgabe des Unwortes des Jahres 2025
reagiert, und wenn ja, wie (bitte alle Reaktionen mit Fundstellen
bezeichnen)?
Das BMF hat Presseanfragen wie folgt beantwortet.
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde
2025 mit breiter parlamentarischer Mehrheit die Grundlage für wichtige
Investitionen in Deutschland beschlossen. Damit werden insgesamt 500 Mrd. Euro
an zusätzlichen Mitteln für Investitionen bereitgestellt, um Deutschland zu
modernisieren und wieder auf Wachstumskurs zu bringen.
Sondervermögen sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer
eigenen Wirtschaftsführung. Diese werden durch Gesetz oder auf der Grundlage
eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung bestimmter Aufgaben des
Bundes bestimmt. Sondervermögen bilden somit einen Baustein zur
nachvollziehbaren Haushaltsführung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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