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Sondervermögen - Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025 (Antwort zu Drs. 21/3811)

dip / drucksache 10.02.2026 · WP 21 · 21/4095 · Antwort · Original ↗

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Sondervermögen - Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025 (Antwort zu Drs. 21/3811) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4095 21. Wahlperiode 10.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3811 – Sondervermögen – Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. Januar 2026 hat die Jury der sprachkritischen Aktion „Unwort der Jahres“ „Sondervermögen“ (Unwort-Jury) zum Unwort des Jahres 2025 gekürt (www.unwortdesjahres.net/presse/aktuelle-pressemitteilung/). Der Ausdruck ist im vergangenen Jahr „im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet“ worden und hat „sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme“ geprägt, so die Pressemitteilung (ebd.). Zur Begründung teilte die Jury weiter mit: „Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. […] Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist“ (ebd.). Durch die Diskrepanz zwischen Fach- und Alltagsbedeutung „tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden. […] Die Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden“ (ebd.). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat taggleich hierauf mit einem Post in sozialen Medien reagiert. Der Post zeigt ein Bildschriftzeichen (Emoji) eines gelben Gesichts mit einem Zeigefinger, der senkrecht über den geschlossenen Mund gelegt wird, was allgemein als Ermahnung zur Stille, Ruhe oder Diskretion verstanden wird (https://emojipedia.org/de/ermahnendes-gesicht). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Post ist unterschrieben mit den Worten „Unsere Reaktion auf das Unwort des Jahres“ (www.facebook.com/Bundesfinanzministerium/?locale=de_DE). Auf Nachfrage erklärte das BMF, der Ausdruck „Sondervermögen“ sei ein „lange etablierter Begriff“. Der Post „sollte die aktuelle Debatte über das ‚ Unwort des Jahres‘ lediglich augenzwinkernd aufgreifen, um mit Nutzerinnen und Nutzern in den Dialog zu treten“ (www.bild.de/politik/inland/mega-schul den-klingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee8583515). Sowohl der Post als auch die Erläuterung durch das BMF offenbaren nach Auffassung der Fragesteller einen fragwürdigen Umgang der Bundesregierung mit Begriffen und (sprachlicher) Kritik, dem mit dieser Anfrage nachgegangen werden soll. 1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Wort „Sondervermögen“? a) Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen hinsichtlich der haushaltsrechtlichen und der Alltagsbedeutung zwischen den Begriffen „Sondervermögen“, „Extrahaushalt“, „Schattenhaushalt“, „Nebenhaushalt“ und „kreditfinanziertes Sofortprogramm“? b) Warum zieht die Bundesregierung auch im Fall von ausschließlich kreditfinanzierten Sondervermögen in der öffentlichen Kommunikation den Ausdruck Sondervermögen den in Frage 1a genannten Alternativen vor (vgl. zum Beispiel www.bundesregierung.de/breg-de/such e/schwerpunkt-des-koalitionsvertrags-2344224 , www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240 )? c) Welche Sprachregelungen (zum Beispiel Leitfäden, Sprechzettel, Formulierungshinweise) existieren ggf. innerhalb der Bundesregierung zum Begriff „Sondervermögen“? d) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Expertisen (zum Beispiel Sprachwissenschaft, Meinungsforschung, Kommunikationsberatung) liegen der Bundesregierung ggf. vor zur öffentlichen Verwendung und Verständlichkeit des Begriffs „Sondervermögen“, insbesondere im Zusammenhang mit der Debatte über die Aufnahme von Schulden in exzeptioneller Höhe zu Beginn des Jahres 2025? e) Inwieweit wurde innerhalb der Bundesregierung ggf. bisher diskutiert, inwiefern der Begriff „Sondervermögen“ in der Öffentlichkeit missverständlich oder euphemistisch wirken kann, und welche Schlüsse für die Öffentlichkeitsarbeit wurden ggf. daraus gezogen? Die Fragen 1 bis 1e werden zusammen beantwortet. Der Begriff „Sondervermögen“ ist in Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich fundiert und wird von der Bundesregierung im Sinne des Grundgesetzes verstanden und verwendet. 2. Inwiefern sind das Unwort des Jahres 2025 und die Begründung der Unwort-Jury innerhalb der Bundesregierung thematisiert worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es findet keine systematische Befassung hierzu innerhalb der Bundesregierung statt. 3. Inwieweit hält die Bundesregierung ggf. die Kritik der Unwort-Jury am Gebrauch des Wortes „Sondervermögen“ für nachvollziehbar? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Inwieweit sind der vorliegend behandelte Post und die öffentliche Reaktion darauf innerhalb des BMF behandelt worden? a) Wann, in welcher Form, und auf welcher Ebene (Referat, Unterabteilung, Abteilung, Leitung) sind der Inhalt des Posts und die öffentlichen Reaktionen ausgewertet worden? b) Gibt es Vorgaben zur Verwendung von Bildschriftzeichen, insbesondere mit ironischer oder satirischer Bedeutung, in der Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, inwiefern sind diese in diesem Fall beachtet bzw. nicht beachtet worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? c) Welche Leitlinien gelten ggf. für den Umgang mit öffentlicher Kritik in sozialen Medien? d) Ist bei der Auswertung erwogen worden, den Post von den verwendeten Plattformen wieder zu entfernen, und wenn ja, was sprach letztlich gegen diese Erwägung? e) Inwiefern ist mit dem Post das Ziel, mit Nutzern in „einen Dialog zu treten“, erreicht worden, und wenn ja, was waren die wesentlichen Inhalte dieses Dialogs (vgl. www.bild.de/politik/inland/mega-schulden-k lingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee858 3515)? f) Welches abschließende Fazit wurde aus diesem Vorgang gezogen? Die Fragen 4 bis 4f werden zusammen beantwortet. Über Ziel und Notwendigkeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ist in vielfältigen Reaktionen auf den Post informiert worden. Die Social-Media-Kommunikation wird laufend intern analysiert und bewertet. 5. Ist die Veröffentlichung des vorliegend behandelten Posts ausschließlich im BMF vorbereitet und freigegeben worden, und wenn nein, mit welchen Stellen hat vor der Veröffentlichung ein Austausch stattgefunden, und inwiefern sind bei diesem Austausch Bedenken gegen den Post geäußert worden, und mit welchen Argumenten wurde diesen Bedenken begegnet? Der Post ist im zuständigen Referat des BMF vorbereitet und freigegeben worden. 6. Inwiefern hält die Bundesregierung das im vorliegend behandelten Post verwendete Bildschriftzeichen für ein geeignetes Mittel, um mit der Öffentlichkeit „in den Dialog zu treten“ (vgl. www.bild.de/politik/inland/me ga-schulden-klingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700e e8583515)? Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 4f wird verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung über den vorliegend behandelten Post des BMF hinaus öffentlich auf die Bekanntgabe des Unwortes des Jahres 2025 reagiert, und wenn ja, wie (bitte alle Reaktionen mit Fundstellen bezeichnen)? Das BMF hat Presseanfragen wie folgt beantwortet. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde 2025 mit breiter parlamentarischer Mehrheit die Grundlage für wichtige Investitionen in Deutschland beschlossen. Damit werden insgesamt 500 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln für Investitionen bereitgestellt, um Deutschland zu modernisieren und wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Sondervermögen sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschaftsführung. Diese werden durch Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung bestimmter Aufgaben des Bundes bestimmt. Sondervermögen bilden somit einen Baustein zur nachvollziehbaren Haushaltsführung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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