Sondervermögen - Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025
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Sondervermögen - Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3811
21. Wahlperiode 27.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Bohnhof, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Ulrike
Schielke-Ziesing, Hauke Finger, Torben Braga, Jörn König, Georg Schroeter,
Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Stefan Keuter, Marc
Bernhard, Otto Strauß, Edgar Naujok, Uwe Schulz, Tobias Teich, Alexis L.
Giersch, Adam Balten, Kay-Uwe Ziegler, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Michael
Blos, Dr. Christina Baum, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD
Sondervermögen – Umgang der Bundesregierung mit Kritik anlässlich der
Reaktion auf das Unwort des Jahres 2025
Am 13. Januar 2026 hat die Jury der sprachkritischen Aktion „Unwort der
Jahres“ „Sondervermögen“ (Unwort-Jury) zum Unwort des Jahres 2025 gekürt
(www.unwortdesjahres.net/presse/aktuelle-pressemitteilung/). Der Ausdruck ist
im vergangenen Jahr „im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt
verwendet“ worden und hat „sehr deutlich die politischen Debatten über
Staatsverschuldung und Investitionsprogramme“ geprägt, so die Pressemitteilung (ebd.).
Zur Begründung teilte die Jury weiter mit:
„Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen
entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter
Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem
Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. […]
Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein
sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer
Kreditermächtigung verbunden ist“ (ebd.).
Durch die Diskrepanz zwischen Fach- und Alltagsbedeutung „tritt die
irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der
Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was
mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden. […] Die Jury kritisiert
diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner
manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die
Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und
Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden“
(ebd.).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat taggleich hierauf mit einem
Post in sozialen Medien reagiert. Der Post zeigt ein Bildschriftzeichen (Emoji)
eines gelben Gesichts mit einem Zeigefinger, der senkrecht über den
geschlossenen Mund gelegt wird, was allgemein als Ermahnung zur Stille, Ruhe oder
Diskretion verstanden wird (https://emojipedia.org/de/ermahnendes-gesicht).
Der Post ist unterschrieben mit den Worten „Unsere Reaktion auf das Unwort
des Jahres“ (www.facebook.com/Bundesfinanzministerium/?locale=de_DE).
Auf Nachfrage erklärte das BMF, der Ausdruck „Sondervermögen“ sei ein
„lange etablierter Begriff“. Der Post „sollte die aktuelle Debatte über das ‚
Unwort des Jahres‘ lediglich augenzwinkernd aufgreifen, um mit Nutzerinnen und
Nutzern in den Dialog zu treten“ (www.bild.de/politik/inland/mega-schulden-kl
ingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee8583515).
Sowohl der Post als auch die Erläuterung durch das BMF offenbaren nach
Auffassung der Fragesteller einen fragwürdigen Umgang der Bundesregierung mit
Begriffen und (sprachlicher) Kritik, dem mit dieser Anfrage nachgegangen
werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Wort „Sondervermögen“?
a) Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen hinsichtlich der
haushaltsrechtlichen und der Alltagsbedeutung zwischen den Begriffen
„Sondervermögen“, „Extrahaushalt“, „Schattenhaushalt“,
„Nebenhaushalt“ und „kreditfinanziertes Sofortprogramm“?
b) Warum zieht die Bundesregierung auch im Fall von ausschließlich
kreditfinanzierten Sondervermögen in der öffentlichen Kommunikation
den Ausdruck Sondervermögen den in Frage 1a genannten Alternativen
vor (vgl. zum Beispiel www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schwerp
unkt-des-koalitionsvertrags-2344224 , www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/sondervermoegen-2356240 )?
c) Welche Sprachregelungen (zum Beispiel Leitfäden, Sprechzettel,
Formulierungshinweise) existieren ggf. innerhalb der Bundesregierung zum
Begriff „Sondervermögen“?
d) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Expertisen (zum Beispiel
Sprachwissenschaft, Meinungsforschung, Kommunikationsberatung)
liegen der Bundesregierung ggf. vor zur öffentlichen Verwendung und
Verständlichkeit des Begriffs „Sondervermögen“, insbesondere im
Zusammenhang mit der Debatte über die Aufnahme von Schulden in
exzeptioneller Höhe zu Beginn des Jahres 2025?
e) Inwieweit wurde innerhalb der Bundesregierung ggf. bisher diskutiert,
inwiefern der Begriff „Sondervermögen“ in der Öffentlichkeit
missverständlich oder euphemistisch wirken kann, und welche Schlüsse für die
Öffentlichkeitsarbeit wurden ggf. daraus gezogen?
2. Inwiefern sind das Unwort des Jahres 2025 und die Begründung der
Unwort-Jury innerhalb der Bundesregierung thematisiert worden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Inwieweit hält die Bundesregierung ggf. die Kritik der Unwort-Jury am
Gebrauch des Wortes „Sondervermögen“ für nachvollziehbar?
4. Inwieweit sind der vorliegend behandelte Post und die öffentliche Reaktion
darauf innerhalb des BMF behandelt worden?
a) Wann, in welcher Form, und auf welcher Ebene (Referat,
Unterabteilung, Abteilung, Leitung) sind der Inhalt des Posts und die öffentlichen
Reaktionen ausgewertet worden?
b) Gibt es Vorgaben zur Verwendung von Bildschriftzeichen, insbesondere
mit ironischer oder satirischer Bedeutung, in der Öffentlichkeitsarbeit,
und wenn ja, inwiefern sind diese in diesem Fall beachtet bzw. nicht
beachtet worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Welche Leitlinien gelten ggf. für den Umgang mit öffentlicher Kritik in
sozialen Medien?
d) Ist bei der Auswertung erwogen worden, den Post von den verwendeten
Plattformen wieder zu entfernen, und wenn ja, was sprach letztlich
gegen diese Erwägung?
e) Inwiefern ist mit dem Post das Ziel, mit Nutzern in „einen Dialog zu
treten“, erreicht worden, und wenn ja, was waren die wesentlichen
Inhalte dieses Dialogs (vgl. www.bild.de/politik/inland/mega-schulden-kli
ngbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee8583515)?
f) Welches abschließende Fazit wurde aus diesem Vorgang gezogen?
5. Ist die Veröffentlichung des vorliegend behandelten Posts ausschließlich im
BMF vorbereitet und freigegeben worden, und wenn nein, mit welchen
Stellen hat vor der Veröffentlichung ein Austausch stattgefunden, und
inwiefern sind bei diesem Austausch Bedenken gegen den Post geäußert
worden, und mit welchen Argumenten wurde diesen Bedenken begegnet?
6. Inwiefern hält die Bundesregierung das im vorliegend behandelten Post
verwendete Bildschriftzeichen für ein geeignetes Mittel, um mit der
Öffentlichkeit „in den Dialog zu treten“ (vgl. www.bild.de/politik/inland/mega-sc
hulden-klingbeil-ministerium-entfacht-shitstorm-6969146b29d7700ee858
3515)?
7. Hat die Bundesregierung über den vorliegend behandelten Post des BMF
hinaus öffentlich auf die Bekanntgabe des Unwortes des Jahres 2025
reagiert, und wenn ja, wie (bitte alle Reaktionen mit Fundstellen bezeichnen)?
Berlin, den 23. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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