Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen
Text
Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2746
21. Wahlperiode 12.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Pascal Meiser, Stella
Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Anne
Zerr und der Fraktion Die Linke
Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen
Die Sicherung pädagogischer Qualität in Kindertageseinrichtungen (KiTas)
hängt wesentlich von der Qualifikation des dort tätigen Personals ab. Eine
aktuelle Studie von Prof. Dr. Nikolaus Meyer und Wiebke Buballa mit dem Titel
„Wer darf in KiTas pädagogisch tätig sein?“ (Bertelsmann Stiftung, 2025)
zeigt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für pädagogische
Tätigkeiten in den Bundesländern zwischen 2019 und 2025 erheblich
auseinanderentwickelt haben.
Demnach existiert keine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs
„pädagogische Fachkraft“, und die Spanne der anerkannten Qualifikationen reicht
inzwischen von DQR(Deutscher Qualifikationsrahmen)- bzw. EQR(Europäischer
Qualifikationsrahmen)-Niveau 4 bis 6. Zahlreiche Bundesländer haben zudem
Berufsgruppen in den Kreis der Fachkräfte aufgenommen, die keine
einschlägige pädagogische Ausbildung besitzen, etwa Logopädinnen und Logopäden,
Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen oder Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Gleichzeitig wurden während der Corona-Pandemie eingeführte
Sonderregelun-gen zum Quereinstieg vielfach in Dauerrecht überführt. Diese
Entwicklungen führen laut Meyer/Buballa zu einer „widersprüchlichen
Dynamik von Ausdifferenzierung und Entgrenzung“, die professionspolitisch als
Tendenz zur De-Professionalisierung zu bewerten ist. Während das Mandat der
Kindertagesbetreuung (§ 22 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII)
stabil bleibt, erodiert die Lizenzseite, also die rechtlich abgesicherte
Zuständigkeit pädagogischer Fachkräfte.
Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Steuerung des Personals in KiTas
zunehmend über landesrechtliche Flexibilisierungen erfolgt, die zwar kurzfristig
Entlastung bei Personalengpässen schaffen, langfristig jedoch die Grundlagen
professioneller Arbeit gefährden.
Die föderale Normendiversität erschwert Mobilität, Vergleichbarkeit und
Transparenz: Wer in einem Bundesland als Fachkraft anerkannt ist, kann diesen
Status in einem anderen verlieren. Die Folge ist eine „rechtliche Asynchronität“
der Professionalisierung, die nach Ansicht der Autorin und des Autors das
gesamte System destabilisiert.
Darüber hinaus zeigt die Studie, dass Fort- und Weiterbildung häufig
funktionalisiert wird, um Qualifikationsdefizite des Quereinstiegs zu kompensieren,
und dass in manchen Ländern selbst Leitungspersonen ohne pädagogische
Grundqualifikation eingesetzt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Fragestellenden Fragen nach den
Auswirkungen der rechtlichen Öffnungen auf die pädagogische Qualität, die
Fachkräftesicherung und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen von
Kindern in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“ legt die
Bundesregierung in ihrer fachpolitischen Arbeit im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe zugrunde?
2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die unterschiedlichen
landesrechtlichen Definitionen von „pädagogischer Fachkraft“ im KiTa-
Bereich in den 16 Bundesländern vor?
3. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Kinder
in allen Bundesländern durch qualifiziertes pädagogisches Personal
betreut werden – und nicht von Personen, deren Ausbildung keinerlei
Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Kinderschutz oder Inklusion umfasst?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass trotz dieser Unterschiede bundesweit gleichwertige Bildungs-,
Betreuungs- und Erziehungsbedingungen gewährleistet werden?
5. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch unterschiedliche
landesrechtliche Regelungen der Fachkraftbegriff entwertet wird, und
wird sie sich für bundeseinheitliche Mindeststandards zur Qualifikation
und Aufgabenverantwortung pädagogischer Fachkräfte einsetzen?
6. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Widerspruch zu Artikel 72
des Grundgesetzes (GG), wenn Kinder je nach Bundesland von
unterschiedlich qualifiziertem Personal betreut werden und somit ungleiche
Bildungsbedingungen erfahren?
7. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung der zunehmende
Kostendruck in der Kindertagesbetreuung bei der rechtlichen Öffnung der
Personalverordnungen für fachfremdes Personal?
8. Wie erklärt die Bundesregierung den aus Sicht der Fragestellenden
bestehenden Widerspruch zwischen dem politischen Ziel einer hohen
pädagogischen Qualität und der gleichzeitigen Öffnung der Landesverordnungen
für Berufsgruppen ohne pädagogische Ausbildung?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Zunahme rechtlicher
Öffnungen für fachfremd Qualifizierte im Bereich der
Kindertagesbetreuung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und plant sie, diese gegenüber den
Bundesländern zu kommunizieren?
10. Welche Mindeststandards bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
für Zusatzqualifikationen im Rahmen von Quereinstiegsprogrammen, und
wie werden diese überprüft?
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen von
Quereinstiegsregelungen auf die pädagogische Qualität in KiTas vor?
12. In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
pandemiebedingte Sonderregelungen (von 2019 bis 2022) inzwischen in
Dauerrecht überführt (bitte einzeln und detailliert ausführen)?
13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie
beschriebenen Entwicklung, dass immer mehr Personen ohne einschlägige
pädagogische Qualifikation in KiTas tätig sein dürfen, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für den Schutz professioneller Standards in der
frühkindlichen Bildung?
14. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage der
Studie, wonach der Fachkräftemangel zunehmend mit rechtlichen
Lockerungen statt mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beantwortet
wird?
15. In welchen Bundesländern können nach Kenntnis der Bundesregierung
Personen ohne pädagogische Grundqualifikation Leitungsfunktionen in
KiTas übernehmen?
16. Welche bundesweiten Mindestanforderungen an Leitungskompetenzen
hält die Bundesregierung für erforderlich?
17. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
Leitungspersonen über Kenntnisse im Kinderschutz (§ 8a SGB VIII)
verfügen?
18. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie
dokumentierten Praxis, fehlende Grundqualifikationen durch kurze
Zusatzqualifikationen zu kompensieren, und welche Qualitätskontrollen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür?
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Fort- und
Weiterbildungspflichten im frühpädagogischen Bereich bei, und wie bewertet sie
deren tatsächliche Umsetzung?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die wachsende Zahl privater
Ausbildungsträger in der frühkindlichen Bildung im Hinblick auf die
Qualitätssicherung und Aufsicht?
21. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Verfahren zur
Anerkennung ausländischer Abschlüsse im frühpädagogischen Bereich zu
vereinheitlichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
22. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
zwischen sinkender Qualifikationsdichte und steigender Arbeitsbelastung
bzw. Gewaltprävalenz in KiTas vor?
23. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den in der Studie
gemachten Befunden, dass Fortbildung zunehmend zur Kompensation
fehlender Grundqualifikation eingesetzt wird?
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Personen,
die in Deutschland in KiTas ohne berufsfachlich einschlägige
Qualifikation tätig sind?
25. Wie werden Veränderungen in den landesrechtlichen
Personalverordnungen aktuell im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
erfasst?
26. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring der
Fachkraftqualifikationen in Kindertageseinrichtungen?
27. Welche Initiativen bestehen auf Bundesebene zur Entwicklung einer
„bundesweit anschlussfähigen Kompetenzarchitektur“ für die frühkindliche
Bildung, wie sie Meyer/Buballa (2025) fordern?
28. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, § 72
SGB VIII zu präzisieren, um bundesweit einheitlichere Standards zur
Sicherung pädagogischer Qualität zu schaffen, plant sie ggf.
entsprechende Maßnahmen, und wenn ja, welche?
29. Warum existiert bislang kein zentrales bundesweites Register darüber,
welche Berufsgruppen in welchem Bundesland als pädagogische
Fachkräfte anerkannt sind, obwohl dies laut Studie eine Grundvoraussetzung
für Qualitätssicherung wäre?
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die gegenwärtige
Entwicklung auf eine schleichende De-Professionalisierung der
frühkindlichen Bildung hinausläuft, wenn ja, welche politischen Konsequenzen
zieht sie daraus, und wenn nein, aus welchen Gründen?
31. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder
sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu
dem Themenkomplex Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung,
Quereinstieg, Qualitätssicherung im Bereich Kindertagesbetreuung nach
SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit,
Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und
Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge
aufschlüsseln)?
Berlin, den 27. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne Zerr (Kleine Anfrage)
- asked ← Ates Gürpinar (Kleine Anfrage)
- asked ← Cansin Köktürk (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Görke (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Evelyn Schötz (Kleine Anfrage)
- asked ← Heidi Reichinnek (Kleine Anfrage)
- asked ← Ina Latendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Jorrit Bosch (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia-Christina Stange (Kleine Anfrage)
- asked ← Kathrin Gebel (Kleine Anfrage)
- asked ← Maik Brückner (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Mareike Hermeier (Kleine Anfrage)
- asked ← Maren Kaminski (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Arndt (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Gohlke (Kleine Anfrage)
- asked ← Pascal Meiser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sarah Vollath (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- asked ← Sören Pellmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Stella Merendino (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Heidi Reichinnek
- authored ← Nicole Gohlke
- part_of_vorgang → Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen (Kleine Anfrage)