Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik
Text
Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos,
Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Kay
Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Jürgen Koegel, Reinhard
Mixl, Iris Nieland, Christian Reck, Lars Schieske, Dr. Paul Schmidt, Bernd
Schuhmann, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes
und der Fraktion der AfD
Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Feld der Einbürgerungspolitik ist von Reformen in der Migrationspolitik durch
die Bundesregierung fast vollständig ausgenommen. Einzig die in der Praxis kaum
angewandte Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland wurde
gestrichen.
Es gelten unverändert die von der Ampelregierung eingeführten umfassenden
Aufweichungen der Einbürgerungsvoraussetzungen, darunter insbesondere die Verkürzung
der nötigen Aufenthaltsdauer in Deutschland von acht auf fünf Jahre sowie die
regelhafte Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
Unter Anwendung dieser Regeln steigen die Einbürgerungszahlen massiv an: Im Jahr
2024 wurde mit 291.955 Einbürgerungen, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr
um 46 % bedeutet, ein neuer Höchststand erreicht.1 Für das Jahr 2025 zeichnet sich
eine Fortsetzung dieses Trends mit erneuten Höchstständen ab, erste Meldungen
großer Einbürgerungsbehörden in den Stadtstaaten weisen erneute Höchstwerte mit
weiteren Steigerungen gegenüber 2024 um bis zu 50 % aus.2
Die Nationalitäten, die am häufigsten eingebürgert werden, sind jene aus den
wichtigsten Asylherkunftsländern mit den Syrern an der Spitze, die im Jahr 2024 mit 83.150
Personen allein 28 % aller Eingebürgerten stellten.3
1 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/06/PD25_204_125.html#:~:text=Sie%20sind%20-
hier:,955%20Einb%C3%BCrgerungen%20im%20Jahr%202024
2 www.welt.de/politik/deutschland/article69931c72f1c55d28ade69f9a/deutsche-staatsangehoerigkeit-
rekordzahlen-bei-einbuergerungen-cdu-verlangt-stopp-wegen-betrugsverdachts.html
3 Vgl. Fn. 1.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4466
21. Wahlperiode 03.03.2026
Diese Einbürgerungen erfolgen zu einem Zeitpunkt, in dem die neuen politischen
Verhältnisse in Syrien eine sichere Rückkehr der meisten Syrer ermöglichen, wie auch
mehrere Verwaltungsgerichte festgestellt haben.4
Eine wirkliche Migrationswende muss darauf abzielen, die illegale, da aus sicheren
Drittstaaten und damit unter Verstoß gegen Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. § 18
Abs. 2 Nr. 1 AsylG sowie unter Missachtung der Zuständigkeitsregeln der Dublin-III-
Verordnung erfolgte Massenzuwanderung aus den Jahren seit 2015 im Rahmen des
gesetzlich Möglichen zu revidieren.
Nur mit einer wirklichen Reduzierung der Zuwanderung von Drittstaatenangehörigen
können die überlasteten Strukturen auf dem Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits-
und Bildungswesen wirksam entlastet und die Lage der inneren Sicherheit wieder
verbessert werden.
Statt massenhafter Einbürgerungen ist also, wie etwa in § 71 AsylG zwingend
vorgesehen, ein Widerruf des Schutzstatus und die anschließende Rückkehr nach Syrien
politisch umzusetzen. Nur damit wird dem Wesen des Rechts auf Asyl als temporäre
Schutzgewährung bis zum Wegfall des Schutzgrundes entsprochen.
Deshalb dürfen insbesondere das Asylverfahren sowie der anschließend gewährte
Schutzstatus nicht mehr als anrechenbare Voraufenthaltszeiten im
Einbürgerungsverfahren gelten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorzulegen, die folgende
Änderungen enthält:
1. Die Ampelreformen von 2024 müssen rückgängig gemacht werden. Insbesondere
muss die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre erhöht
werden. Weiterhin sind Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragsteller
die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend
zurückzunehmen und die Anforderungen auf B 2 anzuheben. Auch Ausnahmen von der
Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, sind weitgehend
zurückzunehmen.
2. Es ist eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die
deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen
unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft
übereinstimmen.
3. In Deutschland verbrachte Zeit i. R. v. Asyl und subsidiärem Schutz dürfen nicht
als Aufenthaltsdauer i. S. d. StAG gelten.
4. Bei illegaler Einreise soll keine Einbürgerung möglich sein.
Berlin, den 3. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
4 VG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4. November 2025, Az. 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A), VG
Regensburg (Urteil vom 26.01.2026, Az. RO 11 K 25.32525).
Begründung
Die AfD-Fraktion hat in dieser Legislatur bereits zwei Anträge eingebracht, die darauf abzielten, die
Fehlentwicklungen in der Einbürgerungspolitik sowohl auf der Gesetzesebene als auch in der Verwaltungspraxis zu
korrigieren (BT-Drs. 21/223 und 21/3024).
Mit dem vorliegenden Antrag soll einer Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag die Möglichkeit
eröffnet werden, die vorhandene Einsicht für eine andere Einbürgerungspolitik in politisches Handeln zu
übersetzen. Angesichts der sich beschleunigenden Masseneinbürgerungen und des Umstandes, dass einmal erfolgte
Einbürgerungen, von den eng gefassten Ausnahmen der §§ 17, 28 und 35 StAG abgesehen, irreversibel sind,
besteht die dringende Notwendigkeit, zeitnah zu handeln.
Die frei gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die zuerst ihrem Gewissen verpflichtet sind
(Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG), können jederzeit diesen staatspolitischen Notwendigkeiten Rechnung tragen.
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ISSN 0722-8333
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