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Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4466 · Antrag · Original ↗

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Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Jürgen Koegel, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Christian Reck, Lars Schieske, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Feld der Einbürgerungspolitik ist von Reformen in der Migrationspolitik durch die Bundesregierung fast vollständig ausgenommen. Einzig die in der Praxis kaum angewandte Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland wurde gestrichen. Es gelten unverändert die von der Ampelregierung eingeführten umfassenden Aufweichungen der Einbürgerungsvoraussetzungen, darunter insbesondere die Verkürzung der nötigen Aufenthaltsdauer in Deutschland von acht auf fünf Jahre sowie die regelhafte Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Unter Anwendung dieser Regeln steigen die Einbürgerungszahlen massiv an: Im Jahr 2024 wurde mit 291.955 Einbürgerungen, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 46 % bedeutet, ein neuer Höchststand erreicht.1 Für das Jahr 2025 zeichnet sich eine Fortsetzung dieses Trends mit erneuten Höchstständen ab, erste Meldungen großer Einbürgerungsbehörden in den Stadtstaaten weisen erneute Höchstwerte mit weiteren Steigerungen gegenüber 2024 um bis zu 50 % aus.2 Die Nationalitäten, die am häufigsten eingebürgert werden, sind jene aus den wichtigsten Asylherkunftsländern mit den Syrern an der Spitze, die im Jahr 2024 mit 83.150 Personen allein 28 % aller Eingebürgerten stellten.3 1 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/06/PD25_204_125.html#:~:text=Sie%20sind%20- hier:,955%20Einb%C3%BCrgerungen%20im%20Jahr%202024 2 www.welt.de/politik/deutschland/article69931c72f1c55d28ade69f9a/deutsche-staatsangehoerigkeit- rekordzahlen-bei-einbuergerungen-cdu-verlangt-stopp-wegen-betrugsverdachts.html 3 Vgl. Fn. 1. Deutscher Bundestag Drucksache 21/4466 21. Wahlperiode 03.03.2026 Diese Einbürgerungen erfolgen zu einem Zeitpunkt, in dem die neuen politischen Verhältnisse in Syrien eine sichere Rückkehr der meisten Syrer ermöglichen, wie auch mehrere Verwaltungsgerichte festgestellt haben.4 Eine wirkliche Migrationswende muss darauf abzielen, die illegale, da aus sicheren Drittstaaten und damit unter Verstoß gegen Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG sowie unter Missachtung der Zuständigkeitsregeln der Dublin-III- Verordnung erfolgte Massenzuwanderung aus den Jahren seit 2015 im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu revidieren. Nur mit einer wirklichen Reduzierung der Zuwanderung von Drittstaatenangehörigen können die überlasteten Strukturen auf dem Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungswesen wirksam entlastet und die Lage der inneren Sicherheit wieder verbessert werden. Statt massenhafter Einbürgerungen ist also, wie etwa in § 71 AsylG zwingend vorgesehen, ein Widerruf des Schutzstatus und die anschließende Rückkehr nach Syrien politisch umzusetzen. Nur damit wird dem Wesen des Rechts auf Asyl als temporäre Schutzgewährung bis zum Wegfall des Schutzgrundes entsprochen. Deshalb dürfen insbesondere das Asylverfahren sowie der anschließend gewährte Schutzstatus nicht mehr als anrechenbare Voraufenthaltszeiten im Einbürgerungsverfahren gelten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorzulegen, die folgende Änderungen enthält: 1. Die Ampelreformen von 2024 müssen rückgängig gemacht werden. Insbesondere muss die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre erhöht werden. Weiterhin sind Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragsteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückzunehmen und die Anforderungen auf B 2 anzuheben. Auch Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, sind weitgehend zurückzunehmen. 2. Es ist eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen. 3. In Deutschland verbrachte Zeit i. R. v. Asyl und subsidiärem Schutz dürfen nicht als Aufenthaltsdauer i. S. d. StAG gelten. 4. Bei illegaler Einreise soll keine Einbürgerung möglich sein. Berlin, den 3. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 4 VG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4. November 2025, Az. 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A), VG Regensburg (Urteil vom 26.01.2026, Az. RO 11 K 25.32525). Begründung Die AfD-Fraktion hat in dieser Legislatur bereits zwei Anträge eingebracht, die darauf abzielten, die Fehlentwicklungen in der Einbürgerungspolitik sowohl auf der Gesetzesebene als auch in der Verwaltungspraxis zu korrigieren (BT-Drs. 21/223 und 21/3024). Mit dem vorliegenden Antrag soll einer Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag die Möglichkeit eröffnet werden, die vorhandene Einsicht für eine andere Einbürgerungspolitik in politisches Handeln zu übersetzen. Angesichts der sich beschleunigenden Masseneinbürgerungen und des Umstandes, dass einmal erfolgte Einbürgerungen, von den eng gefassten Ausnahmen der §§ 17, 28 und 35 StAG abgesehen, irreversibel sind, besteht die dringende Notwendigkeit, zeitnah zu handeln. Die frei gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die zuerst ihrem Gewissen verpflichtet sind (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG), können jederzeit diesen staatspolitischen Notwendigkeiten Rechnung tragen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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