Reform der Einbürgerungspolitik als Voraussetzung einer wirklichen Migrationswende
Text
Reform der Einbürgerungspolitik als Voraussetzung einer wirklichen Migrationswende
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/223
21. Wahlperiode 20.05.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Marc Bernhard, Birgit Bessin, Peter
Boehringer, Gereon Bollmann, Marcus Bühl, Micha Fehre, Rainer Galla, Alexis
L. Giersch, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Achim Köhler, Dr. Maximilian
Krah, Manuel Krauthausen, Reinhard Mixl, Stefan Möller, Edgar Naujok,
Andreas Paul, Dr. Anna Rathert, Lukas Rehm, Martin Erwin Renner, Raimond
Scheirich, Volker Scheurell, Carina Schießl, Manfred Schiller, Julian Schmidt,
Bernd Schuhmann, René Springer, Beatrix von Storch, Bastian Treuheit, Sven
Wendorf, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Reform der Einbürgerungspolitik als Voraussetzung einer wirklichen
Migrationswende
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die bis auf die Streichung der sog. Turboeinbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in
Deutschland laut Koalitionsvertrag geplante unveränderte Fortgeltung der mit dem
„Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (StARModG; BT-Drs.
20/9044) in vielerlei Hinsicht (verkürzte Dauer des Voraufenthalts, regelhafte
Hinnahme der Mehrstaatigkeit) aufgeweichten Einbürgerungsvoraussetzungen
beschleunigt den Weg in eine Gesellschaft, deren Zusammenhalt zusehends fragil ist, deren
Konfliktpotential zunimmt und in der verstärkt Loyalitätskonflikte drohen.
Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht orientiert sich primär an vermeintlichen
Ansprüchen von Migranten auf eine demokratische Teilhabe sowie an dem Interesse
bestimmter Parteien, ihren stetig sinkenden Zuspruch bei Wahlen durch eine
Veränderung der Wählerdemografie zu kompensieren1. Die langfristigen Folgen erleichterter
Masseneinbürgerungen für das Zusammenleben in Deutschland bleiben ebenso
unberücksichtigt wie das berechtigte Interesse der Aufnahmegesellschaft, dass nur
nachweislich gut integrierte Migranten, welche die hiesige Leitkultur verinnerlicht haben
und sich ihrer neuen Heimat gegenüber als loyal erweisen, Neubürger werden.
1 Nach einer aktuellen INSA-Umfrage ist die SPD, welche mit 16,4 % bei der letzten Bundestagswahl ihr
schwächstes Ergebnis seit 1949 erzielte, unter muslimischen Wahlberechtigten mit 37 % die mit Abstand
stärkste Partei, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/mehrheit-glaubt-afd-wird-bei-der-naechs-
ten-wahl-staerkste-partei/; Von den 200.000 im Jahr 2023 eingebürgerten Personen stammt über die Hälfte
aus muslimischen Herkunftsländern.
Die Fortgeltung der auf Masseneinbürgerungen angelegten Regeln erschwert zudem
eine echte Migrationswende, da sie Möglichkeiten eröffnet, zentrale Elemente einer
restriktiveren Migrationspolitik wie die Einschränkung des Familiennachzuges, eine
Unterbindung der Einwanderung in die Sozialsysteme und die Abschiebung von
Straftätern zu unterlaufen.
Insbesondere droht die illegale Massenmigration seit 2015 irreversibel zu werden, da
den insgesamt ca. 1,75 Millionen Asylbewerbern, die in den Jahren von 2015 bis 2020
über sichere Drittstaaten nach Deutschland gelangt sind, potenziell die
Anspruchseinbürgerung nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland offensteht.
Die Einbürgerungsregeln konterkarieren den Grundsatz, dass Asyl und erst recht
subsidiärer Schutz nur so lange gewährt werden, bis der Fluchtgrund entfällt. Gerade im
Hinblick auf die eine Million Syrer in Deutschland, denen keine Verfolgung durch das
Assad-Regime und auch keine bürgerkriegsbedingte Gefahr für Leib und Leben in
ihrem Herkunftsland mehr drohen, ist eine organisierte Rückkehr und nicht etwa ihre
Masseneinbürgerung angezeigt.
Die mit den aufgeweichten Voraussetzungen einhergehende erhebliche Zunahme der
Einbürgerungen kaschiert teilweise das Ausmaß der migrationsbedingten Zunahme
der Kriminalität2, zumal auch die von Doppelstaatlern mit deutscher
Staatsangehörigkeit begangenen Straftaten statistisch ausschließlich als Tat von Deutschen erfasst
werden.
Die infolge der regelhaften Hinnahme der Mehrstaatigkeit zunehmende Einbürgerung
von Doppelstaatlern erhöht die Gefahr, dass ausländische autokratische Regime über
die hiesige Diaspora Einfluss auf die politischen Verhältnisse in Deutschland nehmen.
Ein erster dahingehender Versuch war der, wenngleich noch erfolglose, Wahlantritt
eines deutschen Ablegers der türkischen AKP („Dava“) zur Europawahl 2024.3
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht mit folgendem
Inhalt vorzulegen:
a) Die Anspruchseinbürgerung in § 10 Abs. 1 StAG wird gestrichen und durch
eine am Interesse des Gemeinwesens ausgerichtete Ermessenseinbürgerung
ersetzt, die frühestens nach zehn Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland
erfolgen kann.
b) Der Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt wird auf die Kinder
zumindest eines deutschen Elternteils beschränkt und demgemäß § 4 Abs. 3 StAG,
der Kindern ausländischer Eltern bei Geburt im Inland die deutsche
Staatsangehörigkeit gewährt, gestrichen.
c) Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird wieder zur regelhaften
Voraussetzung einer Einbürgerung.
d) Die Einbürgerung von anerkannten syrischen Asylbewerbern wird
angesichts des infolge der neuen politischen Lage in Syrien entfallenen
Schutzgrundes und der daher zwingend durchzuführenden Widerrufsverfahren
gemäß § 73 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG umgehend suspendiert;
2. insbesondere in einen Gesetzentwurf folgende Regelungen aufzunehmen:
a) Das Asylverfahren sowie der humanitäre Aufenthalt werden nicht mehr als
„gewöhnlicher Aufenthalt“ im Sinne des für eine Einbürgerung nötigen
Mindestaufenthalts in Deutschland gezählt.
2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2460/umfrage/anteile-nichtdeutscher-verdaechtiger-bei-
straftaten-zeitreihe/
3 www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/erdogan-dava-partei-akp-eu-100.html
b) Eine Einbürgerung erfordert Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des
Europäischen Referenzrahmens.
c) Jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes
unabhängig von der Höhe der Strafe ist ein Ausschlussgrund für eine
Einbürgerung und § 12a Abs. 1 StAG wird daher gestrichen.
d) Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist wieder als
Voraussetzung einer Einbürgerung zu fordern.
Berlin, den 20. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Bereits seit dem Jahr 1991 unterliegt das Staatsangehörigkeitsrecht einem Prozess stetiger Erleichterungen
sowohl von Einbürgerungen als auch des Erwerbs der Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland. Sinnvolle
Vorbehalte, die eine gezielte Auswahl von gut integrierten und staatsbürgerlich loyalen Neubürgern ermöglichen
sollten, wurden vollständig beseitigt: Die Ermessenseinbürgerung wurde durch eine Anspruchseinbürgerung
ersetzt, die Dauer des nötigen Voraufenthalts wurde auf nur noch fünf Jahre verkürzt und das Erfordernis der
Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft aufgehoben.
Einbürgerungen werden heute nicht zuletzt aus Gründen der Statussicherheit (Schutz vor Abschiebung auch bei
Kriminalität, dauerhafter Zugang zum Sozialsystem), der Möglichkeit des erleichterten Familiennachzuges (vgl.
§ 28 Abs. 1 AufenthG) und der deutlich erweiterten visafreien Reisemöglichkeiten angestrebt. Der Erwerb der
deutschen Staatsbürgerschaft wird dabei nicht mehr als Ausdruck einer Hinwendung zu Deutschland verstanden,
sondern kommt dem Erwerb eines beliebigen, verbilligt angebotenen Konsumartikels gleich.
Ein Fortbestand der ab Juni 2024 nochmals erleichterten Einbürgerungsvoraussetzungen droht insbesondere die
seit 2015 unter Verstoß gegen Art. 16a Abs. 2 S. 1 GG erfolgte und damit illegale4 Massenmigration irreversibel
werden zu lassen, indem sich die illegal eingereisten Asylbewerber nach lediglich fünf Jahren Aufenthalt
einbürgern lassen können. Bereits seit 2020 ist ein stetiger Anstieg der Einbürgerungen zu verzeichnen, deren Zahl im
Jahre 2023 schon über 200.000 lag. Diese Dynamik ist v. a. auf eine zunehmende Einbürgerung von
außereuropäischen Drittstaatenangehörigen und dabei insbesondere von Asylbewerbern zurückzuführen.5
Von den 2013 bis 2019 nach Deutschland gelangten Asylbewerbern hatten 13,5 % im Jahr 2022 schon die
Einbürgerung beantragt und weitere 71,5 % beabsichtigten ganz sicher, den Antrag in der Zukunft zu stellen6. Für
das Jahr 2024 liegen noch keine bundesweiten Zahlen vor, Berichte aus einzelnen Bundesländern indizieren aber
einen weiteren starken Anstieg.7
Besonders bedenklich ist diese Entwicklung im Hinblick auf syrische Staatsangehörige, die von 2014 bis 2024
jeweils die größte Gruppe der Asylbewerber stellten. Inzwischen halten sich über eine Million Syrer und damit
ca. 5 % der syrischen Bevölkerung (vor Beginn des Bürgerkrieges) in Deutschland auf. Mit dem Sturz des Assad-
Regimes und dem Ende des Bürgerkrieges ist der Fluchtgrund sowohl für die individuell vom Regime Verfolgten
als auch für die subsidiär Schutzberechtigten entfallen und damit gemäß § 73 Abs. 1 und 2 AsylG ein Widerruf
des Aufenthaltstitels sowie die Rückkehr in das nunmehr sichere Herkunftsland geboten. Mittels Einbürgerung
kann diese Rückkehrpflicht aber umgangen werden, was auch mit anwachsender Dynamik geschieht: Ließen sich
4 www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/deutschlands-hoechster-richter-a-d-klagt-an-ex-bundesrichter-papier-ruegt-deutsche-asylpolitik-
mitgefuehl-ersetzt-kein-recht_id_11580201.html
5 BAMF-Kurzanalyse 07/24 „Einbürgerung und politisches Interesse von Geflüchteten“, S. 2
6 Vgl. BAMF Fn. 2, S. 3
7 www.berlin.de/aktuelles/9400279-958090-berlin-steigert-die-zahl-der-einbuergeru.html#:~:text=Das%20
angek%C3%BCndigte%20Ziel%20von%20j%C3%A4hrlich,vergangenen%20Jahr%20die%20deutsche%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit.
im Jahr 2020 erst 6.700 Syrer einbürgern, waren es im Jahr 2023 schon 75.485 und damit ca. 38 % aller
Eingebürgerten.8
Mittels der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an ihre Kinder kraft Geburt im Inland gemäß § 4 Abs.
3 StAG bereits nach fünf Jahren Aufenthalt der ausländischen Eltern in Deutschland können letztere ihren
Aufenthalt verfestigen, ohne dass sie selbst die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen müssen. Denn als
Eltern eines deutschen Kindes wird ihnen im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Ausweisungs-
und dem privaten Verbleibeinteresse, die einer etwaigen Ausweisung nach § 53 Abs. 1 AufenthG zwingend
vorauszugehen hat, gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse
zugestanden. Die Ausweisung von Ausländern, die nach der Geburt ihres deutschen Kindes kriminell werden, wird auf
diese Weise erheblich erschwert.
Der unverändert fortbestehende Anspruch auf Einbürgerung nach nur fünf Jahren auch für subsidiär
Schutzberechtigte konterkariert die laut Koalitionsvertrag9 geplante Aussetzung des Familiennachzuges zu dieser Gruppe.
Denn sobald sie eingebürgert sind, profitieren die ehemals subsidiär Schutzberechtigten von dem erleichterten
Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 Abs. 1 AufenthG, bei dem insbesondere auf die
Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Angehörigen verzichtet und damit eine weitere
Einwanderung in das Sozialsystem eröffnet wird.
Unter den Regierungschefs und Staatsmännern befreundeter demokratischer Staaten hat sich längst die Einsicht
durchgesetzt, dass die illegale Massenmigration das Alltagsleben in Deutschland bedroht. Entsprechend äußerten
sich kürzlich die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Dänemarks und der Vizepräsident der USA.10 Dies
entspricht der Analyse des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Sommer, der als
oberster Asylpraktiker feststellte, dass der Kipppunkt in Deutschland erreicht sei und die durch Asylmigration
ausgelösten Missstände wie fehlende Integration, Kriminalität, islamistischer Terror sowie Missbrauch von
Sozialleistungen und leere Kassen überhandnähmen.11 Nur eine wirkliche Migrationswende kann diese Missstände
beheben – und eine solche Wende lässt sich wiederum nur umsetzen, wenn die viel zu weitgehenden
Erleichterungen bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft zurückgenommen werden.
8 www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/einbuergerungen-staatsangehoerigkeit-dop-
pelstaatler.html
9 www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf, S. 93
10 www.welt.de/politik/ausland/plus255755124/Mette-Frederiksen-Ich-betrachte-Massenmigration-als-eine-Bedrohung-fuer-das-Alltagsleben-in-
Europa.html
11 So Dr. Sommer auf dem 3. Heidelberger Symposium Migration, vgl. Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) Nr. 3/2025, S. 108.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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