Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung
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Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4370
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Bernd
Schattner, Marc Bernhard, Christian Reck, Adam Balten und der Fraktion der AfD
Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen – Datenquellen,
Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung
In der öffentlichen Kommunikation zur Gasversorgung spielen tagesaktuelle
Darstellungen von Gasspeicherfüllständen eine wesentliche Rolle. Die
Bundesnetzagentur veröffentlicht hierzu fortlaufend Visualisierungen und weist als
Datenquelle u. a. AGSI+ (Aggregated Gas Storage Inventory) aus (www.bundesne
tzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html).
Gasspeicher in Deutschland unterliegen stichtagsbezogenen
Mindestfüllständen. Die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) sieht im Regelfall
u. a. 80 Prozent zum 1. November sowie 30 Prozent zum 1. Februar vor; für
einzelne Speicher gelten abweichende Werte (www.gesetze-im-internet.de/gass
pf_llstv_2025/BJNR0820A0025.html, www.eon.de/de/gk/energiewissen/gassp
eicher-fuellstaende-und-umlagen.html).
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller eine transparente,
methodisch nachvollziehbare und konsistente Visualisierungspraxis erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden veröffentlichen aktuell
(Stand: Antwortdatum) eigene Dashboards, Grafiken und oder Karten zu
Gasspeicherfüllständen, und welche konkreten Produkte bzw. Unterseiten
sind dies (bitte auflisten)?
2. Welche Datenquellen werden für diese Veröffentlichungen jeweils genutzt
(z. B. AGSI+, Betreiberangaben, INES (Initiative Energien Speichern)-
Daten), und welche Datenübernahme erfolgt technisch (API (Application
Programming Interface), Download bzw. CSV (Comma-Separated Va
lues), manuelle Übernahme)?
3. Welche Farblegenden (z. B. rot, gelb, grün und deren Abstufungen)
werden in den in Frage 1 genannten Veröffentlichungen verwendet, und
welche Schwellenwerte (in Prozent) sind diesen Legenden jeweils
zugeordnet?
4. Wurden seit dem 1. Januar 2024 in den in Frage 1 genannten
Veröffentlichungen Schwellenwerte, Farbstufenanzahl oder Zuordnungen der
Farblegenden geändert, und wenn ja, wann, wo, und mit welcher Begründung
(bitte Änderungen tabellarisch nach Produkt bzw. Datum bzw.
Änderungsinhalt darstellen)?
5. Welche Stelle ist innerhalb der Bundesregierung bzw. der jeweiligen
Behörde fachlich verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der
Farblegenden und Visualisierungslogik (bitte Zuständigkeiten und
Freigabeprozesse darstellen)?
6. Nach welchen fachlichen Standards bzw. Leitlinien (z. B.
Risikokommunikation, Human Factors, Barrierefreiheit) werden Farblegenden für
kritische Infrastrukturdaten gestaltet, und wie wird geprüft, dass Darstellungen
nicht missverständlich sind?
7. Erfolgt die Bewertung „kritisch/unkritisch“ in behördlichen Darstellungen
anhand absoluter Füllstände oder relativ zu gesetzlichen
Stichtagsvorgaben (GasSpFüllstV), und wie wird dies für Nutzerinnen und Nutzer
transparent erläutert (z. B. Methodik- bzw. Metadatenseite)?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um die
Öffentlichkeit über die Logik der gesetzlichen Mindestfüllstände nach
GasSpFüllstV zu informieren (insbesondere zum 1. Februar), und wie
wird in Veröffentlichungen sichergestellt, dass eine „grüne“ Darstellung
nicht mit „genereller Entwarnung“ gleichgesetzt wird?
9. Welche Mechanismen bestehen ggf., um Änderungen der Darstellung
bzw. den Legenden externer Plattformen (z. B. AGSI+) zu erkennen,
bevor diese in behördliche Kommunikation einfließen (Monitoring, Change-
Logs, Ansprechpartner, Versionsprüfung)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob AGSI+ bzw. deren
Betreiber in den letzten 24 Monaten die Farblegende oder Schwellenwerte
verändert hat, und wenn ja, welche Informationen liegen der
Bundesregierung hierzu vor (Datum, Begründung, Kommunikationsweg)?
11. Plant die Bundesregierung, in behördlichen Darstellungen zusätzlich zu
Prozentwerten auch absolute Energiemengen (z. B. TWh) sowie
volumengewichtete Kennzahlen zu veröffentlichen, um Interpretationsfehler durch
unterschiedliche Speichergrößen zu reduzieren?
a) Wenn ja, in welchem Zeitplan?
b) Wenn nein, welche Begründung führt die Bundesregierung an, diese
nicht anzugeben und zu veröffentlichen?
12. Welche gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstände (inklusive Ausnahmen
für bestimmte Speicher) gelten nach GasSpFüllstV aktuell zu den
Stichtagen 1. November und 1. Februar, und welche fachliche Begründung liegt
den jeweiligen Ausnahmen zugrunde?
13. Welche Folgen sieht die Bundesregierung, wenn Visualisierungen von
Füllständen bei gleicher Prozentzahl (z. B. 40 bis 60 Prozent) je nach
Jahreszeit sehr unterschiedliche Versorgungsrisiken bedeuten können, und
welche Kommunikationsmaßnahmen hält sie für erforderlich, um dies
korrekt einzuordnen?
Berlin, den 13. Februar 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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