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Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung (Antwort zu Drs. 21/4370)

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4823 · Antwort · Original ↗

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Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung (Antwort zu Drs. 21/4370) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4823 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4370 – Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen – Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der öffentlichen Kommunikation zur Gasversorgung spielen tagesaktuelle Darstellungen von Gasspeicherfüllständen eine wesentliche Rolle. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht hierzu fortlaufend Visualisierungen und weist als Datenquelle u. a. AGSI+ (Aggregated Gas Storage Inventory) aus (www.b undesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html). Gasspeicher in Deutschland unterliegen stichtagsbezogenen Mindestfüllständen. Die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) sieht im Regelfall u. a. 80 Prozent zum 1. November sowie 30 Prozent zum 1. Februar vor; für einzelne Speicher gelten abweichende Werte (www.gesetze-im-internet.de/gas spf_llstv_2025/BJNR0820A0025.html, www.eon.de/de/gk/energiewissen/gass peicher-fuellstaende-und-umlagen.html). Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller eine transparente, methodisch nachvollziehbare und konsistente Visualisierungspraxis erforderlich.  1. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden veröffentlichen aktuell (Stand: Antwortdatum) eigene Dashboards, Grafiken und oder Karten zu Gasspeicherfüllständen, und welche konkreten Produkte bzw. Unterseiten sind dies (bitte auflisten)? a) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht auf ihrer Internetseite Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung. Die Seite ist über www.bunde snetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html erreichbar. Sie enthält unter anderem eine aktuelle schriftliche Lagebewertung sowie Grafiken zu verschiedenen Daten (z. B. Gasimporte, Gasexporte, Speicherfüllstände, Gasverbrauch, Temperaturen, Gaspreise, Gasförderung). b) Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht in seiner Veröffentlichungsdatenbank GENESIS-Online eine Tabelle zu diesem Thema. Diese Tabelle und zugehörige Grafiken sind unter dem Link https://www-genesis.destatis.de/ datenbank/online/statistic/43321/table/43321-0001 zu erreichen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. c) Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Dashboard Konjunktur eine interaktive Grafik zum Füllstand deutscher Erdgasspeicher: www.dashboard-deut schland.de/indicator/tile_1667227714015?origin=dashboard&db=energie&cate gory=energie  2. Welche Datenquellen werden für diese Veröffentlichungen jeweils genutzt (z. B. AGSI+, Betreiberangaben, INES (Initiative Energien Speichern)-Daten), und welche Datenübernahme erfolgt technisch (API (Application Programming Interface), Download bzw. CSV (Comma-Separat ed Values), manuelle Übernahme)? Die Bundesnetzagentur nutzt für die Grafiken auf der Webseite die Daten des Aggregated Gas Storage Inventory der Gas Infrastructure Europe (AGSI+). Die Daten werden per Schnittstelle (API) abgerufen. Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes zur Veröffentlichung unter 1b) richtet sich an alle Betreiber von Anlagen zur Speicherung von Erdgas. Die Anlagenbetreiber melden monatlich den Speichersaldo am Monatsende, die Speicherfüllstände am Monatsende sowie die Menge des Eigenverbrauchs. Das Statistische Bundesamt führt die zentrale Erhebung im Online-Verfahren durch. Die Veröffentlichung unter 1c nutzt als Datenquelle AGSI+. Die Datenübernahme erfolgt technisch über die API der Plattform Macrobond.  3. Welche Farblegenden (z. B. rot, gelb, grün und deren Abstufungen) werden in den in Frage 1 genannten Veröffentlichungen verwendet, und welche Schwellenwerte (in Prozent) sind diesen Legenden jeweils zugeordnet? Die Bundesnetzagentur benutzt bei ihrer Darstellung die allgemeinen Farben des Corporate Designs der Bundesnetzagentur. Es findet keine Einstufung bzw. Farbcodierung anhand einzelner Schwellenwerte statt, da es für die Bewertung der Gasversorgung auf eine Gesamtschau ankommt. Die Farblegenden des Statistischen Bundesamts zur unter 1b genannten Veröffentlichung sind ohne Schwellenwerte oder Wertung der Kritikalität im Design für GENESIS-Online festgelegt; die Farben in der Grafik können von jedem Nutzer innerhalb des Farbschemas selbst gewählt werden. Die Daten werden als Zeitreihe in Form eines Liniendiagramms oder als Säulendiagramm mit jeweils einer Farbe für das Wertmerkmal dargestellt. Eine farbliche Abstufung anhand von Schwellenwerten wird nicht genutzt. Die Daten zur Veröffentlichung 1c werden als Zeitreihe in Form eines Liniendiagramms mit einfarbiger Linie dargestellt. Eine farbliche Abstufung anhand von Schwellenwerten wird nicht genutzt.  4. Wurden seit dem 1. Januar 2024 in den in Frage 1 genannten Veröffentlichungen Schwellenwerte, Farbstufenanzahl oder Zuordnungen der Farblegenden geändert, und wenn ja, wann, wo, und mit welcher Begründung (bitte Änderungen tabellarisch nach Produkt bzw. Datum bzw. Änderungsinhalt darstellen)? Es wurden jeweils keine Änderungen an der Farbdarstellung vorgenommen.  5. Welche Stelle ist innerhalb der Bundesregierung bzw. der jeweiligen Behörde fachlich verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Farblegenden und Visualisierungslogik (bitte Zuständigkeiten und Freigabeprozesse darstellen)? In den Darstellungen der Bundesnetzagentur werden die Standardfarben ohne Wertung verwendet. Es werden die allgemeinen Designvorgaben der Bundesnetzagentur verwendet und eingehalten. Im Regelfall ist im Statistischen Bundesamt das Referat B34 – Visualisierung zuständig und entscheidet im Einvernehmen mit den jeweils inhaltlich zuständigen Fachbereichen. Ausnahmen hiervon sind z. B. Veröffentlichungen, in denen Nutzende Datenvisualisierungen selbst generieren und konfigurieren können (beispielsweiseDiagramm-Funktion von GENESIS-Online).  6. Nach welchen fachlichen Standards bzw. Leitlinien (z. B. Risikokommunikation, Human Factors, Barrierefreiheit) werden Farblegenden für kritische Infrastrukturdaten gestaltet, und wie wird geprüft, dass Darstellungen nicht missverständlich sind? Es gelten die allgemeinen Leitlinien und Vorgaben zur Homepage der Bundesnetzagentur. Mit Hilfe des dazugehörigen Textes werden Grafiken inhaltlich eingeordnet, was wiederum die Verständlichkeit erhöht. Die verwendeten Farblegenden des Statistischen Bundesamts werden nicht thematisch unterschieden, sondern themenunabhängig verwendet. Referat B34 – Visualisierung erstellt keine gesonderten Farblegenden für kritische Infrastrukturdaten. Grundsätzlich gibt es verschiedene Anforderungen an im Arbeitsbereich erstellte Farbskalen. Diese umfassen u. a. Kontrast-Kriterien aus den Web Content Accessibility Guidelines, Vorgaben des Corporate Designs des Statistischen Bundesamtes und technische Gegebenheiten der genutzten Content Management Systeme.  7. Erfolgt die Bewertung „kritisch/unkritisch“ in behördlichen Darstellungen anhand absoluter Füllstände oder relativ zu gesetzlichen Stichtagsvorgaben (GasSpFüllstV), und wie wird dies für Nutzerinnen und Nutzer transparent erläutert (z. B. Methodik- bzw. Metadatenseite)? Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erfolgt eine erläuternde Einordnung der Gasversorgungslage im Ganzen. Gasspeicher sind und bleiben ein wichtiger Versorgungsbaustein. Sinkende Füllstände sind jedoch kein Indiz für eine Gasmangellage. Die Versorgungslage in Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Die Gasspeicher sowie deren Entleerung sind nicht isoliert zu betrachten, sondern in den Kontext des europäischen Gasbinnenmarktes und der Importsituation einzuordnen. Der Gasmarkt wird zunehmend komplexer und nicht zuletzt durch Mengen an Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) globaler. Deutschland verfügt über unterschiedliche Importmöglichkeiten. Gasmengen können über Pipelines sowie über die neuen LNG-Terminals importiert werden. In den Darstellungen des Statistischen Bundesamts erfolgt keine Bewertung in kritisch/unkritisch. Informationen zu den zugrundeliegenden Daten der Veröffentlichung 1c werden über einen Infobutton (rechts neben dem Titel) erläutert, zusätzlich werden Metadaten zur Verfügung gestellt.  8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um die Öffentlichkeit über die Logik der gesetzlichen Mindestfüllstände nach GasSpFüllstV zu informieren (insbesondere zum 1. Februar), und wie wird in Veröffentlichungen sichergestellt, dass eine „grüne“ Darstellung nicht mit „genereller Entwarnung“ gleichgesetzt wird? Die Logik der gesetzlichen Mindestfüllstände ergibt sich aus § 35b des Energiewirschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherfüllstandsverordnung – GasSpFüllstV). Farbliche Darstellungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht eingesetzt.  9. Welche Mechanismen bestehen ggf., um Änderungen der Darstellung bzw. den Legenden externer Plattformen (z. B. AGSI+) zu erkennen, bevor diese in behördliche Kommunikation einfließen (Monitoring, Change-Logs, Ansprechpartner, Versionsprüfung)? Bundesnetzagentur und Statistisches Bundesamt übernehmen bei den unter 1a und 1c genannten Veröffentlichungen lediglich Rohdaten und keine grafischen Darstellungen externer Plattformen. Insofern bedarf es auch keiner Mechanismen, um diese Änderungen nachzuverfolgen. Bei der Veröffentlichung 1b werden keine Daten externer Plattformen genutzt. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob AGSI+ bzw. deren Betreiber in den letzten 24 Monaten die Farblegende oder Schwellenwerte verändert hat, und wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor (Datum, Begründung, Kommunikationsweg)? Die Farblegende wurde in der Vergangenheit geändert. Für die durchgeführten Änderungen ist der Plattformbetreiber verantwortlich. Die Bundesregierung war bei der Umstellung nicht involviert und nutzt die farbliche Darstellung der Plattform nicht. 11. Plant die Bundesregierung, in behördlichen Darstellungen zusätzlich zu Prozentwerten auch absolute Energiemengen (z. B. TWh) sowie volumengewichtete Kennzahlen zu veröffentlichen, um Interpretationsfehler durch unterschiedliche Speichergrößen zu reduzieren? a) Wenn ja, in welchem Zeitplan? b) Wenn nein, welche Begründung führt die Bundesregierung an, diese nicht anzugeben und zu veröffentlichen? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesnetzagentur plant nicht, zusätzlich zu den Prozentwerten absolute Werte zu veröffentlichen. Speicherfüllstände sind nur ein Baustein der Versorgungssicherheit. Sowohl nationales als auch europäisches Recht stellen auf Prozentangaben ab, sodass die Darstellung von Prozentwerten beibehalten wird. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht unter https://www-genesis.destati s.de/datenbank/online/statistic/43321/table/43321-0001 amtliche Daten aus der Monatserhebung über die Gasversorgung, die absolute Energiemengen u. a. zum Speicherstand von Gas am Monatsende sowie zur Speicherveränderung zum Vormonatsende. 12. Welche gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstände (inklusive Ausnahmen für bestimmte Speicher) gelten nach GasSpFüllstV aktuell zu den Stichtagen 1. November und 1. Februar, und welche fachliche Begründung liegt den jeweiligen Ausnahmen zugrunde? Gemäß § 1 GasSpFüllstV ist abweichend von § 35b Absatz 1 Satz 2 EnWG zu den folgenden Stichtagen in jeder der genannten Gasspeicheranlagen im Sinne des § 35a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der jeweils genannte Füllstand als prozentualer Anteil am Arbeitsgasvolumen der jeweiligen Gasspeicheranlage vorzuhalten: 1. am 1. November jeweils ein Füllstand von a) 80 Prozent in jeder Gasspeicheranlage, die nicht von Buchstabe b erfasst ist, b) 45 Prozent in jeder der Gasspeicheranlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen, 2. am 1. Februar jeweils ein Füllstand von a) 30 Prozent in jeder Gasspeicheranlage, die nicht von Buchstabe b erfasst ist, b) 40 Prozent in jeder der Gasspeicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg. Die unterschiedlichen Füllstandsvorgaben wurden aufbauend auf Erwägungen der BNetzA sowie im Zusammenhang mit den europäischen Vorgaben für die Mitgliedstaaten festgelegt. Sie leiten sich aus der deutlich geschwindigkeitsreduzierten Ein- und Ausspeicherleistung einiger Gasspeicheranlagen sowie ihrer geografischen Lage ab. Für die Versorgungssicherheit ist unter anderem der durchschnittliche Füllstand über alle Gasspeicheranlagen maßgeblich. 13. Welche Folgen sieht die Bundesregierung, wenn Visualisierungen von Füllständen bei gleicher Prozentzahl (z. B. 40 bis 60 Prozent) je nach Jahreszeit sehr unterschiedliche Versorgungsrisiken bedeuten können, und welche Kommunikationsmaßnahmen hält sie für erforderlich, um dies korrekt einzuordnen? Der abnehmende Vorsorgebedarf im Laufe eines Winters wird über die abnehmenden Füllstandsvorgaben abgebildet (siehe Antwort zu Frage 12). Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erfolgt eine erläuternde Einordnung der Gasversorgungslage im Ganzen sowie des Gasverbrauchs und der Gasspeicherfüllstände. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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