Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung (Antwort zu Drs. 21/4370)
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Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung (Antwort zu Drs. 21/4370)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4823
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4370 –
Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen – Datenquellen,
Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der öffentlichen Kommunikation zur Gasversorgung spielen tagesaktuelle
Darstellungen von Gasspeicherfüllständen eine wesentliche Rolle. Die
Bundesnetzagentur veröffentlicht hierzu fortlaufend Visualisierungen und weist
als Datenquelle u. a. AGSI+ (Aggregated Gas Storage Inventory) aus (www.b
undesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html).
Gasspeicher in Deutschland unterliegen stichtagsbezogenen
Mindestfüllständen. Die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) sieht im Regelfall
u. a. 80 Prozent zum 1. November sowie 30 Prozent zum 1. Februar vor; für
einzelne Speicher gelten abweichende Werte (www.gesetze-im-internet.de/gas
spf_llstv_2025/BJNR0820A0025.html, www.eon.de/de/gk/energiewissen/gass
peicher-fuellstaende-und-umlagen.html).
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller eine transparente,
methodisch nachvollziehbare und konsistente Visualisierungspraxis erforderlich.
1. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden veröffentlichen aktuell
(Stand: Antwortdatum) eigene Dashboards, Grafiken und oder Karten zu
Gasspeicherfüllständen, und welche konkreten Produkte bzw.
Unterseiten sind dies (bitte auflisten)?
a) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht auf ihrer Internetseite
Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung. Die Seite ist über www.bunde
snetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html
erreichbar. Sie enthält unter anderem eine aktuelle schriftliche Lagebewertung sowie
Grafiken zu verschiedenen Daten (z. B. Gasimporte, Gasexporte,
Speicherfüllstände, Gasverbrauch, Temperaturen, Gaspreise, Gasförderung).
b) Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht in seiner
Veröffentlichungsdatenbank GENESIS-Online eine Tabelle zu diesem Thema. Diese Tabelle
und zugehörige Grafiken sind unter dem Link https://www-genesis.destatis.de/
datenbank/online/statistic/43321/table/43321-0001 zu erreichen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
17. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Dashboard Konjunktur eine
interaktive Grafik zum Füllstand deutscher Erdgasspeicher: www.dashboard-deut
schland.de/indicator/tile_1667227714015?origin=dashboard&db=energie&cate
gory=energie
2. Welche Datenquellen werden für diese Veröffentlichungen jeweils
genutzt (z. B. AGSI+, Betreiberangaben, INES (Initiative Energien
Speichern)-Daten), und welche Datenübernahme erfolgt technisch (API
(Application Programming Interface), Download bzw. CSV (Comma-Separat
ed Values), manuelle Übernahme)?
Die Bundesnetzagentur nutzt für die Grafiken auf der Webseite die Daten des
Aggregated Gas Storage Inventory der Gas Infrastructure Europe (AGSI+). Die
Daten werden per Schnittstelle (API) abgerufen.
Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes zur Veröffentlichung unter 1b)
richtet sich an alle Betreiber von Anlagen zur Speicherung von Erdgas. Die
Anlagenbetreiber melden monatlich den Speichersaldo am Monatsende, die
Speicherfüllstände am Monatsende sowie die Menge des Eigenverbrauchs. Das
Statistische Bundesamt führt die zentrale Erhebung im Online-Verfahren durch.
Die Veröffentlichung unter 1c nutzt als Datenquelle AGSI+. Die
Datenübernahme erfolgt technisch über die API der Plattform Macrobond.
3. Welche Farblegenden (z. B. rot, gelb, grün und deren Abstufungen)
werden in den in Frage 1 genannten Veröffentlichungen verwendet, und
welche Schwellenwerte (in Prozent) sind diesen Legenden jeweils
zugeordnet?
Die Bundesnetzagentur benutzt bei ihrer Darstellung die allgemeinen Farben
des Corporate Designs der Bundesnetzagentur. Es findet keine Einstufung bzw.
Farbcodierung anhand einzelner Schwellenwerte statt, da es für die Bewertung
der Gasversorgung auf eine Gesamtschau ankommt.
Die Farblegenden des Statistischen Bundesamts zur unter 1b genannten
Veröffentlichung sind ohne Schwellenwerte oder Wertung der Kritikalität im
Design für GENESIS-Online festgelegt; die Farben in der Grafik können von
jedem Nutzer innerhalb des Farbschemas selbst gewählt werden. Die Daten
werden als Zeitreihe in Form eines Liniendiagramms oder als Säulendiagramm mit
jeweils einer Farbe für das Wertmerkmal dargestellt. Eine farbliche Abstufung
anhand von Schwellenwerten wird nicht genutzt.
Die Daten zur Veröffentlichung 1c werden als Zeitreihe in Form eines
Liniendiagramms mit einfarbiger Linie dargestellt. Eine farbliche Abstufung anhand
von Schwellenwerten wird nicht genutzt.
4. Wurden seit dem 1. Januar 2024 in den in Frage 1 genannten
Veröffentlichungen Schwellenwerte, Farbstufenanzahl oder Zuordnungen der
Farblegenden geändert, und wenn ja, wann, wo, und mit welcher
Begründung (bitte Änderungen tabellarisch nach Produkt bzw. Datum bzw.
Änderungsinhalt darstellen)?
Es wurden jeweils keine Änderungen an der Farbdarstellung vorgenommen.
5. Welche Stelle ist innerhalb der Bundesregierung bzw. der jeweiligen
Behörde fachlich verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der
Farblegenden und Visualisierungslogik (bitte Zuständigkeiten und
Freigabeprozesse darstellen)?
In den Darstellungen der Bundesnetzagentur werden die Standardfarben ohne
Wertung verwendet. Es werden die allgemeinen Designvorgaben der
Bundesnetzagentur verwendet und eingehalten.
Im Regelfall ist im Statistischen Bundesamt das Referat B34 – Visualisierung
zuständig und entscheidet im Einvernehmen mit den jeweils inhaltlich
zuständigen Fachbereichen. Ausnahmen hiervon sind z. B. Veröffentlichungen, in
denen Nutzende Datenvisualisierungen selbst generieren und konfigurieren
können (beispielsweiseDiagramm-Funktion von GENESIS-Online).
6. Nach welchen fachlichen Standards bzw. Leitlinien (z. B.
Risikokommunikation, Human Factors, Barrierefreiheit) werden Farblegenden für
kritische Infrastrukturdaten gestaltet, und wie wird geprüft, dass
Darstellungen nicht missverständlich sind?
Es gelten die allgemeinen Leitlinien und Vorgaben zur Homepage der
Bundesnetzagentur. Mit Hilfe des dazugehörigen Textes werden Grafiken inhaltlich
eingeordnet, was wiederum die Verständlichkeit erhöht.
Die verwendeten Farblegenden des Statistischen Bundesamts werden nicht
thematisch unterschieden, sondern themenunabhängig verwendet. Referat B34 –
Visualisierung erstellt keine gesonderten Farblegenden für kritische
Infrastrukturdaten. Grundsätzlich gibt es verschiedene Anforderungen an im
Arbeitsbereich erstellte Farbskalen. Diese umfassen u. a. Kontrast-Kriterien aus den Web
Content Accessibility Guidelines, Vorgaben des Corporate Designs des
Statistischen Bundesamtes und technische Gegebenheiten der genutzten Content
Management Systeme.
7. Erfolgt die Bewertung „kritisch/unkritisch“ in behördlichen
Darstellungen anhand absoluter Füllstände oder relativ zu gesetzlichen
Stichtagsvorgaben (GasSpFüllstV), und wie wird dies für Nutzerinnen und Nutzer
transparent erläutert (z. B. Methodik- bzw. Metadatenseite)?
Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erfolgt eine erläuternde
Einordnung der Gasversorgungslage im Ganzen. Gasspeicher sind und bleiben ein
wichtiger Versorgungsbaustein. Sinkende Füllstände sind jedoch kein Indiz für
eine Gasmangellage. Die Versorgungslage in Deutschland und Europa hat sich
in den vergangenen Jahren verändert. Die Gasspeicher sowie deren Entleerung
sind nicht isoliert zu betrachten, sondern in den Kontext des europäischen
Gasbinnenmarktes und der Importsituation einzuordnen. Der Gasmarkt wird
zunehmend komplexer und nicht zuletzt durch Mengen an Flüssigerdgas (Liquefied
Natural Gas – LNG) globaler. Deutschland verfügt über unterschiedliche
Importmöglichkeiten. Gasmengen können über Pipelines sowie über die neuen
LNG-Terminals importiert werden.
In den Darstellungen des Statistischen Bundesamts erfolgt keine Bewertung in
kritisch/unkritisch. Informationen zu den zugrundeliegenden Daten der
Veröffentlichung 1c werden über einen Infobutton (rechts neben dem Titel)
erläutert, zusätzlich werden Metadaten zur Verfügung gestellt.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um die
Öffentlichkeit über die Logik der gesetzlichen Mindestfüllstände nach
GasSpFüllstV zu informieren (insbesondere zum 1. Februar), und wie
wird in Veröffentlichungen sichergestellt, dass eine „grüne“ Darstellung
nicht mit „genereller Entwarnung“ gleichgesetzt wird?
Die Logik der gesetzlichen Mindestfüllstände ergibt sich aus § 35b des
Energiewirschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur
Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen
(Gasspeicherfüllstandsverordnung – GasSpFüllstV). Farbliche Darstellungen hat die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht eingesetzt.
9. Welche Mechanismen bestehen ggf., um Änderungen der Darstellung
bzw. den Legenden externer Plattformen (z. B. AGSI+) zu erkennen,
bevor diese in behördliche Kommunikation einfließen (Monitoring,
Change-Logs, Ansprechpartner, Versionsprüfung)?
Bundesnetzagentur und Statistisches Bundesamt übernehmen bei den unter 1a
und 1c genannten Veröffentlichungen lediglich Rohdaten und keine grafischen
Darstellungen externer Plattformen. Insofern bedarf es auch keiner
Mechanismen, um diese Änderungen nachzuverfolgen. Bei der Veröffentlichung 1b
werden keine Daten externer Plattformen genutzt.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob AGSI+ bzw. deren
Betreiber in den letzten 24 Monaten die Farblegende oder Schwellenwerte
verändert hat, und wenn ja, welche Informationen liegen der
Bundesregierung hierzu vor (Datum, Begründung, Kommunikationsweg)?
Die Farblegende wurde in der Vergangenheit geändert. Für die durchgeführten
Änderungen ist der Plattformbetreiber verantwortlich. Die Bundesregierung
war bei der Umstellung nicht involviert und nutzt die farbliche Darstellung der
Plattform nicht.
11. Plant die Bundesregierung, in behördlichen Darstellungen zusätzlich zu
Prozentwerten auch absolute Energiemengen (z. B. TWh) sowie
volumengewichtete Kennzahlen zu veröffentlichen, um Interpretationsfehler
durch unterschiedliche Speichergrößen zu reduzieren?
a) Wenn ja, in welchem Zeitplan?
b) Wenn nein, welche Begründung führt die Bundesregierung an, diese
nicht anzugeben und zu veröffentlichen?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesnetzagentur plant nicht, zusätzlich zu den Prozentwerten absolute
Werte zu veröffentlichen. Speicherfüllstände sind nur ein Baustein der
Versorgungssicherheit. Sowohl nationales als auch europäisches Recht stellen auf
Prozentangaben ab, sodass die Darstellung von Prozentwerten beibehalten
wird.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht unter https://www-genesis.destati
s.de/datenbank/online/statistic/43321/table/43321-0001 amtliche Daten aus der
Monatserhebung über die Gasversorgung, die absolute Energiemengen u. a.
zum Speicherstand von Gas am Monatsende sowie zur Speicherveränderung
zum Vormonatsende.
12. Welche gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstände (inklusive
Ausnahmen für bestimmte Speicher) gelten nach GasSpFüllstV aktuell zu den
Stichtagen 1. November und 1. Februar, und welche fachliche
Begründung liegt den jeweiligen Ausnahmen zugrunde?
Gemäß § 1 GasSpFüllstV ist abweichend von § 35b Absatz 1 Satz 2 EnWG zu
den folgenden Stichtagen in jeder der genannten Gasspeicheranlagen im Sinne
des § 35a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der jeweils genannte
Füllstand als prozentualer Anteil am Arbeitsgasvolumen der jeweiligen
Gasspeicheranlage vorzuhalten:
1. am 1. November jeweils ein Füllstand von
a) 80 Prozent in jeder Gasspeicheranlage, die nicht von Buchstabe b erfasst ist,
b) 45 Prozent in jeder der Gasspeicheranlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal,
Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen,
2. am 1. Februar jeweils ein Füllstand von
a) 30 Prozent in jeder Gasspeicheranlage, die nicht von Buchstabe b erfasst ist,
b) 40 Prozent in jeder der Gasspeicheranlagen Bierwang, Breitbrunn,
Inzenham-West und Wolfersberg.
Die unterschiedlichen Füllstandsvorgaben wurden aufbauend auf Erwägungen
der BNetzA sowie im Zusammenhang mit den europäischen Vorgaben für die
Mitgliedstaaten festgelegt. Sie leiten sich aus der deutlich
geschwindigkeitsreduzierten Ein- und Ausspeicherleistung einiger Gasspeicheranlagen sowie ihrer
geografischen Lage ab. Für die Versorgungssicherheit ist unter anderem der
durchschnittliche Füllstand über alle Gasspeicheranlagen maßgeblich.
13. Welche Folgen sieht die Bundesregierung, wenn Visualisierungen von
Füllständen bei gleicher Prozentzahl (z. B. 40 bis 60 Prozent) je nach
Jahreszeit sehr unterschiedliche Versorgungsrisiken bedeuten können,
und welche Kommunikationsmaßnahmen hält sie für erforderlich, um
dies korrekt einzuordnen?
Der abnehmende Vorsorgebedarf im Laufe eines Winters wird über die
abnehmenden Füllstandsvorgaben abgebildet (siehe Antwort zu Frage 12). Auf
der Internetseite der Bundesnetzagentur erfolgt eine erläuternde Einordnung der
Gasversorgungslage im Ganzen sowie des Gasverbrauchs und der
Gasspeicherfüllstände.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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